Staatstheorie
Die Staatstheorie ist ein Teilgebiet der Politischen Philosophie sowie der allgemeinen Staatslehre, die den Begriff des Staates, seine Entstehung, Form, Aufgaben und Ziele behandeln. Vielfältig verschiedene Staatstheorien versuchen seit jeher das Verhältnis des Individuums zur Allgemeinheit, von Freiheit und Ordnung zu reflektieren und daraus Leitlinien für die praktische Politik zu gewinnen. Die historisch entfalteten Staatstheorien beziehen sich auf heterogene Ausgangspunkte: Sie können aus der Naturbetrachtung gewonnen, aus der Religion abgeleitet, auf Grundrechte wie Freiheit, Gleichheit, Solidarität oder auf eine utopische Zukunftsgesellschaft bezogen sein. Sie können bestimmte Herrschaftsformen begründen, die Legitimation von Herrschaft erklären oder aber jede Herrschaftsform kritisieren und zu überwinden trachten. Die verschiedenen Theorien schließen sich nicht unbedingt gegenseitig aus.
Viele Einzelwissenschaften berühren die Staatstheorie direkt oder indirekt: Dazu zählen vor allem die Politikwissenschaft - unter anderem die politische Theorie - die Rechtswissenschaft - hier besonders die Staatsrechtslehre -, die Soziologie, die Ökonomie - hier besonders die Volkswirtschaftslehre - und die Ideologiekritik.
Staatstheoretiker
Je nach Epoche und/oder Geistesrichtung sind durch Philosophen, Theologen, Politiker, Soziologen oder Ökonomen verschiedene Staatstheorien entstanden.
- Antike Staatstheorien: Aristoteles, Platon, Cicero
- Kirchlich-theologische Staatsheorien: Augustinus von Hippo, Martin Luther, Philipp Melanchthon, Karl Barth
- Humanistische Staatstheorien: Erasmus von Rotterdam
- Absolutistische Staatstheorien: Niccolò Machiavelli, Thomas Hobbes
- Liberale Staatstheorien: John Locke, Immanuel Kant, Thomas Jefferson, John Jay, James Madison, Alexander Hamilton, Adam Smith, John Rawls
- Neoliberale Staatstheorien: Friedrich Hayek
- Demokratische Staatstheorien: Jean-Jacques Rousseau, Abraham Lincoln, Max Weber, Nicos Poulantzas
- Konservative Staatstheorien: Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Carl Schmitt
- Marxistische Staatstheorien: Karl Marx, Friedrich Engels, Lenin, Rosa Luxemburg, Antonio Gramsci, Louis Althusser
- Anarchistische Theorien: Pierre Joseph Proudhon, Michail Alexandrowitsch Bakunin, Peter Kropotkin
Staatstheorien
Antike Staatstheorien
Bei den Staatstheorien in der Zeit des antiken Griechenlands ist zu beachten, dass sie sich zunächst nicht auf einen Staat im heutigen Sinne, also Gebietskörperschaften, sondern auf die Personalverbände der Poleis beziehen. Auch dauerhaft Hinzugezogene (sog. Metöken) besaßen in der jeweiligen Polis keine Bürgerrechte und somit kein Wahlrecht. Eine Entwicklung hin zum auf den Monarchen bzw. staatliche Organe wie den Senat ausgerichteten "Staat" (der keineswegs schon dem neuzeitlichen Staat entsprach), war dann im Reich Alexanders des Großen, in den Reichen seiner Nachfolger (Diadochen) sowie im Römischen Reich und im Byzantinischen Reich zu beobachten.
Schon der griechische Historiker und "Vater der Geschichte" Herodot bemerkte in seiner Verfassungsdebatte, dass auf der Masse des Volkes der ganze Staat ruht (Herodot, 3,80-84).
Platon baute in seinem Werk Politeia den Idealstaat analog zur Seele des Menschen auf. Drei Stände entsprechen drei Seelenteilen: Die Philosophen (Regenten) entsprechen der Vernunft, die Wächter (Verteidigung nach außen und innen) stehen dem Mut gegenüber und der dritte Stand (Bauern und Handwerker) ist das Spiegelbild der Triebe ("Lehr-, Wehr- und Nährstand"). Ein Mensch ist dann glücklich, wenn seine drei Seelenteile im Gleichgewicht und miteinander befreundet sind, ein Staat dann gerecht, wenn die drei Stände im Einklang leben. Als beste Verfassungen bezeichner er die gemäßigte Aristokratie und die konstitutionelle Monarchie; als zweitbeste die Nomokratie (Herrschaft der Gesetze).
Sein Schüler Aristoteles unterscheidet in seinem Werk Politik zwischen sechs Staatsformen: Monarchie (Alleinherrschaft), Aristokratie (Herrschaft der Besten) und Politie als guten Formen (die das Allgemeinwohl im Auge hätten) sowie deren entarteten Pendants Tyrannis, Oligarchie (Herrschaft weniger) und Demokratie (zur Differenzierung zum heutigen Demokratiebegriff häufig auch als Ochlokratie bezeichnet). Aristoteles glaubt an einen Kreislauf dieser Verfassungen: eine gute Staatsform neige zur Entartung, aus dieser entarteten Form gehe dann die nächste gute Form hervor usw. Die Demokratie ist bei ihm als Herrschaft der Armen definiert. Eine solche Herrschaft würde nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern nur das Wohl eines Teils der Bevölkerung (eben der Armen) verfolgen. Allerdings lehnte er die Demokratie (in ihrer gemäßigten Form) nicht strikt ab, wie etwa noch sein Lehrer Platon dies tat. Aristoteles plädierte vielmehr für eine Form der Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie, die er auch wieder als Politie bezeichnet.
Cicero schließlich adaptiert in seinem Werk De re publica auf der Suche nach der optimalen Staatsverfassung Aristoteles' und Polybios' Einsichten in Bezug auf die römische Republik. Er interpretiert das römische System als adäquate Verwirklichung der Mischverfassung: mit den Konsuln als monarchischem, dem Senat als aristokratischem und der Volksversammlung als demokratischem Element.
Der römische Staat der Kaiserzeit (Prinzipat) beruhte hingegen auf der faktisch unbegrenzten Macht des Monarchen, eine Entwicklung, die sich bereits in den hellenistischen Monarchien abgezeichnet hatte, welche ihre Legitimation teilweise aus altorientalischen Quellen speisten. Diese Tendenz wurde dann in der Spätantike noch verstärkt, als die Sakralisierung des Kaisers durch die christliche Heilslehre zementiert wurde. Diese heilsgeschichtliche Dimension des Kaisertums wirkte auch im Byzantinischen Reich sowie im Mittelalter im Heiligen Römischen Reich nach.
Theologische Staatstheorien
Von einer verfolgten Minderheit zur einzigen Staatsreligion geworden, nahm das Christentum großen Einfluss auf europäische Staatstheorien. Kirchliche Theologen nahmen stets auf verschiedene Traditionen Bezug, die die Bibel ihnen anbot.
Bibel
Während das frühe Israel ein loser Stämmebund ohne übergeordnete staatliche Strukturen war, wurden später Elemente der antiken Gottkönigsideologie übernommen. Der Wunsch des Gottesvolks nach einem König wird als "Abfall" von Gott gesehen (1. Sam. 8, 7), gleichwohl verdankt der König sein Amt göttlicher Erwählung (1. Sam. 9, 17). Er löst die unmittelbare Theokratie ab und wird zum Heilsmittler: So wie Gott seine erbliche Dynastie bestätigt, so garantiert er als Schutzherr des Tempelkults (d.h. der Religionsausübung) das Heil des Volkes (2. Sam. 7, 13f). Hierher stammt der Gedanke des "Gottgnadentums" der Monarchie, der in Europa seit Karl dem Großen dominierte.
Zugleich beurteilt die biblische Prophetie einzelne Könige, zunehmend aber auch das Königtum insgesamt äußerst kritisch. Könige werden oft als Götzendiener "verworfen": Ihre außenpolitischen Niederlagen gelten als Gottes "Gericht" für ihr innenpolitisches Versagen, etwa gegenüber den Armen (z.B. Am. 2). Das Idealbild des zukünftigen messianischen Heilsbringers und gerechten Richters (Jes. 9/11) und die Vision vom Endgericht (Dan. 7, 2-14) drückt die Hoffnung auf ein Ende aller menschlichen Gewaltherrschaft und weltweiten Völkerfrieden aus.
Das Neue Testament verkündet dieses Gericht als schon vorweggenommen: Mit der Kreuzigung des Gottessohnes beginnt für die Urchristen das Reich Gottes (= Christi), das aller Gewalt ein Ende setzt. Im Glauben ordnen sie alle weltlichen Machthaber bereits seiner unsichtbaren Herrschaft unter. Daraus folgt, dass die Christen einerseits jede Regierungsmacht als von Gott gegeben anerkennen (Paulus, Römerbrief 13, 1-7), andererseits keine Staatsmacht mit Gottes Reich verwechseln und totalen Staatsansprüchen bereits die Legitimation entziehen sollen (ebd., 8-14).
Jesus wie Paulus befristen alle politische Macht vom kommenden Endgericht her und verlangen darum Verzicht auf gewaltsame Auflehnung gegen den Staat, zugleich aber ein grundlegend anderes, herrschaftsfreies Verhalten der Christen untereinander: "Ihr wisst das die Herrscher der Welt ihren Völkern Gewalt antun - so soll es unter Euch nicht sein!" (Mk. 10, 42) Ob Jesus die Kaisersteuer wie die Zeloten ablehnte oder diplomatisch bejahte, ist umstritten (siehe Jesus von Nazareth und die Zeloten).
Paulus (Röm. 13) sieht weltliche Machthaber als "Diener Gottes", denen man sich "um des Gewissens willen" unterzuordnen habe, da Gott sie zur Wahrung des Rechts ("Böse bestrafen, Gute belohnen") eingesetzt habe. Darum ermahnt er die Christen, römische Steuern zu zahlen. Dass er den Staat aber nicht per se als Werkzeug Gottes sieht, sondern Gottes Recht unterordnet, zeigt der indirekte Hinweis auf Jesu eigene Tora-Auslegung: "Wer den Anderen liebt, der erfüllt das Gesetz." Dies ist der Maßstab für alle Diener Gottes, auch die Staatsbeamten. Das Vorbild der Christengemeinde soll im Kontrast zum Verhalten der römischen Oberschicht nicht von "Werken der Finsternis", nämlich "Fressen, Saufen, Wolllust und Unzucht" beherrscht sein, sondern von "Waffen des Lichts", die Jesus folgend Egoismus und Gewalt auch im politischen Bereich überwinden.
Bis dahin war es jedoch noch ein sehr weiter Weg. In der Situation der akuten Christenverfolgung stellt die Johannesapokalypse die Erwartung des "neuen Jerusalem" (Off. 21), also einer kommenden unmittelbaren Theokratie, gegen die römische Gewaltherrschaft, die als "Tier aus dem Abgrund" (Off. 13) geistig entmachtet werden sollte.
Katholische Staatstheorien
Nachdem das Christentum 380 n. Chr. von Kaiser Theodosius I. zur Staatsreligion des römischen Reiches erklärt worden war, entwarf Augustinus in seinem Werk De civitate Dei (um 420) eine kirchliche Staatsheorie. Ihre Grundideen blieben im ganzen Mittelalter vorherrschend. Der "Gottesstaat" (civitas Dei = katholische Kirche) steht im bleibendem Gegensatz zum irdischen Staat (civitas terrena = römischer Machtstaat). Dieser vertritt das Satansreich der von Sünde beherrschten Welt, die "communio malorum" (Gemeinschaft der Bösen). Ihr notwendiges Korrektiv ist die durch göttliche Gnade berufene "communio sanctorum" (Gemeinschaft der Heiligen). Diese Kirche ist ein ideeller "Corpus (Leib) Christi", also ein Abbild der Christusherrschaft. Doch da die Sünde auch in ihr weiterwirkt, ist sie real ein "Corpus mixtum", so wie auch der Staat nicht das Böse in Reinform verkörpert. Die politische Ordnung bedarf stets kirchlicher Anleitung und Begrenzung, um dem allumfassenden Anspruch des katholischen Glaubens zur Geltung zu verhelfen. Sie soll zum anderen äußeren Frieden schaffen, um die Bedingungen für das Seelenheil aller Bürger zu wahren. Ein Staat, der auch deren geistliches Wohl anstrebt und schützt, wird selbst tendenziell immer mehr ein "Corpus Christianum".
Diese Trennung von Kirche und Staat zielte also auf die abgestufte Realisierung einer christlichen Politik unter kirchlicher Führung. Sie sollte der bis dahin gültigen römischen Staatsideologie den Boden entziehen, die bis dahin den heidnischen Götterglauben zur Aufrechterhaltung des Imperiums benutzte. Sie setzte einen politischen Weltherrschaftsanspruch der Kirche voraus, in dem die spätere Spannung zwischen päpstlichem sacerdotium und kaiserlichem regnum schon angelegt war.
Thomas von Aquin gelang in De regimine principum ("Über die Herrschaft der Fürsten") eine Synthese von kirchlicher und staatlicher Politik. Analog zu seiner natürlichen Theologie als Vorstufe zur Offenbarung Gottes in Christus gestand er dem Staat eine gewisse Selbstständigkeit und ein Vernunftwirken zu. Er sah das weltliche Ziel nicht wie Augustinus als Gegensatz, sondern als Vorstufe zum transzendenten Endziel der Erlösung. In seiner Summa theologica ("Summe der Theologie") definierte er die Hauptaufgabe der Politik als die Erhaltung des Friedens.
(Siehe auch: Staatskirche)
Protestantische Staatsheorien
Martin Luther betont wie Augustin die Unterscheidung der Bereiche von Gott und Welt. Diese Differenz fällt bei ihm aber nicht mit den politischen Größen Kirche und Staat in eins. Diese sieht er vielmehr als zwei getrennte Regimente Gottes mit verschiedenen Aufgaben: Kirche predigt Gnade und teilt Vergebung aus ohne weltliche Macht, Staat wehrt dem Bösen notfalls mit Gewalt. Beide richten sich gegen die Herrschaft des Bösen auf Erden bis zur Ankunft des Reiches Gottes, sind aber auch selbst als Teil der Welt vom Bösen durchdrungen.
Die Unterscheidung lässt die positive Beziehung zwischen beiden Regimenten offen, so dass die Staatsmacht im konservativen Luthertum nicht von der Christusherrschaft, sondern von der Schöpfungsordnung (als quasi naturnotwendiger Struktur) bestimmt wird. Das landesherrliche Kirchenregiment übernahm die Durchführung der Reformation und begründete damit eine neue protestantische Allianz von Thron und Altar. Die Staatsmacht konnte im Absolutismus amoralisch werden, da das politisch wirksame Korrektiv des Gottesrechts in die private Glaubensentscheidung verlegt wurde. Konfessionen wurden orthodox und verbanden sich mit Nationalkirchen.
Der preußische Obrigkeitsstaat gewährleistete erstmals Religionsfreiheit, privilegierte aber weiterhin staatskirchliche Strukturen. Kirchentheologie stützt den Klassenstaat gegen Demokratiebestrebungen und infiziert die Christen mit "Untertanengehorsam". Pietismus und Romantik reagieren auf Aufklärung und Universalismus der autonom begründeten Menschenrechte mit Innerlichkeit und Diakonie ohne Strukturreformen.
Karl Barth entwirft dann eine eschatologisch und christozentrisch bestimmte Demokratietheorie, die nach 1945 die Haltung der EKD zur Demokratie wesentlich mitgeprägt hat.
- Römerbriefkommentar 1919: Dialektische Entmachtung jeder Staatsordnung (Nähe zum Anarchismus) nach dem Versagen des 1. Weltkriegs
- "Rechtfertigung und Recht" 1938: positive Beziehung zwischen Rechtfertigung (Gnade,Christusherrschaft) und Menschenrechten begründet kirchliches Widerstandsrecht gegen den totalen Staat
- "Christengemeinde und Bürgergemeinde" 1946: Demokratie als indirekte, weder deduzierte noch induzierte christologische Analogie. Prägt das Grundgesetz durch Vorordnung der nichtabstimmbaren Menschenrechte gegenüber dem Staat. Entzieht konservativer Staatsmetaphysik (Paul Althaus, Helmut Thielicke) den Boden, begründet ein "politisches Wächteramt" der Kirche in Richtung des sozialen Rechtsstaats (Gustav Heinemann, Kurt Simon).
- "Darmstädter Wort" 1947 konketisiert historisches kichliches Versagen gegenüber Obrigkeitsstaat und Feudalismus, fordert nochmals gesamtdeutschen Sozialismus. Dieser bleibt ebenso aus wie die von Barth gewollte durchgreifende Entnazifizierung und Entmilitarisierung.
- Demokratiedenkschrift 1985: Mit 50 Jahren Verspätung erkennt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) den sozialen und liberalen Rechtsstaat auch offiziell an. Gibt Impulse für die Entspannungspolitik, Ökumene und Ausländerpolitik; bleibt dem Neoliberalismus gegenüber weithin unkritisch (anders als die katholische Kapitalismus-Kritik, z.B. Franz Hengsbach).
Islamische Staatstheorie
Im Islam bilden der Koran und die Politische Philosophie Mohammeds die Grundlage der islamischen Philosophie, die die Untrennbarkeit von Wissenschaft und Religion sowie die Rechtsfindung durch Auslegung des Korans und der Sunna (siehe auch Schari'a) propagiert. Dies führt zu einer stark religiös geprägten Vorstellung des Staates. Eine Trennung von Staat und Religion ist mit dieser monistischen Vorstellung nicht zu vereinbaren.
Siehe auch: Staatsreligion
Absolutistische Staatstheorien
Niccolò Machiavelli erklärt in seinem Werk Il Principe ("Der Fürst") den Machterhalt des Herrschenden und den Bestand des Staates (also die Staatsräson) zur Maxime politischen Handelns.
Jean Bodin führt dann in seinem Werk Les six livres de la Republique ("Sechs Bücher über den Staat") die Idee der Souveränität ein: Das Gemeinwesen werde durch eine oberste Gewalt und Vernunft gelenkt, eine beständige und unbedingte Gewalt über alle Bürger, mit dem Recht, Gesetze zu geben oder aufzuheben. Der souveräne Staat ist dabei keiner anderen irdischen Instanz gegenüber verantwortlich - er ist jedoch an das göttliche Recht oder Naturrecht gebunden, das in den scholastischen Diskussionen des Mittelalters definiert wurde.
Auch die Vertragstheorie Hobbes' zählt zu den absolutistischen Staatstheorien.
Rechtstheorie / Vertragstheorie
Der Staat beruht hiernach auf (der Fiktion) einer ursprünglichen Gründung durch Vertrag. Ausgangspunkt ist jeweils die Fiktion eines Naturzustandes.
Die bedeutendsten Gesellschaftsvertragstheorien stammen von Thomas Hobbes, John Locke, Jean-Jacques Rousseau (18. und 19. Jh.) und John Rawls (20. Jh.).
Thomas Hobbes' Gesellschaftsvertragstheorie ist absolutistisch geprägt. Der Naturzustand war bei ihm der Krieg eines jeden gegen jeden (bellum omnium contra omnes), der Zweck des Vertrags die Beendigung dieses Zustandes. Die Zustimmung der Individuen legitimiert bei ihm die Herrschaft eines Souveräns. Dieser ist jedoch nicht selbst an seine Gesetze gebunden, da er außerhalb des Vertrages steht. Der Vertrag ist ein herrschaftsbegründender Unterwerfungsvertrag; er enthält keinerlei herrschaftsbegrenzende Elemente. Die einzige Situation, in der der Vertrag aufgekündigt werden kann, ist diejenige, in der der Herrscher die Sicherheit des Volkes nicht mehr gewährleisten kann.
John Locke's Gesellschaftsvertragstheorie dagegen ist aufklärerisch liberal geprägt. Der Naturzustand ist durch Freiheit und Gleichheit gekennzeichnet. Grund des Vertrags ist hier die geringe Sicherheit des Lebens, der Freiheit und des Eigentums im Naturzustand, der durch das Gewaltmonopol des Staates überwunden werden kann. Die Staatsgewalt ist geteilt in Legislative, Exekutive und Judikative, um dem Machtmissbrauch entgegenzuwirken. Lockes Gewaltenteilungslehre ist gegenüber der von Montesquieu noch nicht sehr ausdifferenziert. Er prägte jedoch in diesem Zusammenhang den Begriff der checks and balances, der von den Autoren der Federalist Papers aufgegriffen wurde.
Jean-Jacques Rousseau gab seiner Gesellschaftsvertragstheorie eine radikaldemokratische Ausprägung. Wie bei Locke ist der Naturzustand durch Freiheit und Gleichheit gekennzeichnet. Der Austritt aus diesem Zustand erfolgt nicht freiwillig, sondern durch äußere Einflüsse, und mündet in dem Zwischenstadium der Vergesellschaftung. Der Vertrag dient nun dem Ziel, diese unwiederbringliche natürliche Freiheit auf einer höheren Stufe als gesellschaftliche Freiheit wiederherzustellen. Nach Vertragsschluss verbeibt die Souveränität beim Volk, sie kann nicht auf Repräsentanten oder Institutionen übertragen werden.
Nach einer vorangegangenend Abkehr von der Vertragstheorie im 19. Jh. erlebt diese im 20. Jh. durch John Rawls' Werk "A Theory of Justice" eine Renaissance. Rawls führt in seiner Gesellschaftsvertragstheorie des egalitären Liberalismus den fiktiven Schleier des Nichtwissens ein. Dieser verhindert, dass die Individuen bei Vertragsschluss (bei dem sie ja festlegen, wie die Gerechtigkeit der Gesellschaft, in der sie fortan leben, aussehen soll) weder ihre spätere gesellschaftliche Stellung, noch ihre natürlichen Begabungen oder Fähigkeiten kennen. Diese Objektivität schließt utilitaristisches Handeln der einzelnen Individuen bei Vertragsschlus aus und führe somit zu einem gerechten Vertrag.
Zur Umsetung von Naturrecht und Gesellschaftsvertrag in positives Recht siehe auch Menschenrechte.
Ethische Theorie
Der Staat hat die Aufgabe das gemeinschaftliche Zusammenleben der Menschen so gut wie nur möglich zu organisieren. Jeder soll die Tätigkeit ausüben, die er am besten kann.
Kant gelingt die Vereinigung liberaler und demokratischer Ideen. Der Staat sei gerechtfertigt, wenn jedes Individuum sich durch seine theoretische Zustimmungsmöglichkeit als Miturheber von Recht und Staat fühlen könne.
Soziologische Theorie / Machttheorie
Der Staat wird als logische Folge der Ausübung von Macht bzw. Herrschaft gesehen. Während der Ansatz der Vertragstheorie normativer Natur war, handelt es sich nun um eine deskriptive Herangehensweise.
Im 19. Jh. verliert der Gesellschaftsvertrag als Legitimationstheorie an Überzeugungskraft. Nachdem Machiavelli schon im 16. Jh. in seinem Werk Il Principe Herrschaftsformen, -erwerb und -erhalt untersucht hatte, rückt nun Max Webers Herrschaftssoziologie in den Mittelpunkt. Weber begreift die Ausübung von Macht und Herrschaft im Hinblick auf einen subjektiven Handlungssinn. Sein Hauptinteresse galt der Beziehung zwischen Herrschenden und Beherrschten, dem Konkurrenzkampf um politische Ämter und dem Handeln politischer Eliten. Er unterscheidet drei Idealtypen von legitimer Herrschaft nach der Art ihres Legitimationsglaubens:
- rationale bzw. legale Herrschaft kraft gesetzter Ordnung (z. B. Bürokratie),
- traditionale Herrschaft kraft Glaubens an die Heiligkeit der von jeher vorhandenen Ordnungen und Herrengewalten (z. B. Patriarchat, Feudalismus) und
- charismatische Herrschaft kraft affektueller Hingabe an die Person des Herrn und ihre Gnadengaben (Charisma) (z. B. Propheten), die sich stets in eine rationale oder traditionale Herrschaft versachlicht.
Siehe auch: Herrschaft.
Habermas bemerkte zur legalen Herrschaft, dass bei ihr das Verfahren der Ordnungssetzung nicht als solches Legitimation erzeugen kann, sondern dass auch das Ordnungssetzungsverfahren selbst unter Legitimationszwang steht. Es müssten daher zusätzlich Argumente für die legitimierende Kraft des Ordnungssetzungsverfahrens angegeben werden. Im modernen Staat seien die Prozeduren und Voraussetzungen der Rechtfertigung selber die legitimierenden Argumente, auf die sich die Geltung von Legitimation stützt.
Siehe auch: Diskurstheorie des Rechts.
Lübbe wendet hiergegen wiederum ein, dass zwischen argumentativer Normbegründung und dezisionistischer Normdurchsetzung zu unterscheiden sei. In der parlamentarischen Debatte komme es zu Legitimation durch Abstimmung.
Im Gegensatz zu Weber begreift Foucault die Ausübung von Macht und Herrschaft als subjektlose Strategie. In seiner Machttheorie geht er von einem strategisch-produktiven Machtbegriff aus und setzt Macht und Wissen in Beziehung zueinander.
Sozialistische Staatstheorie
Der Sozialismus strebt die Vergesellschaftung bzw. Verstaatlichung der Produktionsmittel an, um so das kapitalistische Wirtschaftssystem zu überwinden. Welche Rolle der Staat dabei spielen kann und soll, wird in den verschiedenen sozialistischen Richtungen sehr verschieden beantwortet.
Karl Marx betrachtet den real existierenden Staat als Ausdruck von Klassenherrschaft. Erst nach erfolgreicher internationaler Revolution der Arbeiterklasse ist ein Staat denkbar, der dem Allgemeinwohl dient. Dieser ist dann nicht mehr Herrschaftsform, sondern wird mit der durch allseitige produktive Entfaltung selbstverwalteten Gesellschaftsform identisch, bis der Kommunismus als staaten- und klassenlose Gesellschaft erreicht ist (Siehe Marxismus).
Lenin hat zum einen eine Theorie der Revolution "von den schwächsten Gliedern" des Kapitalismus aus entworfen, verbunden mit dem Konzept einer Kaderpartei. Zum anderen hat er den Begriff der Diktatur des Proletariats in die sozialistische Debatte geworfen. Die Revolution erfolgt durch Übernahme der Staatsmacht seitens der von den Arbeiterräten getragenen proletarischen Elite: Der Aufbau des Sozialismus erfolgt dann durch eine zentrale Verwaltung und Planung aller gesellschaftlichen Bedürfnisse. Lenins Vorbild war der preußische Beamtenstaat (Siehe Leninismus).
Unter Stalin werden Versatzstücke der Theorien von Marx und Lenin zu einem "Marxismus-Leninismus" zusammengeschweißt, der als Staatsideologie zur Legitimation einer zentralistischen Ein-Parteien-Diktatur mit bürokratisch-faschistischen Zügen wird und eine autoritäre Führungsrolle der Sowjetunion in der kommunistischen Bewegung begründen soll.
Das Kernstück dieser Staatstheorie ist die Gleichsetzung von Proletariat (Volk) mit Einheitspartei und Staat, so dass die Gewaltenteilung durch eine zentrale Lenkung aller Gesellschaftsbereiche von oben nach unten aufgehoben wird. Dabei wurde die Marxsche Erwartung, dass der Staat im Kommunismus "abstirbt", in ihr Gegenteil, nämlich die Verewigung der autoritären Staatsgewalt verkehrt. Durch die Okkupation des Marxismus in dieser Staatsideologie konnte sich Kritik daran überwiegend nur noch anti-marxistisch äußern.
Trotzki, Organisator der Oktoberrevolution, Begründer und Führer der Roten Armee im sowjetischen Bürgerkrieg, hat Stalins Diktatur seine Theorie der permanenten Revolution entgegen gestellt. Er versucht, die nationale Begrenzung und Erstarrung des Kommunismus mit der Fortsetzung der Weltrevolution in entwickelten Industriestaaten wie auch vom Weltmarkt abhängigen Ländern der "Peripherie" zu überwinden. Dabei erhalten die Ideen der Arbeiterselbstverwaltung und des Internationalismus wieder einen höheren Stellenwert.
Mao Zedong hat ähnlich wie Lenin eine erfolgreiche Revolutionstheorie entworfen und praktiziert, für die das "Landproletariat" - die Bauern - eine zentrale Rolle spielten. Der Maoismus beruft sich dabei auf Marx, Engels, ausdrücklich aber auch auf Lenin und Stalin. Die bürokratisch-feudalistische Ein-Parteien-Dikatur ist dort trotz interner Flügelkämpfe, ökonomischer Liberalisierung und Annäherung an den Kapitalismus noch rigider als in der früheren Sowjetunion.
Dagegen galt die Staatsgründung des Vielvölkerstaats Jugoslawien unter Tito neben dem Eurokommunismus als eine von der Sowjetunion unabhängige Form des Sozialismus, die westliche Grundfreiheiten und staatliche Lenkung der Ökonomie sinnvoll zu vereinen versuchte.
Ein ganz anderer Ansatz ist der Reformismus. In der Sozialdemokratie vereinten sich von Beginn an verschiedene Grundströmungen: eine eher marxistische, vertreten durch August Bebel und Wilhelm Liebknecht, und eine eher gewerkschaftlich-reformistische, vertreten durch Ferdinand Lassalle. Während das Programm weiterhin auf revolutionäre Überwindung von Klassenherrschaft zielte, setzte sich in Deutschland praktisch das reformistische Konzept von Eduard Bernstein durch: Die sozialen Probleme sollen durch demokratische Reformen im Rahmen der bestehenden Klassengesellschaft gelöst werden. Das Ziel der revolutionären Überwindung von Klassenherrschaft wird aufgegeben. Dies schloss aber weiterhin die teilweise Verstaatlichung der Produktionsmittel im Rahmen einer liberalen Demokratie ein.
Erst 1959 verzichtete das Godesberger Programm der SPD auch offiziell auf viele der alten marxistischen Forderungen, um aus der Klassenpartei eine parlamentarisch erfolgreiche Volkspartei zu machen. Damit wurde ein allgemeines Bekenntnis zur Marktwirtschaft abgelegt und somit das private Eigentum an Produktionsmitteln akzeptiert. Weitere Forderungen des Programms sind der Rechtsstaat, die soziale Marktwirtschaft und die freie Entfaltung des Menschen (siehe auch: Sozialstaat).
Eine Außenseiterrolle innerhalb der deutschen Sozialdemokratie nehmen seit 1914 die führenden Vertreter des Spartakusbundes ein: Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg. Sie bewahren einerseits die Karl Marx verpflichtete internationalistische Ausrichtung: Eine Sozialrevolution kann nur auf der Basis von wirksamer praktischer Solidarität aller Arbeiterparteien Erfolg haben. Staatstheorien und Staatsgrenzen sind dafür eher hinderlich. Andererseits geht ihr Impetus damit weit über die bloß parlamentarische Realisierung von sozialer Gerechtigkeit hinaus, so dass sie als Heroen der kommunistischen Weltrevolution gelten. Dass sie den aufkommenden Stalinismus auf das Schärfste abgelehnt und bekämpft hätten, kann aber trotz ihres frühen Todes nicht zweifelhaft sein. So hat Rosa Luxemburg in ihrem posthum veröffentlichten Werk "Die russische Revolution" Lenins Revolution zwar begrüßt, seine Tendenz zur Ein-Parteien-Diktatur unter Ausschluss der Arbeiterselbstverwaltung und Meinungsvielfalt aber scharf kritisiert.
Eine Staatstheorie im engeren Sinne wurde hier nicht entworfen. Aber die ökonomische Arbeiterselbstverwaltung soll sich politisch in Form einer Räterepublik (Basisdemokratie) abbilden, so dass die "Diktatur" des Proletariats vor zentralistischer Erstarrung und reformistischem Zielverlust geschützt wird (Siehe Spartakismus).
In Abgrenzung vom Stalinismus haben westeuropäische Marxisten versucht, einen parlamentarischen Weg zum Sozialismus zu favorisieren und auch die Zentralisierung der Ökonomie nach erfolgter Regierungsübernahme abgelehnt: z.B. Antonio Gramsci, Louis Althusser (?).
Anarchistische Staatstheorie
Die Bezeichnung "Staatstheorie" erscheint im ersten Moment paradox, da der Anarchismus ja eine Staatskritik ist. Jedoch ist auch diese Ablehnung des Staates eine Staatstheorie im staatstheoretischen Sinne.
Jegliche Autorität im Allgemeinen und staatliche Herrschaft im Besonderen sollen aufgehoben werden. Freiheit, Autonomie (Anarchie ist nicht mit Anomie gleichzusetzen!) und Selbstverwaltung der Individuen stehen im Mittelpunkt, die Ausübung von Zwang wird abgelehnt.
- Solidarischer Anarchismus (Pierre Joseph Proudhon)
- Kollektiver Anarchismus (Michail Alexandrowitsch Bakunin)
Eine Form des Anarchismus, in der unter anderem die Abschaffung herkömmlicher Eigentumsansprüche propagiert wird. - Kommunistischer Anarchismus (Peter Kropotkin)
Der kommunistische Anarchismus hat einen egalitären Kommunismus zum Ziel. Im Gegensatz zum klassischen Anarchismus wird ein weitgehendes Eigentumsrecht befürwortet, das durch gesellschaftliche Übereinkunft begründet wird und zumindest die Verfügungsgewalt über selbstgeschaffenes Eigentum umfasst.
Wohlfahrtsstaatstheorie
Der Staat hat die Aufgabe für die Wohlfahrt seiner Bürger zu sorgen. Der Wohlfahrtsstaat geht von dem Recht und der Pflicht der Bevormundung des einzelnen Bürgers zur Erreichung dieses Allgemeinwohls aus. Weiteres siehe Artikel Wohlfahrtsstaat.
Der Einfluss des Staates auf das Wirtschaftsgeschehen soll minimiert werden. Ein regulierendes Eingreifen zur Sicherstellung funktionierender Märkte wird allerdings als notwendig angesehen. Der Staat ist aus Sicht der Volkswirtschaftslehre dazu geeignet, da er zur Minderung von Marktversagen, z. B. zur Lösung sozialer Dilemmata und zur Beseitigung von Monopolen, fähig ist.
Siehe Hauptartikel.
Resümee
In den heutigen westlichen Staaten finden sich die Elemente Mischverfassung (in Deutschland z. B. mit dem wählenden Volk als demokratischem, den Gewählten als aristokratischem und dem Bundespräsidenten als (hauptsächlich repräsentativ) monarchischem Element), Gewaltmonopol des Staates, Gewaltenteilung und -verschränkung, Trennung von Kirche und Staat, Anerkennung des Menschen als Individuum, Pluralismus, Anerkennung der Menschenrechte, soziale und liberale Elemente (Soziale Marktwirtschaft) sowie Staatsleistungen (Daseinsvorsorge) - die sich im Rahmen der Privatisierung allerdings in Richtung Staatsgewährleistung entwickeln - wieder. Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Staaten auf die Entmachtung ihrer Staatsgewalt und die faktische Entdemokratisierung im Rahmen der voranschreitenden Globalisierung / Internationalisierung reagieren werden.
Klassische Werke
- Platon: Politeia ("Der Staat") ISBN 3150082056
- Aristoteles: Politik ("Die politischen Dinge") ISBN 3150085225
- Cicero: De re publica ("Vom Gemeinwesen"), 54 bis 51 v. Chr. ISBN 3150099099
- Augustinus: De civitate Dei ("Vom Gottesstaat"), um 420 ISBN 3423301236
- Thomas von Aquin: De regimine principum ("Über die Herrschaft der Fürsten") ISBN 3150093260
- Thomas von Aquin: Summa theologica ("Summe der Theologie"), 1265 oder 1266 bis 1273
- Machiavelli: Il Principe ("Der Fürst"), 1513. ISBN 3150012198
- Jean Bodin: Les six livres de la Republique ("Sechs Bücher über den Staat"), 1576. ISBN 3150098122
- Hobbes: Leviathan, 1651. ISBN 3150083486
- Locke: Two Treatises of Government ("Zwei Abhandlungen über die Regierung") ISBN 315009691X
- Montesquieu: De l'esprit des lois ("Vom Geist der Gesetze"), 1748. ISBN 3150089530
- Rousseau: Du Contrat social ("Der Gesellschaftsvertrag oder die Grundsätze des Staatsrechts"), 1762. ISBN 3150017696
- Marx/Engels: Kommunistisches Manifest, 1848. ISBN 3886193225
- Pierre Joseph Proudhon: System der ökonomischen Widersprüche oder Philosophie des Elends, 1846. ISBN 3879562814
- Michael A. Bakunin: Staatlichkeit und Anarchie, 1873. ISBN 3879562334
- Peter Kropotkin: La conquête du pain ("Die Eroberung des Brotes"), 1892. ISBN 3922209084
- Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, 1922. (Onlinetext) ISBN 3161477499
- John Rawls: A Theory of Justice ("Eine Theorie der Gerechtigkeit"), 1971. ISBN 3518067370
Weitere Literatur
- Karl Held (Hrsg.): Der bürgerliche Staat. Die Staatsableitung., München 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3 (Marxistische Staatstheorie)
- Wilhelm Schmid: Denken und Existenz bei Michel Foucault. ISBN 3518116576
- Petra Neuenhaus: Max Weber und Michel Foucault. Über Macht und Herrschaft in der Moderne. ISBN 3890858201
- Peter Massing/Gotthard Breit (Hrsg.): Demokratie-Theorien. Von der Antike bis zur Gegenwart., 2. Aufl., Bonn 2003. ISBN 3-89331-518-7 (Kann hier für 2 € bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden)