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Havariekommissar

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Havariekommissar (englisch: Surveyor) ist ein "ungeschützter" Begriff im Sinne von Berufsbildern und beschreibt mehr oder weniger einen "Sachverständigen für Transport- und Güterschäden".

Der Sachverstand bezieht sich auf die zu begutachtenden Werte. So ist es üblich, im Schiffsverkehr überwiegend "Kapitäne a.D." als Sachverständige einzusetzen oder Spezialisten aus den Branchen der beschädigten Güterarten zu beauftragen (Maschinenbau, Nahrungsmittel, Kunstgegenstände etc.). Der Einsatz erfolgt überwiegend durch Transportversicherer, Eigner der Transportmittel oder transportierten Werte, aber auch durch die Frachtführer/Verkehrsträger selbst.

Der Havariekommissar ist für eine differenzierte Dokumentation des Schadensbildes, Umfang und mögliche Urasachen der Schäden sowie zur Unterstützung der Schadensminderung und ggfs. Bergung des Ladegutes zuständig. Sein Havariebericht (Schadensgutachten) ist häufig das entscheidende Dokument zur Ermittlung von Leistungs- oder Schadenersatzpflichten. Havariekommissare sind weltweit vertreten, es haben sich große Havariekommissariate mit Sitz in den meisten Industrie- und Handelsländern gebildet, die einen schnellen und spezialisierten Einsatz gewährleisten.