Überzeichnung
Wenn ein Unternehmen zur AG wird und erstmals mit seinen Aktien an die Börse geht, dann wird den Anlegern die Möglichkeit eingeräum, vor dem Börsengang - der Aktien einführenden Bank ihre Kaufordern mit zu teilen. Diese Anleger werden dann in einer Liste mit Namen und der Anzahl ihrer gewünschten Aktien erfasst. In der Regel ist dieser Akt unspektakulär. Wenn es sich aber um ein Unternehmen handelt, dessen Aktien im Hinblick auf mögliche Kurs-steigerungen sehr begehrt sind, dann kann es geschehen, dass von den Anlegern mehr Aktien geordert, als vom dem Unternehmen angeboten werden. Indiesem Fall ist die Anlegerliste überzeichnet.