Schandmal

negativ gedeutetes äußeres Merkmal
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Ein Schandmal ist eine Amputation oder Narbe, die als Strafe für ein Vergehen oder Verbrechen eingesetzt wurde. Neben der unmittelbare Bestrafung durch Schmerzen bestand der Zweck darin, die Schande der betreffenden Person für alle Zeit kenntlich zu machen.

Im Mittelalter bis weit in die Neuzeit wurden Gesetzesbrecher oft aus der Stadt oder aus der Grafschaft gebannt. Um sie an der Rückkehr nachhaltig zu hindern, wurden ihnen nicht selten auch sehr drastische Körperverletzungen angetan, mit dem Ziel, dauerhafte Spuren zu hinterlassen. Es wurden Finger, Hände oder andere Glieder abgehackt, Nase, Ohren oder Zunge abgeschnitten, Menschen wurden gebrandmarkt oder geblendet. Narbenbildende Hautverletzungen und aufgeschlitzte Ohrläppchen waren noch relativ humane Strafen, die auch relativ häufig verabreicht wurden.

Ein derart stigmatisierter Mensch konnte kaum noch in die Stadt zurückkehren, die ihn gebannt hat, er war auch sonst fast überall vogelfrei, konnte nicht in eine Zunft aufgenommen werden, eine Resozialisierung war so gut wie unmöglich. Es blieb ihm eigentlich nur die zweifelhafte Karriere als Söldner, Seemann, Pirat, Auswanderer oder das Dasein eines Randständigen und Gesetzesbrechers übrig.

Eine verbreitete Art des Schandmals war das schlitzen der Ohrmuschel, das evtl. daher rührt, dass es in einigen Zünften üblich wahr, ausgestossenen Mitgliedern den Zunftohring auszureissen. Noch heute bezeichnet Schlitzohr einen gerissenen, durchtriebenen Burschen, der betrügerische Absichten zeigt.