Hexenverfolgung

systematische Jagd und Tötung von vermeintlichen Hexen
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Die Hexenverfolgung ist eine der schlimmsten psychischen Epidemien aller Zeiten gewesen. (Siehe: psychische Epidemie)

Hexenverfolgungen fanden fast ausschließlich in Mitteleuropa während der Frühen Neuzeit statt. Grundlage für die massenhafte Verfolgung von Frauen (teilweise auch Kindern und Männern) durch die kirchliche und vor allem die weltliche Justiz war die von Theologen und Juristen verbreitete Vorstellung von einer vom Teufel geleiteten konspirativen Verschwörung gegen das Christentum, deren meist weibliche Mitglieder man schließlich Hexen nannte.

Einzelne Fälle von Prozessen gegen magieverdächtige Menschen sind dagegen fast weltweit und aus vielen Zeiten bekannt. Der Hexenbegriff, der für die besonderen frühneuzeitlichen Ereignisse geprägt wurde, sollte hierfür nicht verwendet werden. In so genannten "Tierprozessen" wurden auch Tiere der Hexerei beschuldigt.


Die Verfolgung sollte

  1. Schadenszauberei abwehren
  2. die eigene religiöse Integrität wahren, oder (im Christentum)
  3. die Seele der Verirrten retten


Geschichte

Altertum

Der Glaube an Zauberer lässt sich bereits in den alten Hochkulturen nachweisen, die juristische Verwendung des Wortes "Hexe" beginnt erst zu Beginn des 15. Jahrhunderts. Magische Praktiken wurden sorgfältig beobachtet und oft als schwarze Magie gefürchtet. Sowohl in Babylonien (Codex Hammurabi: Wasserprobe) als auch in Ägypten wurden Zauberer bestraft. Allerdings kam es niemals zu einer gezielten Verfolgung von vermeintlichen Hexen, wie wir sie später aus der Frühen Neuzeit kennen. In ausdrücklich juristischem Zusammenhang wird das Wort "Hexerei" (hexerye) erstmals 1419 in Luzerner Gerichtsakten verwendet. Allerdings werden die dort der Zauberei angeklagten Personen noch nicht mit dem Teufel in Verbindung gebracht, was für das ausgebildete Hexenstereotyp konstitutiv ist.

Auch die Bibel - besser gesagt - das Alte Testament, kennt Zauberer ("Hexe" von Endor) (eigentl. Zauberin oder Wahrsagerin) und ordnet ihre Bestrafung an: "Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen." (Exodus 22,17). "Hexen" im Sinne der Frühen Neuzeit kennt die Bibel aber nicht, was die Hexentheoretiker nicht daran hinderte, diese Stellen als Beweis für die Existenz von Hexen anzusehen und zu zitieren.

Die frühe Kirche hält sich bei diesen Verfolgungen eher zurück. Wohl kommt es zu einzelnen Exzessen, wie im Martyrium der als Zauberin verfolgten neuplatonischen Philosophin Hypatia durch einen christlichen Mob im Jahre 415; dieses Ereignis wurde allerdings von der offiziellen Kirche ausdrücklich als große Schande bezeichnet. Ein explizites Programm für Hexenverfolgungen gab es nicht, da die frühe Kirche die damit verbunden Ansichten und Praktiken als Aberglaube (Canon episcopi) ablehnte.

Mittelalter

Die vorchristlichen Germanen kannten die Verbrennung von Schadenszauberern. Im karolingischen Frühmittelalter war Hexenverfolgung jedoch kein Thema. Im Gegenteil stellte das Konzil von Paderborn im Jahre 785 den Glauben an Hexen und ihre Verfolgung unter Strafe: Wer vom Teufel verblendet nach Weise der Heiden glaubt, es sei jemand eine Hexe und fresse Menschen, und diese Person deshalb verbrennt oder ihr Fleisch durch andere essen lässt, der soll mit dem Tode bestraft werden. (zitiert aus Soldan/Heppe). Karl der Große bestätigte dies durch ein Gesetz.

Inquisition

Erste Verurteilungen von Hexen gibt es im 13. Jahrhundert mit dem Aufkommen der Inquisition, die jedoch ihr Hauptaugenmerk nicht auf Hexen, sondern auf Ketzer richtete.

Die Existenz von Teufel und Dämonen war jedoch theologisch akzeptiert: Thomas von Aquin, der über das Mittelalter hinaus maßgebliche katholische Theologe und Philosoph, schuf für ein verändertes "kirchliches" Hexenbild die theoretische Grundlage. Nach seiner Auffassung schlossen die Menschen, wenn sie Hexen würden, mit dem Teufel einen Pakt, der bis zum sexuellen Verkehr reiche.

Hexerei ist für die Kirche kein die Existenz dergestalt bedrohendes Vergehen wie die anderen mittelalterlichen Ketzereien. Dies wird deutlich in der Anweisung Papsts Alexander IV. vom 20. Januar 1260 an die Inquisitoren: Hexen seien nicht aktiv zu verfolgen, sondern nur auf Anzeigen hin festzunehmen. Prozesse gegen Hexen sollten bei Zeitmangel zurückgestellt werden, die Bekämpfung von Ketzereien habe Vorrang.

Frühe Neuzeit

Die eigentliche europäische Hexenverfolgung fand in der Frühen Neuzeit vor allem in Mitteleuropa statt. Bei der europäischen Hexenverfolgung von 1450-1750 handelte es sich nicht nur um eine kirchliche Aktion gegen "Ketzer", sondern auch um ein europäisches Hysterie-Phänomen bezüglich Zauberei, das juristisch zur Straftat der Zauberei umgesetzt wurde und zu vielen Verdächtigungen, Denunziationen, offiziellen Massenprozessen und Hinrichtungen führte. Neuere Forschungen belegen, dass häufig ältere Frauen und sozial Benachteiligte der Hexerei verdächtigt wurden. Dabei genügten häufig Gerüchte oder Denunziationen die Häufig durch Folter erzwungen wurden.

Von Seiten der Kirche gab es u.a. durch Johannes Brenz auch vereinzelte Kritik an der Hexenverfolgung.

Das frühneuzeitliche Hexenverständnis

Hexenlehre

Zu den Merkmalen einer Hexe gehören laut der Hexenlehre der frühneuzeitlichen Hexentheoretiker: 1. der Flug zum Treffen mit dem Teufel und anderen Hexen auf dem Hexensabbat (der so genannte Hexenflug), 2. der Pakt mit dem Teufel und 3. der Geschlechtsverkehr mit dem Teufel (in Gestalt von incubus und succubus, der so genannten Teufelsbuhlschaft).

Von großer Bedeutung war dabei vor allem die Idee einer allgemeinen Hexenverschwörung. Hierfür wurde die Vorstellung des Hexensabbats herangezogen. Man glaubte hier einer orgiastischen Versammlung auf der Spur zu sein, bei der die Schwarze Messe den Höhepunkt bildete. Auf solchen Schwarzen Messen feierte die so genannte Synagoge des Satans ( = Kirche des Satans) eine Art verkehrten Gottesdienst, um Gott und seine Kirche zu lästern, zu verhöhnen. Man glaubte, dass die gesamte Existenz des Christentums durch diese "Hexensekte" bedroht sei.

Somit entstand ein vermischtes Neuverständnis der Hexen. Nicht mehr der Schaden, den die Hexen anrichten, war ihr entscheidendes Merkmal, sondern der Abfall vom Glauben und der damit verbundenen Zuwendung zum Teufel. Nunmehr bildeten sie eine -- geistliche -- Gefahr; die Kirche ging gegen ihre abtrünnigen Gläubigen, nach den Grundsätzen des Augustinus von Hippo, mit Zwang und Feuer für ihre Seelenrettung vor.

Opfer

Die Verfolgung von zu Hexen erklärten Frauen und Männern forderte in Deutschland etwa 20.000 und in ganz Europa nach neueren Forschungen und umfangreichen Auswertungen der Gerichtsakten etwa 60.000 Todesopfer, 80 % der Opfer waren Frauen. Dazu kam eine hohe Zahl weiterer zu Konfiskation und Haft Verurteilter. Insgesamt soll etwa drei Millionen Menschen der Prozess gemacht worden sein, etwa jeder Fünfzigste wurde hingerichtet. Die früher verbreiteten Zahlen von mehreren 100.000 Todesopfern stützen sich auf Schätzungen und das durch Literatur und Filme verbreitete Bild einer ungezügelten Hexenverfolgung.

Hexenhammer

Eine ideologische Grundlage bzw. Handlungsanweisung für die Hexenverfolgung bildete der von dem Dominikaner Heinrich Institoris verfasste Hexenhammer (Malleus Maleficarum, 1487, →englischer Text), das bekannteste einer Reihe von zeitgenössischen Handbüchern über Bekämpfung der Hexerei, die durch den Buchdruck weite Verbreitung fanden. Laien und Kleriker, die die Hexenjagd ablehnten, wurde im Hexenhammer zu Häretikern erklärt und mithin der Verfolgung preisgegeben (Hairesis maxima est opera maleficarum non credere = Es ist die größte Häresie, nicht an das Wirken von Hexen zu glauben.). Dabei erschien diese Lehre in den Büchern im Gewande einer leidenschaftslos-sachlichen scholastischen philosophischen Abhandlung.

Hexenbulle

Die 1484 unterzeichnete Bulle Summis desiderantes von Papst Innozenz VIII. hatte zwar nur in den katholisch bleibenden Gegenden dauerhaft Einfluss. Die Verfolgung von Hexen wurde von allen westlichen Kirchen -- katholischen, lutherischen, reformierten, anglikanischen und puritanischen -- bejaht und unterstützt. Nur die Ostkirchen blieben von dem Phänomen weitgehend verschont. Die regionale Verfolgungsstärke war höchst unterschiedlich; es gab hierbei Schwerpunkte wie z.B. das Rheinland und das Schweizer Wallis. Aber es gab auch andere Gegenden, in denen dagegen kaum Verfolgung stattfand. Ihren relativ hohen Bekanntheitsgrad hatte die Hexenbulle Heinrich Institoris zu verdanken, der sie dem eigentlichen Text des Hexenhammers voran stellte.


Hexenprozesse

Die tatsächliche Verfolgung geschah jedoch, im Gegensatz zur Inquisition durch weltliche Gerichte, und in sehr vielen Fällen aufgrund von Denunziationen aus der Bevölkerung. Ein bekanntes Beispiel ist die Mutter von Johannes Kepler, die 1615 aufgrund eines Streits durch eine Nachbarin als Hexe denunziert wurde. Sie war über ein Jahr gefangen gesetzt, wurde mit der Folter bedroht, wurde aber schließlich aufgrund großer Bemühungen ihres berühmten Sohnes freigesprochen.

Noch in der Zeit der Aufklärung gab es vereinzelt Hexenprozesse. In der Schweiz wurden in zwei Fällen sogar Gruppen von Kindern der Hexerei bezichtigt und einem Gericht vorgeführt. Erst nachdem Inquisitoren aus Rom intervenierten, wurden (beim ersten Prozess) die Kinder frei gelassen. Bei dem zweiten Hexenprozess wurden die Eltern vom weltlichen Gericht dazu gezwungen, entweder ihre Kinder ziehen zu lassen und eine Bescheinigung über ihren Tod vorzulegen oder ihre Kinder selbst zu vergiften. Es stellte sich heraus, dass viele Eltern tatsächlich ihren Kindern Gift verabreichten.

Besonders während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) wütete die Hexenverfolgung in Mitteleuropa. Der Krieg und die Kleine Eiszeit, die allmählich ihrem Höhepunkt entgegenstrebte, hatten die Felder verwüstet, die Häuser zerstört, die Bevölkerung dezimiert; Hunger und Seuchen forderten ihre Todesopfer. Gerade in dieser kriegerischen Zeit verdächtigten viele Leute angebliche "Hexen" und lieferten sie an die weltlichen Gerichte aus.

Der Kampf gegen die Hexenverfolgung

Der Kampf gegen die Hexenverfolgung war langwierig. Vor dem Zeitalter der Aufklärung war Friedrich Spee von Langenfeld, Professor an der Universität Alma Ernestina in Rinteln, keinesfalls der einzige Autor, der die Hexenprozesse mit seiner Schrift Cautio criminalis aufgriff. Das Buch von Friedrich von Spee war die Antwort auf das Standardwerk zur Theorie der Hexenlehre seines Rintelner Professoren-Kollegen Hermann Goehausen Processus juridicus contra sagas et veneficos aus dem Jahre 1630.

Anton Praetorius setzte sich 1597 in Birstein als fürstlicher Hofprediger für die Beendigung eines Hexenprozesses und Freilassung der Frauen ein. Der Pfarrer wetterte derart gegen die Folter, dass der Prozess beendet und die letzte noch lebende Gefangene freigelassen wurde. Dies ist der einzige überlieferte Fall, dass ein Geistlicher während eines Hexenprozesses die Beendigung der unmenschlichen Folter verlangte - und Erfolg hatte.

In den Prozessakten heißt es: "weil der Pfarrer alhie hefftig dawieder gewesen, das man die Weiber peinigte alß ist es dißmahl deßhalben underlaßen worden."

Als erster reformierter Pfarrer veröffentlichte Anton Praetorius unter dem Pseudonym seines Sohnes Johannes Scultetus 1598 das Buch: "Von Zauberey vnd Zauberern Gründlicher Bericht" gegen Hexenwahn und unmenschliche Foltermethoden. 1602 fasste er in einer 2. Auflage des "Gründlichen Berichtes" den Mut, seinen eigenen Namen als Autor zu verwenden. 1613 erschien die dritte Auflage seines Berichtes über Zauberey und Zauberer mit einem persönlichen Vorwort.

Als um 1700 die Hexenverfolgungen bereits selten geworden waren, veröffentlichte der Hallesche Gelehrte Christian Thomasius seine Schriften gegen den Hexenglauben. Allerdings war der berühmte Mediziner Friedrich Hoffmann aus Halle noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts von der Möglichkeit der Anhexung von Krankheiten durch Hexen in Verbindung mit den übernatürlichen Kräften des Teufels überzeugt.

Das Hexenprozessverfahren in der Frühen Neuzeit

1. Anklage:

  • oft ging einer tatsächlichen Anklage eine jahrelange Phase des Gerüchtes voraus.
  • die Anklage konnte auf Grund einer Denunziation erfolgen, die von einer bereits inhaftierten Hexe - möglicherweise unter der Folter - erfolgt war.
  • selten gestand man vermeintlichen Hexen das Recht auf eine Verteidigung zu.

2. Die Inhaftierung

  • Gefängnisse im heutigen Sinne gab es in der Frühen Neuzeit noch nicht, deshalb hielt man die Angeklagten in Kellern oder Türmen gefangen.
  • die heute noch an vielen Orten anzutreffenden Hexentürme waren aber oftmals gar keine reinen Hexentürme, sondern meist allgemeine Gefängnistürme oder z.T. auch einfach nur Türme der Stadtmauern.

3. Das Verhör

  • Man unterscheidet in der Regel drei Phasen des Verhörs:
a) die gütliche Befragung
b) die Befragung mit Vorzeigen und Erklären der Folterinstrumente
c) die peinliche Befragung, bei der die Folter Anwendung fand
  • Im Rahmen von Hexenprozessen fiel meist die Beschränkung der Folteranwendung auf eine Stunde weg, da man hier von einem crimen exceptum (Ausnahmeverbrechen) ausging, was besondere Härte verlangte. Häufig kamen Daumenschraube, Rad (Folter), Streckbank (Folter) und Spanischer Stiefel hierbei zum Einsatz.
  • Ebenso galt bei Hexenprozessen oftmals die sonst übliche Regel nicht, dass man einen Angeklagten nur 3 Mal der Folter unterwerfen dürfe und wenn bis dahin kein Geständnis vorliege, er freizulassen sei.

4. Die Hexenproben

  • Das offizielle Gerichtsverfahren sah keine Hexenproben vor, ja eigentlich galt ein Verbot ihrer Anwendung.
  • Dennoch griffen viele Gerichte in den verschiedensten Teilen des Deutschen Reiches auf sie zurück.
  • Die Bewertung der Hexenproben war ebenso unterschiedlich wie überhaupt ihre Anwendung. Manchmal galten die Hexenproben als starker Beweis, manchmal als schwacher.
  • Folgende Hexenproben sind die bekanntesten:

5. Das Geständnis

  • Niemand durfte ohne ein Geständnis in der Frühen Neuzeit verurteilt werden - das galt auch für die Hexenprozesse.
  • Doch aufgrund der Regeln in der Anwendung der Folter war die Wahrscheinlichkeit, ein Geständnis zu erlangen, bei Hexenprozessverfahren um ein vielfaches höher als bei anderen Prozessen.

6. Befragung nach Mitschuldigen

  • Da die Hexen laut der Hexenlehre auf den Hexensabbaten ihre Mitgenossen trafen, mussten sie diese auch kennen.
  • In einer zweiten Verhörphase wurden die Angeklagten nun nach den Namen der anderen Hexen bzw. Hexenmeister befragt - eventuell auch wieder mit erneuter Anwendung der Folter.

7. Verurteilung

8. Hinrichtung

  • Auf das Verbrechen der Hexerei stand die Strafe des Feuertodes, also der Scheiterhaufen, auf dem man lebendig verbrannt wurde.
  • Als ein Akt der Begnadigung galt die vorherige Enthauptung, Erdrosselung oder das Umhängen eines Pulversäckchens um den Hals, oder auch die Verwendung von grünem und nassem Holz, sodass die Verurteilte am Rauch erstickte bevor sie verbrannte.

Hexenverfolgung heute

Auch in nichtchristlichen Religionen bzw. erst in jüngerer Zeit christianisierten Regionen kommt es immer wieder zu Hexenverfolgungen, Zauberei oder Magie.

So sind derzeit insbesondere die Fälle der sog. "Kinderhexen" im Kongo in die Aufmerksamkeit gerückt.

Im Norden Südafrikas, insbesondere in Gebieten mit traditioneller Religion, werden jedes Jahr Hunderte von Männern und Frauen der Hexerei angeklagt und oft von einem Mob umgebracht.

In Tansania werden jedes Jahr Hunderte von Frauen wegen Hexerei angeklagt und getötet oder verstümmelt.

Literaturhinweise

  • Wolfgang Behringer: Hexen. Glaube, Verfolgung, Vermarktung. 3. Auflage. Beck, München 2002 ISBN 3-406-41882-1
  • Joseph Hansen: Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und der Hexenforschung im Mittelalter. Mit einer Untersuchung der Geschichte des Wortes Hexe von Johannes Franck. Olms, Hildesheim 1963