Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der mindestens 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Legislaturperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern. Das bei der Bundestagswahl zur Anwendung kommende Wahlrecht enthält das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und einige Besonderheiten wie die Fünfprozenthürde und die Existenz von Überhangmandaten. Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Bundesländern festgelegt. Näheres wird vom Bundeswahlgesetz bestimmt.
Zeitpunkt der Bundestagswahl
Die Vorschriften in Artikel 39 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes über die Wahl des Bundestages wurden bisher zweimal geändert.
Die ursprüngliche Fassung lautete:
(1) Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet vier Jahre nach dem ersten Zusammentritt oder mit seiner Auflösung. Die Neuwahl findet im letzten Vierteljahr der Wahlperiode statt, im Falle einer Auflösung spätestens nach sechzig Tagen.
(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl, jedoch nicht vor dem Ende der Wahlperiode des letzten Bundestages zusammen.
Durch das Dreiunddreißigste Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 und 39) vom 23. August 1976 (BGBl. I S. 2381), das erstmals Anwendung auf die Bundestagswahl 1980 fand, wurden die einschlägigen Absätze neu gefasst:
(1) Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens fünfundvierzig, spätestens siebenundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.
Seit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 39) vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1822), das erstmals zur Bundestagswahl 2002 Anwendung fand, lautet die aktuelle Fassung wie folgt:
(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.
Ablauf
Kanzlerkandidaten
Etwa seit der Bundestagswahl 1961 hat es sich eingebürgert, dass die beiden Volksparteien, CDU/CSU und SPD einen Kanzlerkandidaten aufstellen, also einen Politiker benennen, der im Falle des Wahlsieges Bundeskanzler werden soll. Bei der Bundestagswahl 2002 waren der amtierende Bundeskanzler, Gerhard Schröder (SPD), und der Ministerpräsident von Bayern, Edmund Stoiber (CSU, für die CDU/CSU) Kanzlerkandidaten. Das informelle Amt wird von der oppositionellen Volkspartei in der Regel ein dreiviertel bis eineinhalb Jahre vor der Wahl festgelegt, für die regierende Partei trat bisher stets der amtierende Bundeskanzler als Kanzlerkandidat an.
Wahlkampf
Der Bundestagswahlkampf wird im Zuge seiner Entwicklung hin zum Medienwahlkampf immer stärker auf die Wähler am Fernseher und im Internet zugeschnitten, da mit ihm mehr Menschen erreicht werden können als mit dem Straßenwahlkampf, der dennoch weiterhin fortgeführt wird. Plakate mit den Spitzenkandidaten und Fernsehwerbung sollen die Bundesbürger von der Wahl einer bestimmten Partei überzeugen.
Am Wahltag besuchen die Spitzenkandidaten recht früh die Wahllokale, damit ihre Stimmabgabe etwa ab Mittag in allen Fernsehsendungen erscheint.
Koalitionsverhandlungen
Kann eine Partei nicht alleine die absolute Mehrheit im Bundestag auf sich vereinigen, muss sie eine Koalition bilden. In den der Bildung einer solchen Koalition vorausgehenden Verhandlungen wird neben den sachlichen Zielen der Regierungszusammenarbeit auch die personelle Zusammensetzung der Bundesregierung festgelegt. Meist kommt der Stellvertreter des Bundeskanzlers aus der kleineren Koalitionspartei; häufig ist er Außenminister (seit 1966 durchgehend mit zwei kurzen Ausnahmen 1982 und 1992/93).
Wahl des Bundeskanzlers
In der Regel wenige Tage nach dem Zusammentritt des neuen Bundestages wird der Bundeskanzler in geheimer Wahl gewählt.