Neugliederung des Bundesgebietes

Begriff aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
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Neugliederung ist ein Begriff aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 29 GG ermöglicht eine Neugliederung des Bundesgebiets, "um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können." (Art. 29 Abs. 1). Sie muss durch Bundesgesetz erfolgen und durch einen Volksentscheid in allen betreffenden Ländern bestätigt werden. Es stehen zwar nicht die Bundesländer als solche (siehe Art.79 (3)), aber deren Zahl und territorialer Zuschnitt durch den Neugliederungsartikel des Grundgesetzes unter Vorbehalt. Seit Gründung der Bundesrepublik wollen die Stimmen um eine Neugliederung des Bundesgebiets nicht verstummen; das bislang einzige Beispiel ist die Fusion der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum neuen Bundesland Baden-Württemberg im Jahre 1952. Eine geplante Fusion von Berlin und Brandenburg scheiterte Anfang 1996 wegen des Neins der wahlberechtigten brandenburgischen Bevölkerung; eine erneute Abstimmung ist geplant.

Der Neugliederungsartikel war bis 1955 von den Alliierten suspendiert und wurde mehrfach geändert, so dass aus der ursprünglichen Pflicht zur Neugliederung zuletzt eine Kann-Bestimmung wurde. In den 50er Jahren legten der Luther-Ausschuss, Anfang der 70er Jahre die Ernst-Kommission z.T. sehr weitgehende Vorschläge für eine territoriale Neugliederung des Bundesgebiets vor.

Ein beschleunigtes Neugliederungsverfahren sahen die eigens für Baden-Württemberg und später auch für Berlin und Brandenburg eingefügten Grundgesetz-Artikel 118 und 118a vor. Danach konnte abweichend von der Regelung nach Artikel 29 (mit obligatorischem Volksbegehren und Volksentscheid) auch eine bloße "Vereinbarung" der jeweiligen Länder getroffen werden, die jedoch von der betroffenen Bevölkerung bestätigt werden musste.

Man kann darüber streiten, ob eine Neugliederung des Bundesgebietes (noch) sinnvoll ist oder nicht - unbestreitbar ist, dass dieser Auftrag der Verfassung durch allerlei politische Winkelzüge bisher unerfüllt blieb. Ob sich das im Zeichen knapper Finanzen ändern wird, ist ungewiss. Vorschläge zur Zusammenlegung von Bundesländern werden immer wieder von verschiedenster Seite vorgetragen (im Gespräch ist eine Reduzierung der Zahl der Länder von 16 auf etwa acht oder neun). Der jüngste Vorstoß des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Beck zur Fusion seines Bundeslandes mit dem Saarland vom Januar 2003 stieß dort auf strikte Ablehnung. Auch andere Vorschläge wie z. B. der immer wieder ins Gespräch gebrachte Beitritt des Landes Bremen zum Bundesland Niedersachsen besitzen derzeit eher geringe Aussichten auf Erfolg. In Norddeutschland nimmt die Diskussion in Poltik und Medien über einen Nordstaat zu.

Siehe auch

  • [1] Wieviel Länder braucht die Republik ?
  • [2] Weniger Länder - mehr Föderalismus?
  • [3] eine zeitgemäße Lösung