Lenkberechtigung

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Wie überall auf der Welt ist auch in Österreich ein Führerschein zum Lenken von Kraftfahrzeugen notwendig. Obwohl als EU-Führerschein bezeichnet, hat er auch seine Eigenheiten. Obwohl die Klassen schon weitgehend in der gesamten EU ziemlich einheitlich sind, sind schon einige Bestimmungen abweichend.

Folgende Klassen gibt es:

darf mit dem vollendeten 18. Lebensjahr gemacht werden.
Vorstufe ALeichtmotorrad bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg
Motorrad darf erst nach 2 Jahren Praxis mit einem Leichtmotorrad gelenkt werden. Gleich lenken darf man ein schweres Motorrad ab dem 21. Lebensjahr.

  • B PKW bis 3,5 t

darf üblicherweise ab dem 18. Lebensjahr gemacht werden. Bis zum 21. Lebensjahr hat man einen Probeführerschein, mit dem einige Einschränkungen verbunden sind. Ab 2003 muss man 1 Jahr nach dem Erlangen des Führerschein eine praktische Nachschulung in der Fahrschule oder in einem Trainingszentrum z.B. beim ÖAMTC absolvieren.
Mit kombinierter privater und Fahrschulausbildung, darf die Ausbildung mit dem 16. Lebensjahr begonnen und die Prüfung mit dem 17. Lebensjahr abgelegt werden. Mit der Gruppe darf man auch Leichtmotorräder bis 125 ccm lenken.

  • C1 LKW bis 7,5 t

darf ab dem 18.Lebensjahr gemacht werden.

  • C LKW über 7,5 t

darf ebenfalls ab dem 18. Lebensjahr gemeinsam mit C1 gemacht werden, es darf aber erst mit dem 21. Lebensjahr mit schweren LKW's gefahren werden. Ab dem 45. Lebensjahr sind alle 5 Jahre und ab dem 60. Lebensjahr alle 2 Jahre ärztliche Untersuchungen notwendig. Versäumt man eine Untersuchung, so wird der ganze Führerschein ungültig. Will man auf die Gruppe C verzichten, so muss man trotzdem vor Ablauf bei der Behörde einen neuen Führerschein ausstelllen lassen. Bei Neuausstellung sind die ärztlichen Untersuchungen sofort alle 5 Jahre notwendig.

darf erst mit dem 24. Lebensjahr gemacht werden.

darf mit dem 18. Lebensjahr gemacht werden.

kann ab dem 16. Lebensjahr gemacht werden, wird aber mit C1 oder C automatisch miterworben.

kann ab dem 16. Lebensjahr gemacht werden, wird aber mit C1 oder C automatisch miterworben.

Die theoretische Prüfung wird seit einigen Jahren am Computer durchgeführt. Es sind dabei eine Auswahl von 750 Fragen zu beantworten. Davon müssen mindestens 80 % richtig sein.

Sondergruppen

Mopedführerschein für Motorfahrräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h, Österreich als Moped bezeichnet. Die Prüfung wird bei der Fahrschule und nicht vor der Behörde abgelegt. Mindestalter ist 16 Jahre. Mit Ausnahmegenehmigung (z.B. wenn der Arbeitsplatz schwer erreichbar ist) kann man die Prüfung schon mit dem 15. Lebensjahr machen.

Gefahrgutführerschein ist zum Lenken von Fahrzeugen, die mit Gefahrgut beladen sind notwendig. Das Mindestalter ist 24 Jahre. Für Gefahrgut Klasse 7 (radioaktives]] Material ist eine gesonderte Ausbildung notwendig. Die Gefahrgutausbildung machen nicht die Fahrschulen sondern Berufsausbildungsinstitute, wie WIFI oder BFI

Feuerwehrführerschein erleichtert das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen. So darf man mit Führerschein Klasse C1 auch schwere Feuerwehrfahrzeuge bereits ab dem 18. Lebensjahr lenken. Die Ausbildung liegt je nach Bundesland bei den einzelnen Feuerwehr oder bei den zuständigen Landesfeuerwehrverbänden, die auch den Führerschein ausstellen.


Ausländer, die aus einem Nicht-EWR-Land nach Österreich ziehen müssen ihren Führerschein innerhalb von 6 Monaten je nach Herkunftsland umschreiben lassen oder eine Prüfung ablegen.

Führerscheinausbildung

Um einen Führerschein zu bekommen, muss man zuerst eine Ausbildung machen, die man normalerweise in der Fahrschule absolvieren kann, wobei sowohl die praktische als auch die theoetische Fahrausbildung erfolgt. Allerdings gibt es auch kombinierte Formen, wo man den theoretischen Teil und nur einen minimalen Teil der Praxisausbildung in der Fahrschule absolviert und den Großteil privat mit dem eigenen Fahrzeug mit einem Verwandten oder Bekannten, der bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt, als Ausbildungsfahrt durchführt.

Ist das normale Mindestalter 18 Jahre, so erfreut sich die Möglichkeit einer L17-Ausbildung einer immer größeren Beliebtheit, wo man den PKW-Führerschein bereits mit 17 Jahren machen kann.

Außerdem besteht die Möglichkeit, den Militärführerschein, den man während des Grundwehrdienstes erlangen kann, auf den zivilen Führerschein umschreiben zu lassen.

Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr