Eichung
Eichung ist die Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen. Mit einem Stempel wird die Einhaltung für die Gültigkeitsdauer der Eichung bestätigt. Eichungen werden in der Bundesrepublik Deutschland von den Landeseichämtern [1] durchgeführt.
Das Eichgesetz dient allgemein dem Verbraucherschutz. Messgeräte, an deren Messsicherheit ein öffentliches Interesse besteht, unterliegen der Eichpflicht. Ein öffentliches Interesse besteht bei allen Messungen im Handel, aber auch im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes.
Beispiele sind:
- Ladentischwaagen,
- Zapfsäulen an Tankstellen,
- Elektrizitäts-, Gas-, Wasserzähler,
- Strahlendosimeter, etc.
Der Eichung geht ein Zulassungsverfahren auf Antrag des Herstellers für das Messgerät bei der PTB [2] voraus. Bei einer Bauartzulassung wird anhand seiner technischen Unterlagen geprüft, ob die Konstruktion und Bechaffenheit den geltenden Eichvorschriften entsprechen und die Messrichtigkeit und Messbeständigkeit gegeben sind, d.h. die Messungen innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes in den Eichfehlergrenzen richtig sind. Nach erfolgreicher Zulassung wird ein Zulassungszeichen erteilt, das auf allen Messgeräten der Bauart gut sichtbar angebracht sein muß.
Die Eichvorschriften werden in Zusammenarbeit mit den metrologischen Staatsinstituten anderer Länder erstellt.
Erschöpfendere Informationen finden sich unter
[1] Eichämter der Bundesrepublik Deutschland [2] Physikalisch-Technische Bundsanstalt