Die Acte-clair-Theorie (franz. – eindeutiger Akt) besagt, dass eine Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dann nicht vorgelegt werden muss, wenn über die Auslegung oder Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können.
Allein der Europäische Gerichtshof kann über die Auslegung und Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht entscheiden. Hat ein Gericht eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union letztinstanzlich über eine Sache zu entscheiden, bei der es auf die Anwendung von Gemeinschaftsrecht ankommt, hat es bei Zweifeln der Auslegung oder Gültigkeit des Gemeinschaftsrechts die entprechende Frage dem EuGH vorzulegen (Vorlage). Ist die Antwort durch den EuGH im Hinblick auf dessen bisherige Rechtsrprechung jedoch offensichtlich, kann die Frage gar nicht zweifelhaft sein. Eine Vorlage ist dann weder möglich noch notwendig.