Europarat ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat oder dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).
Der Europarat (engl. Council of Europe, franz. Conseil de l'Europe) ist eine am 5. Mai 1949 gegründete Organisation europäischer Staaten auf völkerrechtlicher Grundlage und damit die älteste zwischenstaatliche politische Organisation des europäischen Kontinents. Die Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor. Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, auch wenn beide dieselbe Flagge verwenden.
Der Sitz des Europarats ist in Straßburg im Palais de l'Europe. Am 5. Mai wird alljährlich der Europatag des Europarats gefeiert.
Zielsetzung
Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen abgeschlossen mit dem Ziel, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.
Seit 1993 hat sich der Europarat verstärkt die Wahrung der demokratischen Sicherheit als eine seiner Aufgaben gesetzt. Darunter fallen besonders
- der Einsatz für die Menschenrechte,
- die Sicherung demokratischer Grundsätze sowie
- rechtsstaatliche Grundprinzipien.
Organe
Die zwei Hauptorgane des Europarats sind das Ministerkomitee, in welchem die Mitgliedsstaaten durch die jeweiligen Außenministerien vertreten werden, sowie die parlamentarische Versammlung, in welche die Parlamente der Mitgliedsstaaten Vertreter entsenden.
Beiden Organen dient ein Sekretariat, das vom Generalsekretär des Europarates geleitet wird. Er wird von der parlamentarischen Versammlung gewählt. Generalsekretär war 1999 bis 2004 der Österreicher Walter Schwimmer. Seit dem 1. September 2004 hat der britische Parlamentarier Terry Davis das Amt übernommen, da er sich in einer Kampfabstimmung gegen den Amtsinhaber und die estnischen Außenministerin Kristiina Ojuland durchsetzen konnte.
Angegliedert an den Europarat ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, welcher zur Implementierung der Europäischen Menschenrechtskonvention eingerichtet wurde.
Mitglieder
Der Europarat hat zur Zeit 46 Mitglieder. Die Gründungsmitglieder waren: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden.
Später kamen folgende Länder dazu: Türkei (1949), Griechenland (seit 1949/ 1967-1974 suspendiert), Island (1950), Bundesrepublik Deutschland (1951), Österreich (1956), Zypern (1961), Schweiz (1963), Malta (1965), Portugal (1976), Spanien (1977), Liechtenstein (1978), San Marino (1988), Finnland (1989), Ungarn (1990), Polen (1991), Bulgarien (1992), Estland (1993), Litauen (1993), Rumänien (1993), Slowakei (1993), Slowenien (1993), Tschechische Republik (1993), Andorra (1994), Albanien (1995), Lettland (1995), Mazedonien (1995), Moldawien (1995), Ukraine (1995), Kroatien (1996), Russische Föderation (1996), Georgien (1999), Armenien (25.1.2001), Aserbaidschan (25.1.2001), Bosnien und Herzegowina (24.04.2002), Serbien und Montenegro (03.04.2003), Monaco (05.10.2004).
Siehe auch
Europa, Europäische Union, OSZE, OECD, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäische Datenschutzkonvention, EURIMAGES