NRW-Tarif

in NRW angewandter Beförderungstarif
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Der NRW-Tarif ist ein Verbundtarif für landesweite Fahrten innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Er löst in NRW den Deutschen Personen- und Gepäcktarif ab.

Während zum 1. August 2004 bereits der NRW-Tarif mit drei PauschalPreisTickets, dem SchöneFahrtTicket NRW, dem SchönerTagTicket NRW Single und dem SchönerTagTicket NRW 5 Personen startete, erfolgt zum 12. Juni 2005 der Verkauf relationsbezogener Tickets für Fahrten innerhalb von NRW, die über die Verbund-/Gemeinschaftstarife hinausgehen.

Der NRW-Tarif gilt stets von "Haus zu Haus".

Die Tickets des NRW-Tarifs schließen wie bei den Verbund- und Gemeinschaftstarifen ein

  • die Fahrt von der Starthaltestelle mit dem Bus, der Straßenbahn oder der Stadtbahn zum Startbahnhof (ÖSPV)
  • die Fahrt mit dem Zug des Nahverkehrs zum Zielbahnhof (SPNV)
  • die Fahrt mit dem Bus, der Straßenbahn oder der Stadtbahn zur Zielhaltestelle (ÖSPV).

Die Tickets des NRW-Tarifs gelten grundsätzlich in allen Verkehrsmitteln, in denen die Verbund- oder Gemeinschaftstarife gelten, also in

Der NRW-Tarif gilt nicht im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) der DB.

Siehe auch