Via Regia Lusatiae Superioris

antike Handels-Straße
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Hohe Landstraße (auch Heer- oder Salzstraße) lat. via regia Lusatiae superioris, oder strata regia, war eine Handelsstraße. Sie war Teil der Via Regia welche nach nach Westen bis an den Rhein führte. Über mehrere Jahrhunderte war die Straße neben der nördlich verlaufenden Niederstraße die wichtigste Verkehrsverbindung von Mitteldeutschland nach Schlesien und den Polnischen Osten. Wie auch andere Reichsstraßen stand sie unter besonderem Friedensschutz.

Schlesien, die Lausitzen und Sachsen im 17. Jahrhundert, Karte von Gerhard Mercator und Henricus Hondius


Verlauf

Sie führte durch die Oberlausitz, von Halle/Saale über Eilenburg oder Leipzig-Grimma nach Oschatz, Großenhain, Königsbrück, Kamenz, Bautzen, Löbau, Görlitz oder Zittau, Lauban, Naumburg, Bunzlau, Haynau, Liegnitz, Neumarkt nach Breslau. Sie besaß Fortsetzungen östlich nach Krakau hin und westlich von Leipzig, beziehungsweise Halle durch Thüringen nach Frankfurt a. M. zu.

Geschichte

Übersichtskarte zum Verlauf der Via Regia Rhein-Schlesien in Eilenburg

Die Straße existierte etwa ab 1200 und entstand durch die Versorgung Breslaus mit Hallischem Salz. Als Via regia ist sie zuerst 1252 bezeugt. Der Name, erst seit Beginn des 16. Jahrhunderts üblich, haftet vornehmlich an der Strecke Leipzig-Breslau und ist ( = obere, d. h. südlichere Straße) im Gegensatz zu der nördlich liegenden Niederstraße.

Durch Vereinbarungen zwischen dem König von Böhmen als Landesherrn Schlesiens, dem Oberlausitzer Sechsstädtebund und dem Kurfürsten von Sachsen als Landesherrn von Leipzig um 1460 erhält die Hohe Landstaße den Charakter der Zwangsstraße für allen Verkehr zwischen Polen-Schlesien und Leipzig. Demnach sollten alle Fuhr- und Kaufleute, soweit diese auf Ihrem Weg den Queiß, ein linker Nebenfluß des Bober, berührten (...so den Queis rühren) die Hohe Landstraße nutzen. Damit sollten die Zolleinnahmen der anliegenden Herrschaften und Städte gesichert werden.

Der Weg über die Hohe Landstraße für die Reisenden mit erheblichen Kosten für Zölle, Geleitgeld oder überhöte Übernachtungskosten in Gasthäusern verbunden. Daher versuchte man immer wieder auf andere Wege wie die Niederstraße auszuweichen. Zudem führte das Breslauer Stapelrecht und Meilenprivileg immer wieder zu Beschwerden von sächsischer Seite. Mit den Marktrechten und Stapelrrechten der Stadt Leipzig ehöte sich die Verkehrsfrequenz auf den beiden Straßen. Besonders im 19. Jahrhundert zogen Händler mit ihren Weißen Elefanten (große, mit Leinentuch bespannte Planwagen) nach Westen und verkauften Felle, Leinen und andere Naturwaren auf den großen Märkten wie auf dem Brühl in Leipzig. Umgekehrt wurde zum Beispiel Salz nach Osten gehandelt.

Niederstraße

Verlauf

Die Niederstraße lat. via regia Lusatiae inferioris, ging von Eilenburg über Torgau, Liebenwerda, Senftenberg, Spremberg, Muskau und Sagan oder Cottbus und Priebus nach Schlesien und weiter in damalige Polen.

Geschichte

 
polnische Händler auf dem Leipziger Brühl, im Hintergrund ein „Weißer Elefant“ (Planwagen)

Die Niederstraße entwickelte sich in Konkurenz zur Hohen Landstraße.

König Ferdinand, der auch Landesherr der Oberlausitz war, legte 1559 höhere Grenzzölle für das Gebiet in der Oberlausitz fest. Mit der Erhöhung der Zölle auf der Hohen Landstraße, verlegte sich aber der Verkehr auf die Niederstraße und auf neue Straßen, wie über Frankfurt/Oder durch Brandenburg nach Westdeutschland. Kurfürst August von Sachsen verwieß auf die in der Erbeinigung festgesetzte gemeinsame Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Hohen Straße. Er betonde, das durch die neuen Zölle der polnische Handel nach der Mark abgelenkt würde. Dadurch würde ein großer Teil der Nürnberger, Frankfurter und Antwerpener Güter nicht mehr wie bisher über Leipzig und Breslau nach Polen verbracht, sondern in Zukunft über Wittenberg und die Mark Brandenburg.

Am Anfang des 17. Jahrhunderts ging der Ostverkehr im gleichem Maße über die Hohe Landstraße wie über die Niederstraße nach Leipzig. Der Weg durch die Niederlausitz wurde jedoch durch Kaufleute welche in Richtung Magdeburg reisten bevorzugt. Kaiser Matthias befahl daher 1615 dem Landvoigt der Niederlausitz auf die Einhaltung der rechten Niederstraße über Muskau und Spremberg nach Leipzig zu achten, und das Abweichen auf Magdeburg zu verhindern.

1684 erlaubte der sächsische Kurfürst Johann Georg ausdrücklich die Benutzung der von Sagan über Muskau, Spemberg, Senftenberg, Liebenwerda, Torgau nach Leipzig führenden Niederstraße. Doch 1706 wurde dann wieder die Hohe Landstraße als maßgebende bezeichnet, und die Neben- und Beiwege durch die Niederlausitz wurden verboten. Dieses Verbot konnte jedoch nicht wirklich durchgesetzt werden. Zum Teil ging der Handel zunehmend über nördlichere Straßen (über Frankfurt/Oder, Berlin, nach Hamburg). Kaufleute aus Böhmen und Schlesien, welche nach Hamburg oder Lüneburg wollten nutzen auch einen Weg von der Hohen Straße über Hoyerswerda, oder von Kamenz über Senftenberg nach Finsterwalde, Sonnewalde, Dahme, Jüterbog, Niemegk und weiter nach Norden. Im September 1722 erklärten die Oberlausitzer Städte, man dürfe für die Seestädte bestimmte, nur durchgehende Waren weder auf die Hohe- noch auf die Niederstraße zwingen, sondern müsse die Strecke Lauban, Görlitz, Bautzen, bzw. Kamenz, Senftenberg, Finsterwalde, Sonnewalde, Dahme und weiter zulassen. Daraufhin erließ der Kurfürst August der Starke ein neues Straßenmandat. Demnach sollten nun die schlesischen und polnischen Fuhrleute, egal wohin sie ihre Waren brachten, die Hohe Straße über Görlitz, Großenhain benutzen. Jedoch sollten Fuhrleute, welche auf ihrem Weg nicht über den Qeis kamen, die Niederstraße benutzen, und über Priebus, Muskau und Spremberg nach Sachsenreisen. Dann durften aber die Reisenden nur über Finsterwalde, Dobrilugk und Torgau, oder auf der Hohen Straße über Großenhain und Oschatz weiterfahren. Der Weg über Senftenberg, Finsterwalde, Dahme und Niemegk wurde verboten. Dieses Verbot bewirkte einen Umweg für Händler aus Löbau und Bautzen, welche mit Hamburg handeln wollten. Die Beschwerde der beiden Oberlausitzer Städte führte 1723 zu einer Erlaubniss des Kurfürsten, der es freistellte, böhmische Glaswaren und schlesische sowie lausitzischer Leinewand auch über Kamenz oder Bautzen, dann über Senftenberg nach Lüneburg oder Hamburg zu bringen.


[1]

Quelle:Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 441. http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Hohe+Landstra%C3%9Fe


http://books.google.com/books?id=pHMAAAAAcAAJ&pg=PA221&dq=Hohe+Landstra%C3%9Fe&hl=de

http://books.google.com/books?id=13JRAAAAMAAJ&pg=PA98&dq=Hohe+Landstra%C3%9Fe&as_brr=1&hl=de

http://www.archive.org/stream/neuesarchivfur05sach/neuesarchivfur05sach_djvu.txt

Einzelnachweise

  1. Rudolf Lehmann:Geschichte der Niederlausitz. de Gruyter, Berlin 1963 (=Veröffentlichungen der Berliner Historischen Kommission beim Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin, Band 5; erweiterte Neuauflage der Geschichte des Markgraftums Niederlausitz)




Wachsen mußte die Frequenz dieser Straße, als Leipzig Stapelrecht und Messen empfangen hatte, vom Kaiser Friedrich III. und vom Kurfürsten Friedrich 1458, und man hielt auch zu Gunsten Leipzigs auf solche Straße. Alte Zeugnisse dafür von 1460 s. im Urk. Verz. I, 2, 88. Der böhmische König Georg Podiebrad gebot sie 1462, mit Androhung von Geld- und anderen Strafen'^), Als 1512 vom König Wladislaw (der schon 1503 den Laubanern die hohe Straße befahl sUrk. Verz. II, 64), sowie auch Herzog Georg Schutz zusagte 1509 IUrk. Verz. II, 84^) Breslau Stapelrecht empfangen hatte, war es dieser Straße nachtheilig. Da wurde es, nach Georgs v. Sachsen Beschwerden, vom Konige 6. d. Ofen 1513 zurückgenommen. Aber Ferdinand I. gab doch wieder 1528 den Breslauern Sta- pelrechi, wogegen abermals Georg 6. ck. Dresden, 1. Nov. 1528 protestirte, bittend, der König möge doch den Schaden seiner lausitzischen Sechsstädte berücksichtigen').

In dem Zeitalter, wo die Frequenz dieser Handelsstraße die Raubritter lockte, fuhr man sie, weil es eben nur da Schutzmannschaften gab, und gab willig das Geleitegeld. War aber nicht mehr solche Gefahr vorhanden: so wollte man auch oft auf anderen Wegen aus Polen und Schlesien nach Sachsen reisen. Ia in Kriegszeiten wollte das manchmal sogar sich nothwendig machen. In der Husitennoth mußte man mancherlei andere Wege versuchen. Man wollte aus Sachsen nach Schlesien und Polen über die Niederlausitz, über Priebus und Kottbus, Sagan (dessen Herzog Iohann solche Abweichung begünstigte, und in Priebus einen Zoll hatte) Sprottau und Parchwitz reisen. Daher entstand heftiger Streit, der bei dem böhm, Könige Georg angebracht ward, der endlich gegen den Saganer Herzog für Görlitz entschied und die sogenannte „Niederstraße" über Priebus, Kottbus und Sagan verbot. Georg und Wladislaw hatten auch den Obrigkeiten besonderen Befehl gegeben, über der Straße zu Görlitz zu halten; aber über den Adel klagte.

Herzug Friedrich Wilhelm v. Sachsen, als Vormund der Kinder des Kurfürsten Christian l. 1592 beim Kaiser Rudolph, an welchen auch schon 1584 Kurfürst August und 1592 jener Friedr. Wilhelm, sich gewendet Haltes. Der Abel nämlich duldete Uebertrcter und bekam nun von Rudolph Mahnung, die verbotenen Straßen verwehren zu helfen. Znr Empfehlung der privilegirten Straße geboten auch Kaiser Rudolph 1597 und Kurfürst Friedlich August 1708 und 1733 Straßenbesscrung und Billigkeit der Gastwirthe.

Gegen Beschwerden wegen Nichtbeobachtung jener Straßenprivilegien (z. B. von Lauban eingereicht) suchte man immer allerhand Ausflüchte ^). Aber immer wiederholten sich auch Edikte zum Schutz des Privilegiums, z. B. von den sächs. Kurfürsten Christian II. 1607, Ioh. Georg I. 1623, auch von Ioh. Georg II. Besonders aber nach dem 30jäh- rigen Kriege hielt es schwer, die Sache wieder in rechten Gang zu bringen, jedoch immer ward behauptet: alle Nebenstraßen seien ja verboten durch Königl. Reskripte, geboten aber nur die rechten seit uralten Zeiten und unter harte» Bedrohungen. Höchstens wollte man, um nicht gar die Durchfuhr durch Sachsen einzubüßen, denen, welche „den Queis nicht berührten" (diese Worte waren immer ein Zankapfel gewesen) nachlassen, über Sagan, Muskau, Tprem- berg, Liebenwerda, Großenhain und Eilcnburg nach Leipzig zu fahren, besonders in Pcstzeiten. S. Edikt von Friedr. August I. vom Aug. 1723.

In unseren Jahrhunderten baten oftmals Sachsens Fürsten die Kaiser um Schutz des Privilegiums. Es erschienen demnach Mandate dazu von den Kaisern Leopold I. 1702 und Joseph I. 1706 und 1707. 1705 verbot der Kurfürst Friedr. August I. den Leiuwandkaufteuteu von Lauban und Marklisfa über Muskau, Spremberg und Niemect nach Magdeburg, Lüneburg und Hamburg zu fahren, und am 23. Febr. 1723 erließ er, auf Klagen der oberlausitzischen Städte von 1721, wieder ei» Reskript znr Abhülfe; und 1747 erging ein landeshauptmannschaftliches Patent fürInne- hallnng der alten Straße.


Literatur

  • J.F. Schwartz:via regia Lusatiae superioris, Witenberg, 1732
  • Alexander Tille: Die Anfänge der Hohen Landstraße, Gotha 1905