Bundesrat (Deutschland)
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer ein Verfassungsorgan.
Jedes der 16 Bundesländer hat, abhängig von der Einwohnerzahl, zwischen drei und sechs Stimmen, die einheitlich abgegeben werden müssen. Gesetze, die vom Parlament (Bundestag) beschlossen wurden, benötigen die Zustimmung des Bundesrates, wenn von dem Gesetz Länderhoheiten berührt werden oder Institutionen der Länder an der Umsetzung beteiligt sind.
===Web-Link zum deutschen Bundesrat:=== http://www.bundesrat.de
In Österreich bildet der Bundesrat neben dem Nationalrat ebenfalls die zweite Kammer. Die Anzahl der Sitze pro Bundesland wird vom Bundespräsidenten (zuletzt 1993) nach der Größe der Länder festgelegt und schwankt zwischen 3 und 12 Sitzen. Die Bundesratsmitglieder sind der jeweiligen Landesregierung nicht verantwortlich (imperatives Mandat), die Sitzverteilung spiegelt die Zusammensetzung der Landesparlamente wider (entsprechend sind auch Oppositionsparteien vertreten).