Diskussion:Anrede

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Delabarquera in Abschnitt "Ihnen" groß?

Weibliche Amtsträger

Die Frage der Anreden von weiblichen Amtsträgern ist wohl immer noch heiß umstritten. Streng grammatikalisch genommen, gibt es keine weibliche Form von "Minister", "Kanzler", "Oberbürgermeister" usw. Die korrekte Form der Anrede lautet deshalb eigentlich immer noch "Frau Minister", "Frau Bundeskanzler" etc. Dies wird aber heute als politisch nicht mehr korrekt betrachtet, da Frauen ja auch diese Ämter besetzen können, und ein rein männlicher Sprachgebrauch als Chauvinismus ausgelegt werden kann. Deshalb geht man/frau mehr und mehr dazu über, die eigentlich im Deutschen nicht korrekten Formen "Ministerin", "Kanzlerin" etc. zu gebrauchen. Hier ein Beispiel wie umstritten die ganze Angelegenheit ist. Als Birgit Breuel Wirtschaftsminister(in) in Niedersachsen wurde, legte sie per Hauserlass fest, dass weiterhin die männliche Form der Anrede zu gebrauchen sei, sie also als Frau Minister angesprochen zu werden wünscht. Etwas später wurde Angela Merkel Bundesumweltminister(in) und wollte als "Ministerin" nicht als Frau Minister angesprochen werden --Rhino 04:37, 29. Jul 2005 (CEST)


Entschuldigung! Ich bin für den Begriff "Männin"! Nur der ist wirklich politisch korrekt! Wer oder was soll eine "Männin" sein? Die weibliche Form von "Mann" ist doch wohl "Frau" oder?



Bei diesem Artikel wird die Anrede von Ämtern, die von Frauen besetzt werden etwas wenig beschrieben. Heißt es zum Beispiel "Frau Minister" oder "Frau Ministerin" oder einfach nur "Ministerin". Gerade hier muß man doch eigentlich aufpassen, weil diese Anrede ja auch für die Frau des Ministers angewendet werden kann, aber welche denn nun?

  • Unsinn: Die Frau des Ministers ist doch keine Frau Ministerin. Das fehlte ja noch. Siehe weiter unten "Frau Doktor".

Was beim Artikel fehlt, ist das Phänomen der schriftlichen Anrede, z.B. in Briefen.

Englisch

Beispielsweise suche ich gerade nach der englischen Version von "Sehr geehrte Damen und Herren" oder "Guten Tag".

"Sehr geehrte Damen und Herren" ist im Englischen "Dear Sir or Madam".--Mow-Cow 04:44, 29. Jul 2005 (CEST)
Wirklich? Ich habe noch gelernt: In Briefen "Dear Sirs", bei Ansprachen "Ladies and Gentlemen". Wschroedter 00:36, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Wenn schon, dann sagt man "Dear Madam or Sir"

In der Gastronomie

Eine Frage der "Anrede", die der Klärung bzw. Einigung bedarf: In Gastronomiebetrieben rief man früher das "Fräulein" oder den "Herrn Ober". Was sagt man heute?

"Hallo!?", - nein im Ernst, nach dem Anruf (Hallo, Entschuldigen Sie bitte erfolgt im Weiteren eine eine pronominale Anrede, genau so, wie man sie jeder anderen namentlich nicht bekannten Person gegenüber im Alltagsleben verwendet. Pismire 20:13, 9. Aug 2004 (CEST)

Die Antwort ist theoretisch richtig, doch wie sieht das in der Praxis aus? Eine Kellnerin bedient. Ruft man dann "Hallo, Bedienung!" oder "Hallo, Kellnerin" oder immer noch "Hallo, Fräulein"?

- Die beste Anrede ist natürlich immer der Name des Kellers oder Kellerin. Da man den aber oft nicht kennt, ist "Bedienung" (freundlich, nicht im Kommandoton versteht sich!) eine adäquate Lösung.

1994 hat die Gesellschaft für deutsche Sprache dazu mal einen Wettbewerb veranstaltet (der genauso überflüssig war und ohne Wirkung blieb wie der bekannte zu "nicht durstig" = "sitt"), und als Ergebnis wurde "Frau Ober" empfohlen. Eigentlich gar nicht schlecht, aber der Schritt zur "Schwester Oberin" ist nicht weit. Die 1985 von Heinemann/Kunz in "Sprachpflege" festgestellten Bezeichnungen für den Sprachgebrauch sind allerdings lustig: “Fräulein”, “Junge Frau”, “Frau...”, “Frau Schulz”, “Fräulein Schulz”, “Heidi”, “Gustel”, “Schnecke”, “Fusel-Elly” (!), “Kellnerin”, “Frau Kellnerin”, “Fräulein Kellnerin”, “Serviererin”, “Fräulein Serviererin”, “Frau Ober”, “Frau Ober'n”, “Meine Dame”, “Kollegin” (!?), “Kollegin Kellnerin”, “Chefin”, “Bedienung (bitte)”, “Wirtschaft”, “Frau Wirtin”, “He, Sie”, “He, Du”, “Äh”, “Eh”, “Ks” und nonverbal "Heben der Hände", "Winken", "Zeigen auf die Geldbörse". Vielleicht hätte man wirklich vor der Abschaffung des ach so diskriminierenden "Fräulein" mal was anderes einführen sollen, um viel größere Unveschämtheitheiten (“Schnecke”, “Ks” oder “He, Du”) zu vermeiden... :-) --AndreasPraefcke ¿! 10:15, 16. Jun 2005 (CEST)

"Verzeihung" passt immer. Und wenn ich zahlen will, "schreibe" ich mit dem Finger in die Luft. Das versteht fast jede(r)- auch international - , die anderen kommen fragen, was ich will.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit 20 Jahren in der Gastronomie tätig und mußte die letzten Jahre feststellen, daß der Respekt gegenüber dem Servicepersonal sehr nachgelassen hat. (Amerika, Al Bundy, und wir auf eine Stufe mit Schuhvekäufern gestellt werden, wobei ich Verkäufer nicht als minderwertige Tätigkeit ansehe).

Diese Beszeichnungen für Servicepersonal, die ich hier im Vorfeld gelesen habe, zeugen davon.

Ich bin 45 Jahre alt und habe als Kind schon gelernt, dass man einen fremden Gast mit Sie anspricht.

Leider muss ich feststellen, dass diese Sitte bei den Gästen abhanden gekommen ist.

Man braucht in einer bayerischen Gaststätte nur Grüß Gott sagen beim Eintritt. (Preissen: Hai, Hallo usw.)

Dann wird auch eine bayerische Bedienung oder ein Ober Sie nach ihren Möglichkeiten versuchen Sie zufrieden zu stellen.

Der Gast sollte sich mal überlegen, wenn er einer Bedienung bei der Arbeit zusieht, wieviel Arbeit sie hat, und sie vielleicht ihren neuen Job nicht beherrscht. (Leider oft in der Gastronomie wegen Personalmangels.)

Es bleibt festzustellen, wenn der Gast beim Eintreten den richtigen Eindruck hinterlässt, hat er auch kein Problem mit der Anrede des Servicepersonals.

Wir im Gastgewerbe haben eine sehr gute Menschenkenntnis und können nach dem ersten Satz eines Gastes sagen: "angenehmer Gast" oder "Arschloch".

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Staudacher Gasthof Esterer Wasserburger Straße 30 83135 Pfaffenhofen

--- Das "Sie" in der Gastronomie ist auf dem Lande noch recht üblich. In größeren Städten aber nur noch gegenüber Älteren - Gästen und Personal. Ich erschrecke inzwischen schon, wenn ich mit Mitte 40 in einer Bar, Kneipe etc. gesiezt werde. --thomas-22085 17:07, 12. Feb. 2009 (CET)

Adelstitel

Ein weitere Frage: Wie lautet die mündliche Anrede für einen promovierten Grafen o.ä.?

In der direkten Anrede (Dr. Max Graf von und zu Mustermann):
  • Untergeordnete Adelsränge und Bürgerliche: Graf Mustermann (mündlich), S.H. Dr. Max Graf von und zu Mustermann (Adresse), Sehr geehrter Graf (von und zu) Mustermann (Brief)
  • Grafen und übergeordnete Adelsränge: Herr Dr. Mustermann (mündlich), S.H. Dr. Max Graf von und zu Mustermann (Adresse), Sehr geehrter Graf Mustermann (Brief)
Im mündlichen Kontext fallen von und zu grundsätzlich weg (beim Grafen). Niemals aber sagt man Herr Graf, Herr Dr. Graf oder Dr. Graf (von und zu) Mustermann. Akademische Titel (also auch Prof. oder Dipl-Foo) fallen wie bei Staatstiteln (Minister, Bundeskanzler pp.) weg.

Der "Ratgeber für Anschriften und Anreden", herausgegeben vom Bundesministerium des Innern - Protokoll Inland, Stand Okt. 2004 gibt vor: Zitat: Seite 19: zu ehem. Adelsbezeichnungen:

""In der Anschrift ist daher folgende Reihenfolge bei der Namensnennung üblich: Anrede, Akademischer Grad, Vorname, ehemalige Adelsbezeichnung, Familienname. Beispiel: "Herrn Dr. Theo Graf von Hinckelstein". Für die Anrede in einem Brief bedeutet dies zum Beispiel: "Sehr geehrte Frau Fürstin von Hinckelstein" (im gesellschaftlichen Bereich wird die schriftliche Anrede vielfach noch wie folgt gefasst: "Sehr geehrte Fürstin von Hinckelstein").""

Das heisst: Herrn Graf von Hinckelstein und Sehr geehrter Herr Graf von Hinckelstein ?????

S.H. bedeutet das Seine Hoheit? Wenn ein Staatsminister an einen Grafen schreibt, schreibt er ebenfalls: S.H....?

Nein, das bedeutet "Seine Hochwohlgeboren". Die Abkürzung kann aber in der Tat auch für "Seine Hoheit" stehen, daher ist es ratsamer, selbige auszuschreiben.

S. H. für einen Grafen ist schlicht Quatsch! Wenn überhaupt stünde Reichsgrafen der Titel einer Erlaucht zu, mehr nicht, schon gar nicht Hoheit.

Das ist unrichtig. Reichsgrafen führen nicht automatisch das Prädikat "Erlaucht", sondern allein diejenigen gräflichen Häuser (in Deutschland und Österreich [sic!]), die im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses mediatisiert und im Anschluß, den noch regierenden, fürstlichen Familien für ebenbürtig erklärt wurden. Daher sollte man sich im Genealogischen Handbuch des Adels oder anderen einschlägigen Nachschlagewerken informieren welchem gräflichen Haus das Prädikat "Erlaucht" zusteht. Vereinzelt können auch (erstgeborene) Söhne fürstlicher Geschlechter (z.B. Bismarck), über das Anrecht dieses Prädikats verfügen.

Kirchliche Würdenträger

Wie schreibt man denn eine Prälaten oder Kardinal an, der auch noch einen Professor-Titel hat?

Ich rate einfach mal, aber ich habe keine Ahnung.
Also ich würde es beim Prälaten so machen: mündlich "Herr Prälat" oder, wenn ich ihn als sein Student oder Fachkollege anspreche, "Herr Professor"; in der Adresse "Hochwürdigstem Herrn wie kürzt man das eigentlich ab, "Hochwürdiger Herr" ist ja H.H Prälat Prof. Dr. Mustermann", in der Grußformel "Hochwürdigster "sehr geehrter" fällt dann weg Herr Prälat". Als Student oder Fachkollege würde ich wohl einen Mischmasch konstruieren und "Hochwürdigster Herr Professor" schreiben.
Beim Kardinal ist das etwas einfacher: Anrede "Eminenz", Adresse "S. Em. (Erz-)Bischof Prof. Dr. Fritz Kardinal Mustermann, Grußformel schlicht "Eure Eminenz". --84.154.94.67 19:34, 31. Jul 2005 (CEST)
  • Situativ unterschiedlich: Willst du einen Job bei der Kirche, dann mit allem Brimborium. Willst du aus der Kirche austreten oder dich über die Pfaffen beschweren oder bist du bereits Atheist, reicht ein bürgerliches "Herr Mixa".
Im Fußball nennt man das "nachtreten". Vom Anstand her gehört das gerade umgekehrt gemacht: Bei einem Lob oder einer freundlichen Frage tut's sogar der "liebe Herr (Erz-)Bischof", besonders wenn's der eigene Diözesanbischof ist. Bei einer Bewerbung dann schon lieber "sehr geehrt", eine Beschwerde immer an die "hochwürdigste Exzellenz" (einen Austritt mag ich mir gar nicht vorstellen.) --84.154.127.193 15:13, 4. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn man aus der Kirche austreten will, geht man nicht zum Bischof, sondern zum Amtsgericht :-D --Wschroedter 00:29, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Dem kirchlichen Würdenträger wäre wohl lieber mit dem Päpstlichen Titel, als der deutschen akademischen Bezeichnung angeredet zu werden. Also Hochwürdigster Herr Prälat. Da sich diese Anreden nicht aus dem Kirchenrecht, sondern dem kirchlichen Gewohnheitsrecht ableiten, unterscheidet sich in der Abküzung der Hochwürdige nicht vom Hochwürdigsten Herrn, also beide H.H.. Der Mischmasch, HHw. Herr Prof. ist wohl völlig fehl am Platze, das HHw. bezieht sich auf den Päpstlichen Ehrenprälaten, nicht auf den Professor.

Rechtsanwälte und sonstige Juristen

Heute erhielt ich eine Adresse, an die ich etwas senden solle. Der Adressat ist von Beruf Rechtsanwalt. Die Adresse begann mit "Rechtsanwalt Vorname Nachname".... Muss ich ihn jetzt mit Herrn Rechtsanwalt ansprechen? Sorry, aber das sehe ich noch nicht so ein. Schliesslich habe auch ich über viele Jahre einen Beruf erlernt und lasse mich nicht anreden mit Grafiker Vorname Nachname... Was ist jetzt korrekt? (bi, 13. Nov. 05)

Natürlich musst du ihn nicht "Herr Rechtsanwalt" ansprechen. "Herr Mustermann" (oder wenn er einen akademischen Titel hat: "Herr Dr. Mustermann" reicht völlig aus und ist auch korrekt. (Tatsächlich komme ich mir als Rechtsanwalt (oder: Rechtsanwältin) irgendwie merkwürdig vor, wenn mich jemand - es gibt so Leute - mit "Frau Rechtsanwältin" oder "Frau Rechtsanwalt" anspricht.)
Beim Schreiben solltest du aber im Adressfeld schon "Rechtsanwalt" schreiben, dann allerdings anstelle des "Herrn", also:
Rechtsanwalt
Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt
Das gilt allerdings nur, wenn du den Herrn auch in seiner beruflichen Funktion anschreibst. Ist er z.B. dein Vermieter, hat das mit seinem Beruf als Rechtsanwalt nichts zu tun, und dann ist es völlig in Ordnung auch nur "Herrn Max Mustermann" in das Adressfeld zu schreiben.
In der Briefanrede ist es dann aber in jedem Fall wieder einfach: "Sehr geehrter Herr Mustermann,". Eine Ausnahme gilt hier nur für Rechtsanwälte untereinander, da schreiben wir dann "Sehr geehrter Herr Kollege Mustermann". In dem Zusammenhang frage ich mich allerdings auch immer selber, ob ich als Rechtsanwältin Notare und Staatsanwälte auch mit "Kollege" anschreiben darf oder nicht.
-- Miriam.moeller 19:09, 24. Feb 2006 (CET)

Das machen die sogar, zumal sich in der der Regel RA und Staatsanwälte/Richter kennen. Eigentlich aber sind sie keine Kollegen, da der eine privatrechtlich beschäftigt ist und die anderen beiden im Staatsdienst stehen (Beamte). Um es ganz formal zu machen würde ich eine Anschrift Herrn oder neu Herr RA Max Mustrmann schreiben.

Parlamentarisches Protokoll

Ich glaube mich zu erinnern, dass "Das Protokoll" ein äußerst umfrangreiches Dokument herausgegeben hat, in dem für wirklich jedes mögliche Amt sämtliche Ansprachen haarfein aufgelistet sind (auch nach Staaten, Kirchen usw) Leider habe ich natürlich die Adresse vergessen - wenn es jemand zufällig kennt: es wäre eine perfekte Quelle für diesen Artikel, zumindest aber verlinkenswert

-> Link dazu ist im Artikel vorhanden. Siehe: Ratgeber für Anschriften und Anreden, Bundesministerium des Inneren

Kirchliche Würdenträger

Für den Diakon sieht Geistlicher die Anrede "Hochehrwürden" vor. Für den Subdiakon sieht Geistlicher die Anreden "Wohlehrwürden" und "Ehrwürden" vor. Was ist richtig - abgesehen davon, daß man den Subdiakon eh nur braucht, wenn man einen Subdiakon trifft, der vor 1970 geweiht und dann nicht zum Diakon geweiht wurde (ob es da überhaupt einen Fall gibt?) oder wenn man bei den Petrusbruderschaft vorbeischaut -? (Was ich mit meinem Einschub sagen will: Ein kleines "abgeschafft" oder "abgeschafft im aktuellen Ritus" könnte dem Subdiakon nicht schaden.) --84.154.88.202 13:12, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Der Patriarch vom Antiochien und dem ganzen Orient (eher als Osten gebräuchlich) ist meiner Kenntnis nach "Seligkeit" und nicht "Heiligkeit". Jedenfalls habe ich Ignatius immer damit angeredet und so reden ihn auch seine Mitarbeiter an.

Ehepartner

Gibt oder gab es nicht mal Frau Doktor .... wenn der Mann den Doktortitel hat ? D.h man spricht die Frau, obwohl Sie gar keinen Titel hat, am Telefon oder während eines Empfangs mit Frau Doktor ... an ? --Jackfritt 09:15, 23. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Gerade gefunden : Entsprechend der internationalen Praxis werden die Ehepartner der in Deutschland akkreditierten Botschafter/innen nicht (mehr) mit "Exzellenz" angeredet (z.B.: "Seine Exzellenz der Botschafter von ... und Frau Smith"). Ehegatten haben nur auf die jeweils selbst erworbenen Bezeichnungen Anspruch.

Dann wird dies wohl auch für andere Titel gelten und somit wird die Ehefrau vom Dr. nicht mehr mit Frau Doktor angeredet ? Kann mir dies jemand bestätigen ? Oder liege ich auf dem Holzweg? --Jackfritt 11:32, 7. Jul 2006 (CEST)

  • O Gott, das war mal Brauch in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Da hieß die Frau vom Arzt "Frau Doktor" (selbst wenn sie vor der Ehe mal Krankenschwester war). Das findest nur noch in Heimatfilmen aus Opas Kino. Akademische Bildung und Grade lassen sich nicht per Geschlechtsverkehr übertragen.

Ich habe mal vor ca. 20 Jahren gelesen, dass "Exzellenz" die einzige Anrede sei, die sich direkt auf den Ehepartner uebertraegt. Insofern duerfte dann nichts mehr davon "anzuheiraten" sein (von den Spezialfaellen bei den Adeltitel mal abgesehen, die eher unters Namensrecht fallen). Was selbstverstaendlich einige aeltere Damen nicht davon abhalten wird, auf die Anrede Frau Doktor zu bestehen. Hey, wenn ich meinen eigenen Doktor habe und mit einer Doktorin verheiratet bin, duerfen wir uns dann beide Dr. Dr. nennen? :-) --Lars 16:17, 1. Aug 2006

Meine Damen und Herren

Diese gebräuchliche Anrede hört und liest man sehr oft.

Kann jemand hier reinschreiben woher das "meine" eigentlich stammt?

Vermutung: "meine ge/verehrten..." -- Matt1971 ±⇄ _ ✈_ 06:49, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Parallelität: Meine Liebe/Meine liebe ... Man sagt halt so. --Wschroedter 22:38, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Was ist ein Titel?

Ein akademischer Grad ist kein Titel, er ist auch kein Bestandteil des Namens. Deswegen ist völlig irrelevant, ob jemand Anspruch auf Anrede als sonstwa hat, denn niemand hat den Anspruch darauf, mit einem akademischen Grad angesprochen zu werden. Allerdings ist es so, dass Vorgesetzte bzw. Arbeitgeber verpflichtet sind, die akademische Graduierung korrekt wiederzugeben, wenn sie sie wiedergeben. Einen Dipl.-Ing. darf der Arbeitgeber z.B. nicht als Diplomsteinklopfer anschreiben (und wohl auch nicht als solchen anreden, aber da bin ich nicht sicher).

Das zieht sich eh durch viele Artikel der Wikipedia, dass akademische Grade fälschlicherweise als Titel bezeichnet werden. In der Mehrzahl der Dissertationen steht auch deshalb etwas wie "Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades des Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.)". Mitunter wird auch von Doktorwürde einer Fakultät gesprochen. Ein Titel ist das aber alles nicht.

<< stimmt so nicht. In Deutschland ist der "Dr." Teil des Namens und wird entsprechend auch in den Personalausweis eingetragen. Dementsprechend kann ein Doktor auch auf der Anrede mit dem Doktorgrad bestehen!

Das ist falsch! Der Doktorgrad wird zwar eingetragen, ist aber kein Teil des Namens. Es gibt dazu Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofes. Beim Bundesverwaltungsgericht ging es sogar um die Eintragung in den Personalausweis und ob dazu ein Rechtsanspruch bestehe. Das BVerwG hat diese Frage verneint. Der dazugehörige Leitsatz lautet: „Der Inhaber eines Doktortitels hat nach geltendem reversiblem Recht keinen Anspruch darauf, daß dieser Titel in der Namensspalte seines Berliner ‚behelfsmäßigen Persopalausweises‘ eingetragen wird.“ (BVerwGE 5, 291ff.). Der BGH hat sich in seiner Entscheidung zum Personenstandsrecht u.a. auf diese Entscheidung bezogen und die zugehörigkeit zum Namen ebenfalls verneint (BGHZ 38, 380ff.). Wörtlich steht in der Entscheidung: „In der Sache selbst ist der Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts beizutreten. Es geht zutreffend und in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts davon aus, daß der akademische Grad kein Namensbestandteil ist (ebenso auch das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 5, 291).“ Eine Abhandlung zu diesem Thema findet sich übrigens auf der Seite: http://www.zimmerling.de/veroeffentlichungen/volltext/doktoranrede.htm--HolgerB 11:07, 9. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Und ein "Prof." z.B. ist auch kein Titel, auch kein Grad, sondern eine Amtsbezeichnung und auch nicht Bestandteil des Namens. In vielen Artikeln muss hier etwas geändert werden.

Letzteres stimmt nur in den angelsächsichen Ländern. Wir leben aber in Deutschland. Da ist "Prof." sowohl akademischer Grad als auch Titel. Im übrigen stünde es manchem überheblichen Zeitgenossen gut zu Gesicht, den akademischen Grad eines Menschen in der Anrede zu verwenden und dessen Leistung damit zu würdigen. Es sind offenbar gearade diejenigen, die es zu keinem akademischen Grad gebracht haben, daran interessiert, Menschen mit einem Titel zu degradieren.

Anmerkung: Hier im letzten Satz vermischst du wieder Titel und akad. Grad, womit wir wieder am Anfang sind: Was ist ein Titel?

Professor ist in Deutschland kein akademischer Grad sondern eine Amtsbezeichnung wie es auch oben steht. Es kann sich bei außerplanmäßigen Professoren usw., die keine Beamten sind oder die Beamten sind, die aber nicht das Amt eines Professors haben, auch um einen Titel handeln aber nie um einen akademischen Grad.--HolgerB 11:10, 9. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Und schließlich: Was ist mit dem Meister? Das ist nun mit Sicherheit ein Titel, auch wenn ich nicht viel (gesetzestextliches) dazu fand.


Ich bin ausserplanmäßige Professorin. Diese BEZEICHNUNG wurde mir entsprechend dem Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen verliehen. Der Prozess, bis man die Bezeichnung bekommt, ist übrigens recht langwierig und umständlich und mit ausführlichen Leistungsnachweisen verbunden. Von Titel ist aber in meiner Urkunde nicht die Rede. Es ist üblich, Frauen mit "Frau Professorin XYZ" anzureden. Im Briefkopf darf abgekürzt werden (nicht im Text!) und dann gehört auch noch Dr. bzw. Dr.med., Dr. rer.nat. etc dazu. Wenn sich Studenten oder TAs bei mir bewerben wissen sie das oft nicht, und schreiben "Sehr geehrte Frau Prof.Dr.rer.nat". Die haben nicht bei Wikipedia geguckt, wie es richtig ist :-). Korrekt ist: Sehr geehrte Frau Professorin XYZ.

Außer der außerplanmäßige Professor ist es in Osnabrück: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,537273,00.html Dann ist die Anrede nicht "Herr Professor".--HolgerB 20:22, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Alles ein bisschen arg konservativ und einen Hauch obsolet

  • Dieses ganze Zeugs mit dem Adel entspricht längst (seit 90 Jahren) nicht mehr dem deutschen Namensrecht. Hier scheinen Adelige am Werk gewesen zu sein - oder Untertanen.
Oder solche, die die entsprechenden Gepflogenheiten gerne aufschreiben - und ja, vielleicht sogar benutzen, das ist nicht verboten, wir sind hier nicht in Österreich (o.k. einige schon, ist ja die Wikipedia für alle deutschsprachigen Länder). Man sollte es nicht glauben, aber die genannten Leute brauchen nicht einmal eine Änderung der gegenwärtigen Staatsform anstreben. (Vielleicht tun sie es ja aus Respekt vor einem alten Geschlecht oder von mir aus einer Familie - und ja, Respekt ist auch in der Demokratie nicht verboten, nicht einmal unverdienter - und ist mE fast immer eher gut wie schlecht.)
  • Auch Akademikerhörige: Wenn sich Karasek in der SKL-Show mit "Herr Professor Karasak" anreden lässt, ist das peinlich - und wirft ein Licht auf seine Aufsteiger-Ängste und seinen Aufsteiger-Stolz. DOKTOR Dieter Wedel ist auch so ein Angeber. Wenn der Karasek Stil hätte, würde er sich den Prof. und den Dr. verbitten oder mal dem "Herrn Moderator Jauch" so antworten.
Moment. Es zeugt von fehlendem Stil, auf einem Titel zu bestehen - aber es zeugt mE auch von Flucht aus der Verantwortung oder von anbiedernder Gleichmacherei, einen angebotenen Titel abzulehnen (außer bei Adeligen, da nehmen wir es als demokratische Gesinnung - besonders wenn sie in die Politik gehen).
  • Professor ist eine schlichte Berufsbezeichnung wie Bäcker oder Hausmeister. "Bäckermeister" wiederum ein echter Grad.
Richtig, aber im Sprachgebrauch ist Professor ein Quasi-Titel. Der Grad wäre natürlich der "Dr. habil." oder wie das heißt- --84.154.71.225 18:02, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, falsch! Der "Professor" ist durchaus ein Titel, der unabhängig vom Amt geführt werden kann. Das Amt ist zum Beispiel Universitätsprofessor, doch geht damit das Recht einher, den Titel "Professor" zu führen. Das ist alles teils Gewohnheitsrecht. Aber es gibt in den Landesgesetzen zum Beispiel die Regelung, dass der Titel "Professor" auch im Ruhestand geführt werden darf (man ist also nicht "Prof. a. D.", sondern ganz einfach "Prof."). Außerdem gibt es noch die apl. Profs., die tatsächlich kein Amt haben müssen, sondern einfach nur von der Fakultät diesen Titel verliehen bekommen. --Finibus 12:19, 6. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Professor ist zumindest bei den Beamten die dieses Amt im Hauptamt ausüben eine Amtsbezeichnung und kein Titel oder Grad oder sonstwas. Sie haben lediglich das Recht im Ruhestand die Bezeichnung "Professor" anstelle der Amtsbezeichnung mit dem Zusatz a.D. zu führen (zusätzlich zum allgemeinen Beamtenrecht die Amtsbezeichnung mit Zusatz zu führen). In Baden-Württemberg wird diese Bezeichnung dann akademische Würde aber nicht akademischer Grad oder Titel genannt. --HolgerB 15:09, 6. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
  • Bei Doktoren kann man auch das "Herr" in Briefen weglassen (zumindest, wenn man selber promoviert ist). Ein "Sehr geehrter Herr Dr. Meier" käme mir nicht in den (Brief-)Kopf. Das ist für mich "Sehr geehrter Dr. Meier".
Nein, der Dr. ist Teil des Namens und enthält nicht(!) das Herr/Frau. Das sieht man am einfachsten, wenn man es mit einer Frau Dr. macht: "Sehr geehrte Dr. Meier"? Es muss immer "S.g. Herr Dr. Meier" oder "S.g. Frau Dr. Meier" sein. --Hgesser 18:04, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Der Doktorgrad ist kein Teil des Namens, wie durch Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof übereinstimmend festgestellt wurde (siehe obiger Abschnitt) sondern ein akademischer Grad als Namenszusatz, auf deren Verwendung man aber kein Recht hat. Dennoch beinhaltet der Doktorgrad nicht die Anrede.--HolgerB 18:39, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
  • Zuletzt meldete sich bei mir eine "Frau Magistra Berger", was ich megapeinlich fand. Na ja, sie war aus Klagenfurt, es sei ihr gegönnt. Ösi-Bonus.

Dass man einen akademischen Titel (oder Grad, aber ist ja klar, was ich meine) in der briefliche Anrede, Adresse oder wenn man jemanden einem dritten vorstellt, benutzt - ok. Aber dass man dies auch in der normalen mündlichen oder schriftlichen Kommunikation tun sollte, halte ich für fraglich. Aus meiner Zeit an der Uni (ist allerdings auch schon wieder 15 Jahre her) erinnere ich mich nicht daran, dass Dozenten mit Professoren-Titel von den Studenten mit Herr Prof. Sowieso angesprochen wurden, sondern meist hieß es nur "Herr sowieso" . Als in einer Zeitschrift vor kurzem eine etwas abseitige These stets mit Hinweisen garniert wurde nach dem Motto "Prof. xyz aus Halle bestätigt dies auch" kam gleich ein Leserbrief, das wär' doch peinlich und in Deutschland unüblich immer gleich den Professor mit anzuführen. Tatsächlich heißt es in der Presse meist auch "der Kriminologe Christian Pfeiffer aus Hannover" oder so ähnlich, aber nicht "der Kriminologe Professor Pfeiffer" - klingt auch ein bisschen peinlich, finde ich. Auch von "Frau Merkel" ist in Berichten in den Medien oft die Rede und nicht etwa von "Frau Dr. Merkel", ohne dass es stört. Also, wenn ich mit einer Kollegin über einen Vorgesetzten rede, der einen Doktor- oder Prof.-Titel hat, muss ich dann tatsächlich immer sagen "Herr Doktor sowieso ist aber der Ansicht ..."? Manche Kollegen sind bei uns nämlich dieser Meinung, ich eigentlich nicht. Und wie ist das eigentlich mit Honrarprofessuren? Ich hab mal gehört Ulrich Wickert war mal ein Semester Gastdozent an einem Uni-Seminar für Kommunikationswissenschaften und ist seitdem Honrarprofessor. Ist es da wirklich geboten, ihn seitdem mit "Herr Professor Wickert" anzusprechen oder gar dies in Gesprächen mit dritten zu verwenden?

Anrede von MdBs

Schriftliche Anrede von MdBs, gemäß "Ratgeber für Anschriften und Anreden", des Bundesministerium des Inneren wie folgt:

Entweder

- Sehr geehrter Herr Abgeordneter, oder

- Sehr geehrter Herr (Dr., Prof. ...) Müller

Euer Ehren

Ich habe trotz intensiver Recherche nicht die Spur eines Belegs dafür finden können, dass Richter in Deutschland früher einmal mit "Euer Ehren" angeredet wurden und diese unbelegte Behauptung deshalb aus dem Artikel entfernt. Jossi 15:42, 9. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Anrede eines "Adligen"

Meine Änderung hinsichtlich "Herr Freiher von X" wurde rückgängig gemacht. Ich bin damit nicht einverstanden. Dazu möchte ich folgendes ausführen: Das Adelspräsidkat wurde im Rahmen der Republikbildung 1918/19 Teil des Nachnamens. Ein Ehemaliger Freiherr A von X heißt jetzt also A Freiherr von X. Die republikanisch-korrekte Anrede ist also Herr Freiherr von X, da dies sein Nachname ist so wie Liechen Müller mit Frau Müller angeredet wird. Wenn jemand einen ehemaligen Freiherrn als Baron anreden will, so kann er dies tun, die Anrede Herr Freiherr von X ist aber gleichwohl richtig.--HolgerB 18:58, 23. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Sie mögen mit meiner Änderung nicht einverstanden sein, doch leider wird die Anrede "Herr Freiherr von Itzenplitz" dadurch nicht korrekt. Mit der Anrede "Lieber Herr Freiherr von Itenplitz" würden Sie lediglich Ihr völliges Nichtwissen über korrekte Anreden kundtun. Die korrekte Anrede ist nun einmal "Lieber Baron Itzenplitz" oder (wenn Sie auf dem Namensbestandteil bestehen) "Lieber Freiherr von Itzenplitz". --- Das ganze geht leider auf die Gesetzesänderer von 1919 zurück, die sich damals keine grammatikalischen Gedanken gemacht haben, als sie den Titel zum Namensbestandteil erklärten. Konsequent durchgeführt würde das ja bedeuten, das eine Frau, die einen Freiherren heiratet "Ilse Freiherr von Itzenplitz" heißen müßte und nicht "Ilse Freifrau von Itzenplitz". Auch ihre Tochter wäre dann eine Monika Freiherr von Itzenplitz und nicht Freiin v. I. Man hat sich aber damals entschlosssen, die weiblichen Formen der Titel als korrekte Namensbestandteile weiblicher Personen zu betrachten. Also: Ilse Gräfin von Soundso oder Ilse Freifrau von Soundso. -- Es soll damals eine Gräfin gegeben haben, die so konsequent dachte, wie Sie; die ließ alle Behördenbriefe, die an "Gräfin Soundso" gerichtet waren, als nicht an Sie gerichtet zurückgehen, weil sie den Namen (ihres Mannes) "Graf Soundso" führe, denn der Titel sei ja Namensbestandteil. -- (Übrigens: Herr Baron oder Herr Graf sagen nur Untergebene.) - Korrektes können Sie beim Deutschen Adelsarchiv in Marburg/Lahn (Buero@vdda.de) erfahren.
--- Benutzer:ovrandow 20:18, 23. Nov. 2007 (MEZ)
Was die männlich-weibliche Grammatik betrifft: In der heutigen Zeit der Gleichstellung von Mann und Frau, für die ja die unglaublichsten Klimmzüge/Klimmzüginnen gemachrt werden, dürfte es ja wohl überhaupt keine Frage mehr sein, dass die Freifrau Freifrau und nicht Frau Freiherr heißt, insbesondere wenn das Gesetz sich nicht klar ausdrückt. Wschroedter 22:30, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Jetzt würd ich auch gern genau wissen: Ist dieses "Adligen"-Zeugs nun ein Namensbestandteil oder doch etwas anderes? Denn wenn der Name nun einmal "Freiherr von XY" ist, ist er das, selbst wenn der Freiherr Kunigunde hieße. Der Verweis auf implizite Bedeutungen des Namens spielt imho keine Rolle. Trude Herr hieß ja auch nicht plötzlich Trude Frau, gell. --JoVV 01:41, 4. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Das ist eine Namensbestandteil und nichts anderes. Jedoch kann der ehemalige Titel ausnahmsweise gebeugt werden, allerdings gibt es darauf keinen Rechtsanspruch. Ansonsten werden Namen nie gebeugt.--HolgerB 11:16, 5. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

General Sir?

"In den (anglo-)anglikanischen Streitkräfen werden Vorgesetzte in der mündlichen Kommunikation mit „Sir“ und nachfolgendem Dienstgrad, z.B. „General Sir“ angesprochen." Das ist für mich nicht verständlich. Wenn nach dem Sir der Diesntrang kommen soll, dann muss das doch Sir General heißen, oder? 213.39.150.68 22:25, 24. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Jetzt ist das immer noch nicht geändert. Ich bin in Militarismus zwar völlig unbewandert, werde mir aber herausnehmen, den Satz zu ändern, falls nicht jemand kompetent etwas dazu zu sagen hat. --JoVV 01:37, 4. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Überarbeiten ?? !!

War QS, bitte Artikel vereinheitlichen. --Wuzur - Diskussion 20:07, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Was ist gemeint, inwiefern vereinheitlichen? Cholo Aleman 20:53, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Der Artikel ist extrem wertend. Es existieren nach wie vor Adelsanreden in Deutschland, und die sollten beschrieben werden. Es hat keinen Sinn, alle paar Sätze Bewertungen zwischenzuschieben. Außerdem wird nicht deutlich, ob jetzt "Peter Graf von Sachsenhausen" oder "Graf Peter von Sachsenhausen" die traditionelle Reihenfolge ist. --Finibus 12:16, 6. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

In Österreich sind Adelstitel ex lege seit 1918 abgeschafft. Sh. dazu auch Wikipedia "Adel": Am 3. April 1919 wurden Adelstitel und die Privilegien des Adels in der Republik Deutschösterreich (1918–1919) gesetzlich abgeschafft und der Gebrauch von Prädikaten und Titeln unter Strafe gestellt (Adelsaufhebungsgesetz StGBl. Nr. 211, Vollzugsanweisung am 18. April 1919, StGBl. 237).

"Ihnen" groß?

Wenn man jemanden in einem Brief mit "Sie" anredet, schreibt man dann auch "Ihnen"/"Ihre" groß? Zum Beispiel "Wie Sie wissen habe ich Ihre Unterlagen bekommen und werde Ihnen demnächst eine Antwort schicken". 84.59.201.172 12:41, 21. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Aber ja doch! Immer "Ihnen", groß geschrieben. --Delabarquera 00:48, 8. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Wow! Toll adelsverliebt

Da hat aber der Gotha kräftig mitgeschrieben, glaub ich. Man sollte auch auf seine Leute achten. Schon recht. Wo doch alles so verkommen demokratisch ist. --Delabarquera 23:59, 30. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Anrede Richter in Österreich

Die in Österreich übliche Anrede für Richter (die zwar nirgends festgelegt, aber noch immer gültig ist) lautet: 'Herr Rat/Frau Rat'.

"Vorsitzende" gibt es - wenn überhaupt (nicht üblich) nur in Verfahren in denen ein Senat entscheidet.