Als Leuchtturm bezeichnet man einen Turm, zumeist in der Nähe von oder direkt in den Gewässern an Schifffahrtsrouten errichtet, der durch Lichtsignale Schiffen den Weg weist und so das Umfahren gefährlicher Stellen im Gewässer ermöglicht.
Als Leuchtturm bezeichnet man einen Turm, zumeist in der Nähe von oder direkt in den Gewässern an Schifffahrtsrouten errichtet, der durch Lichtsignale Schiffen den Weg weist und so das Umfahren gefährlicher Stellen im Gewässer ermöglicht.