Groß-Hamburg-Gesetz

Gesetz zur Gebietsbereinigung 1937
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Am 1. April 1937 wurde das Stadtgebiet Hamburgs durch das „Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen“, kurz Groß-Hamburg-Gesetz um die damals preußischen Städte Harburg-Wilhelmsburg, Wandsbek und Altona/Elbe erweitert.

Datei:Modell von Gross Hamburg und Hermann Göring.jpg
Modell Groß-Hamburgs und Hermann Göring (26. November 1937)

Auch die Gemeinden Bergstedt, Billstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Lohbrügge, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop, Volksdorf und Wellingsbüttel aus dem Kreis Stormarn; Lokstedt mit Niendorf und Schnelsen aus dem Kreis Pinneberg; Cranz aus dem Landkreis Stade; Altenwerder, Südteil Finkenwerders, Fischbek, Frankop, Gut Moor, Preuß. Kirchwerder, Langenbeck, Marmstorf, Neuenfelde, Neugraben, Neuland, Rönneburg, Sinstorf und ein Teil von Over aus dem Landkreis Harburg sowie Curslack aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg wurden erst durch das Groß-Hamburg-Gesetz Teil Hamburgs, das seinerzeit gleichzeitig als einzige Stadt festgelegt wurde, d.h. das bis dahin bereits zum hamburgischen Staat gehörige Landgebiet wurde mit den oben erwähnten Gemeinden zu einer einheitlichen Stadt vereinigt. Diese Zusammenfassung zur einheitlichen "Hansestadt Hamburg" wurde allerdings erst zum 1. April 1938 wirksam; bis dahin blieben die auf Hamburg übergegangenen Städte und Gemeinden selbstständig innerhalb des Landes Hamburg.

Im Tausch dafür gingen das Amt Ritzebüttel (Cuxhaven), und die Exklaven Geesthacht, Großhansdorf und Schmalenbek in Schleswig-Holstein an die damals noch preußische Provinz Schleswig-Holstein. Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz verlor auch Lübeck seine territoriale Eigenständigkeit und wurde zu einem Teil von Schleswig-Holstein. Der oldenburgische Landesteil Lübeck (das ehemalige Fürstbistum Lübeck/Fürstentum Lübeck) kam als Landkreis Eutin ebenfalls zu Schleswig-Holstein.

Die preußische Stadt Wilhelmshaven und die oldenburgische Stadt Rüstringen wurden zu einer Stadt Wilhelmshaven vereinigt.

Der oldenburgische Kreis Birkenfeld wurde der preußischen Rheinprovinz als neuer Landkreis zugeordnet.

Die mecklenburgischen Exklaven in Schleswig-Holstein wie der Domhof in Ratzeburg und einige Gemeinden wurden in den Kreis Herzogtum Lauenburg integriert.

Siehe auch: Groß-Berlin-Gesetz

Historische Einordnung

Mit dieser Gebietsbereinigung wurde offiziell der Status der ehemals einflußreichen Freien- und Hansestadt Lübeck zu Gunsten von Hamburg geändert. Während in der Hansezeit Lübeck die wirtschaftlich und politisch stärkste Stadt zwischen Nord- und Ostsee war, gewann Hamburg in den Jahrhunderten danach immer mehr an Einfluss, da sich der wirtschaftliche Schwerpunkt von der Ostsee an die Nordsee verschob.

Literatur

Martens, Holger: Hamburgs Weg zur Metropole. Von der Groß-Hamburg-Frage zum Bezirksverwaltungsgesetz. Hamburg 2004. ISBN 3-935413-08-4