Ostpolitik der Bundesrepublik Deutschland bis 1990
Ostpolitik beschreibt die Umsetzung des von Egon Bahr formulierten Prinzips "Wandel durch Annäherung" für den Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit der DDR und den osteuropäischen Nachbarstaaten, das Anfang der 1960er Jahre von Willy Brandt aufgegriffen wurde. Sie bezeichnet die schrittweise Überwindung des Status Quo, der jedoch nicht aufgehoben werden sollte, wodurch letztendlich die Wiedervereinigung mit der DDR herbeigeführt werden sollte.
Zunächst wurde die Ostpolitik skeptisch beäugt, vor allem von der CDU, da die Politik einen Gegensatz zu der von Konrad Adenauer geförderten Westanbindung und -integration darstellte. Die Ostverträge mit der UdSSR und Polen (1970) und der Grundlagenvertrag sind eine Folge der Ostpolitik Willy Brandts.
Der Begriff Ostpolitik ist eines der wenigen deutschen Wörter, die als Fremdwort in andere Sprachen eingingen.
Die Verträge im Einzelnen
- (Passierscheinabkommen wurde schon am 17. Dezember 1963 abgeschlossen)
- Moskauer Vertrag am 12. August 1970
- Warschauer Vertrag am 7. Dezember 1970
- Viermächteabkommen am 3. September 1971
- Transitabkommen am 17. Dezember 1971
- Grundlagenvertrag am 21. Dezember 1972
- Prager VertragEr muss fegen
Weblinks
- Kampf um die Ostverträge (Lebendiges virtuelles Museum Online)
- Verträge von Moskau und Warschau (Lebendiges virtuelles Museum Online)