Bundesrat (Deutschland)
Vertretung der Gliedstaaten in der Bundesrepublik Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer ein Verfassungsorgan.
Jedes der 16 Bundesländer hat, abhängig von der Einwohnerzahl, zwischen drei und sechs Stimmen, die einheitlich abgegeben werden müssen. Die stimmberechtigten Bundesratsmitglieder müssen Sitz und Stimme in der jeweiligen Landesregierung haben. Gesetze, die vom Parlament (Bundestag) beschlossen wurden, benötigen die Zustimmung des Bundesrates, wenn von dem Gesetz Länderhoheiten berührt werden oder Institutionen der Länder an der Umsetzung beteiligt sind.
===Web-Link zum deutschen Bundesrat:=== http://www.bundesrat.de
Siehe auch: