Die "Gesundheitsprämie" (oder Kopfpauschale) ist ein Modell für die grundlegende Reformation des deutschen Gesundheitssystems im 21. Jahrhundert. Ein konkurrierendes Modell ist die sogenannte Bürgerversicherung.
Beim Kopfpauschalenmodell zahlt jeder Erwachsene, mit Ausnahme von Beamten und Selbstständigen, einen festen monatlichen Beitrag. Im Gespräch sind derzeit 107 Euro/Monat, maximal 7 % des Einkommes. Kinder sind bei ihren Eltern mitversichert, Ehepartner sind jedoch beide beitragspflichtig.
Sozial Schwache werden über die Einkommensteuer wieder entlastet. Als Obergrenze gilt dabei ein Maximalaufwand von 7 Prozent des Haushaltseinkommens.
Der Arbeitgeber zahlt einen festen Betrag von 6,5 % des Bruttolohns, davon gehen 60 Euro an die Krankenkasse, der Rest fließt in den sozialen Ausgleich.
Teilweise wird zur Gegenfinanzierung eine Erhöhung der Mehrwertsteuer diskutiert, um die Finanzierung des Gesundheitssystems von den Lohnnebenkosten abzukoppeln und so für mehr Beschäftigung zu sorgen. Kann man die 107 Euro/Monat nicht aufbrigen, dann springt der Sozialausgleich ein.
Im Gegensatz zum bisherigen Krankenversicherungssystem sind die Beiträge bei der Kopfpauschale nicht vom Arbeitseinkommen abhängig. Wie auch beim Konzept der Bürgerversicherung soll die langfristige Finanzierbarkeit des Systems wiederhergestellt werden.
Ziel ist eine demographiefeste und bezahlbare Lösung.
Die Kopfpauschale wird von der oppositionellen CDU gefordert, während die Regierungsparteien (SPD und Grüne) die Bürgerversicherung favorisieren, die auch die Beamten und Selbstständigen einbezieht, was einen Streitpunkt in der Diskussion zwischen Kopfpauschale und Bürgerversicherung darstellt.
Im November 2004 einigten sich die CDU und CSU auf einen Kompromiss: Jeder gesetzlich Krankenversicherte zahlt eine "persönliche Gesundheitsprämie" von 109 Euro pro Monat. Kinder sind beitragsfrei.
- Der bruttolohnabhängige Beitragsanteil des Arbeitgebers wird bei 6,5% des Bruttoeinkommens "eingefroren" und ist damit von zukünftig steigenden Gesundheitskosten abgekoppelt.
- Die Arbeitgeberbeiträge (65 Milliarden Euro/Jahr) fließen in einen Topf ("Gesundheitsfonds"), der aus Steuermitteln weiter aufgefüllt werden soll (geschätzter Bedarf 7 bis 8 Milliarden Euro/Jahr). Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen zunächst 60 Euro pro Versicherten als sogenannte Arbeitgeberprämie. #
- Außerdem sollen die Kinderversicherung und ein Sozialausgleich für Geringverdiener aus dem Fonds finanziert werden.
- Die Versicherten sollen höchstens sieben Prozent ihres Einkommens aufbringen (Nebeneinkünfte, Zinsen und Mieten werden einbezogen).
- Aus Gründen der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung werden auch die Kinder von Privatversicherten in die Förderung einbezogen.
- Zur Finanzierung des Staatsanteils soll der Spitzensteuersatz geringer als bisher geplant abgesenkt werden.