Schweizerische Nationalbank

Zentralbank der Schweiz
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Die Schweizerische Nationalbank (franz. Banque Nationale Suisse, ital. Banca Nazionale Svizzera, rätoroman. Banca Naziunala Svizra) führt als unabhängige Zentralbank die Geldpolitik und Währungspolitik der Schweiz. Die Nationalbank muss sich laut Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen. Sie ist in Form der Aktiengesellschaft organisiert.

Aufgaben

Als unabhängige Zentralbank der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist die SNB verpflichtet, verschiedene ökonomische Aufgaben des Landes wahrzunehmen und im Interesse des Landes zu erfüllen. Dazu gehören besonders folgende Themenfelder:

  • Aufrechterhaltung der Preisstabilität
  • Gewährleistung der Bargeldversorgung
  • Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
  • Anlage der Währungsreserven
  • Überwachung der Stabilität des Finanzsystem
  • Erstellung von Statistiken
  • Beratung des Bundes in währungspolitischen Fragen

Äussere Organisation

Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie in Genf und Lugano je eine Zweigniederlassung mit Kassenstelle sowie vier Vertretungen in Basel, Lausanne, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 16 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.

Die Nationalbank ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des Bundesrechts. Sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes nach den Vorschriften des Nationalbankgesetzes verwaltet. Die Aktien sind als Namenpapiere ausgestaltet und an der Börse kotiert. Das Aktienkapital beträgt 25 Millionen Franken und ist zu rund 55 % im Besitz der öffentlichen Hand (Kantone, Kantonalbanken etc.). Die übrigen Aktien befinden sich grösstenteils im Besitz von Privatpersonen. Der Bund besitzt keine Aktien.