Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro
Siehe hier: [1] bzw. [2]. Ich vermute mal das es eine eindeutige URV ist oder?--k4ktus 19:25, 18. Feb. 2009 (CET)
- Wenn Dirk Egelkraut aus Bad Steben mit Werner Rost aus Schauenstein identisch ist, nicht... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:45, 18. Feb. 2009 (CET)
- Ist er aber eher nicht... Gruß -- Felix König ✉ Artikel Portal 21:19, 18. Feb. 2009 (CET)
- Der Verdacht liegt nahe, gleiche Dateigröße und Abmessung, der exakte selbe Blickwinkel spricht auch nicht dafür, dass da zwei Fotografen nebeneinander gestanden wären. Wäre ein neuerlicher Beweis dafür, dass die Rechtsklicksperre nur ein unnützer Blödsinn ist, der jene Nutzer nervt, die mit Rechtsklick nur die Dateieigenschaften abfragen möchten. Dennoch wäre da eine Kleinigkeit: Die Ansprache des Uploaders in Form einer offenen Anschuldigung in Fettschrift auf seiner Benutzerseite ist nicht wirklich das, was wir hier unter AGF und KPA verstehen, das geht wohl etwas dezenter auch. Immerhin könnte ja sein, dass die URV in umgekehrter Richtung stattgefunden hat. --Herby 19:22, 21. Feb. 2009 (CET)
- Die Fotos sind identisch, da stand niemand nebeneinander. archive.org kennt die münchberg-Seite nicht, somit ist unklar, wer hier von wem...--Marcela 02:21, 23. Feb. 2009 (CET)
- Der Verdacht liegt nahe, gleiche Dateigröße und Abmessung, der exakte selbe Blickwinkel spricht auch nicht dafür, dass da zwei Fotografen nebeneinander gestanden wären. Wäre ein neuerlicher Beweis dafür, dass die Rechtsklicksperre nur ein unnützer Blödsinn ist, der jene Nutzer nervt, die mit Rechtsklick nur die Dateieigenschaften abfragen möchten. Dennoch wäre da eine Kleinigkeit: Die Ansprache des Uploaders in Form einer offenen Anschuldigung in Fettschrift auf seiner Benutzerseite ist nicht wirklich das, was wir hier unter AGF und KPA verstehen, das geht wohl etwas dezenter auch. Immerhin könnte ja sein, dass die URV in umgekehrter Richtung stattgefunden hat. --Herby 19:22, 21. Feb. 2009 (CET)
- Ist er aber eher nicht... Gruß -- Felix König ✉ Artikel Portal 21:19, 18. Feb. 2009 (CET)
- Naja der Benutzer ist bekannt für seine URV-Bilder. Im Zweifel würde ich es deshalb löschen. Vermutlich ist er auch aus diesem Grund seit einer Woche inaktiv und editiert als IP weiter. --k4ktus 19:10, 25. Feb. 2009 (CET)
Foto eines Schauspielers
Ich habe ein Foto des Schauspielers und Synchronsprechers Charles Rettinghaus. Dieses habe ich im Rahmen einer Autogrammstunde bei einer Synchronsprecher-Veranstaltung aufgenommen. Ist er als Schauspieler eine so öffentliche Person, dass ich dieses Bild hochladen darf oder bräuchte ich dazu erst eine explizite Erlaubnis?-- LH42 07:43, 19. Feb. 2009 (CET)
- Geht so. sугсго 08:45, 19. Feb. 2009 (CET)
- Ack. Bekannt genug. Man sollte aber schauen, daß nicht unbeteiligte Personen mit auf dem Bild sind. -- smial disk 11:12, 19. Feb. 2009 (CET)
- Braucht man bei Innenaufnahmen nicht noch die Zustimmung des Eigentümers? Panoramafreiheit#Innenaufnahmen -- Ecto-Man 10:00, 20. Feb. 2009 (CET)
- Wenn du neben dem Herrn Rettinghaus andere Dinge auf dem Bild hast, die nicht lediglich Beiwerk sind, schon; halte ich aber eher für unwahrscheinlich. sугсго 14:51, 20. Feb. 2009 (CET)
- Braucht man bei Innenaufnahmen nicht noch die Zustimmung des Eigentümers? Panoramafreiheit#Innenaufnahmen -- Ecto-Man 10:00, 20. Feb. 2009 (CET)
Schöpfungshöhe: Schemazeichnungen antiker Plastiken
Hi, wie seht ihr denn die Schöpfungshöhe der Grafik unter http://www.archaeology.co.uk/images/stories/Image/cwa/Cycladic-figures-600dpi(1).jpg - die Figuren selbst sind gemeinfrei, es bleibt die schematische Darstellung, denn die Anordnung und die sonstigen Linien können wir vergessen. Schutzfähig oder nicht? --h-stt !? 16:13, 19. Feb. 2009 (CET)
- Definitiv. --rtc 18:16, 19. Feb. 2009 (CET)
- Ich sehe eine Schöpfungshöhe darin, die Plastiken so darzustellen, daß sie aufgrund der wenigen Striche erkennbar sind. Es mögen simple Grafiken sein, es ist aber nicht simpel, sie so zu erstellen, daß die Objekte erkennbar bleiben. --Marcela 18:22, 19. Feb. 2009 (CET)
- Die Begründung passt nicht zur Antwort. Abstraktion und Wiedererkennungswert sind handwerkliche Fähigkeiten. Bei Schöpfungshöhe geht es aber um den individuellen, kreativen Ausdruck des Grafikers. Meinst du, du kannst den Schöpfer dieser Grafik von anderen Illustratoren anhand seiner künstlerischen Handschrift unterscheiden? --h-stt !? 19:45, 19. Feb. 2009 (CET)
- rtc: Gibt es dafür eine Begründung? --h-stt !? 19:45, 19. Feb. 2009 (CET)
- Ich sehe eine Schöpfungshöhe darin, die Plastiken so darzustellen, daß sie aufgrund der wenigen Striche erkennbar sind. Es mögen simple Grafiken sein, es ist aber nicht simpel, sie so zu erstellen, daß die Objekte erkennbar bleiben. --Marcela 18:22, 19. Feb. 2009 (CET)
Für mich nicht schutzfähig --Historiograf 18:47, 19. Feb. 2009 (CET)
- Ich habe versucht, darzulegen, warum ich die Grafiken als schutzfähig ansehe. Dies ist eine Privatmeinung, das ist rechtlich nicht haltbar. Gibts noch andere meinungen? --Marcela 19:14, 19. Feb. 2009 (CET)
- Histo: Gibt es dafür eine Begründung? --h-stt !? 19:45, 19. Feb. 2009 (CET)
Das Maß der Abstrahierung reicht eindeutig zum Schutz.sугсго 19:22, 19. Feb. 2009 (CET)
- Wieder die Diskrepanz zwischen Beurteilung und Begründung: Was an Abstraktion ist individuelle Schöpfung und damit kreativer Ausdruck? --h-stt !? 19:45, 19. Feb. 2009 (CET)
- Kreativität braucht man nicht: die vier Elemente: von Mensch, einen geistigen Gehalt haben, in eine durch den Menschen wahrnehmbare Form haben und zudem das notwendige Maß der Indidivualität ausweisen: Die ersten drei Merkmale sind hier ohne Zweifel erfüllt, fraglich ist nur das Maß der Individualität: Bei wissenschaftlichen Darstellungen wird das notwendige Maß sehr gering angesetzt; selbst wenn es zwingende Vorschriften der Darstellung gibt und nur in der Ausgestalltung differiert wird - wie bei amtlichen topografischen Karten - wird es schon bejaht, mit der Begründung diese Abstrahierung der Realität sei eine individuelle. Hier gibt es nicht mal eine feste Darstellungsvorschrift; wenn 100 Leute die Figuren abstrahiert zeichnen sollten, kämen 100 nicht-trivial verschiedene Darstellungen heraus. sугсго 20:12, 19. Feb. 2009 (CET)
- Individualität? Wirf mal bitte einen Blick auf die Fotos. Und das sind nur die paar Bilder, die wir haben. Könnte man die überhaupt anders abbilden? --h-stt !? 20:01, 20. Feb. 2009 (CET)
- Spätenstens beim Harfenspieler (der ist ein echtes 3-D-Objekt) liegt schon in der genauen Wahl der Perspektive eine individuelle Auswahl vor. Beim Rest ist das teils grenzwertig; aber selbst da ist das immer eine Frage, welche Strukuren man weglässt oder einbindet. sугсго 15:12, 22. Feb. 2009 (CET)
- Individualität? Wirf mal bitte einen Blick auf die Fotos. Und das sind nur die paar Bilder, die wir haben. Könnte man die überhaupt anders abbilden? --h-stt !? 20:01, 20. Feb. 2009 (CET)
- Kreativität braucht man nicht: die vier Elemente: von Mensch, einen geistigen Gehalt haben, in eine durch den Menschen wahrnehmbare Form haben und zudem das notwendige Maß der Indidivualität ausweisen: Die ersten drei Merkmale sind hier ohne Zweifel erfüllt, fraglich ist nur das Maß der Individualität: Bei wissenschaftlichen Darstellungen wird das notwendige Maß sehr gering angesetzt; selbst wenn es zwingende Vorschriften der Darstellung gibt und nur in der Ausgestalltung differiert wird - wie bei amtlichen topografischen Karten - wird es schon bejaht, mit der Begründung diese Abstrahierung der Realität sei eine individuelle. Hier gibt es nicht mal eine feste Darstellungsvorschrift; wenn 100 Leute die Figuren abstrahiert zeichnen sollten, kämen 100 nicht-trivial verschiedene Darstellungen heraus. sугсго 20:12, 19. Feb. 2009 (CET)
Hmmmm nach Durchsicht aller Beiträge habe ich keine Meinung mehr. Ich weiß es einfach nicht... --Marcela 19:52, 19. Feb. 2009 (CET)
Wikipedia-Klon regt auf
Ab und an isses auf WP:WN/M sogar lustig: "Dorfens unfreiwilliger Weg in die Pornobranche" (Merkur 12.02.09). -- Martina Nolte Disk. 22:24, 19. Feb. 2009 (CET)
- Wobei das kein Weiternutzungsproblem ist: gerade auch in einem lizenzgemäßen Klon könnte man Pornowerbung einbringen. sугсго 15:13, 22. Feb. 2009 (CET)
- Wäre das nicht DIE Gelddruckmaschine für die WMF? ;-) --cromagnon wearedifferent 15:10, 24. Feb. 2009 (CET)
Final Fantasy X Logo
Kann man auf Wikipedia das Logo zu Final Fantasy X [3] hochladen, ohne das es aufgrund einer Urheberrechtsverletzung kurz darauf wieder gelöscht wird? Die Rechte des Logos liegen bei Square Enix. Ich könnte auch das Covers des Spiels einscannen und hochladen, bin mir aber nicht sicher, ob das gegen das Urheberrecht verstößt. --Christian140 21:10, 20. Feb. 2009 (CET)
- Das Logo sollte kein Problem sein, aber das Gemälde im Hintergrund musst Du ausmaskieren. --rtc 12:30, 21. Feb. 2009 (CET)
- Das ist das Groß-Logo. Der Schriftzug dagegen selber ist sogar commonsfähig. Bzgl. der Grafik im Hintergrund würde ich aber rtc folgen; das übersteigt durch die Art der Gestaltung das durchschnittliche Maß der Individualität von Logos um Längen. sугсго 15:16, 22. Feb. 2009 (CET)
Wenn ich das recht verstehe stammt o.g. Bild aus der Ukraine und ist dort public domain. Kann man das bedenkenlos in der deutschen Wikipedia verwenden? Ich habe Wikipedia:Bildrechte gelesen, aber ich werde nicht so recht schlau daraus... --El Grafo 21:16, 20. Feb. 2009 (CET)
- Das Bild ist mit ziemlicher Sicherheit nicht eine URV; für Fragen des Schutzfristenvergleiches von Bildern aus der SU von der Unionsebene ist sicher nicht die Ukraine der Rechtsnachfolger der SU als Herkunftsland, sondern entweder die russische Föderation öder aber alle NAchfolgestaaten. Das Bild ist wohl etwas jung für Gemeinfreiheit in Russland, bei Schutzfristenvergleich kommt man wohl in DACH zum Ergebnis geschützt und selbst die Bedingungen für die Gemeinfreiheit in der Ukraine sind hier nicht hinreichend nachgewiesen. Anonymes Werk und unbekannter Urheber sind auch nach ukrainischem Recht zweilerei Dinge. Zudem ffällt wohl bei unbekannten Urhebern der NAchweis, dass es ein Bild von der sowjetischen Unionsebene ist, weg. sугсго 21:31, 20. Feb. 2009 (CET)
- Also Finger weg. Danke, El Grafo 21:55, 20. Feb. 2009 (CET)
- Mehr zu lesen über PD-Ukraine gibt es auf Commons talk:Licensing/Archive 16#PD-Ukraine and works from other former soviet countries - allerdings ohne klares Ergebnis. --Kam Solusar 04:28, 24. Feb. 2009 (CET)
Müssen/Sollten wir den Namen des Polizisten unkenntlich machen? jodo 14:28, 21. Feb. 2009 (CET)
Ein PolizeimeisterEine Polizeimeisterin, die sich (mit Nachnamen) auf einem Fünf-Euro-Knöllchen verewigt hat? Ich versteh Deinen Punkt, aber es fällt mir doch schwer, das Problem zu sehen. Aber unkenntlich machen kann man es sicher, dagegen ist doch nichts einzuwenden. --Port (u*o)s 14:44, 21. Feb. 2009 (CET)- Sagt mal, wenn jemand Meier heißt und Verwaltungsdirektor ist, kann wird er doch "Verwaltungsdirektor Meier" geschrieben oder auch "Verw.-Dir. Meier". Sicherlich nicht "Meier Verw.-Dir.". Und bei Prof., Dr., Brig.-Gen. et c. auch. Dann ist doch aber "Kurze" vor dem Dienstgrad ein normales attributives Adjektiv, also "Kurze Polizeimeisterin", oder... BerlinerSchule 18:44, 21. Feb. 2009 (CET)
- Ich sehe keinen Grund, den Namen unkenntlich zu machen. --Marcela 10:36, 23. Feb. 2009 (CET)
- Ok. Danke für die Meinungen. jodo 14:45, 23. Feb. 2009 (CET)
- Ich sehe keinen Grund, den Namen unkenntlich zu machen. --Marcela 10:36, 23. Feb. 2009 (CET)
- Sagt mal, wenn jemand Meier heißt und Verwaltungsdirektor ist, kann wird er doch "Verwaltungsdirektor Meier" geschrieben oder auch "Verw.-Dir. Meier". Sicherlich nicht "Meier Verw.-Dir.". Und bei Prof., Dr., Brig.-Gen. et c. auch. Dann ist doch aber "Kurze" vor dem Dienstgrad ein normales attributives Adjektiv, also "Kurze Polizeimeisterin", oder... BerlinerSchule 18:44, 21. Feb. 2009 (CET)
Ich hab das Bild hochgeladen. Da ich mir über eine ausreichende Lizensierung unsicher bin und keine URV begehen wollte, habe ich hier nachgefragt. Danach geht es eher nicht, aber es war nicht eindeutig. Ich bin der Meinung, die Wahrheit, die ganze Wahrheit verhindert am Besten eine Wiederholung/schönfärberische Phantasien; aber ohne URV. Kann ich das Bild in den Artikel einbauen oder soll ich es löschen lassen? --JLeng 15:14, 21. Feb. 2009 (CET) Sind die Angaben jetzt vollständig?
- Da das Bild von 1944 ist, wäre es selbst wenn der Fotograf am selben Tag gestorben wäre erst 2015 frei von Urheberrechten. Also nein. Durch Scannen eines Bildes wirst du auch nicht zum Urheber.--Nick 18:02, 21. Feb. 2009 (CET)
- (BK)Muss gelöscht werden, da das Bild noch keine 70 Jahre alt ist, unterliegte es bestimmt noch dem Urherberrecht, kann also gar nicht gemeinfrei sein. Einzige Möglichkeit wäre wenn man eine Freigabe der Fotografen, bzw. desen Erben hätte. Aber einfach aus eine Buch kopiern geht schon mal gar nicht. Und dann noch zu behaupten man habe das Nutzungsrecht setzt dem ganzen die Krone auf. -- Bobo11 18:05, 21. Feb. 2009 (CET)
- Ich dachte mir, die Person ist von historischem Interesse und das Bild muß deswegen vielleicht keine 70 Jahre alt sein. Das Recht auf Info steht so ähnlich doch auch im Gesetz. Naja, SLA steht ja schon drin. --JLeng 19:07, 21. Feb. 2009 (CET)
- Das Recht auf Info steht so ähnlich doch auch im Gesetz. Wo?--Nick 02:27, 23. Feb. 2009 (CET)
- Ich dachte mir, die Person ist von historischem Interesse und das Bild muß deswegen vielleicht keine 70 Jahre alt sein. Das Recht auf Info steht so ähnlich doch auch im Gesetz. Naja, SLA steht ja schon drin. --JLeng 19:07, 21. Feb. 2009 (CET)
Aufriss-/Seitenriss von Gebäuden
Wenn ich von einem Gebäude, welches vor 1909 errichtet wurde ein Aufriss- und Seitenriss erstelle, welcher auch zusätzlich noch Details des Innern des Gebäudes darstellt, habe ich an diesen Rissen zusätzliche urheberrechtliche Ansprüche? Oder generiert die Zeichnung keine zusätzliche Rechte? --Micha 18:35, 21. Feb. 2009 (CET)
- (BK)In der Regel besitz eine technische Zeichnug alleine keine Schöpfungshöhe, höchsten das abgebildete kann noch geschütz sein. Bei einem Bauwerk das genügend alt ist, kann man diesen Punkt verneinen. Einzig bei 3-D Darstellungen ist Vorsicht geboten, da da eine künstlerische Gestaltung möglich ist (Blickwinkel usw.). Bei normalen Aufriss- und Grundrisszeichnunge, ist in der Regel kein Gestelltungspielraum vorhanden, sonder es gibt nur eine richtige Darstellung. Bobo11 18:46, 21. Feb. 2009 (CET)
- (BK) Dachte ich mir eben auch. Der fehlende Gestaltungsspielraum wurde ja sonst sämtliche späteren technischen Darstellungen des Gebäudes verhindern. --Micha 18:53, 21. Feb. 2009 (CET)
2. Frage: Wenn Urheberrechte angenommen werden. Stellt eine Reproduktion einer solchen Darstellung, welches in etwa ähnlich ist (logischerweise kann es ja nicht 100% anders sein, es ist ja dasselbe Gebäude) dann eine Urheberrechtsverletzung dar? --Micha 18:43, 21. Feb. 2009 (CET)
- Bei einem neuen Gebäude (also noch geschützten Gebäude) sind solche Pläne durchaus problematisch. Aber nicht der Zeichnung selber wegen, sonder weil das abgebildete noch geschütz ist. Wobei auch da in gewissen Fällen beim Plan selber keine Schöpfungshöhe gegeben ist, z.b bei einem vereinfachten Grundriss, auch wenn es sich um eine neues Gebäude handelt. Ausfürliche Pläne neuer Gebäude sind leider geschützt. Bobo11 18:51, 21. Feb. 2009 (CET)
- (BK)Und Nein, Reproduktionen können nie einen eigenständigen Schutz aufweisen, also ist immer das Alter des Originals-Plans ausschlaggebend. Wobei ich bei gerade bei archäologischen Zeichnungen durchaus Probleme sehe, weil da keine alten Pläne existieren, und man durchaus den Standpunkt einer Neuanfertigung vertetten kann (heisst allerding noch lange nicht das dieser Plan auch wirklich Urheberrechtlich geschützt ist, aber es gibt eben die Unwägbarkeit des könnte).Bobo11 18:55, 21. Feb. 2009 (CET)
- Es geht wiederum um alte Gebäude, wo keine Urheberrechte des Architekten mehr bestehen, wo aber ein anderer in Neuzeit eine technische Zeichnung davon erstellt hat. --Micha 18:53, 21. Feb. 2009 (CET)
- Na ja hier trift sicher mal die Beweisumkehr ein, soll heisen, der Zeichner des neuen Plans, müsste beweisen, das kein alter Plan vorhanden ist. Hierbei ist es egal, ob er diesen benutz hat oder nicht. Denn wenn es sich um eine Reproduktion handelt oder handeln könnte, ist diese niemals geschützt. Selbst bei einer vollständigen Neuanfertigung, gehe ich persönlich eher davon aus das diese nicht geschütz sein kann, da sie etwas ungeschütztes nach einer Norm abbildet. Und alles was nach einer Norm abgebildet wird, besitzt selber keine Schöpfungshöhe, sonder nur die Idee dahinter kann eine geistige Leistung sein. Und da bei einem Gebäude die geistige Leistung eigenltich dem Archidekten und Baumeister zugeschriebnen wird, ist diese Leistung bei eine alten Gebäude eben gemeinfrei. Und der Zeichener kann sie nicht mehr für sich beanspruchen. Nicht jeder der behauptet, dass sein Plan durch die Kleine Münze geschütz sei, hat Recht. Bobo11 19:04, 21. Feb. 2009 (CET)
- Es geht wiederum um alte Gebäude, wo keine Urheberrechte des Architekten mehr bestehen, wo aber ein anderer in Neuzeit eine technische Zeichnung davon erstellt hat. --Micha 18:53, 21. Feb. 2009 (CET)
Liegt bei diesem Grundplan SH vor? Ich denke eher nicht. Könnte es also auf .de bleiben, nachdem es von Commons gelöscht wurde? --Micha 19:16, 21. Feb. 2009 (CET) Ps. die Karte ist ein Phantasieprodukt und keine Reproduktion der bestehenden Geografie.
Hallo,
diese Datei (Siehe Thema) ist das Logo des Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth. Die Schule ist eine Institution des Freistaates Bayern. Ist dann das Logo nicht gemeinfrei, da es das Logo einer staatlichen Institution ist? --Zebra848 19:23, 21. Feb. 2009 (CET)
- Um gemeinfrei zu sein müsste es ein Amtliches Werk sein. Das kann ich nicht erkennen. Für mich schaut das auch nicht wie ein Logo aus, sondern wie ein Kunstwerk, das später zu dekorativen Zwecken auf der Homepage verwendet wird.--Nick 19:31, 21. Feb. 2009 (CET)
- (BK) Na ja, wenn es keine Schöpfungshöhe aufweist, dann ist es gemeinfrei, egal von wem es stammt (ich schreib jetzt extra nicht entworfen, da das entwerfen wäre ja eine geistige Leistung). Bei diesem Logo, seh ich durchaus die übliche (nicht geschütze) Darstellung eines Logos als überschritten an. Denn wenn das Original-Logo höher auflössend (sprich mehr Details hat) ist als hochgeladen, haben wir Ruckzug ein Problem am Hals, weil es Schöpfunghöhe aufweist. Bobo11 19:32, 21. Feb. 2009 (CET)
- Es könnte sich auch um ein technisch verfremdetes Bild eines Urheberrechtlich (da ganz toller Architekt und so) geschützen Bauwerkes Handeln. Wenn es nicht aus dem öffentlichen Raum aufgenommen wurde haben wir gleich drei Leute die unglücklich sein könnten (Architekt, Photograph und Verfremder). --Nick 19:36, 21. Feb. 2009 (CET)
- Hier in größer.--Nick 19:37, 21. Feb. 2009 (CET)
- Ich lase mich zu einem Ausspruch hinreise: Das ist ein gezeichnetes Bild und kein Logo. Mit dieser Ausage spreche ich ihm Schöpfungshöhe zu. Und da der Zeichner mit grösster Wahrscheinlichkeit noch kein 70 Jahre tod ist, bleibt eigentlich nur die Lössung der Löschung. -- Bobo11 19:47, 21. Feb. 2009 (CET)
Wer keine Ahnung hat, sollte sich hier zu nichts hinreissen lassen. Logo oder nicht ist absolut nicht die Frage. Ist das auf Werkqualität (§ 2) bzw. SH zu prüfende grafische Objekt der angewandten Kunst zuzuordnen oder nicht, genügt es also einem Gebrauchszweck . Das ist bei Logos immer der Fall, da das keine zweckfreien Gestaltungen sind. Gern wüsste ich auch, welche Logos kein "gezeichnetes Bild" sind, alle Logos sind Bilder und Zeichnen ist die übliche Arbeitsweise des Grafikers. Dass das Bild als Grafik aus dem Bereich der angewandten Kunst die Hrüde der SH überspring hat hier niemand hinreichend schlüssig begründet und dass nachträglich eine künstlerische Zeichnung für ein Logo genutzt wurde ist pure Spekulation --Historiograf 22:04, 22. Feb. 2009 (CET)
- Hast du dir dein "Logo" im Kontext der Schulwebseite angekuckt?--Nick 00:02, 23. Feb. 2009 (CET)
Alter Reiseführer
Ich habe einen alten Reiseführer aus dem Jahr 1878. Am Umschlag steht "von Karl Baedeker, Verlag Karl Baedeker". Karl Baedeker starb schon 1859. Muss ich jetzt davon ausgehen, dass der Führer von jemandem überarbeitet wurde, der womöglich später (ev. nach 1939) gestorben ist oder kann ich Karl Baedeker als den Autor und das Werk als gemeinfrei betrachten? Und wie steht es mit Landkarten in diesem Führer, bei denen ein anderer Verlag, aber kein Autor angegeben ist. Die sind ja wahrscheinlich nicht von einer einzelnen Person erstellt worden. Kann ich sowas hochladen und wenn ja wie? Unter der 70-Jahr-Regel oder unter der 100-Jahr-Regel? Commons oder de-WP? Danke, --Svíčková na smetaně 19:26, 21. Feb. 2009 (CET)
- Tendenziel, die 100-Jahre Regel welche ja bekantlich nur auf de: gilt. Ist allerdings immer eine einzelfall Endscheidung. Denn du hast es richtig erfasst, es wird kaum ein original Werk des 1859 verstorbenen Karl Baedeker sein. Wobei hier eben auch die 1923 Regel auf den Commons zu Anwednung kommen kann, da nachweislich vor 1923 veröffentlicht, und somit zumindest in denn USA gemeinfrei ist. Bobo11 19:36, 21. Feb. 2009 (CET)
- Zu Commons: So einfach ist es leider nicht. 1923 gilt nur für in den USA veröffentlichte Werke, greift hier also nicht. Zudem verlangen die Commons, dass alle Dateien in den USA und im Ursprungsland frei sind. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:35, 21. Feb. 2009 (CET)
alte Nationalhymnen
Auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen [4] wurde die Frage gestellt: Liegt auf einer ehemaligen Nationalhymne Urheberrecht? Darf man den Text in einem Artikel aufführen? --tsor 07:47, 22. Feb. 2009 (CET)
- Hymnen kann man ohne größere Probleme unter $ 5 I bzw. II UrhG als amtliches Werk einordnen. Sie werden entweder durch Gesetz, oder aber durch einen anderen der Bekanntmachung bedürfen Art eingesetzt; gilt aber nicht auf den Commons unbeschränkt; in den Commonwealthländern gibt es da wohl ein Crowncopyright drauf. sугсго 15:25, 22. Feb. 2009 (CET) PS: Ein Problem sehe ich bei den quellenlosen Übersetzungen; diese sind nämlich geschützt.
Hallo zusammen, der Artikel zu Major Tom setzt sich zu weiten Teilen aus Zitaten zusammen, die lose aneinandergereiht vieles aus der Popkultur wiedergeben, das in Verbindung mit dem Artikelthema steht. Mal völlig abgesehen von der Frage nach dem enzyklopäischen Stil: Inwieweit bleiben Textzitate zulässig, wenn sie unter dem Titel „Enzyklopädie-Artikel“ nicht ansatzweise analysiert oder sonstwie verarbeitet werden, wenn keine inhaltliche Auseinandersetzung damit stattfindet? Ab wann sind Rechte des Texters verletzt, wenn sich eine Lyrics-Sammlung als Artikel tarnt – oder im genannten Fall: in einem Artikel versteckt? Rechtlich dürfte sich das nach einer ersten Normenschau um das Merkmal des „durch den Zweck gebotenen Umfangs“ in § 51 UrhG drehen, oder? Danke für Meinungen und Stellungnahmen, herzliche Grüße, Wikiroe 14:12, 22. Feb. 2009 (CET)
- P.S.: Falls es schon eine Auseinandersetzung mit der grundsätzlichen Fragestellung in der WP geben sollte, bitte ich um einen Verweis. Ich hatte nach 10 Min. Suchen nix gefunden... Merci, Wikiroe 14:13, 22. Feb. 2009 (CET)
- Ich erinnere mich an eine Diskussion um einen Artikel über MfG von den Fanata Vier. Dort wurden ähnliche Fragen gestellt.--Nick 14:15, 22. Feb. 2009 (CET)
- Der Artikel war eine meiner ersten Baustellen hier in der Wikipedia, als ich die Regelungen noch nicht so genau kannte. Ich hatte weite Teile aus dem englischen Artikel übersetzt (der dort inzwischen aus anderen Gründen massiv gekürzt wurde). Ich sehe ein, dass einige der Textzitate wohl nahe an der URV-Grenze sind und zum Verständnis des Inhalts nichts wirklich beitragen. Anders sieht es mit den Teilen aus, die quasi die "Entwicklung" der Figur über die Zeit dokumentieren. Man sollte diese Unterscheidung etwas besser herausarbeiten und die unnötigen Texte entfernen. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 14:20, 22. Feb. 2009 (CET)
- Danke für die schnellen Antworten!
- @Nick: Den Artikel zu MfG gibt's leider nimmer. Die Disk ist damit auch weg.
- @PaterMcFly: Dass weite Teile gestrichen werden sollten, ist klar, schon wegen der angesprochenen Stil-Frage. Ich wollte mich demnächst mal damit beschäftigen (Mithilfe gerne willkommen!). Die rechtliche Frage wüsste ich trotzdem gerne geklärt, schon alleine (aber nicht nur!), um im absehbaren Lösch-und-Wiedereinstellungs-Kampf Argumente parat zu haben ;-)
- Grüße, Wikiroe 14:42, 22. Feb. 2009 (CET)
Die Abarbeitung und Diskussion der 1923-Dateien auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 ist ineffizient und nicht zeitnah (aktuell sind 0 Dateien entweder ohne Konsens oder gar ohne Diskussion, s. Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923/Ohne Diskussion). Da dies jedoch entscheidende Bedingung zur Verlängerung der Richtlinie auf unbegrenzte Zeit am Anfang des Jahres war, ergibt sich eine gewisse Problematik. Seit der Verlängerung der Richtlinie wird - im Gegensatz zur Probezeit davor (woran das wohl liegt...) - praktisch nicht mehr diskutiert oder gar ein Konsens gefunden und vermerkt. Will jemand so argumentieren, dass das neue System, dass für eine systematische Erfassung der 1923-Dateien zwingend notwendig ist, zu kompliziert sei, kann ich nur entgegnen, dass es mehrfach (auch an Beispielen) erklärt wurde und ich ferner ausdrücklich Hilfe angeboten habe. Niemand wollte das nutzen. Ich schlage daher vor, dass entweder die Richtlinie abgeschafft wird (was mit den bis jetzt akzeptierten Dateien passiert ist da noch unklar) oder dass nach einer gewissen Zeit ohne Ergebnis (und das kann einfach bei einer Diskussion von 0-1 Beiträgen nicht mehr als 2-3 Wochen sein) die Dateien auch ohne Konsens zum Löschen gelöscht werden. Da im zweiten Fall wohl nicht viel von der Richtlinie übrig bleibt, sehe ich effektiv nur Alternative 1 als realistische Möglichkeit an oder es ändert sich etwas an der Diskussionsbereitschaft (was natürlich besser wäre). Kommentare? [[ Forrester ]] 14:14, 22. Feb. 2009 (CET)
- Der gleiche Kommentar wie bereits oben. Du hast hier gar nichts zu entscheiden, vor allem nicht, ob eine Richtlinie abgeschafft wird oder nicht. Merkwürdigerweise klappte die Bewertung bestens als du gar nichts gemacht hast. Pünktlich zur Evaluation hast du dich wieder großspurig zu Wort gemeldet und die Evaluation begleitet. Das von dir eingeführte komplizierte Anerkennungssystem stößt offensichtlich auf Widerstand. Es gibt für eine ganze Menge von Medien umsetzbare Beschlüsse bzw. Konsens, aber du wartest, dass jemand anderes umsetzt statt dass du selber deine eigene komplizierten Regeln anwendest. Die Richtlinie hat derzeit vor allem ein personelles Problem und das bist du --Historiograf 22:09, 22. Feb. 2009 (CET)
- Ich stimme Dir zu, dass es hier ein Problem mit der Selbstherrlichkeit einer Person gibt; jedoch ist das nicht Forrester. sугсго 22:22, 22. Feb. 2009 (CET)
- Ohne mich zum Haupthema zu äußern, sehe ich genauso wie Syrcro jodo 01:42, 23. Feb. 2009 (CET)
- Zum Hauptthema habe ich mich dort geäußert, ich sehe es wie Histo. --Marcela 02:05, 23. Feb. 2009 (CET)
Offensichtlich mangelt es dem Historiograf an entscheidender Lesekompetenz: Die Entgegnung "Du hast hier gar nichts zu entscheiden," passt einfach nicht zu meinem Beitrag, in dem ich davon spreche, dass ich etwas vorschlage. Die Entgleisung "Merkwürdigerweise klappte die Bewertung bestens als du gar nichts gemacht hast." meint eine tatsächlich vorliegende Korrelation, das möchte ich gar nicht abstreiten. Ein kausaler Zusammenhang besteht meiner Meinung nach jedoch nicht. Dieser ist eher, wie ich bereits schrieb ("Seit der Verlängerung der Richtlinie wird - im Gegensatz zur Probezeit davor (woran das wohl liegt...) - praktisch nicht mehr diskutiert"), im Ablauf der Probezeit zu suchen. Dein Satz "Pünktlich zur Evaluation hast du dich wieder großspurig zu Wort gemeldet und die Evaluation begleitet." macht für mich in dem Kontext ferner nur Sinn, wenn du unter "Evaluation" zuerst die Evaluation einzelner Dateien und dann die Evaluation der Richtlinie verstehst. Ich habe nämlich - soweit ich mich erinnern kann - lediglich am Anfang der Richtlinie 2008 inhaltlich mitdiskutiert. Was daran "großspurig" sein soll, dass ich die Evaluation der Richtlinie organisiert habe, erschließt sich mir nicht wirklich. Das hätte auch jeder andere machen können. Zu "Das von dir eingeführte komplizierte Anerkennungssystem stößt offensichtlich auf Widerstand." lässt sich nur wieder sagen, dass es bis auf einen Beitrag von dir (was mich im übrigen positiv überrascht hatte) lediglich unqualifizierter Widerstand á la "Ich nicht verstehen, das doof.". Ansonsten wurde nach meiner beschränkten Auffassung (was aber dem medium geschuldet ist ;) ) nicht einmal wenigstens versucht, das System, das so meiner Meinung nach die einfachste Form eine unumgänglichen Minimalsystematik ist, zu verstehen oder gar Fragen zu stellen bzw. konstruktive Kritik anzumelden (wie gesagt mit Ausnahme einer einzigen Äußerung von dir, im Wortlaut: "Kann ich auch lassen, da dein Muster einer Umsetzung durch abschließende }}) irritiert und nirgends zu sehen ist, wie ein korrekt mit Parameter umgesetzes Bild auszusehen hat. Mir ist es nicht gelungen, das so umzusetzen wie du dir das vorstellst, mach es selbst, damit ich se, wie es auszusehen hat --Historiograf 03:21, 22. Jan. 2009 (CET)"). "Es gibt für eine ganze Menge von Medien umsetzbare Beschlüsse bzw. Konsens, aber du wartest, dass jemand anderes umsetzt statt dass du selber deine eigene komplizierten Regeln anwendest.": s.o. selbst wenn es auf den ersten Blick kompliziert sein sollte (und das ist es nicht, selbst Ralf wird in der Lage sein, einen Link zu setzen ;) ), kann man darüber reden und Probleme ausräumen. "Die Richtlinie hat derzeit vor allem ein personelles Problem und das bist du." und die daran ansetzende Schuldfrage: Letztlich ist es eine ernüchternde Feststellung, dass hier polemisch diskutiert werden muss, wenn es um die sachliche Lösung einens konkreten Problems geht. Insofern: Was sind noch (Verständnis-)Probleme? Ich will ein letztes mal das Angebot machen, diese zu klären und schreibe jetzt auch ein letztes mal eine "Anleitung":
- Datei ist nach Diskussion 1923-konform:
- Auf der 1923-Seite (in dem Abschnitt): {{Ok}} + {{Erledigt|1=~~~~}}
- Auf der Dateibeschreibungs-Seite: Die Vorlage mit einem Perma-Link (Link zur permaversion ist ganz oben auf der 1923-Seite) zur Diskussion (also auf jeden Fall mit der Überschrift in dem URL) auf der 1923-Seite versehen: {{Bild-PD-alt-1923|1=http://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=55416457#Bild:Pew_strabaw02_01.jpg}}
- Bild ist nach Diskussion nicht 1923-konform:
- Auf der 1923-Seite (in dem Abschnitt): {{Nein}} + {{Erledigt|1=~~~~}}
- Auf der Dateibeschreibungs-Seite: SLA bzw. Löschen oder ggf. andere "Lizenz".
[[ Forrester ]] 17:17, 23. Feb. 2009 (CET)
Nun, da wir zu einer Lösung gekommen sind, scheint das Thema vorerst vom Tisch. [[ Forrester ]] 18:01, 25. Feb. 2009 (CET)
Kunstwerk noch im Öffentlichen Raum?
Mich beschäftigt ein Kunstwerk. Es steht in einem (am Wochenende abgeschlossenen - ich weiß nicht, wie es werktags gehandhabt ist) Innenhof eines mehr oder weniger öffentlichen Gebäudes. Der Hof ist ummauert, aber es gibt ein Gittertor. Durch das Tor habe ich Rainers Willy fotografiert, den ich für einen ganz anderen Artikel brauchen könnte. Ist der Willy panoramafrei? -- MrsMyer 22:53, 22. Feb. 2009 (CET)
- Es kommt nur darauf an, dass Du das Foto vom öffentlichen Weg, Platz oder Strasse gemacht hast. Ich glaube, ein öffentlich zugänglicher Innenhof würde nicht darunter fallen, aber da Dein Aufnahmestandpunkt ja offensichtlich vor dem Tor war, darfst Du die Abbildung hochladen. --Port (u*o)s 23:09, 22. Feb. 2009 (CET)
- Öffentlich genug, denke ich. -- smial disk 00:45, 23. Feb. 2009 (CET)
- Die Frage ist auch, ob das Kunstwerk dauerhaft angebracht ist. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:54, 23. Feb. 2009 (CET)
- Da können aber die Prüfungspflichten eines Fotografen meines Erachtens nicht besonders hoch angesetzt sein. Ein Bauschild ist offensichtlich nicht dauerhaft angebracht, aber wenn man für jedes Objekt, das von der Strasse aus sichtbar ist, erst recherchieren müsste, ob es demnächst abgerissen oder entfernt wird, würde die Panoramafreiheit und das in ihr enthaltene Rechtsprivileg imho ad absurdum geführt. --Port (u*o)s 01:01, 23. Feb. 2009 (CET)
- Für seine natürliche Lebensdauer dauerhaft angebracht hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen. Wenn es abgerissen wird (um bei deinem Beispiel zu bleiben), ist die natürliche Lebensdauer vorüber. Wenn es während dieser Zeit vom öffentlichen Raum aus sichtbar angebracht war, dann greift auf jeden Fall die Panoramafreiheit. Ein gewisser Rechercheaufwand ist da durchaus zumutbar. Allerdings dürfte es in vielen Fällen recht leicht ersichtlich sein, ob das Kunstwerk dauerhaft angebracht ist, oder nicht. Wenn es z. B. auf einem Sockel fest verankert steht, wird es wohl nicht bloß ein paar Tage dort stehen. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:23, 23. Feb. 2009 (CET)
- Das Bauschild ist aber ein schlechtes Beispiel, da es kein Kunstwerk ist, sondern allerhöchstens Gebrauchskunst. Bauschilder haben aber i. d. R. gar keine Schöpfungshöhe. Panoramafreiheit greift natürlich nur dann, wenn urheberrechtlicher Schutz vorliegt. Andernfalls braucht man gar keine Panoramafreiheit. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:23, 23. Feb. 2009 (CET)
- Auf dem Bauschild kann aber ein Lichtbild eines Models abgebildet sein.--Nick 01:34, 23. Feb. 2009 (CET)
- Dann ist das natürlich wieder anders zu behandeln. Aber hier geht es nicht um Bauschilder, sondern um ein bestimmtes Kunstwerk. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:46, 23. Feb. 2009 (CET)
- Ein Bauschild hat meistens keine SH aber wie kommt ihr überhaupt auf Bauschilder, wenn es um eine Skulptur geht? --Marcela 09:47, 23. Feb. 2009 (CET)
- Dann ist das natürlich wieder anders zu behandeln. Aber hier geht es nicht um Bauschilder, sondern um ein bestimmtes Kunstwerk. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:46, 23. Feb. 2009 (CET)
- Auf dem Bauschild kann aber ein Lichtbild eines Models abgebildet sein.--Nick 01:34, 23. Feb. 2009 (CET)
- Da können aber die Prüfungspflichten eines Fotografen meines Erachtens nicht besonders hoch angesetzt sein. Ein Bauschild ist offensichtlich nicht dauerhaft angebracht, aber wenn man für jedes Objekt, das von der Strasse aus sichtbar ist, erst recherchieren müsste, ob es demnächst abgerissen oder entfernt wird, würde die Panoramafreiheit und das in ihr enthaltene Rechtsprivileg imho ad absurdum geführt. --Port (u*o)s 01:01, 23. Feb. 2009 (CET)
Link auf Webseite mit URV auf einer Diskussionsseite
Gilt das Verbot, externe Links auf Webseiten zu setzen, auf denen das Urheberrrecht verletzt wird, auch für WP-Diskussionsseiten? Aktueller Fall: Auf einer Diskussionsseite in einem Benutzernamensraum[5] wird ein Link auf eine russische Webseite mit deutschen Texten ohne Herkunftsangabe gesetzt.[6] Später gibt der einstellende User an, dass ein Teil des dortigen Textes ein nicht gemeinfreier (kostenpflichtiger) Brockhaus-Artikel sei.[7] --Klaus Frisch 08:55, 23. Feb. 2009 (CET)
- Das scheint ein Fall für WP:WN/M zu sein. --Marcela 09:43, 23. Feb. 2009 (CET)
- Hm? Es geht nicht um WP-Inhalte, sondern um einen Brockhaus-Artikel. --Klaus Frisch 09:58, 23. Feb. 2009 (CET)
Hat sich erledigt. Die verlinkte Seite existiert nicht mehr. --Klaus Frisch 01:20, 26. Feb. 2009 (CET)
Fotografie einer Zeitung/Buch als Hintergrund
Hallo! Ich wollte fragen ob es erlaubt ist einen Gegenstand zwecks besserer Bildgestaltung auf einem Buch oder einer Zeitung zu fotografieren. Das Hauptmotiv ist dabei der Gegenstand, aber man soll den Hintergrund schon deutlich erkennen und einordnen können (z.B. Mathebuch, chin. Zeitung, Weltatlas etc.). Danke für Infos. Gruß GrößterZwergDerWelt 23:39, 23. Feb. 2009 (CET)
Kann erst nach Vorliegen des Bilds entschieden werden. Wir lesen bis dahin gemeinsam Beiwerk --Historiograf 19:40, 24. Feb. 2009 (CET)
- Danke Historgraf für Deine Info. Mir kam der Begriff Beiwerk nicht in den Sinn. :-)
- In dem Artikel steht "die sich gleichsam zufällig auf einem Bild befinden". In dem von mir angesprochenen Fall wäre die Druckschrift aber vorsätzlich im Bild, weil sie auf Grund der Bildgestaltungen entsprechend arrangiert wurde.
- Ich habe im Internet folgendes (fremdes, urheberrechtlich geschütztes) Foto gefunden, welches der Bildkomposition, ich ich mir vorstelle entspricht:
- Foto: http://www.yilmaz-art.de/englisch/images/fueller-presse.jpg Kontext: http://www.yilmaz-art.de/englisch/presse.html
- Anhand der verwendetet Schrift, würde ich davon ausgehen, dass es sich bei der Zeitung um die Frankfurter Allgemeine Zeitung handelt.
- Um auf der sicheren Seite zu sein, müsste man also einen freien Text (z.B. aus der Wikipedia) ausdrucken und diesen als Hintergrund verwenden. (Dabei muss man aber aufpassen, dass das urheberrechtlich geschützte Wikipedia-Logo nicht zu sehen ist).
- Sehe ich das richtig?
- Gruss GrößterZwergDerWelt 22:36, 25. Feb. 2009 (CET)
- Mit dem freien Text hast du nicht unrecht, nur Wikipedia-Texte sind nicht frei sonder unterstehen einer Lizenz. Du müstest also eine sehr alt e Zeitung nehmen, wo der Autor ders Beitrages der lesbar ist seit über 70 Jahren Tod ist. Bobo11 22:39, 25. Feb. 2009 (CET)
Keine Ahnung, ob ich damit hier richtig bin: Bin mir unsicher ob dieser Buchtitel die Schöpfungshöhe hat, um urheberrechtlich geschützt zu sein (reine Typo), auf jeden Fall hat die Datei auf Commons die falsche Lizenz, der Urheber, Werner Rebhuhn, starb erst 2001. Bitte um einen Check, danke --Telrúnya 11:02, 24. Feb. 2009 (CET)
- Hat nach unserer Einschätzung keine SH. Ist aber ein Fall für Commons (wenn überhaupt). --Marcela 11:04, 24. Feb. 2009 (CET)
- Danke, das klingt schon mal gut :-) Gibt's dafür auf Commons einen schicken Lizenzbaustein? Ich will nur verhindern, dass die Datei irrtümlich gelöscht wird… (Im Zweifelsfall auf de:WP extra neu hochladen?) --Telrúnya 11:10, 24. Feb. 2009 (CET)
- Auf Commons wäre commons:Template:PD-ineligible der richtige Baustein (ich das gleich mal ersetzt). Zwar liegt Commons ein anderes Rechtssystem zu Grunde, was dazu führt, dass dort Schöpfungshöhe wesentlich strenger gehandbabt wird, als hier. Aber der Buchtitel dürfte selbst für Commons-Maßstäbe keine SH haben. Falls es doch dort gelöscht werden sollte, bitte hier neu hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:33, 24. Feb. 2009 (CET)
- Prima, vielen Dank. --Telrúnya 19:21, 24. Feb. 2009 (CET)
- Auf Commons wäre commons:Template:PD-ineligible der richtige Baustein (ich das gleich mal ersetzt). Zwar liegt Commons ein anderes Rechtssystem zu Grunde, was dazu führt, dass dort Schöpfungshöhe wesentlich strenger gehandbabt wird, als hier. Aber der Buchtitel dürfte selbst für Commons-Maßstäbe keine SH haben. Falls es doch dort gelöscht werden sollte, bitte hier neu hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:33, 24. Feb. 2009 (CET)
- Danke, das klingt schon mal gut :-) Gibt's dafür auf Commons einen schicken Lizenzbaustein? Ich will nur verhindern, dass die Datei irrtümlich gelöscht wird… (Im Zweifelsfall auf de:WP extra neu hochladen?) --Telrúnya 11:10, 24. Feb. 2009 (CET)
Beim Anblick des bekannten Stencils sind bei mir einige Fragen aufgekommen... Wie schaut das denn aus mit Gesichtern von Prominenten, die in dieser Art verfremdet wurden? Zum einen: wie sieht es mit den Rechten des ursprünglichen Fotografen aus (ich gehe hier mal davon aus, dass ein Porträtfoto durch Kontraständerung bearbeitet wurde und nicht mühsam per Hand aus dem Kopf gezeichnet wurde)?; Und zum anderen: Wie steht es hier mit dem Veröffentlichungsrecht? Promis sind Personen des öffentlichen Lebens, okay... Was ist aber mit kommerzieller Weiternutzung? Man sieht solche Schattenrisse (Che Guevara, Bud Spencer...) ja auch auf T-Shirts. Ist in beiden Fällen (also Fotograf und Abgebildeter) ein ausreichendes Level an Abstraktion gegeben? Und wären Bilder wie dieses auch auf WP-DE denkbar, selbst wenn die ursprüngliche Quelle ein (Presse)Foto war, aus dem nur das Gesicht genommen wurde? Bei solchen Bildern, die wie nachgemalt wirken, ist die Abstsraktion ja noch schwächer als bei solchen Scherenschnitten. Vielleicht kann mir ja jemand etwas dazu sagen, danke! :) Habe mich schon halb dusselig gesucht, aber keine genauen Aussagen über solche Abstraktionen gefunden... --Connum 12:43, 24. Feb. 2009 (CET)
- Da das Bild eine SVG-Datei ist und mir noch keine Kamera untergekommen ist, die in SVG fotografieren kann (wie auch...), geh ich mal davon aus, dass es tatsächlich nachgezeichnet worden ist (unabhängig davon, ob es trotzdem geschützt ist). —Wuzur 17:42, 24. Feb. 2009 (CET)
- Nujo man kann ein Bild nehmen und mit Photoshop daraus so ein Bild erzeugen. Also muss nicht unbedingt händisch nachgezeichnet sein. jodo 19:06, 24. Feb. 2009 (CET)
- Foto nehmen, Kontraste hochdrehen und als Bitmap speichern, sind weniger als 10 Klicks. --Marcela 19:11, 24. Feb. 2009 (CET)
- Ich schaffs mit dem Stempelfilter mit noch weniger *renn* :) jodo 19:35, 24. Feb. 2009 (CET)
- Auf jeden Fall sehe ich kein neues Werk darin, ein Foto derart umzubauen. Aber es ist ja Commons. --Marcela 19:41, 24. Feb. 2009 (CET)
- Ich schaffs mit dem Stempelfilter mit noch weniger *renn* :) jodo 19:35, 24. Feb. 2009 (CET)
- Foto nehmen, Kontraste hochdrehen und als Bitmap speichern, sind weniger als 10 Klicks. --Marcela 19:11, 24. Feb. 2009 (CET)
- Nujo man kann ein Bild nehmen und mit Photoshop daraus so ein Bild erzeugen. Also muss nicht unbedingt händisch nachgezeichnet sein. jodo 19:06, 24. Feb. 2009 (CET)
Sollte man beim URV-Hinweis nicht den Text Ich besitze die Rechte an diesem Text. Ich stelle diesen Text unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation der Wikipedia zur Verfügung. Das bedeutet: Der Text ist frei und wird es für immer bleiben, andere Benutzer können den Text verändern und kommerziell nutzen. durch einen Link auf Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für Textfreigaben ersetzen oder diesen zumindest hinzufügen? Der momentane Text kommt mir juristisch nicht sehr wasserdicht vor, weil er keine verschiedenen Lizenzen nennt. Was meint ihr? Mir geht es darum, die Vorlage so idiotensicher zu machen, dass dem OTRS-Team unnötige Arbeit erspart bleibt, und die Seite ist auch nicht so geläufig, dass sie jeder Neuling schon mit der Begrüßung mitgeliefert bekommt. Grüße, --ADK Probleme? Bewerte mich! 21:06, 24. Feb. 2009 (CET)
- Ich würde den Text ganz rausnehmen, und in einem Link auf die Textvorlage verweisen. jodo 21:08, 24. Feb. 2009 (CET)
- Ich war mal mutig und habe genau das getan. --ADK Probleme? Bewerte mich! 21:23, 24. Feb. 2009 (CET)
- Super. auf jeden Fall eine Verbesserung meiner Meinung nach. jodo 22:18, 24. Feb. 2009 (CET)
- Ich war mal mutig und habe genau das getan. --ADK Probleme? Bewerte mich! 21:23, 24. Feb. 2009 (CET)
Eisfiguren Alexa
Ich habe einige Fotos 2008 gemacht. Über die Urheberrechte von Fotos aus dieser von einem privatem Kaufhaus gemachten Ausstellung in Berlin bin ich mir etwas unsicher, siehe alexa on ice. Meinungen? -jkb- 09:03, 25. Feb. 2009 (CET)
- Panoramafreiheit ist offensichtlich nicht gegeben und da die Künstler letztes Jahr noch gelebt haben, musst Du noch fast 70 Jahre plus die Restlebensdauer der Künstler warten. --Wuselig 09:24, 25. Feb. 2009 (CET)
Hab' mir so gut wie gedacht, hoffte nur auf irgendeinen Trick... Danke, -jkb- 09:27, 25. Feb. 2009 (CET)
- Nö, mir fällt auch kein Trick ein, die Eiskünstler müßten gefragt werden. --Marcela 01:08, 26. Feb. 2009 (CET)
LCO und Copyright
Hallo. Kann mir jemand mitteilen, ob Teleskopbilder des LCO hochgeladen werden können ? Ich finde auf deren Website keinen Hinweis. Die Website ist unter http://www.lco.cl/ zu finden. Am 15. Feb. habe ich angefragt, aber bis jetzt habe ich keine Antwort. Gibt es hier in de:WP jemand, der sich zutraut, die Lizenzinfos auf dieser Website zu finden und der engl., juristischen Texte auch versteht ? Cäsium137 (D.) 19:51, 25. Feb. 2009 (CET)
Ein ähnliches Problem habe ich mit dem TIRGO-Teleskop. Cäsium137 (D.) 19:54, 25. Feb. 2009 (CET)
- Ich sehe beim chilenischen Teleskop nirgendwo einen Hinweis, daß Bilder frei wären? --Marcela 01:05, 26. Feb. 2009 (CET)
- PS: achja, auch in Chile gibts kein Copyright. --Marcela 01:06, 26. Feb. 2009 (CET)
Löschwunsch eines Uploaders
Eigentlich keine Urheberrechtsfrage (auch wenn urheberrechtliche Fragen berührt werden - jedoch geht es hier m.E. in erster Linie um Kulanz gegenüber einem Uploader); ich mache noch hier darauf aufmerksam, weil so vermutlich die meisten, die etwas dazu zu sagen haben, erreicht werden: Benutzer_Diskussion:Chaddy#Atomiumbild_von_Athenchen. Ich bitte um Kommentare (und wenn meine Richtlinienformulierung so Zustimmung findet, auf welcher Richtlinienseite wäre sie am besten unterzubringen?), vielleicht am besten dort antworten, um die Diskussion nicht auseinanderzureissen. Beim auslösenden LA gab's noch keine Adminentscheidung (nur ein nicht bindendes "erl." durch Chaddy), daher tendiere ich dazu, das Bild im Sinne einer Ausnahme für diesen Einzelfall (auch wenn man das Bild für rechtlich unproblematisch hält, ist es ein nachvollziehbar begründeter Wunsch der Uploaderin, die weiterhin konstruktive Wikipedianerin ist) zu löschen, aber möchte gerne weitere Meinungen abwarten. Gestumblindi 22:51, 25. Feb. 2009 (CET)
- Wie dort geäußert: Löschung aus Kulanz aufgrund des Benutzerwunsches. --Marcela 01:00, 26. Feb. 2009 (CET) (ist ja schon vollstreckt worden)
- Ich habe die Löschung aufgrund des Benutzerwunsches durchgeführt. jodo 01:07, 26. Feb. 2009 (CET)