Die Wiking-Jugend (WJ) war eine neonazistische Jugendorganisation. Sie wurde am 2. Dezember 1952 durch den Zusammenschluss dreier rechtsextremer Jugendgruppen gegründet: Dies waren die Reichsjugend der 1952 verbotenen Sozialistische Reichspartei, Teile der „Deutschen Unitarier Jugend“ und die „Vaterländische Jugend“. Gründer und erster Bundesvorsitzender der Wiking-Jugend war der ehemalige Reichsjugendführer der Sozialistische Reichspartei, Walter Matthaei aus Aachen.[1]
Von 1967 bis zu ihrem Umzug 1991 nach Berlin betrieben Wolfgang und später Wolfram Nahrath von ihrem Privathaus in Stolberg-Büsbach aus zusammen mit Sascha Wagner die Bundeszentrale der Wiking-Jugend.
In Deutschland verbot das Bundesministerium des Innern am 10. November 1994 die Wiking-Jugend gemäß § 3 Vereinsgesetz;[2] dies wurde am 13. April 1999 durch Bundesverwaltungsgericht bestätigt.[3] Zum Zeitpunkt des Verbots war sie mit 400 bis 500 Mitgliedern die größte neonazistische Jugendorganisation.
Die Wiking-Jugend erzog „Pimpfe“ und „Jungmädel“ geistig und körperlich im Sinne ihres historischen Vorbildes, der Hitler-Jugend. Die Organisation war streng nach dem Führerprinzip gegliedert: Unter dem Bund standen die Gaue und Horste, deren Jungen- und Mädchenschaften wiederum von „Pimpfen“ und „Jungmädeln“ gebildet wurden. Die Gauzeichen waren rechteckig mit weißer Schrift auf schwarzem Hintergrund und nicht identisch mit denen der Hitler-Jugend. Symbol der Wiking-Jugend war ein Adler auf rotem Grund und als zusätzliches Symbol diente die Odal-Rune. Das Verbot der Gruppe schließt ein Verbot der Verwendung der Rune als Gruppensymbol ein.
Die Wiking-Jugend hatte in den Ländern Spanien, Niederlande, Großbritannien, Flandern, Australien-Neuseeland und in der Schweiz Gaue. Anfang der 1980er-Jahre hielt die Wiking-Jugend mehrwöchige Zeltlager im kärtnernischen Glantal ab.[4] Die Gründung eines österreichischen Vereins wurde 1980 von der Sicherheitsdirektion des Bundeslandes Kärnten mit Bescheid vom 23. September 1980 nicht genehmigt; dies wurde durch den Verfassungsgerichtshof am 16. Oktober 1981 bestätigt.[5]
Als Publikationen dienten „Der Wikinger“ und die Jugendzeitung „Gäck“.
Bekannte Wiking-Jugend-Mitglieder bzw. -Funktionäre waren: Frank Rennicke, Jürgen Rieger, Friedhelm Busse, Gudrun Burwitz und Manfred Börm.[6]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Materialsammlung „Fakten und Argumente zum NPD-Verbot“
- ↑ Az.: IS 2-619331/5
- ↑ Az.: 1 A 3.94
- ↑ Die Presse: Affäre: HC Strache und die Wiking-Jugend, 22. August 2007
- ↑ Az.: B209/81; VfGH-Erkenntnis vom 16. Oktober 1981
- ↑ Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin: Profil: Wiking Jugend e.V. (WJ)
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