Ein Kindergarten ist zum einen das Gebäude, zum anderen die Einrichtung zur Kinderbetreuung für Kinder zwischen ca. 3 und 6 Jahren betreut werden. Hinsichtlich der Öffnungszeiten gibt es drei unterschiedliche Modelle:
- Teilzeitbetreuung, am Vor- und am Nachmittag
- Verlängertes Vormittagsangebot, von Morgens bis nach dem Mittagessen
- Ganztagsbetreuung, von Morgens bis zum Spätnachmittag. Diese Kindergärten werden als Kindertagesstätten (kurz KiTa) bezeichnet.

In den meisten Kindergärten arbeiten unterschiedliche pädagogische Fachkräfte, wie Erzieher/innen, Sozialpädagogen und Kinderpfleger.
Die meisten Kindergärten werden durch örtliche kommunale oder durch kirchliche Träger unterhalten. Darüber hinaus gibt es auch freie Träger (wie Vereine oder Elterninitiativen) und mittlerweile immer häufiger auch privatwirtschaftliche Träger, die Kindergärten betreiben.
Zusätzlich bzw. ergänzend zu den Regelkindergärten gibt es sonderpädagogische und heilpädagogische Kindergärten, welche meist als Integrative Kindergärten ausgelegt sind. Weitere besondere Formen von Kindergärten sind Waldkindergarten und Miniclub sowie Kindergärten, die nach speziellen pädagogischen Theorien arbeiten, wie Montessori oder Waldorfpägogik.
In vielen bundesdeutschen Kindergärten ist der Übergang von der Kinderkrippe (Kinderbetreuung bis 3 Jahre) sowohl gebäudetechnisch als auch pädagogisch fließend. Einige Kindergärten bieten darüberhinaus auch eine nachmittagliche Hortbetreuung für Schulkinder an.
Rechtsanspruch
Deutschland
Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB). In den meisten Bundesländern kann diesem Rechtsanspruch nur bedingt nachgekommen werden (Finanznot der Kommunen), so dass ein Kindergartenplatz meist erst ab dem 3 1/4 Lebensjahr und nicht wie vorgesehen ab dem dritten in Anspruch genommen werden kann. In Sachsen-Anhalt läuft ein Rechtsstreit, da wegen der Finanznot des Landes dieses Recht dort eingeschränkt ist, wenn einer der Elternteile nicht berufstätig ist.
Österreich
In Österreich gibt es diesen Rechtsanspruch nicht. In der Praxis kann es in einigen Gegenden auch eine Verzögerung bis zu einem Jahr geben. Da aber die Geburtenrate rückläufig ist, sind zumindest in den Ballungsräumen eher Kapazitäten frei. Die Kindergärten sind Angelegenheit der Bundesländer. Dementsprechend sind auch Kostenbeiträge durch die Eltern unterschiedlich. In einigen Bundesländern ist nur für das Essen zu bezahlen, in anderen sind die Kosten sozial gestaffelt.
Pädagogischer Anspruch und Kritik
Studien konnten zeigen, dass Kinder bereits früh gefördert werden müssen, um die Weichen für eine erfolgreiche soziale, motorische, emotionale und intellektuelle Entwicklung zu stellen.
Anders als in allen anderen Staaten der EU werden Erzieher in Deutschland und in Österreich jedoch nicht universitär ausgebildet und damit Lehrern pädagogisch nicht gleichgestellt. Kritiker fordern, gestützt unter Anderem auf die KITA-PISA-Studien, dass auch in Deutschland und Österreich der Bastelunterricht einer lebensnäheren Bildung weichen sollte, die die Kinder auf das wirkliche Leben vorbereitet. Die Kritik richtet sich dabei nicht auf Bastelarbeiten allgemein, diese sind für die Ausbildung einer guten Feinmotorik und zum Lernen grundlegender Wirkungszusammenhänge notwendig, sondern auf das Was und Wie gebastelt wird. Derzeit dominieren einfache, effektvolle, von den Erwachsenen aber als infantil angesehene Arbeiten, die mit wenig Aufwand erstellt werden können. Dem wirklichen Leben entspricht die aber nicht. Anleitungen dazu könne den Erzieher nur ein Hochschulstudium geben, das entsprechende Pädagogikfähigkeiten vermittelt. Aber nicht nur die zum Teil unzureichende Ausbildung der Erzieher in beiden Ländern steht in Mittelpunkt der Kritik, sondern auch der derzeitig nicht eindeutig definierte Erziehungs- und Bildungsauftrag in den Kindergärten (das Wort Kindertagestätte verweist eher auf Aufbewahren - weniger auf Lernen). Insofern entspricht die gegenwärtige Erzieherausbildung dem derzeitigen politischen Konzept der meisten deutschsprachigen Kindergärten.
Natürlich wird seit mehreren Jahren immer wieder versucht dem gegenzusteuern. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz nennt im § 22 als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen ausdrücklich die Betreuung, Bildung und Erziehung (in der Reihenfolge) der Kinder. In vielen deutschen Bundesländern existieren seit kurzem klare Bildungsrichtlinien für die Kindertageseinrichtungen, zum Beispiel nennt das neue Berliner Bildungsgesetz den Kindergarten als Bildungsstätte. Viele kirchliche Kindergärten sahen sich ebenfalls schon immer auch Bildungsstätten, insbesondere was die Bildung von Geist, Körper, Werteerziehung und Sozialverhalten anbelangte - kurz die ganzmenschliche Bildung. So zum Beispiel haben die kirchlichen Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz schriftlich fixierte pädagogische Konzeptionen als Institutionen der familienergänzenden Bildung, Erziehung und Betreuung. Etwa ein Zehntel der Einrichtungen ist derzeit in einem Prozess der Qualitätssicherung nach der ISO Norm.
Damit derartige Maßnahen und Ideen gesamtgesellschaftlich greifen, bedarf es allerdings eines grundlegenden Paradigmenwechsels hinsichtlich der Aufgabenverteilung zwischen Elternhaus und Bildungseinrichtung und der Erkenntnis seitens der sozialpädagogischen Bildungsträger, dass der Bildungsbegriff immer beides darstellt, sowohl kognitive Ausbildung, als auch Wertevermittlung und Sozialverhalten.
In Schweden beispielsweise sehen sich Erzieher als Lehrer. Der Kindergarten setzt bereits in einem früheren Alter der Kinder ein. Sie lernen den Umgang mit komplexen Situationen und beschäftigen sich oft in zum Kindergarten gehörenden Ställen mit der Nahrungsversorgung von Tieren. Statt nur zu basteln, werden bereits früh sprachliche Fähigkeiten geschult. Bewusst werden komplexe Fotos mit Menschen und kulturellen Errungenschaften statt Häschen und Strichmännchen aufgehängt.
Wegen des hohen Anteils an Migrantenkindern nimmt die Sprachförderung in den deutschen Kindertageseinrichtungen mittlerweile einen breiten Raum ein.
Finnland
Das finnländische Bildungswesen gilt entsprechend der PISA Studie als eines der besten weltweit. Für Kindergärten in Finnland gilt z.B. folgendes: Die leitenden Erzieherinnen haben Abitur und ein Hochschulstudium. Der Kindergartenbesuch ist für Kinder ab dem ersten Lenbensjahr möglich. Die Gruppengrösse liegt bei ca. 14 Kindern. Fremdsprachenlernen oder naturwissenschaftliche Experimente im Kindergarten werden gefördert.
Geschichte
1840 gründete der Thüringer Friedrich Fröbel den ersten Kindergarten in Bad Blankenburg. Den Namen wählte er, da das Kind wie eine Pflanze heranwachsen soll. 1851 bis 1860 wurde der Kindergarten in Preußen verboten. Später wurde auch in den USA der erste Kindergarten (mit deutschem Namen) eröffnet, weshalb dort auch heute noch die erste Klasse der Grundschule Kindergarten heißt -- das, was man in Deutschland Kindergarten nennt, heißt in Amerika allerdings preschool.
Literatur
- Bildung unter 6, Sozialextra - Zeitschrift für Soziale Arbeit & Sozialpolitik, 1/2005
Siehe auch
Weblinks
- kita-eltern-sh.de Stichwort: Elternvertretung
- Mehr Männer in den Kindergarten
- http://www.lbzh.de Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Niedersachsen
- Kindergarten in der Schweiz