Mitglied des Landtages
amtliche Bezeichnung eines Landtagsmitgliedes in Deutschland
Vorlage:Vfd -- Isis2000 10:57, 4. Feb 2004 (CET)
Ein Mitglied des Landtages (Abk. MdL) ist eine Person, ein gewählter Abgeordneter im Landesparlament eines deutschen Bundeslandes.
Landtagswahlen sind Direktwahlen, jedem gewählten Landtagsabgeordneten ist ein Wahlkreis zugeordnet. Die Arbeit eines Landtagsabgeordneten vollzieht sich daher nicht nur im Landtag, sondern auch im Wahlkreis vor Ort.
Nicht alle Bundesländer verfügen über einen Landtag, in den Stadtstaaten haben die Landesparlamente andere Bezeichnungen (Abgeordnetenhaus und Bürgerschaft):
Bundesländer mit Landtagen
- Land Baden-Württemberg
- Freistaat Bayern
- Land Brandenburg
- Land Hessen
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Land Niedersachsen
- Land Nordrhein-Westfalen
- Land Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Freistaat Sachsen
- Land Sachsen-Anhalt
- Land Schleswig-Holstein
- Freistaat Thüringen
Stadtstaaten
- Land Berlin (Stadtstaat mit Abgeordnetenhaus von Berlin)
- Freie und Hansestadt Hamburg (Stadtstaat mit Hamburger Bürgerschaft)
- Freie Hansestadt Bremen (Stadtstaat mit Bremer Bürgerschaft)
Ein Mitglied des Deutschen Bundestages (Abk. MdB) ist ein gewählter Abgeordneter im Deutschen Bundestag.