Zwischengeschirr
Als Zwischengeschirr bezeichnet man das Verbindungselement zwischen Förderkorb und Förderseil einer Förderanlage. Es dient dazu, Längenänderungen des Förderseiles auszugleichen. Außerdem soll es Schäden an der Befestigungsstelle des Förderseils weitestgehend vermeiden, die durch Seilschwingungen entstehen können. Es gehören alle Verbindungsteile zum Zwischengeschirr die sich zwischen den Förderseilen und den starr am Fördermittel oder am Gegengewicht angebrachten Anschlussblechen oder Aufhängeblechen befinden.[1]
Bauteile des Zwischengeschirrs
Das Zwischengeschirr besteht aus folgenden Bauteilen:
- Kauscheneinband (gewöhnliche Kausche oder Klemmkausche)
- Versteckeinrichtung
- Kreuzgelenk
- Königsstange
Neben den Zwischengeschirren für Einseilförderungen gibt es auch solche für Mehrseilförderungen. Bei Mehrseilförderungen müssen die Belastungen jedes einzelnen Seiles genau überprüft werden. Dazu dient die sogenannte Statimetermessung.
Kauscheneinband
Der Kauscheneinband ist die Verbindung zwischen dem Fördermittel und dem Unter- oder Oberseil. Hierbei wird das Förderseil um einen birnenförmig ausgebildeten Haltekörper, dem Kauschenherz, gelegt und mittels mehrerer Seilklemmen fixiert. Aufgabe der Kausche ist es eine sichere und zuverlässige Befestigung für das Förderseil zu ergeben. Außerdem wird das Förderseil durch die Kausche weitestgehend geschont. Eine weitere Möglichkeit des Kauscheneinbandes ist die Verwendung von sogenannten Klemmkauschen. Bei dieser Kauschenart zieht sich das Förderseil selbsttätig fest, wenn das Kauschenherz in das Kauschengehäuse eingezogen wird.
Königsstange
Die Königsstange ist das Hauptteil der Verbindung zwischen Förderseil und Fördergestell.[2] Da die Königsstange ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist werden an sie auch hohe Anforderungen gestellt. So wird in den Richtlinien gefordert das die Schäfte von Königsstangen mindestens die fünfzehnfache Sicherheit Sicherheitgegenüber der statischen Belastung besitzen. Bei allen anderen Teilen der Königsstange reicht die zehnfache Sicherheit. Der Stangenschaft der Königsstange muss völlig riefenfrei sein, denn Riefen im Stangenschaft der Königsstange stellen eine Materialschwächung dar. Aus diesem Grund dürfen so beschädigte Stangen aus sicherheitlichen Gründen nicht eingebaut werden.[3]
Literatur
- Walter Bischoff, Heinz Bramann, Westfälische Berggewerkschaftskasse Bochum: Das kleine Bergbaulexikon., 7. Auflage, Verlag Glückauf GmbH, Essen 1988, ISBN 3-7739-0501-7
Einzelnachweise
- ↑ Technische Anforderungen an Schacht und Schrägförderanlagen (TAS)Ziffer 7. Fördermittel, Gegengewichte, Zwischengeschirre, Unterseilaufhängungen
- ↑ Königsstange bei Zeno Org
- ↑ Technische Anforderungen an Schacht und Schrägförderanlagen (TAS)Ziffer 7. 5. Anforderungen an Königsstangen bei vorhandenen Anlagen.