De lege lata

lateinischer Rechtsgrundsatz
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De lege lata ist lateinisch und bedeutet nach geltendem Recht. Der Begriff wird benutzt um das geltende Recht abzugrenzen von einem nicht mehr geltenden oder einem noch nicht geltenden Recht (etwa wenn ein entsprechendes Gesetz erst geplant oder bereits erlassen aber noch nicht in Kraft getreten ist)

Der Gegenbegriff ist "de lege ferenda"

siehe auch:Liste lateinischer Rechtsbegriffe, Latein im Recht, Juristenlatein

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