Gleichschaltung bezeichnet allgemein die erzwungene politische, wirtschaftliche und kulturelle Vereinheitlichung in autoritären Staaten. Im eigentlichen Sinne bezeichnet man damit das Bestreben totalitärer Parteien und Systeme, bestehende gesellschaftliche und staatliche Organisationen zu übernehmen und entsprechend ihrer Ideologie auszurichten. Diese werden dann nach dem Prinzip der Parteigliederungen gestaltet, wie es zu Beginn der Herrschaft des Nationalsozialismus in Deutschland der Fall war.
Deutsches Reich 1933–1945
Erste Realisation dieses nationalsozialistischen Ideologie-Begriffs war "die Gleichschaltung des politischen Willens der Länder" (so Hitler am 12.März 1933 in München). Dies bedeutete die Auslöschung des Weimarer-Föderalismus. Nach den letzten "freien" Wahlen am 5.März 1933, bei denen die NSDAP 43,9% erreichte, ergriffen die Nationalsozialisten noch am Wahlabend in Hamburg, Lübeck und Hessen die Macht. Es folgten in den Tagen bis zum 9.März: Sachsen, Würtemberg, Baden und Bayern. In den übrigen Ländern waren bereits regulär Hitlerregierungen an der Macht. Legalisiert wurden die Machtübernahmen über den §2 der Reichstagsbrandverordnung, wonach die Reichsregierung in die Kompetenzen der Länder eingreifen konnte sofern diese nicht für Ordnung und Sicherheit sorgen konnten. Dies vollzog sich im immergleichen Schema. SA-Trupps und Schaulustige demonstrierten und schufen so eine revolutionäre Atmosphäre, die Reichsinnenminister Frick über die Einsetzung eines Reichskommissars nach §2 RtBVO "bekämpfte". Dieser Reichskommissar übernahm anschließend die Regierungsgeschäfte.
Eine Sonderrolle bei der Gleichschaltung der Länder spielen zum einen Preußen, das als größtes Land bereits am 6.Februar durch die Reichsregierung übernommen wurde, und Bayern, wo sich nennenswerte Abwehrversuche ereigneten. So planten bayerische Monarchisten den Kronprinzen Rupprecht von Wittelsbach zum König auszurufen, um Bayern vor dem Eingreifen Hitlers zu schützen. Dies scheiterte jedoch an der streng legalistischen Gesinnung des Ministerpräsidenten Heinrich Held.
Andere Formen der Gleichschaltung mit ähnlichen pseudo-legalen Gewaltmitteln wurden praktisch auf alle gesellschaftlichen Gruppen und Vereinigungen, insbesondere auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Parteien, Interessenverbände, Jugendverbände usw. angewandt. Sie wurden entweder verboten oder in entsprechende NS-Organisationen überführt. Mitglieder der Verbände wurden damit automatisch Mitglieder der NS-Organisationen. Damit wurden auch unpolitische Menschen, z. B. die im ADAC organisierten Kraftfahrer im gleichgeschalteten Nationalsozialistischen Kraftfahrer-Korps (NSKK), erfasst und ideologisch beeinflusst. Auf diese Weise gelang es der NSDAP, die gesamte Gesellschaft zu durchdringen.
Andere Beispiele sind der "Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten", der 1934 gleichgeschaltet wurde, sowie die Studentenverbindungen, die dem Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NSDStB) angegliedert wurden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Gleichschaltung der Medien, insbesondere der Zeitungen und Zeitschriften. Pressefreiheit war damit ausgeschaltet.
Weitere Beispiele:
- Hitler-Jugend (HJ)
- Bund Deutscher Mädel (BDM), Organisation für Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren.
Der Begriff Gleichschaltung wurde - als typische Wortprägung des Nationalsozialismus (Urheber war Reichsjustizminister Franz Gürtner) - auch von Victor Klemperer in seine Lingua tertii imperii aufgenommen.
Gesetze
- Erstes Gleichschaltungsgesetz 31. März 1933 ("Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich")
- Zweites Gleichschaltungsgesetz 7. April 1933
- Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933
- Reichskulturgesetz 22. September 1934