Grafschaft Stolberg

Land im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation
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Die Grafschaft Stolberg war ein Territorium des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation. Sie befand sich durchgängig im Besitz der 1210 erstmals urkundlich erwähnten Grafen zu Stolberg, die in den 1730er Jahren vom Kurfürstentum Sachsen mediatisiert worden sind und mit der Auflösung des Alten Reiches 1806 endgültig ihre Reichsunmittelbarkeit verloren und nach dem Wiener Kongress Standesherren im Königreich Preußen wurden.

Im Gegensatz zur seit 1429 den Grafen zu Stolberg gehörenden Herrschaft Wernigerode im Nordharz war die Grafschaft Stolberg, die ihrerseits über kein einziges Kloster innerhalb ihrer Grenzen verfügte, weniger bedeutend.

Aufgrund einer fehlenden Primogeniturordnung kam es am 19. Juli 1706 durch innerfamiliäre Streitigkeiten zum Abschluss eines Hauptteilungsrezessees zwischen den Linien Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla, dem am 18. Oktober 1707 noch ein Erklärungsrezess wegen der am 19. Juli 1706 noch zweifelhaft gebliebenen Sätze der strittig gebliebenen Stücke folgte. Nach weiteren internen Auseinandersetzungen insbesondere um das Amt Hohnstein wurde diese Teilung 1719 nochmals modifiziert. So entstanden die beiden verschiedenen Herrschaftsbereiche der Grafen zu Stolberg-Stolberg und zu Stolberg-Roßla, die trotz Widerspruch des sächsischen Oberlehnsherren auch als Grafschaften Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla bezeichnet worden sind.

Bauernkrieg und Rezess von 1568

 
Graf Botho

Nachdem Herzog Georg von Sachsen von den Bauernunruhen Kenntnis erhalten hatte, forderte er u.a. Graf Botho zu Stolberg auf, ihm und den sich gegen die Bauern verbündeten Fürsten bewaffnete Hilfe zu leisten. Graf Botho beauftragte daraufhin am 11. Mai 1525 seinen in Stolberg befindlichen ältesten Sohn Wolfgang, sich mit 20 Reiter und 50 Mann zu Fuß zur Unterstützung der Streitmacht des Herzogs Georg bereitzuhalten. Bevor es jedoch zu einem Einsatz kam, wurde Graf Wolfgang von Bürgern aus Stolberg und Abgesandten des Bauernheeres genötigt, persönlich nach Frankenhausen zu kommen und sich nicht dem fürstlichen Heer anzuschließen, widrigenfalls würden die Dörfer der Grafschaft Stolberg verwüstet werden. Ohne Rücksprache mit seinem abwesenden Vater zu nehmen, hat sich Graf Wolfgang darauf eingelassen und ist nach Frankenhausen geritten. Im Bauernlager angekommen, hat er wie sein Vater gelobt, die Artikel der Bauern anzuerkennen. Als er jedoch zurückkehren wollte, haben die Bauern ihn und seine Begleiter als Geiseln genommen, Mathern von Gehofen und zwei weitere Kundschafter des Grafen Ernst von Mansfeld sogar getötet, und von Graf Botho die Lieferung von Geschütz und Pulver gefordert. Zur Rettung seines Sohnes ließ Graf Botho eine Steinbüchse und ca. 20 Pfund Pulver nach Frankenhausen liefern, sein Sohn wurde jedoch nicht freigelassen.[1]

Als am 15. Mai 1525 das Bauernheer erfolgreich geschlagen wurde, ist Graf Wolfgang und seine Begleiter mit den Bauern gefangengenommen worden. Der junge Graf musste nun unter dem Zorn des Herzogs Georg von Sachsen leiden. Es kostete viel Zeit, um die tatsächlichen Verhältnisse aufzuklären und die wieder normale Beziehungen zwischen Herzog Georg und den Stolberger Grafen wiederherzustellen.

Territorialstruktur

Eine zeitgenössische Übersicht über die Bestandteile dier beiden Territorien ist im Verzeichniß der Ortschaften im Bezirke der Regierung zu Merseburg enthalten, das 1819 in Druck erschien. Demnach gliederte sich die Grafschaft Stolberg-Stolberg bis 1815 in die beiden sächsischen Ämter Stolberg und Hayn.

Zum Amt Stolberg gehörten:

Zum Amt Hayn gehörten:


Die Grafschaft Stolberg-Roßla war wesentlich differenzierter untergliedert als die benachbarte Grafschaft Stolberg-Stolberg. Sie setzte sich aus den Ämtern Roßla, Questenberg, Uftrungen, Wolfsberg und Ebersburg zusammen.

Zum Amt Roßla gehörten:

Zum Amt Questenberg gehörten:

Zum Amt Uftungen gehörten:

Zum Amt Wolfsberg gehörten:

Zum Amt Ebersburg gehörten:

Diese Aufstellung zeigt, dass es sich bei beiden Grafschaften um Kleinstgebilde gehandelt hat. Während die Grafschaft Stolberg-Stolberg 5.524 Einwohner und 617 Häuser umfasste, lebten in der größeren Grafschaft Stolberg-Roßla 9.260 Einwohner in 1476 Häuser.

Literatur

 
Chronik von Zeitfuchs
  • Johann Arnold Zeitfuchs: Stolbergische Kirchen- und Stadt-Historie, Frankfurt u.a. 1717 (Reprint Ulm-Münster 1995, ISBN 3934780113)
  • Jörg Brückner: Zwischen Reichsstandschaft und Standesherrschaft. Die Grafen zu Stolberg und ihr Verhältnis zu den Landgrafen von Thüringen und späteren Herzögen, Kurfürsten bzw. Königen von Sachsen (1210-1815), Verlag Janos Stekovics 2005 - ISBN 3-89923-119-8
  • Marc von der Höh: Stadt und Grafenhof in Stolberg/Harz im 15. Jahrhundert. In: W. Paravicini/J. Wettlaufer (Hrsg.): Der Hof und die Stadt. Konfrontation, Koexistenz und Integration in Spätmittelalter und Früher Neuzeit (= Akten des 9. Symposiums der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen), Ostfildern 2006, S. 487-511.

Einzelnachweise

  1. Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Loc. 9134/40, Bl. 14.