Liste der Altersstufen im deutschen Recht

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Altersstufen und -grenzen spielen im deutschen Recht eine große Rolle, insbesondere was Rechte, Pflichten und Ansprüche natürlicher Personen betrifft.

Zeugung
Nidation
Beginn der Geburt
Vollendung der Geburt
Vollendung des 2. Lebensjahres
Vollendung des 3. Lebensjahres
Vollendung des 5. Lebensjahres
Vollendung des 6. Lebensjahres
Vollendung des 7. Lebensjahres
Vollendung des 8. Lebensjahres
  • Altersgrenze beim Bezug von Erziehungsgeld bei adoptierten Kindern (§ 4 BerzGG)
  • Erlaubnis, mit dem Fahrrad die Fahrbahn bzw. den Radweg zu benutzen (§ 2 Abs. 5 StVO)
Vollendung des 10. Lebensjahres
Vollendung des 12. Lebensjahres
Vollendung des 13. Lebensjahres
Vollendung des 14. Lebensjahres
Vollendung des 15. Lebensjahres
Vollendung des 16. Lebensjahres
Vollendung des 17. Lebensjahres
Vollendung des 18. Lebensjahres
Vollendung des 21. Lebensjahres
Vollendung des 23. Lebensjahres
Vollendung des 25. Lebensjahres
Vollendung des 26. Lebensjahres
Vollendung des 27. Lebensjahres
Vollendung des 30. Lebensjahres
Vollendung des 32. Lebensjahres
Vollendung des 35. Lebensjahres
Vollendung des 40. Lebensjahres
Vollendung des 45. Lebensjahres
  • Ende der Wehrpflicht für Männer in Friedenszeiten
Vollendung des 55. Lebensjahres
Vollendung des 58. Lebensjahres
Vollendung des 60. Lebensjahres
Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Altersrente für langjährig Versicherte für Jahrgänge ab 1950 (ab 2012) (§ 36 SGB VI)
  • Höchstalter für die Wahl als Bürgermeister in Brandenburg (§ 65 Abs. 2 Brandeburg. Kommunalwahlgesetz)
Vollendung des 63. Lebensjahres
Vollendung des 65. Lebensjahres
Vollendung des 66. Lebensjahres
Vollendung des 67. Lebensjahres
  • Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen ab Geburtsjahrgang 1964 (ab 2029)
  • Höchstalter für die Wahl zum Bürgermeister oder Landrat in Hessen (§ 39 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung, § 37 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung).
Vollendung des 68. Lebensjahres
  • Altersgrenze für Kassenärzte (ab 1. Januar 2009 aufgehoben)
Vollendung des 70. Lebensjahres
  • Höchstalter für die Berufung in das Amt eines Schöffen (§ 33 Nr. 2 GVG)
  • Höchstalter für Tätigkeit als Notar

Siehe auch