Hofrat

Bezeichnung für Ämter oder Ehrentitel in Österreich und in Deutschland
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Der Hofrat (oder Reichshofrat) ist die Bezeichnung für eine Behörde, die sich zwischen 1519 und 1564 im Heiligen Römischen Reich formierte. Es war eine über Regierung und Kammern stehende Revisionsinstanz. Gleichzeitig wurden die Mitglieder des Hofrats ebenfalls „Hofrat“ genannt.

In Deutschland wurde Anfang des 17. Jahrhunderts der Hofrat durch den Geheimen Rat ersetzt. Bekanntester Vertreter war Geheimrat Goethe. Nach Ablösung des Hofrats als Behörde blieb der TitelHofrat“ bestehen. Er wird von verschiedenen Regierungen verliehen, meist als Auszeichnung für verdiente Beamte.

In Österreich blieb der Hofrat als Titel bestehen und überlebte sogar das Ende der Monarchie und den 2. Weltkrieg. Auch heute noch gibt es Hofräte in Österreich, obwohl es keinen (Kaiser-)Hof mehr gibt. Der Titel ist ungefähr mit dem deutschen Ministerialrat vergleichbar.

Heute können in Österreich typologisch vier Gruppen von Hofräten unterschieden werden.

Die größte Gruppe bilden Beamte des Bundes (Akademikerlaufbahn), die den Titel im Wege der Beförderung verliehen erhalten haben (Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VIII). Im neuen Schema des Bundes - seit wenigen Jahren gültig - ist es hingegen relativ leicht, diesen Titel auch im Weg der Zeitvorrückung zu erhalten; es muss keine entsprechende Aufwertung des Arbeitsplatzes damit verbunden sein. Somit wird es künftig zu einer Titelinflation kommen (Laufbahn Verwendungsgruppe A1/Funktionsgruppe 2 und höher). Der Hofratstitel ist in der hier genannten Gruppe somit ein Berufstitel für akademische Bundesbeamte unterhalb des „Sektionschefs“, gleichrangig dem Ministerialrat und dem Parlamentsrat.

Zweitens kann an Bundesbeamte der "mittleren Laufbahn" (Maturanten, Abiturienten), beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, der Titel am Ende der aktiven Berufslaufbahn verliehen werden (eher selten, und wenn, sind es meistens Beamte der Zentralstellen). Auch Beamte, deren Laufbahnen diesen Titel nicht vorsehen (z.B. Direktoren der Höheren Schulen) können den Hofratstitel erhalten. Es kann zutreffen, dass außerschulisches Engagement, etwa auch für politische Parteien, durchaus förderlich ist.

Eine weitere Gruppe sind die akademischen Beamten der Bundesländer-Verwaltungen, die "Landes-Hofräte." Hier gibt es teilweise noch den „Wirklichen Hofrat“. Das Wort „wirklich“ meint jedoch nicht, dass die anderen Hofräte keine realen seien, sondern eher „wirkende“, im Sinne von "Imperium" habend.

Viertens gibt es als österreichisches Spezifikum den "Society-Hofrat", den eigentlichen ""Hofrat h.c." (aufzulösen mit "honoris causa" oder "humoris causa"). Der österreichische Bundespräsident kann über Antrag eines Fachministers, der Regierung, den Titel auch an Personen verleihen, die niemals Beamte waren. Wenn es jemand nicht schafft, den Hofratstitel zu erhalten und sehr titelgeil ist, kann er versuchen, ersatzweise den ebenfalls vom Bundespräsidenten verliehenen Titel eines Professors zu erhalten (er muss keinen einzigen Tag eine wie immer geartete Lehrtätigkeit ausgeübt haben).