Ratsgymnasium

Titel für städtische Gymnasien
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Ratsgymnasium ist ein Titel, der um das Jahr 1500 an städtische Gymnasien vergegeben wurde. Dies sollte der Unterscheidung von den kirchlichen Domschulen dienen.

In Deutschland gibt es zahlreiche Schulen, die den Zusatz oder Namen Ratsgymnasium tragten.

Beispiele sind: