Regelleistungen
§ 20 SGB II: (2) Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) 345 Euro, in den neuen Bundesländern 331 Euro. (3) 1Haben zwei Angehörige der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet, beträgt die Regelleistung jeweils 90 vom Hundert der Regelleistung nach Absatz 2. (...) buecherfresser 19:58, 17. Okt 2004 (CEST)
Bezeichnung
"Grundsicherung für Arbeitssuchende" heißt die Leistung afaik korrekt. Wird nicht einmal erwähnt. -- JensMueller 21:56, 25. Aug 2004 (CEST)
Das mit der falschen Ueberweisung hatte doch Struktur.
Clemens und Muenti wollten doch von Anfang an nicht am Monatsanfang zahlen.
Aktuelle Probleme seit der Gesetzesänderung
Ich vermisse, die Erwähnung, dass es bei der Einführung der neuen Regelungen zu Problemen gekommen ist, z.B. das die Gemeinden ihre Kostenlasten von sich abzuwälzen versuchen.Sogar der Wirtschaftsminister hatte sich bekanntlich darüber beschwert. Ich habe darüber schon einen Satz geschrieben, der wieder gelöscht wurde.
- Die mangelhafte Abgrenzung, welcher Personenkreis tatsächlich als arbeitsfähig einer Erwebstätigkeit zugeführt werden kann und welcher Personenkreis weiterhin als Sozialhilfeempfänger von den Kommunen verorgt werden muß, führt dazu, dass selbst Drogenabhängige und Vollinvaliden zu Empfängern von Arbeitslosengeld II gemacht werden und gleichzeitig mit völlig irrealen und somit schikanösen Forderungen des Bemühens um eine Arbeit bzw. der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit überzogen werden. -- Hans Bug Nachrichtenseite 10:59, 10. Apr 2005 (CEST)
Weblinks
Interessanter Artikel, in dem ich wirklich alle Informationen, besonders auch über Bezugshöhen, gefunden habe. Allerdings - ich glaube, der eine oder andere Weblink könnte überflüssig sein - zum einen sollten es allgemein nicht mehr als fünf sein, zum anderen wird man damit in diesem Artikel quasi erschlagen. Vielleicht kann da mal jemand aussortieren, der sich mit dem Thema auskennt? Silberchen 07:41, 12. Apr 2005 (CEST)
- Nachdem sich hier niemand geruckt hat, hab ich mal die regionalen Links, und die Links die auf die selbe Seite oder ähnliche Inhalte verweisen, rausgenommen. Silberchen 07:50, 15. Apr 2005 (CEST)
- Bei Initiativen fehlen einige der wichtigen, einer ist doppelt und kaputt und editieren geht nicht mehr. und obwohl ich mitglied beim 1. bin, würde ich die werbung (wir haben den längsten) rausnehmen, Heinbloed (das ging ja schnell)
Bei den untengenannten handelt es sich, obwohl überall ein ort dahinter steht, ausnahmslos um wichtige überregionale gruppen Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen Berlin, Labournet Germany Bochum, Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt, Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Erwerbsloseninitiativen (BAG-E) Frankfurt am Main, Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) Frankfurt am Main, Tacheles e.V. Wuppertal,
- Es gibt eine Regelung, nach der 5 Links zu in einem Artikel in Ordnung sind, mehr nicht. Wikipedia ist keine Linksammlung. Siehe auch Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist Sortiert die Links doch einfach neu, und bitte nicht so viele - fünf sind da schon ein guter Anhaltspunkt. Wenn die Besucher von den Links erschlagen werden, wird keiner mehr besucht. Silberchen 13:19, 19. Apr 2005 (CEST)
- Prinzipiell halte ich diese Regelung für sinnvoll, allerdings ist da ja kein Gesetz. Bei einem derart umfangreichen Artikel finde ich, darf auch die Linksammlung etwas länger sein. Außerdem ist das Thema ja sehr weit und zudem umstritten. Den einen interessieren Hilfestellungen, den anderen politische und wissenschaftliche Diskussionen. Und wenn dann Seiten zu linken Gruppen, zu neoklassische und zu keynesianische orientierten Instituten, zu Selbsthilfegruppen und zu Behörden dazu kommen, sind wir schon bei einem Link pro Gruppe über das Maß. Man muss es ja nicht übertreiben, aber hier muss Platz für mehr Links sein. Kaffeefan 16:46, 24. Apr 2005 (CEST)
- Fünf als Anhaltspunkt, gegen ein paar mehr hab ich ja auch nichts gesagt. Aber es waren, bevor ich die Diskussion angefangen habe, 35 Links, und ich denke, Du kannst mir zustimmen, daß das ein wenig zu viel ist - verwirrt nur, besonders, wenn sie nicht inhaltlich kommentiert sind. Können wir uns auf etwa 10 einigen? -- Silberchen Diskussion 18:06, 24. Apr 2005 (CEST)
- Gewonnen: 35 Links sind eindeutig zuviel. Ich dachte so an fünf bis sechs zur Info und noch so jeweils drei von den beiden politischen bzw. wissenschaftlichen Lagern. Da komme ich beim Überschlagen auf elf. Vielleicht auch ein paar mehr, aber 35 sind auch in meinen Augen zuviel. Kaffeefan 10:32, 25. Apr 2005 (CEST)
Freibetrag
"Lediglich für Hilfebezieher, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, gilt ein höherer Freibetrag von 520 Euro je vollendetes Lebensjahr." eine begründung waere nicht schlecht...