Portal Diskussion:Recht

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Themenbereich Recht: Projekt | Portal | Diskussion
Diskussionsseite

Auf dieser Diskussionsseite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt.

Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!

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Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
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  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser; für die Mitarbeiter ist das komplett umgestaltete WikiProjekt Recht gedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.

Einzelabschnitte
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.
Diskussionsarchiv dieser Seite
Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:

Das Archiv der ehemaligen Redaktion Recht und Soziales (2. September 2006 bis 20. April 2007) ist unter Archiv Redaktion zu finden.


_______ Neue Einträge bitte hier einfügen _______


Ein sehr Deutschlandlastiger Artikel, währe gut, wenn jemand die Situation in anderen Ländern darstellen könnte.

Vorlage:§ / Ende des alten RIS am 31.12.

Hallo,

Ich bin nicht ganz sicher ob die Vorlage:§ noch auf das alte (ris.bka.gv.at) oder schon auf das neue RIS (www.ris2.bka.gv.at) zugreift. Ich fürchte sie greift noch auf das alte RIS zu, dieses wird aber mit 31. Dezember 2008 eingestellt, siehe da

-- Lx 18:59, 2. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich weiß, das habe ich schon im Auge. Ich habe bereits unter Benutzer:Waugsberg/RIS Überlegungen zur Verlinkung nach dem neuen System angestellt und deshalb auch mit dem RIS korrespondiert. Ich werde mich in nächster Zeit damit beschäftigen, wie man das umstellt. Das Problem wird sein, dass die Umstellung der Links eine Bearbeitung von Hand erfordern wird. Zu dem Zweck müsste man sehen, dass alle Artikel, die auf das alte RIS verlinken, in eine Wartungskategorie eingestellt werden, damit man auf sie zugreifen kann. Auch das neue System hat den Nachteil, dass ein einzelner §, auf den man verlinkt, eine bestimmte DokNr. bekommt. Diese gilt aber nur für diese Fassung. Wird das Gesetz geändert, bekommt die Neufassung des § eine andere DokNr, der Link muss also angepasst werden. Das ist im Grund ein erheblicher Nachteil, der Wartungsaufwand nach sich zieht und die Verlinkung problematisch macht. Es gab aber Andeutungen, dass man daran arbeitet, Verlinkungen zu ermöglichen, die immer auf die aktuelle Fassung zeigen, was allerdings erst im Laufe des kommenden Jahres möglich wird. --wau > 20:01, 2. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Super, dass Du das schon im Auge hast. Die - freilich hypothetische - Krönung wäre natürlich, wenn diejenigen Stellen, die auf einen bestimmten § verweisen, automatisch auf einer Wartungsliste ergänzt werden, wenn der einschlägige § geändert wird, um eine Überprüfung zu ermöglichen, ob angesichts des veränderten § auch der durch ihn belegte bzw. erläuterte Wikipedia-Inhalt angepasst werden müsste...--Berlin-Jurist 21:29, 2. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Na klar doch, jeder verlinkte § müsste versteckt ein Datum seines Inkrafttretens enthalten, das Wikipedia speichern würde. Dann könnte man Änderungen an Datumsänderungen erkennen und in eine Wartungskategorie einstellen. Na ja, kommende Generationen müssen auch noch was zu verbessern haben, vielleicht wird ja ohnehin eines Tages mal Juris von Wikipedia übernommen. - Bis dahin nehme ich hier schon mal einen Link auf, der Links auf das alte RIS sichtbar macht: Links auf RIS (alt) (ohne www) und Links auf RIS (alt) (mit www). Dass es unter 100 sein sollen, hat mich doch gewundert (neue Erkenntnis: über 500). Hier zum Vergleich für die neue Version: Links auf RIS (neu) (ohne www) und Links auf RIS (neu) (mit www) (zusammen knapp 270). --wau > 21:58, 2. Nov. 2008 (CET) mit Nachtrag --wau > 00:12, 3. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Danke! Die Verwendung der Vorlage im Zusammenspiel mit dem RIS ist nicht ganz einfach, und es zeigt ja auf das alte RIS, was man so eigentlich nicht mehr verwendet - daher verwundert mich die geringe Verwendung der Vorlage nicht. Ich bin dann selbst teils auch zu faul die § alle einzeln nachzuschlagen, und füge daher teils nur einen Weblink auf den gesamten Gesetzestext ein - und dann immer sowohl altes als auch neues RIS (wenn ich dran denke). -- Lx 22:24, 2. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Die Weblinksuche findet anscheinend solche Verwendungen wie Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten#Weblinks nicht. Ist das beabsichtigt? -- Lx 22:32, 2. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis, das wars also. Ich hatte mir schon gedacht, es sind unglaublich wenig Anwendungsfälle. Ich habe oben noch zusätzliche Links aufgenommen (Varianten mit und ohne "www"). --wau > 00:12, 3. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe jetzt die Vorlage:§ so angepasst, dass sie zunächst die Links auf das alte RIS weiter generieren kann, aber auch das neue RIS2 ansteuern kann. (Für Vorlage:Art. und Vorlage:§§ mache ich das demnächst auch.) Bevor man anfängt, die Anwendungsfälle in den Artikeln anzupassen, werde ich noch von einem BOT eine Zusammenstellung der Fälle erbitten. Ich habe wegen der Art der Verlinkung auch nochmal beim RIS nachgefragt. Gibt es vielleicht hier noch jemanden, der sich mit den Feinheiten der Verlinkung aufs neue RIS auskennt (insbesondere: Möglichkeit der Verlinkung auf die jeweils aktuelle Fassung eines §)? Bei der Anpassung der Artikel wäre es schön, wenn möglichst viele mithelfen. Wo kann man denn viele Benutzer, die über österreichisches Recht schreiben, ansprechen und auf die Vorlagen und deren Anpassung hinweisen? Hier, im WikiProjekt Recht oder gibt es noch irgendwo einen speziellen Treff österreichischer Juristen? --wau > 00:35, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Danke! Den Zugriff auf die geltende Fassung der gesamten Rechtsvorschrift mit dieser Konstruktion http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570 kennst Du vermutlich. Für einzelene Paragrafen kenne ich nur diesen Weg http://www.ris2.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Index=&Titel=einkommensteuergesetz&VonParagraf=33&BisParagraf=33 . Bei der Ermittlung der zu einem Zeitpunkt gültigen Fassung bin ich auf folgendes gestossen: In einigen Fällen reicht es nicht aus, wenn man nur auf das Inkrafttretensdatum und Außerkrafttretensdatum zu schauen: §33 Einkommensteuergesetz 1972, mit Außerkrafttretensdatum 31.12.1988, und §33 Einkommensteuergesetz 1988, mit Inkrafttretensdatum 30.7.1988. Das sieht aus als hätten beide Fassungen parallel Geltung gehabt, die Auflösung findet sich erst unter "Beachte", wo der Bezugszeitraum angegeben ist. Ich fürchte in solchen Fällen kommt das RIS selbst auch bei der Ermittlung der geltenden Fassung durcheinander. -- Lx 01:35, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe mir jetzt die Links, die aufs alte RIS zeigen, noch mal genauer angeschaut. Da scheint es so grob sechs Typen zu geben:

  1. Vorlage:§ und Co
  2. andere Vorlagen wie Vorlage:Erklärung der Namen der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich (gibt es ausserdem noch welche?)
  3. Links aus Artikeln ins RIS ohne Vorlage wie in Bundesstraßen in Österreich#Weblinks auch generell aufs RIS wie in Diebstahl#Weblinks
  4. Verwendung bei Bildern, in der Form, mit Hinweis auf §60 Urheberrechtsgesetz
  5. Links von ausserhalb des ANR, oder von Disks im ANR
  6. Judikatur, z.B. in Wikipedia:Wikipedia als Quelle für Gerichte oder Führerschein und Fahrerlaubnis#Österreich

Sollen die alle umgestellt werden, oder nur die mit Bezug zur Vorlage? Eventuell würde es Sinn machen auch die anderen gleich auf die Vorlage umzustellen (Ausnahme vermutlich: Judikatur). -- Lx 03:00, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

  • Am allerwichtigsten ist, dass die Links nicht ins Leere laufen, wenn das alte RIS abgeschaltet wird. Es sollten aber nicht nur die Anwendungsfälle der Vorlagen umgestellt werden, sondern auch bei allen sonstigen Links, die bisher ohne die Vorlagen gesetzt wurden, nunmehr die Vorlagen verwendet werden, soweit sie sich eignen (nicht für Judikatur). Nur hinsichtlich der Bilderseiten zögere ich. (Da müsste man noch überlegen, ob eine Übertragung der Bilder auf Commons in Betracht kommt, dann würde die Vorlage der deutschsprachigen Wikipedia nicht mehr funktionieren.) Sinnvoll ist die Verwendung der Vorlagen auch deshalb, weil man dann gezielt die Anwendungsfälle herausfiltern kann für den Fall späteren Änderungsbedarfs. Ich habe bereits gebeten, dass das für den derzeitigen Stand gemacht wird [1]
  • Momentan zögere ich noch mit der Umstellung der Links. Sinnvoll wäre, dass für jeden § auf die jeweils aktuell geltende Fassung verlinkt wird. Ich habe nochmal das RIS angeschrieben, ob derartige Links möglich sind oder künftig möglich gemacht werden. Falls ja, wäre es evtl sinnvoll, die Verlinkung noch darauf umzustellen, bevor wir alle Links auf das RIS2 umbiegen. Die von Dir genannte Abfrage "...GeltendeFassung.wxe? QueryID=Bundesnormen& Gesetzesnummer=10004570" geht ja in diese Richtung, aber sie liefert nur ihrerseits einen Link auf den §, nicht unmittelbar den Paragrafentext selbst, was für eine Verlinkung eines einzelnen § aber anzustreben wäre.

--wau > 11:05, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Nachtrag: Auch Vorlage:Art. ist so weiterentwickelt, dass sie auch auf das neue RIS verlinken kann. Sie und auch Vorlage:§ haben jetzt auch eine Hilfefunktion, mit der man die Dokumentnummer im RIS mit Hilfe der Vorlage auffinden kann. Auch Vorlage:§§ ist ergänzt und kann jetzt RIS2 verlinken (Vorlage:§§ funktioniert anders, hier braucht man die Gesetzesnummer). --wau > 23:31, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Die Vorlage:Erklärung der Namen der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich habe ich umgestellt, dadurch sind ca. 70 der aufgelisteten Zitate entfallen. Bei den Bildern sind in einigen Dutzend Fällen Zitate von § 60 bzw. § 61 UrhRG enthalten. Ich habe als Beispiele Bild:Wr Neustaedter Lokomotivfabrik Giesserei.jpg (§ 60) und Bild:EPPK 38.jpg (§ 61) umgestellt. --wau > 18:41, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Danke! Was sollte Deiner Meinung nach als nächstes geschehen? -- Lx 19:52, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Macht es Sinn die Artikel, die hinter dem Wartungslink von Merlissimo auflaufen schon zu bearbeiten? Oder erst mal warten bis alle dort sind und dann überlegen wie es weitergeht? -- Lx 17:28, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Du hast ja schon gesehen, was inzwischen gebastelt wurde. Ich wollte Dir ohnehin heute hier antworten. Ich zögere noch ein wenig mit dem Umstellen. Zum einen ist die Vorlage gerade noch in der Umstellung und wird wohl noch ein wenig verändert für Wartungszwecke. Zum anderen wollte ich gerne noch auf Antwort vom RIS auf mein Email warten. Meine geheime Hoffnung wäre ja: Man kann doch schließlich eine Abfrage nach dem aktuellen Text eines § stellen, dafür gibt es eine feststehende Gesetzesnummer und der § steht fest, und sie haben ein zugehöriges Dokument, wo der angezeigt wird. Warum gibt es keine einsetzbare Abfrage, mit der nur der § in aktueller Fassung gleich angezeigt wird? Dh ich denke, sie arbeiten wohl dran und vielleicht gibt es das schon oder bald. In dem Fall hätte man die Möglichkeit, die Vorlage an so etwas anzupassen. Ich würde aus dem Grund noch ein paar Tage warten, ob ich was höre und frage auch nochmal nach. Ich hätte aber eine Idee, wenn Du etwas machen möchtest: Die Anwendungsfälle der Vorlage haben wir schön aufgelistet und sind relativ leicht umgestellt. Vielleicht könntest Du Dich auch der Fälle etwas annehmen, wo gerade keine Vorlagen verwendet sind, und die mit der Vorlage aufs neue RIS setzen. Den von Dir aufgestellten Überblick auf die Hauptanwendungsfälle fand ich sehr nützlich. Die Bilder kann man eventuell mit einem Bot umstellen. Vielleicht magst Du sonst hier noch etwas Ordnung reinbringen. Sowie das mit den Vorlagen fertig ist, habe ich auch mehr Zeit und man kann organisieren, dann noch mehr Leute mithelfen. --wau > 20:37, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Achtung, ich berichte über die Überlegungen zur Umstellung: Benutzer:Merlissimo nimmt sich der Sache an. Er hat bereits die Vorlagen Vorlage:§ und Vorlage:Art. generalüberholt und wesentlich verbessert, Vorlage:§§ folgt noch. Voraussichtlich kann man die Umstellung auf die Verlinkung des neuen RIS2 automatisch per BOT durchführen. Dabei sieht es so aus, als wenn das von Links auf das alte RIS leichter geht als von Links auf das neue RIS, die theoretisch schon möglich wären. Es ist aber denkbar, dass die probeweise realisierte Verlinkung auf das neue RIS noch verändert wird. Daher bitte momentan noch keine Umstellung der Links von Hand auf RIS2 vornehmen! --wau > 19:02, 13. Nov. 2008 (CET) - Sollte zunächst noch stehen bleiben, sobald sich Neues ergibt, wird weiter berichtet. --wau > 19:35, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten

An der Umstellung wird derzeit gearbeitet. --wau > 11:54, 14. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Stand der Umstellung

Vorlage:§ und Vorlage:Art. sind bereits umgestellt. Für das neue RIS gelten neue Parameter. Die deutschen Links bleiben unverändert, allerdings kann bei allen Links jetzt alternativ ein freier Linktext angegeben werden.

Die Umstellung der Vorlage:§§ steht kurz bevor. Hier wird es für alle Datenbanken, auch juris, künftig eine Umstellung von Parametern geben. Ich berichte, wenn es soweit ist. --wau > 01:32, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Von Vorlage:§§ ist die Verlinkung auf Juris teilweise (wo "index.html" im Link vorkommt), auf dejure ganz umgestellt. Rest folgt. Dokumentation ist noch nicht umgestellt, bitte noch kurz um Geduld. --wau > 21:38, 25. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Neuer Stand: Die Dokumentation für Vorlage:§ und Vorlage:Art. ist aktualisiert. Vorlage:§§ ist weitgehend umgestellt, auch österreichisches RIS für Bunderecht (Landesrecht folgt erst noch). Die Dokumentation ist provisorisch angepasst. Vorlage:§§§ dient künftig für einige schwierigere Fälle der Verlinkung. Sie ist bisher nur teilweise in Funktion für bestimmte Anwendungen bei juris, die Dokumentation beschreibt dies provisorisch. --wau > 23:34, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Vorlage:§§ funktioniert auch mit österreichischem Landesrecht. Umstellung etwa zu 99% abgeschlossen. --wau > 00:11, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Vorlage:§, Parameter 2, juris: für die Kleinschreibung bei Bundesgesetzen und die abweichenden Abkürzungen habe ich eine Korrektur eingebaut. Die Variable {{lc:}} setzt die Kleinschreibung um und für die bekannten Abweichungen wird der 2. Parameter ausgetauscht. Meine Tests anhand der Beispiele in der Dokumentation ergaben keine Probleme. Die Dokumentation auf der Diskussionsseite ist entsprechend ergänzt. Da Vorlage:§§ wohl noch nicht fertig ist, warte ich ab. --ThT 09:38, 6. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Ob das in jeder Hinsicht gut ist, lässt sich schwer abschätzen. Einerseits kann man so oft die üblichen Großbuchstabenabkürzungen verwenden und in etwa 10 Fällen kann man statt der juris-Spezialabkürzung die übliche verwenden. Andererseits hat juris wohl hunderte von abweichenden Abkürzungen, die sich nicht einfach durch Umwandlung in Kleinbuchstaben erzeugen lassen. Wenn sich jetzt mehr Nutzer darauf verlassen, könnten wir mehr nicht funktionierende Links bekommen. Die SGB-Abkürzungen mit Klammerzusatz dürften nicht dem Üblichen entsprechen. In Texten zitiert man wohl eher "§ 1 SGB VIII", wohl ohne dass das in dieser Form amtlich wäre, dejure verwendet die Abkürzung "SGB_VIII". Übrigens sollten Änderungen an der Vorlage nur nachts ausgeführt werden, da Änderungen an Vorlagen dazu führen, dass jede Seite mit Vorlageneinbindung aufgerufen werden muss (vgl. http://www.mediawiki.org/wiki/Manual:Job_queue/de) und das könnten bei Vorlage:§ über 10.000 Seiten sein. --wau > 18:59, 6. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Kategorie für Generalanwälte

Uns fehlt eine eigenständige Kategorie für die zweifellos relevanten Generalanwälte beim EuGH. Da das amt ein wenig quer zu unserem System in der Kategorie:Jurist liegt habe ich mir folgendes überlegt: Wir bilden eine Kategorie:Jurist am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit den Unterkategorien: Kategorie:Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und der (bereits bestehenden) Kategorie:Richter (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften). Einwände?--Kriddl Kummerkasten 09:58, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Klingt sinnvoll. Mach einfach. --h-stt !? 20:52, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Done.--Kriddl Kummerkasten 09:46, 6. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Kategorie für Artikelgesetze/Mantelgesetze

Hallo zusammen!

Mir ist aufgefallen, dass es keine Kategorie für Artikel- bzw. Mantelgesetze gibt. Artikel zu Mantelgesetzen (z.B. Hochschulfreiheitsgesetz, Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen, Biokraftstoffquotengesetz) sind in die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) oder Unterkategorien eingeordnet. Nun halte ich es für sinnvoll, auch in Kategorien dazwischen zu unterscheiden. Streng genommen ist nämlich dieses Vorgehen falsch: Es handelt sich ja nicht um "Gesetze und Verordnungen, die zum geltenden bundesdeutschen Recht gehören", wie die Kategorien-Beschreibung verlangt. Ein Artikelgesetz dient ja nur dazu, andere Gesetze zu ändern (oder neue einzuführen), und ist damit je nach dem, wie man es betrachtet, entweder immer oder nie geltendes Recht. Es passt also eigentlich gar nicht richtig in die Kategorien-Teilung Rechtsquelle / Historische Rechtsquelle.

Ich dachte daher an die Einführung der Kategorie:Artikelgesetz. Bevor ich aber jetzt als Nicht-Jurist in den Rechts-Kategorien rumwurschtel, möchte ich zunächst wissen, ob ihr das ähnlich seht. -- Jan Rieke 23:03, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten

PS: Vorlage:Infobox Gesetz passt auf Artikelgesetze auch nicht so wirklich gut.-- Jan Rieke 23:11, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich sehe es ähnlich wie Jan Rieke. Eine optimale Lösung bzgl. der Kategorisierung scheint es meiner AUffassung nach jedoch nicht zu geben. Man könnte diskutieren, ob man zu Artikelgesetzen überhaupt eigene Wikipedia-Artikel haben sollte oder ob es nicht sinnvoller wäre, die durch das Artikelgesetz vollzogenen Änderungen in dem Artikel zum jeweiligen "Grundgesetz" zu dokumentieren. Ein Beispiel wäre das MoMiG, durch das das GmbH-Gesetz geändert worden ist. Gegenbeispiel wären die Deutschen Notstandsgesetze, die auf jeden Fall als eigenständiger Artikel beibehalten werden sollten.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich einen zweiten Punkt ansprechen: Was machen wir mit Rechtsquellen, die das Planungsstadium nicht verlassen haben, sondern politisch gescheitert sind und deshalb nie in Kraft getreten sind? In welche Kategorie sollten Artikel zu diesen Rechtsquellen einsortiert werden? Kategorie:Geplante Rechtsquelle ist genauso falsch wie Kategorie:Historische Rechtsquelle. --Forevermore 08:46, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Eine Kategorie Artikelgesetz halte ich für vollkommen überflüssig. Soweit Wikipedia Recht darstellt, geht es im Wesentlichen darum, den Inhalt bestimmter Rechtsgebiete oder Gesetze darzustellen. Auf welchem gesetzestechnischen Weg es zu einem bestimmten Rechtszustand gekommen ist, ist demgegenüber eher zweitrangig. Daher besteht auch kein Bedarf, über die Kategorien die Fälle eigenständige Rechtsquelle oder Artikelgestetz zu unterscheiden. Dass ein Problem bestehe, solche Artikelgesetze in die Kategorie Rechtsquelle einzuordnen, weil sie kein geltendes Recht enthielten, halte ich für eine völlig übertriebene Spitzfindigkeit. Tatsächlich enthalten solche Gesetze geltendes Recht, indem sie die neue Fassung eines anderen Gesetzes festlegen. Das geltende Recht wäre komplett zu zitieren "§ xy BGB in der Fassung des Art. 1 Nr 3 des Artikelgesetzes". Auch wenn Einzelteile später geändert werden, bleiben meist andere Teile weiter in Kraft. Natürlich ist denkbar, dass irgendwann alle 150 Gesetzesvorschriften, die das Artikelgesetz geändert hat, durch spätere Gesetze wieder geändert oder aufgehoben wurden. Sollte das je passieren, Wikipedia immer noch existieren und die Gefahr drohen, dass zahlreiche Benutzer Magengeschüre wegen Falschkategorisierung bekommen, darf der Artikel nach tagelanger Überprüfung in die Kategorie Historische Rechtsquelle verschoben werden. - Ich meine auch, dass im Regelfall eher nicht Artikel über Artikelgesetze sondern über die dort behandelten einzelnen Gesetze geschrieben werden sollten. - Geplante Rechtsquellen sind eigentlich prädestiniert dafür, im Kategoriensystem falsch einsortiert zu sein. Das wird um so schlimmer, wenn sie gescheitert sind. Man kann ihnen dann wenigstens noch originelle Kategorienamen verpassen (ehemals geplante Rechtsquelle, gescheiterte Rechtsquelle, historische geplante Rechtsquelle). An welcher Stelle sie ins System gehören, ist ein zusätzliches Problem fast schon philosophischer Art (Ist gescheitertes Recht "Recht"?). --wau > 15:41, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Du begründest deine Ablehnung einer neuen Kategorie damit, dass es in der WP "im Wesentlichen darum [geht], den Inhalt bestimmter Rechtsgebiete oder Gesetze darzustellen." Das ist sicherlich richtig, aber es geht eben nicht immer darum, nur den Inhalt darzustellen, sondern eben auch den Entstehungsprozess. Das Argument lasse ich gelten, allerdings nicht als Gegenargument zur Kategorie, sondern als kritische Relevanzfrage zu Artikelgesetzen allgemein. Es gibt aber zumindest ein paar Gesetzesänderungen/-einführungen, die in weiten Teilen der Öffentlichkeit nicht als Änderungen an den Gesetzen A, B, C, D bekannt ist, sondern eben nur unter dem Artikelgesetznamen. Und wenn es jetzt zu diesem Artikelgesetz eine breite öffentliche Debatte gab, dann ist das für die WP sicherlich relevant. Diese gehört dann aber nicht jedes Mal in den Gesetzen A, B, C, D dargestellt, sondern sinnvollerweise im Gesamt-Zusammenhang im Artikel zum Artikelgesetz (auf den dann natürlich in den Einzelgesetzen bei Bedarf verwiesen werden kann). Beispiel dafür sind das schon genannte Hochschulfreiheitsgesetz (breite Debatte an den Hochschulen NRWs unter genau diesem Namen) oder das Bundesnichtraucherschutzgesetz in Kombination mit seinem Artikelgesetz Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (18-Jahre-Grenze zum Tabak-Kauf wird von vielen in erstem geglaubt, wurde aber durchs Artikelgesetz eingeführt). Das beste Beispiel sind aber tatsächlich die Notstandsgesetze, die ja als (geltende) Rechtsquelle ketegorisiert sind, aber mMn definitiv nicht da rein passen. Wir haben also zumindest für die wenigen relevanten Artikelgesetze keine adäquate Kategorisierung. -- Jan Rieke 20:26, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Nein, die Artikelgesetze sind durchaus richtig kategorisiert, wenn sie zu Änderungen von geltendem Recht geführt haben. Was das von dir genannte Beispiel der Notstandsgesetze betrifft, handelt es sich nicht um ein "Artikelgesetz", sondern um ein ganz normales Änderungsgesetz, das nur ein einiges Gesetz geändert hat, nämlich das Grundgesetz, und heute noch Bedeutung hat. Solche Gesetze kann man völlig richtig als geltende Rechtsquellen kategorisieren. Wenn ich sage, man sollte in der Regel Artikel über die Einzelgesetze schreiben, schließt das nicht aus, in geeigneten Fällen wichtige Änderungsgesetze oder Artikelgesetze zum Gegenstand eines Artikels zu machen. Eine eigene Kategorie brauchen sie deshalb aber nicht. Das hätte auch den Nachteil, dass das geltende Recht mit Artikeln der Kategorie Rechtsquelle nicht vollständig erfasst wäre, sondern man zusätzlich eine Kategorie berücksichtigen müsste, die nach einem völlig anderen Einteilungsprinzip, einem rein formalen, benannt wäre. --wau > 21:22, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Mal ganz doof gefragt: Wenn artikelgesetze keine Gesetze sein sollen, weshalb müssen die vom Bundestag beschlossen werden und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden? Natür sind die Recht. Sinnvoll sind Artikel dazu allerdings nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen. Und zu den rechtshistorisch ev. interessanten "gescheiterten" Gesetzen: Natürlich waren die geplant und wären in der Kategorie zu geplanten Gesetzen gut aufgehoben.--Kriddl Kummerkasten 06:12, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten

@Kriddl: Nach meinem Verständnis ist die Kategorie:Geplante Rechtsquelle nur ein Durchlauferhitzer für kommende Gesetze, keine Endlagerstätte für gescheiterte Gesetzesvorhaben. --Forevermore 11:13, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Es ist in der Tat so, dass man bei Artikelgesetzen davon ausgeht, dass sie sich quasi in der durch sie veranlassten Gesetzesänderung erledigen. Deshalb werden sie bei Rechtsbereinigungen auch mitunter nochmal förmlich aufgehoben, ohne dass die Änderung dadurch rückgängig gemacht würde. Man könnte also schon behaupten, dass sie selbst in einem engen Sinne nicht mehr gelten. Allerdings wirken ihre Folgen noch fort, und jedenfalls formell sind sie noch Teil der Rechtsordnung. Ich denke nicht, dass wir es hier 100% genau nehmen müssen und würde deshalb alles lassen wie es ist. --103II 12:44, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Das Problem betrifft in der Tat nicht nur nur Artikelgesetzen (definiert im engeren Sinn), sondern alle Gesetze, die Gesetze ändern, aufheben oder einführen. Also so gut wie alle Gesetze, über die in Parlamenten abgestimmt wird. Im Deutschen heißt beides üblicherweise "Gesetz", obwohl damit aus meiner Sicht eigentlich zwei unterschiedliche Dinge bezeichnet werden. Im Englischen ist es übrigens etwas anders: Da gibt es beispielsweise die Unterscheidung zwischen "Law", "Statute", "Act (of Congress / of Parliament)" oder "Legislation". Das ist zwar auch nicht immer eindeutig, aber zumindest "Act" ist soweit ich weiß gleichbedeutend mit dem deutschen Artikel-/Einführungs-/Aufhebungsgesetz, also das, was üblicherweise beschlossen wird. Daher werde ich solche Gesetze ab jetzt mit "Beschluss-Gesetz" bezeichnen.
Im Laufe der Zeit werden die durch ein Beschluss-Gesetz eingeführten Gesetze ja immer wieder geändert und die geänderten Gesetze erneut geändert. Die Frage ist jetzt: Bis wann kategorisieren wir ein solches Beschluss-Gesetz noch als "geltende Rechtsquelle"? Wird es dadurch nicht mehr gültig, dass bereits ein kleiner Teil der von ihm (erneut) geändert wurde? Oder 50%? Oder muss von den von ihm eingeführten Gesetzestexten gar nichts mehr gültig sein, damit es seine "Gültigkeit" (im Sinne der Kategorie) verliert? Oder muss es gar formal aufgehoben werden? Noch weiter gefragt: Was ist mit Beschluss-Gesetzen aus der Zeit des Deutschen Reiches?
Was ich damit sagen will, ist, dass es mitunter schwierig sein kann, Beschluss-Gesetze anhand der Gültigkeit zu kategorisieren. Um dieses Problem zu beheben, könnte die neue Kategorie dienen, die wir natürlich (wegen WP:KTF) nicht "Beschluss-Gesetz" nennen können. Blöderweise umfasst "Artikelgesetz" im engeren Sinne auch nicht alles. -- Jan Rieke 17:52, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Woraus ist zu entnehmen, was geltendes Recht ist? Dem Bundesgesetzblatt. Soweit nicht ausnahmsweise eine Neubekanntmachung eines Gesetzes erfolgt, ergibt sich das geltende Recht aus einer bestimmten Urfassung eines Gesetzes und unter Umständen aus einer größeren Zahl von Änderungsgesetzen. Sicher werden von Verlagen konsolidierte Fassungen eines Gesetzes herausgebracht, die alle Änderungen beinhalten. Aber niemand ist zu einer solchen Herausgabe in gesetzlich verbindlicher Form autorisiert und er kann sich bei der Zusammenstellung des Textes irren. Rechtsverbindlichkeit hat nur das Bundesgesetzblatt mit seiner Abfolge von Änderungen. Hierauf weist auch juris im Zusammenhang mit seiner Ausgabe konsolidierter Gesetze hin (hier unter Nr. 1 im zweiten Absatz). Von daher bestreite ich, dass Artikelgesetze oder Änderungsgesetze keine Bedeutung mehr haben. Im Zusammenhang mit Rechtsbereinigung können sie nur dann aufgehoben werden, wenn sie wirklich jede Bedeutung verloren haben oder eben Gesetze, die auf sie zurückgehen, in Form einer Neubekanntmachung in Verbindung mit dem Rechtsbereinigungsgesetz neu festgestellt werden. --wau > 22:01, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Jedenfalls sehe ich momentan kein praktisches Problem. Welchen Artikel bekommen wir denn momentan nicht kategorisiert? --103II 22:38, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Anscheinend sieht zumindest die Mehrheit keinen Bedarf für so eine Kategorie. Daher die ganz praktische Frage: Ist nun jedes "Beschluss-Gesetz" immer in die Kategorie für noch geltende Rechtsquellen einzuordnen, es sei denn, es wurde formal aufgehoben? Also ist egal, wie viel davon noch gilt? -- Jan Rieke 00:57, 2. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ja. --Haschen nach Wind 08:22, 2. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Einladung zum Nawaro-Marathon

Liebe Juristen,
ich möchte euch hiermit einladen, uns beim 1. Nawaro-Marathon des WikiProjekt Nachwachsende Rohstoffe zu unterstützen. In der Woche vom 13. bis 20. Februar 2009 gilt es, sich möglichst vieler der Artikel aus dem Themenfeld anzunehmen, egal ob per Neuanlage oder durch Verbesserung. Insbesondere im Bereich der rechtlichen Grundlagen rund um Nawaros und der Energiegesetzgebung sind eure Kenntnisse gefragt. Ob Vielschreiber, Stilpfleger oder Bapperlautor - aufgerufen sind alle, die sich in das Thema einbringen möchten. ... Ab sofort kann man sich hier eintragen.

Das nova-institut und Wikimedia Deutschland haben einige Preise für die aktivsten Teilnehmer ausgelobt. Dessen ungeachtet gilt aber: Wie in jedem Autorenspiel steht der Spaß im Vordergrund. Es gilt „Dabeisein ist alles!“, denn: jeder neue oder verbesserte Artikel ist ein Gewinn für die Wikipedia. -- Achim Raschka (Nawaro) 18:36, 4. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Model Release

Gestern wurde der Artikel Model Release eingestellt, der noch sehr unvollstaendig ist. Vielleicht kann ein geneigter Jurist, der sich mit Fotorecht auskennt, sich seiner annehmen? Viele Gruesse vom Portal:Fotografie -- Gerd 12:42, 6. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Frage zur Republikflucht

Hallo, ich bitte Experten für DDR-Geschichte und DDR-Strafrecht mal hier vorbeizusehen und meine Frage zu beantworten: [2]. Danke, beste Grüße vom --Klugschnacker 22:17, 7. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Kuppelei

Aus der allgemeinen QS. Man will unbedingt wissen, wie das mit der Kuppelei in der DDR war. Tja, es gibt seltsame Wünsche. Bitte kümmert euch drum. Vielen Dank.-- nfu-peng Diskuss 13:19, 10. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Kohärenzgebot

Aus allgemeiner QS. Diskussion findet hier statt -- Freedom_Wizard 16:21, 11. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Frage zu Joseph Zeckl

Joseph Zeckl (* 10. August 1797 in Amberg; † 29. Juni 1868 in München) war ein Richter und Hofrat am Appellationsgericht für Oberbayern in München. 1833 war er geschäftsführender Richter am Kreis- und Stadtgericht in Memmingen im Giftmordprozess gegen Ursula Brandmüller geb. Rabus, die am 7. Juni 1834 vor 20.000 Schaulustigen hingerichtet wurde. Es war die letzte öffentliche Hinrichtung in Memmingen.

Kennt sich jemand in der Gerichtsbarkeit des untergegangenen Königreichs Bayern aus? Gab es den Titel oder die Laufbahn eines Rates oder ist das mit dem Geheimrat gleichzusetzen oder dem österreichischen Hofrat? Der einleitende Satz ist so falsch, meinem Gefühl nach. Bitte um Hilfe! Danke. Gruß--Bene16 19:55, 12. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Den Titel "Rat" gab es wohl schon, wobei ich mein Wissen aus dem "Königlich Bayerischen Amtsgericht" nehme... --103II 23:32, 12. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Wohl am ehsten mit dem Justizrat.--Kriddl Kummerkasten 11:53, 13. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Das mit dem Titel scheint mir für den konkreten Fall ziemliche Spekulation. Man darf das vielleicht nicht zu sehr aus heutiger Sicht sehen. Anfang des 19. Jahrhunderts waren in Bayern Verwaltung und Justiz noch nicht getrennt, die untere staatliche Verwaltungsebene waren ursprünglich die Landgerichte. 1862 wurde die Trennung der Verwaltung von der Justiz vorgenommen, als Verwaltungseinheiten entstanden die "Bezirksämter". Ich weiß nicht, ob auch auf höherer Ebene so eine Verbindung Justiz/Verwaltung bestand, halte es aber für möglich. --wau > 22:45, 13. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Informationsrecht

Der Artikel befasst sich im Moment mit einem Studiengang in Darmstadt. Eine Darstellung eines juristischen Querschnittsgebietes oder eines subjektiven Rechtes wäre IMHO denkbar. Der allgemeinen QS wurde Bescheid gesagt, vielleicht mag sich ja jemand beteiligen.--Kriddl Kummerkasten 11:53, 13. Feb. 2009 (CET)Beantworten

spam oder nicht spam?

gudn tach!
nennen.de wird auffallend haeufig verlinkt (mind. 87 mal in den vergangenen 10 monaten), meist von unangemeldeten usern wie z.b. special:contributions/81.173.181.207. uebriggeblieben sind von den links noch knapp 20, siehe special:linksearch/*.nennen.de. erfuellen alle/einige/keine der weblinks unsere richtlinien WP:EL?
ich moechte hiermit herausbekommen, ob ich die domain auf unsere spam blacklist setzen sollte oder nicht. -- seth 12:51, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ziviler Ungehorsam

moin, ich habe gerade den genannten artikel komplett überarbeitet. da mir allerdings höhere wie auch niedrige juristische weihen fehlen, wäre es nett, wenn da jemand mal drüberschauen könnte und korrigieren bzw auch das kapitel zur rechtl bewertung überblicksartig ergänzen könnte. vg --toktok 15:19, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Masernparty

ich bitte darum, den Artikel Masernparty auf seine rechtlichen Aussagen durchzusehen, da alle Quellverweise aus der Medizin und nicht aus dem Juristischen Kreisen kommen.

Auch mit dem Hintergrund, dass jeder medizinische Eingriff juristisch als Körperverletzung anzusehen, jedoch nach § 228 StGB straffrei, ist.

Eine Impfung wäre damit ein Eingriff in einen nicht regelwidrigen Körper. Eine Masernparty (unabhängig ob eine Impfung besser ist oder nicht) müsste analog betrachtet werden.

Einsichtlicher ist es bei Windpocken. Diese schädigen Erwachsene erheblich, Kinder jedoch wesentlich weniger. Da eine Impfung erst seit ca. 5 Jahren möglich ist, war es vor diesem Zeitraum "Pockenpartys" absolut sinnvoll. --Stanze 15:27, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Nur zur Info: Beispielsweise war Benutzer:Lung bereits involviert, so dass es nicht ganz richtig ist, dass bisher nur Mediziner beteiligt waren. Grüße --Christian2003 15:38, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten