Bundesnetzagentur
Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) ist eine obere Bundesbehörde (Regulierungsbehörde). Sie untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA). Die Reg TP wurde am 1. Januar 1998 mit dem Verwaltungssitz in Bonn und der technischen Zentrale in Mainz gegründet. Sie ging aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervor. Die Regulierungsbehörde hat Außenstellen im gesamten Bundesgebiet. Präsident der Reg TP ist Matthias Kurth.

Mit Umsetzung der europäischen Beschleunigungsrichtlinien für Strom und Gas durch das neue Energiewirtschaftsgesetz (aktuelle Kabinettsvorlage vom 24. Juni 2004) soll die Reg TP auch die Aufsicht über die Strom-, Eisenbahn- und Gasmärkte übernehmen. Dazu existiert seit dem 1. Juli 2004 ein Aufbaustab Energieregulierung innerhalb der Behörde. Auf der Kabinettssitzung der Bundesregierung vom 13. April 2005 wurde daher die Umbenennung in Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen kurz Bundesnetzagentur beschlossen [1].
Da die basierende Gesetzgebung, d. h. das Energiewirtschaftsgesetz jedoch noch nicht verabschiedet ist, und im Bundesrat erhebliche Änderungen zu erwarten sind, fehlt zurzeit noch die gesetzliche Grundlage zur Erweiterung der Kompetenzen der RegTP.
Aufgaben
Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost in drei eigenständige Unternehmen wurde mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Behörde geschaffen, die die Regulierung der betroffenen Märkte zur Aufgabe hat. Wettbewerbern der ehemaligen Monopolisten soll damit Chancengleichheit eröffnet werden.
Zu ihren Aufgaben gehört die Prüfung und Genehmigung aller Tarifänderungen von Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung auf einem bestimmten Markt innehaben. Betroffen davon war bisher nur die Deutsche Telekom, die allerdings auch schon versucht hat, unter Berufung auf diese Vorschrift gegen lokale Anbieter vorzugehen.
Die Reg TP muss weiterhin Sorge tragen, dass der Monopolist Konkurrenten alle Leistungen zu wirtschaftlich begründbaren Konditionen anbietet. Aus diesem Grund muss die Telekom Konkurrenten beispielsweise den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung zu festgelegten Konditionen ermöglichen.
Neben der wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit hat die Regulierungsbehörde auch Aufgaben im technischen Bereich. So prüft sie elektronische Geräte auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit, untersucht Funkanlagen auf die Einhaltung der Grenzwerte für die Stärke elektromagnetischer Felder, vergibt Frequenzen (beispielsweise die Frequenzen für UMTS) und stellt Regeln für die Vergabe von Rufnummern (beispielsweise für 0190-Mehrwertdienste oder 118-Auskunftsdienste) auf.