Prozessstandschaft
Befugnis, im eigenen Namen einen Prozess über ein fremdes Recht zu führen
Prozessstandschaft
Unter Prozessstandschaft versteht im rechtlichen Sinne ein Auftreten (vor Gericht) als Teil einer Vereinigung bzw. eines Organs im Namen dieser Vereinigung bzw. dieses Organs.
Eine besondere Bedeutung hat dies im deutschen Verfassungsrecht bei Verfahren vor dem BVerfG. Dort kann z. B. eine Fraktion oder ein Bundestags-Abgeordneter Rechte des Bundestags im Wege der Prozessstandschaft bei einem Organ-Streitverfahren für sich geltend machen.
Im deutschen Zivilrecht kann gemäß § 185 BGB ebenfalls eine Person durch Ermächtigung fremde Rechte in seinem eigenen Namen gelten machen, allerdings unter strengen Voraussetzungen.