Eine Firma (von lat: firmare, beglaubigen, befestigen), Abk. "Fa.", ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann. Zur Führung einer Firma sind nach deutschem Handelsrecht nur Kaufleute berechtigt (andere Gewerbetreibende können eine Geschäftsbezeichnung führen). Ein solches Handelsgewerbe muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Firma muss als Zusatz in jedem Fall die Rechtsform beinhalten. Geregelt ist das Recht der Firma in Deutschland in den §§ 17 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB). Der Firmenname ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Identity von Konzernen und größeren mittelständischen Unternehmen. Gemeinsam mit dem Corporate Image (CIg: Preis- Produkt- und Werbestrategien), dem Corporate Design (CD: visuelle Erscheinung), der Corporate Communication (CC: Unternehmenskommunikation) und dem Corporate Behaviour (CB: Verhaltensweisen der Mitarbeiter untereinander und nach außen) prägt der Firmenname maßgeblich das Auftreten eines Unternehmens.
Umgangssprachlich wird mit dem Begriff Firma in der Regel das Unternehmen selbst bezeichnet.
Firmenarten
Personenfirma: Als Firma gibt ein Einzelkaufmann seinen Vor- und Nachnamen oder eine Gesellschaft den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter an.
Sachfirma: Als Firma wird die Tätigkeit des Unternehmens sachlich beschreiben.
Mischfirmen: Eine Kombination aus Personen- und Sachfirma.
Fantasiefirmen: Als Firma wird irgend ein Ausdruck frei gewählt.
Firmen wurden immer wieder von Unternehmensprodukten (BASF = Badische Anilin- und Soda-Fabrik), Unternehmensgründernamen (Adidas = Adi Dassler) oder Kombinationen daraus (Tchibo = Tchilling-Bohnen) abstrahiert. Ebenso wie bei Markennamen werden im Zuge der Globalisierung vermehrt international funktionierende "Kunstbegriffe" eingesetzt, welche einerseits in möglichst vielen Sprachen aussprechbar sind, andererseits aber in jeder Sprache "positive" Assoziationen wecken (Novartis z.B., das die lateinischen Ausdrücke für "neu" und "kunst" vereint).
Unter Zustimmung des vorherigen Eigentümers ist es auch möglich, bei einer Übernahme eines Unternehmens die Firma beizubehalten.
Firmenzusätze
Bedingt durch die Gesetze des HGB muss ein Kaufmann in vielen Fällen seine Firma durch einen Firmenzusatz ergänzen. Zweck der Firmenzusätze ist es dabei, die Rechtsform des Unternehmens darzustellen.
In Deutschland gibt es folgende Firmenzusätze:
- OHG - Offene Handelsgesellschaft
- KG – Kommanditgesellschaft
- KGaA – Kommanditgesellschaft auf Aktien
- GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- gGmbH - gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- AG – Aktiengesellschaft
- GmbH & Co. KG - Mischform aus KG und GmbH
- AG & Co. KG - Mischform aus KG und AG
- eG - Eingetragene Genossenschaft
- VVaG - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Ein Firmenzusatz wird meist der Firma angehängt [Firma][Firmenzusatz], kann aber auch vorangestellt werden [Firmenzusatz][Firma] oder miteinander verbunden werden.
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