Adolf Friedrich VI. (Mecklenburg)

Großherzog von Mecklenburg-Strelitz (1914–1918)
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Adolf Friedrich VI., Großherzog von Mecklenburg [-Strelitz] (* 17. Juni 1882 in Neustrelitz; † 24. Februar 1918 ebenda) trug von 1914 bis 1918 den genannten Titel und war als solcher regierender Fürst in Mecklenburg-Strelitz.

Adolf Friedrich VI.
Mafalda Salvatini

Adolf Friedrich (vollständig Adolf Friedrich Georg Ernst Albert Eduard) wurde in Neustrelitz als drittes Kind und ältester Sohn des Großherzogs Adolf Friedrich V. und seiner Frau Elisabeth von Anhalt-Dessau (1857–1933) geboren. Er machte sein Abitur in Dresden, studierte Rechtswissenschaft in München und diente auch in Potsdam in der Preußischen Armee, zuletzt als Generalmajor. Nach dem Tod seines Großvaters Friedrich Wilhelm am 30. Mai 1904 wurde er Erbgroßherzog von Mecklenburg-Strelitz. Der Tod seines Vaters am 11. Juni 1914 machte ihn zum Großherzog, nachdem er bereits am 7. Juni 1914 als Erbgroßherzog die Regierungsgeschäfte vertretungsweise übernommen hatte. Wenig später brach der Erste Weltkrieg aus.

Adolf Friedrich soll angeblich in seiner Zeit als Thronfolger der Opernsängerin Mafalda Salvatini (1888−1971) die morganatische Ehe versprochen haben. Nach seiner Thronbesteigung wurde aus dynastischen Erwägungen versucht,ihn zur Lösung des Eheversprechens zu bewegen. Nur aus einer standesgemäße Ehe hätten nach damaligem Recht thronfolgefähige Nachkommen hervorgehen können. Erst kurz vor seinem Tode soll Adolf Friedrich diesem Ansinnen zugestimmt haben.

Grabmal von Adolf Friedrich VI. auf der Liebesinsel in Mirow

Am 24. Februar 1918 nachmittags wurde seine Leiche mit tödlicher Schussverletzung im Kammerkanal bei Neustrelitz gefunden. Als Todeszeitpunkt wurde im Obduktionsbericht der Abend des 23. Februar 1918 angenommen, als Todesursache wurde „Ertrinken“ festgestellt. Als Sterbedatum wird in Nachschlagewerken heute jedoch überwiegend das Datum der Auffindung der Leiche (24. Februar) angegeben. Nach regierungsamtlicher Darstellung (Obduktionsbericht) wurde ein Selbstmord des Regenten naturgemäß geleugnet. Er sei „getroffen, vornüber ins Wasser gefallen und ertrunken“ hieß es offiziell, aus seinem Umfeld sickerten jedoch Schilderungen von tief depressiver Stimmung des Regenten durch. Auch deshalb sind die genauen Umstände seines Todes bis heute ungeklärt, Gegenstand von Spekulationen und Verschwörungstheorien, wobei immer wieder Spionagevorwürfe für die Engländer diskutiert werden.

Angeblich auf eigenen Wunsch hin wurde Adolf Friedrich VI., der letzte Großherzog des Landesteils Mecklenburg-Strelitz, fernab der Familiengruft auf der Liebesinsel, der Schlossinsel Mirow, beigesetzt. Sein Grabmal soll er noch selbst entworfen haben. Möglicherweise spielte bei der Wahl dieses Begräbnisortes eine Rolle, dass Selbstmörder damals im Regelfall unehrenhaft beigesetzt (verscharrt) wurden. Den Pastoren war jegliche kirchliche Mitwirkung an einer solchen Beisetzung strengstens untersagt.[1]

Der Tod des letzten Strelitzer Regenten stürzte das Haus Mecklenburg-Strelitz in eine existenzielle Nachfolgekrise. Der nach Hausgesetzen der mecklenburgischen Dynastie einzig mögliche Nachfolger, Herzog Karl Michael (1864–1934), ein Enkel von Großherzog Georg, hatte bis 1917 in der russischen Armee gedient und war im russischen Bürgerkrieg auf der Flucht. Er hatte bereits 1914 mit Genehmigung Adolf Friedrichs die russische Staatsbürgerschaft angenommen und erklärt, er werde im Falle einer Thronfolge auf sein Thronfolgerecht in Mecklenburg-Strelitz verzichten. Es gab zwar noch einen männlichen Verwandten, den Neffen von Karl Michael (Georg, 1899–1963). Dessen Vater, Carl Michaels Bruder Georg Alexander (1859–1909) hatte aber bereits bei seiner Eheschließung 1890 gegenüber Großherzog Friedrich Wilhelm (1817–1904) für sich und seine Nachkommen auf die Thronfolge verzichtet und sich lediglich das Recht einer agnatischen Regentschaft vorbehalten. So fungierte Friedrich Franz IV., der Schweriner Großherzog, bis zum Ende der Monarchie als Reichsverweser von Mecklenburg-Strelitz. Eine Lösung der Strelitzer Thronfolgefrage wurde durch den Ausgang der Revolution 1918 gegenstandslos, welche auch in Mecklenburg die Monarchie beseitigte. Der förmliche Verzicht von Karl Michael auf sein Thronfolgerecht im Januar 1919 war nur noch eine innerfamiliäre Angelegenheit ohne jegliche politische Bedeutung.

Adolf Friedrich hinterließ sein Vermögen (ca. 30 Millionen Mark) dem zweitgeborenen Sohn von Friedrich Franz IV., seinem Patenkind Christian Ludwig (1912–1996), unter der Bedingung, dass es zu einer neuen dynastischen Absprache kommen, dieser als Großherzog in Mecklenburg-Strelitz folgen würde und seinen Wohnsitz in Neustrelitz nähme. Andernfalls würde die Erbschaft auf 3 Millionen Mark verringert. Dieser Wunsch widersprach den damals gültigen Hausgesetzen, die für den Fall des Aussterbens der Strelitzer Linie den Rückfall des Landesteils an die Linie Mecklenburg-Schwerin und damit die Wiedervereinigung der beiden mecklenburgischen Landesteile vorsah. Ob und welchen Konsens die Fürstenfamilie in dieser Situation unter anderen Umständen gefunden hätte, und ob diese Regelungen die Zustimmung der alten parlamentarischen Gremien des mecklenburgischen Ständestaates gefunden hätten, ist spekulativ und historisch durch die eingetretenen Entwicklungen bedeutungslos. Seit den 1930er Jahren gilt das Haus Mecklenburg-Strelitz ohnehin als im thronfolgefähigen Mannesstamm erloschen.

Motiv in der Literatur

Über die Todesumstände des letzten Strelitzer Großherzogs wird seit Jahrzehnten spekuliert und nach Erklärungen gesucht. Neuerdings sind sie auch Thema eines Kriminalromans:

  • Frank Pergande: Mitten ins Herz. Historischer Kriminalroman, Verlag Thomas Helms, Schwerin 2008, ISBN 978-3-940207-18-0

Der Verfasser entwirft darin "seine eigene Vision von den Umständen, unter denen Adolf Friedrich VI., ... aus dem Leben schied" heißt es in einer Buchbesprechung. [2]

Literatur

  • Helmut Borth: Tödliche Geheimnisse. Das Fürstenhaus Mecklenburg-Strelitz. Ende ohne Glanz und Gloria. Verlag Steffen, Friedland 2007, ISBN 978-3-937669-97-7

Einzelnachweise

  1. Eine Lockerung dieses Verbots, welche der Nachfolger von Adolf Friedrich als Oberbischof der Strelitzschen Landeskirche am 21. Mai 1918 vornahm, betraf nur bestimmte Sonderfälle von Selbstmorden in Verbindung mit Geisteskrankheiten. Die zeitliche Nähe dieser Kurrende zum Tod von Adolf Friedrich VI. kann jedoch durchaus auf interne Probleme beim kirchenamtlichen Umgang mit diesem Fall hindeuten.
  2. www.mecklenburgische-kleinseenplatte.de abgerufen am 29. März 2009

Anmerkungen


VorgängerAmtNachfolger
Adolf Friedrich V.Großherzog
von Mecklenburg
[-Strelitz]

1914–1918
Friedrich Franz IV. von Mecklenburg [-Schwerin]
(als Reichsverweser)