Der Speyerer Auwald ist ein auf der Gemarkung der Stadt Speyer an Rhein und Berghäuser Altrhein gelegener Auwald. Er erstreckt sich zwischen der Gemarkungsgrenze zur Verbandsgemeinde Römerberg im Süden entlang dem Rheinhauptdeich zwischen diesem und zunächst dem Berghäuser Altrhein und nach dessen Einmündung in den Rhein zwischen Rheinhauptdeich und Rhein bis zum Neuen Hafen von Speyer.
Ganz im Norden hat Speyer noch Anteil am Angelhofer Altrhein. Der gesamte Speyerer Rheinauenwald bestand (2003) zu aus 29 Prozent Eschen, 26 % Pappeln, 20 % Eichen, 16 % Ahorn, 3 % Nussbäumen, 2 % Buchen und 4 % anderen Baumarten, vor allem Weiden.[1]
Der Speyerer Auwald befindet sich zum Teil im Eigentum der Stadt, zum Teil im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz und entlang des Rheins im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Wasser- und Schiffahrtsamt Mannheim. Stadt- und Landesforst einerseits und Bundesforst andererseits werden von zwei verschiedenen Forstämtern verwaltet.
Nördlich des Rheinhauptdeiches befinden sich das Altgewässer Goldgrube, so genannt wegen der dortigen früheren Gewinnung von Rheingold und Löschsand[2], und die Senke Lausgrund, die sich öfter mit Druckwasser füllt.
Im südlichsten Bereich im Flurstück Dammwachthaus befindet sich die sogenannte Sicksche Wiese, eine Stromtalwiese mit zahlreichen seltenen Arten.
Der im Gegensatz zum Berghäuser Altrhein nicht mehr mit dem Rhein verbundene Altrheinarm Runkedebunk trennt immerhalb des Auwaldes die Insel Horn ab.
Auf die Insel Horn folgt nördlich das Flurstück Salmengrund.
Schutzstatus nach Europarecht[3]
EU-Vogelschutzgebiet
Der Speyerer Auwald, gelegentlich in Speyer auch als Auwald Süd bezeichnet, ist insgesamt Teil des EU-Vogelschutzgebietes DE 6716-402 "Berghäuser und Lingenfelder Altrhein" (ohne Goldgrund und Lausgrund). Die Kurzchrakteristik lautet: Teilweise ausgebaggerte Altrheine, Weich- und Hartholzauen sowie ein System röhrichtbewachsener Gräben und seggenreicher Wiesen kennzeichnen den Auenkomplex zwischen Germersheim und Speyer. Die Schutzwürdikeit ergibt sich aus: Bestände der röhricht- und baumbrütenden Zielarten in beachtlichen Größen. Altwässer und große Schlammflächen u. a. für Laro-Limikolen, Enten, Graugänse und andere Schwimmvögel unverzichtbares Rast- und Durchzugsgebiet.[4] Das Erhaltungsziel nach der 791-1-17 Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom 18. Juli 2005 lautet: Erhaltung oder Wiederherstellung einer strukturreichen Auenlandschaft mit einem natürlichen Mosaik aus Flachwasserzonen, Schlamm- und Kiesbänken, Röhricht, Weich- und Hartholzauenwäldern.[5]
Flora-Fauna-Habitat
Der Speyerer Auwald ist insgesamt Teil des FFH-Gebietes DE 6716-301 Rheinniederung Germerheim-Speyer. Die Kurzcharakteristik lautet: Rheinauenlandschaft mit ausgedehnten Hartholz-Flußauenwäldern, Altarmen, Tongrubengewässern und Röhrichtbeständen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus: Rheinauen-Biotopkomplex mit überregional seltenen Pflanzengesellschaften und Tierartenvorkommen. Habitate für Wanderfische. Besondere Bedeutung als Durchzug- und Rastgebiet für Vögel. Fledermaushabitate. Altholzreiche Auwälder.[6]
Schutzstatus und Zielplanung nach originärem Landesrecht und Kommunalrecht=
Zielsetzung für den Stadtwald
Am 7.12.1993 wurden vom Stadtrat Speyer u.a. folgende Zielsetzungen für den Stadtwald beschlossen:
- Landespflegerische Maßnahmen und Ziele und andere, den Wald berührende Planungen sind zu berücksichtigen, insbesondere den Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Stadt Speyer und den Pflege- und Entwicklungsplan für die Rheinniederung zwischen Speyer und Germersheim, sowie die Vorschriften zu Natura 2000-Gebieten (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie). Dies beinhaltet auch die künftigen Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete.
- Zur Steigerung der Biotopvielfalt sollen kleinststandörtliche Unterschiede bei der Baumartwahl berücksichtigt werden.
- Steigerung des Anteils an Überhältern, Altholzgruppen und Totholz; Verzicht auf Brennholznutzung in den in den jeweiligen Forstwirtschaftsplänen festzulegenden Waldgebieten.
- Einhaltung der Zertifizierungsrichtlinien.
Für den Rheinauenwald wurde zusätzlich beschlossen:
- Erhalt und Pflege naturnaher Silberweidenbestände. Erhöhung ihres Anteils in der Weichholaue durch Umbau geeigneter Bestände bzw. durch Neuanlage.
- Rückschnitt der Kopfweiden im 5-Jahresryhmus
- Umbau der Schwarznuss- und Bergahorm-Wirtschaftswälder mit naturgemäßen Arten einleiten bzw. fortsetzen (gebiets- und standorttypische Arten der natürlichen Waldgesellschaften).
- Kulturpappel sparsam einsetzen, Veringerung ihres Anteils; auf Altsorten zurückgreifen, die genetisch den Schwarzpappeln näher stehen.
- Im Rheinauewald soll zwischen Leinpfad und Altrheinarm die Pappel ausgezogen werden und ein Silberweiden-Flussauenwald entstehen.[7]
Naturdenkmale
Seit 1987 besonders von der Stadt Speyer als Naturdenkmal unter Schutz gestellt im Speyerer Auwald sind 55 ca. 100-jährige Eichen.[8]
Goldgrube als geschützter Landschaftsbestandteil
Durch Verordnung vom 5. August 1977 wurde aufgrund von § 16 Landespflegesetz das Gebiet Goldgrube als geschützter Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellt. Schutzziel ist die Erhaltung der Wasserfläche, des Ufers und des umgebenden Geländes wegen seiner landschaftlichen Eigenart und zur Erhaltung von Standorten seltener Pflanzengesellschaften.[9]
Personenfähre Rheinhäuser Fähre
Im Auwald befindet sich die Anlegestelle für die Rheinhäuser Fähre, eine im Sommer betriebene Personenfähre für Wanderer und Fahrradfahrer, die Speyer mit Rheinhausen verbindet.
Literatur
- Bernhard Glaß: Die Entwicklung der Vogelbestände des Landschafts- und Naturschutzgebietes "Berghäuser Rheinaue" bei Speyer in den Jahren zwischen 1957 und 1983. Bad Dürkheim 1985/86, Mitteilungen der Pollichia 73, Seiten 265 - 288
- Bernhard Glaß: Korrekturen und Nachträge zu: "Die Entwicklung der Vogelbestände des Landschafts- und Naturschutzgebietes "Berghäuser Rheinaue" bei Speyer in den Jahren zwischen 1957 und 1983.", Landau 1990, Fauna, Flora Rheinland-Pfalz 5 (4), Seiten 785-802
- Bernhard Glaß: Die Pflanzengesellschaften der Verlandungszone am "Berghäuser Altrhein" bei Speyer, Bad Dürkheim 1998, Mitteilungen der Pollichia 73, Seiten 35 - 61
- Bernhard Glaß: Kritische Anmerkungen zur Wertholzerzeugung im Speyer Auenwald, Fauna, Flora Rheinland-Pfalz 10 (3), Seiten 1031 - 1077
Einzelnachweis
- ↑ aktueller Fortseinrichtungsplan
- ↑ *Notgeldschein der Stadt Speyer gestaltet von Hanns Fay mit Goldwäschern am Rhein auf Seite 2 der PDF-Datei
- ↑ Auch die EU-Richtlinien sind in Landesrecht umgesetzt und ihre Umsetzung erfolgen durch Land und Stadt, aber ihre Ausgestaltung und Umsetzung werden letzlich durch das vorgängige EU-Recht bestimmt und es gibt auch Beschwerdeverfahren zur EU-Ebene.
- ↑ http://www.natura2000.rlp.de/steckbriefe/sdb/VSG_SDB_6716-402.pdf
- ↑ http://rlp.juris.de/rlp/Natura2000GebV_RP_Anlage3.htm
- ↑ http://www.natura2000.rlp.de/steckbriefe/sdb/FFH_SDB_6716-301.pdf
- ↑ Flächennutzungsplan 2020, G Konzeptionelle Inhalte - Erläuterung der Plandarstellung 9.1, Seiten 223 - 225
- ↑ Nr. 60 der Liste der geschützten Landschaftsbestandteileund Naturdenkmale im Stadtgebiet Speyer
- ↑ § 3 der Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil Goldgrube vom 5. August 1977, 3.4 der Sammlung des Ortsrechts der Stadt Speyer.
Weblinks
Vogelschutz
FFH
- FFH-Richtlinie
- FFH 6616-304 Rheinniederung Speyer-Ludwigshafen
- Karte des FFH Gebietes im Kartenserver
Koordinaten: 49° 17′ 6″ N, 8° 28′ 23″ O