Basisdaten | |
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Bundesland: | Baden-Württemberg |
Verwaltungssitz: | Karlsruhe |
Fläche: | 6.919 km² |
Einwohner: | 2.707.783 (30.6.2002) |
Bevölkerungsdichte: | 391 Einwohner/km² |
Homepage: | http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/karlsruhe/ |
Karte | |
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Der Regierungsbezirk Karlsruhe ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen und Stadtkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits. Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz in Karlsruhe. Chef des Regierungspräsidiums ist Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.
Die Regierungspräsidenten (seit 1975):
geografische Lage
Der Regierungsbezirk Karlsruhe liegt im Nordwesten Baden-Württembergs und hieß bis 31.12.1972 Regierungsbezirk Nordbaden. Allerdings hatte er damals noch einen etwas anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an den Regierungsbezirk Freiburg, im Westen an Rheinland-Pfalz im Norden an Hessen und im Osten an den Regierungsbezirk Stuttgart. Seine heutige Ausdehnung geht auf die Verwaltungs- und Gebietsreform zum 1. Januar 1973 zurück.
Verwaltungsgliederung
- 3 Regionen
- 7 Landkreise und 5 Stadtkreise
- 211 Städte und Gemeinden, darunter 5 Stadtkreise und 19 Große Kreisstädte
Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen
- Rhein-Neckar-Odenwald (früher: Unterer Neckar) :
- Stadtkreis Mannheim
- Stadtkreis Heidelberg
- Neckar-Odenwald-Kreis
- Rhein-Neckar-Kreis
- Mittlerer Oberrhein:
- Stadtkreis Baden-Baden
- Stadtkreis Karlsruhe
- Landkreis Karlsruhe
- Landkreis Rastatt
- Nordschwarzwald:
- Stadtkreis Pforzheim
- Landkreis Calw
- Enzkreis
- Landkreis Freudenstadt
Die 19 Großen Kreisstädte (unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums):
Geschichte
Das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Die Behörde ist seit diesem Zeitpunkt im wesentlichen für den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Baden bzw. den badischen Teil des Bundeslandes Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) zuständig, das nach dem zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Nordbaden. Bei der Gebietsreform, die zum 1.1.1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsdiums Karlsruhe um ehemals württembergische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart bzw. Freiburg abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Nordbaden seinerzeit in Regierungsbezirk Karlsruhe umbenannt.
Regierungsbezirke in Baden-Württemberg:
Freiburg |
Karlsruhe |
Stuttgart |
Tübingen