Mitglied des Landtages

amtliche Bezeichnung eines Landtagsmitgliedes in Deutschland
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Februar 2004 um 13:02 Uhr durch Hafenbar (Diskussion | Beiträge) (jedem gewählten Landtagsabgeordneten ist ein Wahlkreis zugeordnet). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Vfd -- Isis2000 10:57, 4. Feb 2004 (CET)



Ein Mitglied des Landtages (Abk. MdL) ist eine Person, ein gewählter Abgeordneter im Landesparlament eines deutschen Bundeslandes.
Landtagswahlen sind Direktwahlen, jedem gewählten Landtagsabgeordneten ist ein Wahlkreis zugeordnet. Die Arbeit eines Landtagsabgeordneten vollzieht sich daher nicht nur im Landtag, sondern auch im Wahlkreis vor Ort.
Nicht alle Bundesländer verfügen über einen Landtag, in den Stadtstaaten haben die Landesparlamente andere Bezeichnungen (Abgeordnetenhaus und Bürgerschaft):

Bundesländer mit Landtagen

Stadtstaaten


Ein Mitglied des Deutschen Bundestages (Abk. MdB) ist ein gewählter Abgeordneter im Deutschen Bundestag.