Unter Heimerziehung werden alle stationären Angebote der Kinder- und Jugendhilfe verstanden, wo Kinder und Jugendliche Tag und Nacht pädagogisch betreut werden, um sie durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung zu fördern. Die heutige Heimerziehung hat ihren Ursprung in dem klassischen Kinderheim, hat sich aber wesentlich weiter entwickelt. Der reine Fürsorgegedanke wurde durch das Partizipationsprinzip abgelöst. Für einen Großteil der Bevölkerung stellt das Kinderheim noch immer die klassische Jugendhilfemaßnahme dar. Erst in letzter Zeit hat sich die Assoziationskette Jugendamt- bzw. Jugendfürsorge- Heim gelockert.
Rechtsgrundlage (Deutschland)
- Die Heimerziehung ist nach § 34 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht. Zwar hat jeder Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Einen besonderen Rechtsanspruch auf Heimerziehung gibt es aber nicht. Vor der Fremdunterbringung ist ein ordentliches Hilfeplanverfahren nach § 36 des SGB VIII durchzuführen.
- Im Rahmen des § 1666 BGB (Kindeswohlgefährdung) kann ein Familiengericht auf Initiative des Jugendamtes die Unterbringung in einem Heim oder eine andere Hilfe gegen den Willen der Sorgeberechtigten (Eltern) anordnen. Dies geschieht bei Kindeswohlgefährdung und wenn die Sorgeberechtigten nicht in der Lage oder gewillt sind, die Gefahr abzuwenden.
- Heimerziehung soll das „letzte Mittel“ sein, wenn Probleme in der Familie auftauchen. War es früher üblicher, Kinder relativ schnell in ein Heim zu geben, gehen viele Jugendämter heute dazu über, ambulante Hilfen oder auch teilstationäre Hilfen zu empfehlen, um dem Kind oder Jugendlichen weiterhin einen regelmäßigeren Kontakt zur Familie und seiner vertauten Umgebung zu ermöglichen. Für die Frage, welche Maßnahme durchgeführt wird, sollen das Kindeswohl, nicht finanzielle Gründe maßgeblich sein.
Einrichtungen und Konzepte der Kinder- und Jugenderziehung
Von dem Heim kann heute nicht mehr gesprochen werden. Es gibt heute unterschiedliche Formen vollstationärer Angebot. Die einzelnen Unterbringungformen unterscheiden sich stark in Angebot, Zielgruppe, Betreuungschlüssel, Lage und nicht zuletzt auch durch die Größe. Eine Liste mit allen Formen, Mischformen und Varianten würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Die Häuser werden zum größten Teil von Stiftungen, kirchlichen und freien Trägern betrieben. Die Einrichtungen sind stark abhängig von der Belegungspolitik der Jugendämter und diese wiederum von der Finanzierungspolitik der Kommunen.
Folgende Unterbringungskonzepte können herausgestellt werden:
Jugendwohngruppen
Diese „klassische“ Form ist meist eine Wohnung in einem größeren Haus, in dem ca. 8 Kinder und/ oder Jugendliche leben. Zur Seite stehen ihnen Erzieher und Sozialpädagogen, die dort im Schichtdienst arbeiten und eine Versorgung und Betreuung rund um die Uhr gewährleisten. Realisiert sind auch Heime, die aus mehreren Häusern bestehen, in denen jeweils eine Gruppe lebt. Gesondert kann auch ein zentraler Speisesaal, zentrale Wäscherei oder Küche Bestandteil sein. Die früher häufiger anzutreffenden Großgruppen existieren heutzutage nicht mehr. Es ist eher der Trend zu beobachten, die Gruppengröße als auch die Alters- und Geschlechterstruktur noch familienähnlicher zu gestalten. Andere Heime wiederum konzentrieren sich auf bestimmte Altersgruppen wie Kleinkinder und Jugendliche oder auf Probleme wie Drogenkonsum oder Sexueller Missbrauch und richten ihr fachliches Profil entsprechend aus.
Wenn die Betreuung von Erziehern und Erzieherinnen (öfter auch Paare) gewährleistet wird, die selbst fest in ihrer Gruppe leben, spricht man von einer Wohngruppe mit innenwohnendem Erzieher, Kleinsteinrichtung oder einer Familienähnlichen Wohngruppe. Eine solche Betreuungform stellen die Kinderdörfer dar.
Siehe auch: Erziehungsstelle
Betreutes Wohnen
Beim so genannten Betreuten Jugendwohnen wird in der Regel ebenfalls eine Rund-um-die-Uhr Betreuung durch Erzieher und Sozialpädagogen gewährleistet. Zielgruppen sind eher etwas ältere Jugendliche, die z. B. in Verselbständigungsgruppen leben. Das Ziel ist, die jungen Menschen an ein selbstständiges Leben heranzuführen. Jugendliche, die in einer Wohnung oder in einem Haus leben und nur noch stundenweise von Erziehern oder Sozialpädagogen aufgesucht werden, nennt man Jugendwohngemeinschaften. Es ist auch möglich, dass ein Jugendlicher alleine in einer Wohnung lebt. In diesem Fall wird von betreutem oder mobilem Einzelwohnen gesprochen.
Mutter-Kind-Betreuung
Bei dieser Wohnform leben die Mütter zusammen mit ihren Kindern in einer Einrichtung; dabei kann es sich um ein betreutes Einzelwohnen der jungen Mutter oder auch um eine Wohngemeinschaft/Gruppe aus mehreren Müttern mit ihren Kindern handeln. Verschiedene Kommunen haben spezielle Projekte ins Leben gerufen, um z. B. minderjährigen Müttern ein betreutes Aufziehen ihrer Kinder zu ermöglichen und den Müttern selbst auch Betreuung zu gewährleisten. Auch viele freie Träger haben inzwischen Betreuungsmöglichkeiten für minderjährige Mütter und ihre Kinder in ihrem Angebot. In diese Form der Heimunterbringung fallen auch die Familienaktivierenden Gruppen, die zum Teil aber auch von anderen Heimen als zusätzliches Angebot durchgeführt werden.
Geschlossene Unterbringung
Im wesentlichen Unterschied zu den oben genannten Gruppen kann ein Kind oder Jugendlicher nur mit richterlicher Genehmigung (auf Antrag des Sorgeberechtigten = Eltern, -teil oder Vormund) in einem geschlossenen Heim untergebracht werden. Es handelt sich um eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung nach § 1631b BGB. In solchen Einrichtungen sind Fenster, Türen, etc. gegen Flucht gesichert. Hintergrund für die geschlossene Unterbringung sind oft strafrechtliche Schwierigkeiten der Jugendlichen, aber auch Selbst- und Fremdgefährdungssituationen, die jedoch keine psychiatrische Unterbringung implizieren. Unter besonderen Umständen kann auch häufiges Entweichen und mangelnde Erreichbarkeit mit anderen Betreuungsformen der Anlass sein. Die geschlossene Unterbringung als Form der sozialpädagogischen Betreuung wird stark kritisiert und wird in vielen Bundesländern nicht angewendet. In den letzten Jahren ist allerdings wieder eine Zunahme solcher Maßnahmen zu beobachten, was sich u. a. in langen Wartezeiten bei bestehenden Einrichtungen bzw. in Neugründungen entsprechender Einrichtungen abbildet. Die Zahl der Plätze für geschlossene Unterbringungen liegt bundesweit bei mindestens 200, darüber hinaus gibt es noch eine nicht unwesentliche Anzahl von Einrichtungen mit teilgeschlossener Unterbringung, welche unter ähnlichen Settings, allerdings innerhalb rechtlicher Grauzonen arbeiten.
Kurzzeitunterbringung, Clearing
Mitunter dient eine Heimunterbringung lediglich der räumlichen Trennung von Personensorgeberechtigten und Kind für eine gewisse Zeit, um eine verfahrene Situation zu entspannen. Eine Kurzzeitunterbringung erfolgt auch mit dem Ziel, den Hilfebedarf abzuklären und mögliche Lösungen zu finden. Für solche Fälle stehen in einigen Städten so genannte Clearingstellen zur Verfügung, die konzeptionell auf stark fluktuierenden Gruppen eingerichtet sind. Die Dauer der Kurzzeitunterbringung beträgt ein paar Tagen bis zu mehreren Wochen.
Mischformen/ Varianten
Die Unterschiede in der Ausgestaltung der Grundkonzepte der Heime sind vielfältig. Neben der klassischen Form gibt es z. B. Wohngemeinschaften mit erhöhtem Betreuungsbedarf, in denen ein sehr hoher Betreuungsschlüssel gilt. Beim Sozialtherapeutischen Wohnen kommt konzeptionell noch ein therapeutischer Ansatz hinzu. Dies kann auch auf die klassischen Heimformen übertragen werden. Wesentlich zur Vielfalt der Konzepte trägt die Bandbreite der vielen pädagogischen Richtungen und Ausbildungen bei.
Geschichte der Heimerziehung
Mittelalter und Neuzeit
Die Heimerziehung in Deutschland entstand aus der Armenfürsorge im Mittelalter. Neben Kindern und Jugendlichen wurden in Armenhäusern Alte, Kranke und geistig Verwirrte versorgt. Armenhäuser waren z. T. geschlossene Anstalten. In der Neuzeit wurden zunehmend Waisenhäuser gegründet, die neben der reinen Versorgung auf die Erziehung verwaister und verwahrloster Kinder und Jugendlichen abzielten (beispielsweise das „Rauhe Haus“ in Hamburg von Wichern).
Diese beiden Entwicklungslinien der Heimerziehung sind in der alten Bundesrepublik bis in die 1970er Jahre erkennbar: Aus der Armenfürsorge entwickelten sich Fürsorgeerziehungsheime, in denen bis zu mehrere hundert Zöglinge unter strafvollzugsähnlichen Bedingungen getrennt nach Geschlechtern lebten. Hier wurden straffällige, sozial auffällige, geistig oder körperlich behinderte oder psychisch kranke Kinder und Jugendliche diszipliniert und aus dem öffentlichen Leben verbannt. In den Waisenhäusern entwickelten sich z. T. ambitionierte Konzepte zur Erziehung alleinstehender Kinder und Jugendlicher in alters- und geschlechtsgemischten familienähnlichen Gruppen. Die Zweiteilung fand schließlich in den 1920er Jahren ihren Niederschlag im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (vgl. Jugendwohlfahrtsgesetz), wo zwischen Fürsorgeerziehung und Hilfe zur Erziehung unterschieden wurde.
Nationalsozialismus
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Fürsorgeerziehungsanstalten zur Disziplinierung unliebsamer Elemente eingesetzt. Mangelnde Konformität wurde als Verwahrlosung interpretiert und mit Maßnahmen der Fürsorgeerziehung beantwortet/bestraft. Dies entwickelte sich zu einem System von Bewährung und Selektion, in dem die „Schwererziehbaren“, „Unerziehbaren“ oder sonstwie Marginalisierten übrigblieben und als Unbrauchbare definiert und behandelt wurden. Z. T. führten Einrichtungen der Fürsorgeerziehung selbst Selektionen von geistig und körperlich Behinderten durch. Dermaßen selektierte Kinder und Jugendliche konnten dann als „lebensunwert“ sterilisiert oder ermordet (vgl. Opfer der Rassenhygiene) werden.
Nachkriegszeit
In der Zeit nach dem Krieg beschäftigten die ca. 3000 Heime und Anstalten häufig noch dasselbe Personal, das bereits während der Zeit des Nationalsozialismus dessen Erziehungskonzepte umgesetzt hatte. Immer wieder kam es zu willkürlichen und entwürdigenden Bestrafungen oder die Fürsorgezöglinge wurden eingesperrt. Sie waren rechtlos. Oft mussten sie gewerbliche Tätigkeiten ausüben, ohne dafür vergütet zu werden und ohne rentenversichert zu sein. Viele Jugendliche wurden auch an Bauern verliehen, um dort zu arbeiten. Den Bauern wurde dabei oft die Pflegschaft über die Kinder und Jugendlichen übertragen. Die Behandlung war oft menschenunwürdig. Die Jugendlichen wurden als billige Arbeitskraft gebraucht, da ein Pflegschaftsverhältnis kein Arbeitsverhältnis sein kann, weil es sich gegenseitig ausschließt. Eine berufliche Bildung kam ihnen dabei nicht zu Teil[1][2].
Viele der Missstände wurden dadurch möglich, dass die Heimaufsicht in dieser Zeit praktisch auf ganzer Linie versagte. Dies hatte strukturelle Gründe, denn Leistungserbringung und die Aufsicht darüber lagen bei ein und derselben Behörde.
1953 wurde das RJGW durch das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) abgelöst und 1961 novelliert. Die Zuständigkeit für die Heimaufsicht wechselte vom Bund auf die Länder. Obwohl verbesserte rechtliche Bedingungen geschaffen wurden, änderete sich die Lage der Kinder und Jugendlichen in der Fürsorge zunächst kaum. Das neue Recht verpflichtete Fürsorgeeinrichtungen und Pflegestellen auf das Kindeswohl. Pflegekinder durften nur noch zu häuslichen und familiären Arbeiten herangezogen werden, die ihren Kräften entsprachen und ihre körperliche, geistige und sittliche Entwicklung nicht beeinträchtigten.
Die Kritik an den ungeeigneten, herabwürdigenden und willkürlichen Erziehungsmethoden wurde immer stärker. Durch Skandale wie z. B. den Sexuellen Missbrauch durch Erziehungspersonen, wurden die Missstände immer bekannter. Einer größeren Öffentlichkeit wurden die skandalösen Zustände in der Heimerziehung durch die Heimkampagne der Studentenbewegung bekannt. Hier engagierten sich auch Baader und Meinhof, die das Drehbuch für den Film „Bambule“ schrieb, in dem die Misstände in den Heimen thematisiert wurden. In der so genannten Heimrevolte flohen viele Jugendliche aus den Heimen und wurden von Studenten-Wohngemeinschaften aufgenommen oder sie wurden "Trebegänger". Die Revolte führte zur Veränderung der Konzepte in der Heimerziehung und zur Entwicklung eines erweiterten Kanons der Hilfen zur Erziehung. Entsprechend benannte sich die „Internationale Gesellschaft für Heimerziehung“ in „Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen“ um[3][4].
Im November 2008 beschloss der Bundestag die Einrichtung eines Runden Tisches auf Empfehlung des Petitionsausschusses. Unter der Leitung der früheren Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer trat der Runde Tisch "Heimkinder“ am 17. Februar 2009 zu seiner ersten Sitzung zusammen. Es soll bis Ende 2010 das Unrecht aufgearbeitet werden, welches Kindern in den fünfziger und sechziger Jahren in deutschen Erziehungsheimen zugefügt wurde.
DDR
Neben vielen normalen, international vergleichbaren Einrichtungen der Heimerziehung gab es in der DDR auch Einrichtungen der Jugendhilfe, die eher politisch als erzieherisch ausgelegt waren: siehe Jugendwerkhöfe.
Rumänien
Internationales Aufsehen erregte das Thema Heimerziehung auch nach der politischen Wende 1989 in Rumänien und dem Bekanntwerden der schlechten Zustände in den Kinder- und Behindertenheimen dort. Zahlreiche ausländische und einheimische Initiativen nahmen ihre Arbeit auf, um den aus der Gesellschaft ausgestoßenen Kindern der rumänischen Heime eine neue Zukunft zu ermöglichen (siehe auch Cighid, Geschichte Rumäniens).
Kritik
Heimerziehung stand und steht immer wieder in der Kritik. Zwar sind die Zeiten, als Heime noch als „Verwahranstalten“ dienten, mittlerweile vorbei, jedoch ist weiterhin zu fragen und sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Vor- und Nachteile mit einer stationären Unterbringung verbunden sind.
- Einer der Kritikpunkte ist, dass das Verhalten des Kindes oder des Jugendlichen sich nicht nachhaltig gegenüber seinem ursprünglichen Umfeld ändert. Der junge Mensch wird eher „heimangepasst“, lernt also, sich in dem pädagogischen Umfeld zu behaupten, da starke Strukturen und konsequente Umsetzung von Erziehungsgrundsätzen dazu zwingen, so die Kritik. Wieder im familiären Kontext, in dem diese Strukturen oftmals nicht bestehen, gibt es keinen Grund mehr, das Erlernte umzusetzen – bzw. gute Gründe gerade dies nicht zu tun. Die in der Regel sehr knappe Zeit für Elternarbeit trägt nicht wesentlich zu einer Änderung dieses Umstandes bei.
- Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das Problem auf das Kind oder den Jugendlichen fokussiert wird. Es wird zum „Symptomträger“ gemacht, wie es z. B. Familientherapeuten nennen. Statt dass die ganze Familie betrachtet wird, in der die Probleme entstehen, wird der betroffene junge Mensch zu einer Art „Sündenbock“, zum „Schuldigen“.
- Zwar wird bei der Heimerziehung immer mehr auf Qualitätsmanagement gesetzt, bzw. gelten Pflegestandards, die unter staatlicher Kontrolle stehen, jedoch stehen im Erziehungsalltag nach wie vor durchschnittlich zwei oder drei Erzieher durchschnittlich acht Kindern/ Jugendlichen bei. Die drohenden Finanzeinbußen werden diesen Schlüssel eher noch ungünstiger werden lassen.
- Es soll erwähnt werden, dass im Zuge finanzpolitischer Reformen bzw. der Geldknappheit der öffentlichen Hand Heimunterbringung gegenüber anderen Hilfeformen der Hilfen zur Erziehung teilweise zurücktritt, obwohl genau diese Hilfe am ehesten angebracht wäre. Manche Kinder haben bereits die ganze Bandbreite der Jugendhilfe hinter sich, bevor die von Anfang an in Betracht gezogene Heimunterbringung erfolgt.
- Ein System-Problem der Gewaltanwendung (unter Aufsicht des Jugendamtes) berichtet die Fachhochschule Dortmund aus Mai 2008 durch neueste Forschungen des Dekans, Prof. Dr. Richard Günder[5].
Kritik in der Literatur
1972 erschien der Jugendroman „Orte außerhalb“ des Schriftstellers Wolfgang Gabel, der das Schicksal eines Heimkindes behandelt. Der 2004 erschienene, nicht autobiografische Jugendroman „Heim“ der heimerfahrenen Kölner Schriftstellerin Mirijam Günter beschreibt die vergebliche Flucht einiger Heimkinder. Günter kritisiert drastisch die Heimerziehung in Deutschland (ISBN 3-920110-27-7).
2001 erschien die autobiografische Erzählung „Misshandelte Zukunft“ von Harry Graeber. Graebers Schilderungen der eigentümlichen Heimwelt der Nachkriegsjahre und ihrer fragwürdigen Erziehungsmethoden sollen jedoch nicht als Anklage verstanden werden, sondern lediglich die autobiographische Situation wiedergeben. Neuauflage 2006 unter dem Titel „Misshandelte Zukunft – Erschütternder Erlebnisbericht eines Heimkindes im Nachkriegsdeutschland“ (ISBN 3-937624-60-0)
2006 ist das Buch „Schläge im Namen des Herrn“ von Peter Wensierski erschienen. In diesem Buch geht es um die bisher wenig öffentlichen Lebensbedingungen von Heimkindern in Deutschland in den Jahren 1950 bis 1970. Systematische Kinderarbeit sowie Prügel und Erniedrigungen bei geringsten Anlässen scheinen nach Aussagen des Buches eher die Regel als die Ausnahme gewesen zu sein. Das Buch besteht zu großen Teilen aus Reportagen von ehemaligen Heimkindern, die mittlerweile 40 bis 60 Jahre alt sind (Deutschen Verlags-Anstalt, ISBN 3-421-05892-X).
2006 erschien auch das Buch „Heimerziehung. Lebenshilfe oder Beugehaft?“ von Alexander Markus Homes in einer Neuauflage mit dem Untertitel „Gewalt und Lust im Namen Gottes“, in dem er auch aktuelle Fälle von Missständen in kirchlichen Einrichtungen schildert (ISBN 3-8334-4780-X).
Siehe auch
Nachweise
- ↑ Runder Tisch des Petitions-Ausschuss im Deutschen Bundestag
- ↑ NOZ: 26. November 2008 Seite 3 - Einblicke. Titel: „Ich hatte mir geschworen, nicht zu schreien“
- ↑ homepage der igfh
- ↑ Studie: Kinder in kirchlichen Heimen misshandelt. NDR online. 15.09.2008
- ↑ Forschungen des Dekans, Prof. Dr. Richard Günder
Weblinks
- Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen
- Kinofilm für die Heimerziehung 101 min. im Auftrag von WDR/3sat/Filmstiftung NRW, 2005
- Bericht über die Heimkindererziehung in Nachkriegszeiten
- „In den Mühlen der Fürsorge“ – Telepolis-Essay
- Kinderheime in der Bundesrepublik in den 60er Jahren
- Annette Lützke: Öffentliche Erziehung und Heimerziehung für Mädchen 1945 bis 1975 - Bilder "sittlich verwahrloster" Mädchen und junger Frauen, 2002, Dissertation Universität-Gesamthochschule-Essen