Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro


Buchfunktion

Was meinen die Urheberrechtsexperten:

Ist es unstrittig lizenzkonform, die mittels der Buchfunktion erzeugten PDF-Dateien auf einem eigenen Webserver zum Download anzubieten? Oder geht derjenige, der das macht, ein rechtliches Risiko ein?

Die PDF-Dateien enthalten:

  • Voller Link zur verwendeten Version eines Artikels an dessen Ende
  • Nennung aller Bearbeiter für jeden Artikel
  • Verlinkung der Bilder zu der korrespondierenden Seite auf Commons
  • Abdruck der englischsprachigen GFDL

Das ist ja soweit alles in Ordnung. Unsicher bin ich mir aber, ob die Verlinkung der Bilder ausreichend ist, da in der PDF-Datei selbst keine Angaben über Autor und Lizenz gemacht werden.

Schönen Gruß --Superbass 20:10, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Ohne by-Bilder (Namens- bzw. Lizenznennung) ist das ganze okay - also nur mit PD/PD-ähnlichen Bildern. Ansonsten ist das ein klarer Verstoß gegen die jeweiligen Lizenzen. sугсго 20:27, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich habe den Wikipress Fahrräder auch auf meiner Homepage zum Download. Da gibts dann halt ein Bilderverzeichnis mit Nennung der Lizenz und Seitenzahl. --Marcela   20:38, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich denke, gerade dir muss man nicht erklären, wie das mit den Bildlizenzen richtig funktioniert... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:40, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Es ist seit Jahrhunderten so, daß Bücher am Ende ein Bildverzeichnis haben und deshalb sucht das dort auch der Leser. Wir nennen den Urheber doch auch nicht unter dem Bild (also im Text). Somit ist eine derartige Verwendung entweder ok oder alle GFDL- und CC- Bilder sind hier falsch verwendet. Ich verwende Fotos aus der WP auch vereinzelt in meiner Homepage und nenne die Autoren im Impressum. Ich habe die Seite schon zweimal selbst bei Weiternutzung/Mängel gemeldet, beide Male wurde sie für korrekt befunden. Wir können von den Nachnutzern nichts verlangen, was wir selbst nicht einhalten. --Marcela   21:10, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Wenn du das so machst, sehe ich damit ja auch kein Problem. Das eigentliche Problem hier liegt darin, dass die Buchsoftware diese Referenzen eben nicht einfügt und nur per Link auf die Bildbeschreibungsseiten führt. Dieser Link wird auch nicht in Textform angegeben, sondern einfach über das Bild gelegt. Wird das Dokument nun so gedruckt, liegt ganz klar eine URV vor. Die Lage ist bestenfalls unsicher, wenn das Dokument online vorgehalten hat. Ich würde empfehlen, zu warten, bis dieses Problem behoben ist, bevor man selber Buch-Dateien hostet. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:44, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Ihr seid herzlich eingeladen, mit den Programmierern der Buchfunktion diesbezüglich zu diskutieren: Hilfe:Buchfunktion/Feedback_zur_Buchfunktion#Lizenzen -- Rosentod 20:53, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

So etwas hatte ich befürchtet. Da haben wir nun aber eine sehr unglückliche Situation, wenn ein ansonsten ganz ansprechendes Feature eingeführt wird, das sogar Lizenz und Textautoren richtig aufführt, den unbedarften Nutzer bei der Nennung der Bildautoren aber in die Falle laufen lässt. Am Rande: Das gedruckte Buch enthält einen Anhang, der alle Bildautoren und alle Bildlizenzen aufführt. Schönen Gruß --Superbass 22:33, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Eben - ich habe in der erwähnten Diskussion auch meiner Verwunderung darüber, dass es in den PDFs nicht wie in den gedruckten Büchern gehandhabt wird, wo man mit den Bildern ganz korrekt umgeht, Ausdruck verliehen. Das wäre doch auch in den PDFs möglich. Gestumblindi 01:58, 6. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

@Rosentod: Und danke für den Link zur passenden Diskussion. Gruß --Superbass 22:38, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Wer ist denn auf die pfiffige Idee gekommen, dass die Bilder nicht Bestandteil des Artikels sein sollen? Gibt es dazu irgendetwas handfestes? -- Torsten Bätge  22:09, 7. Feb. 2009 (CET)

Die Bilder sind Bestandteil des Artikels, haben aber i.d.R. andere Autoren/Urheberrechtsinhaber, die in der PDF-Buchfuktion im Gegensatz zu den Textautoren nicht aufgelistet werden. Da liegt das Problem. --Superbass 15:28, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Historischer Jagdflieger

Hallo, Ich hab ein Bild, Erich Hartmann; wurde 1944 aufgenommen. Das Bild ist aus einem Buch (1973) kopiert. Ist der beste Jagdflieger des WKII eine Person öffentlichen Rechts? --JLeng 11:20, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Den Begriff Person öffentlichen Rechts gibt es so m.W. nicht. Es gibt die Juristische Person des öffentlichen Rechts, aber die meinst du wahrscheinlich eher nicht. Vielleicht meinst du Person der Zeitgeschichte (wegen des Rechts am eigenen Bild)? Das ist der Herr vermutlich. Worauf willst du hinaus? Ob du das Bild hier hochladen kannst? Das käme auf die näheren Umstände an, nicht nur auf die Frage des Rechts am eigenen Bild, sondern (wegen des Urheberrechts) auch auf den Fotografen und andere Dinge. Deutsche Bilder von 1944 erfüllen in den allermeisten Fällen nicht die nötigen Kriterien, um hier hochgeladen werden zu können. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 12:37, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Erich Hartmann ist 1993 gestorben, und das Recht am eigenen Bild greift nur bis zum Ablauf von 10 Jahren nach dem Tode des Abgebildeten. In diesem Fall also nicht mehr. -- Rosenzweig δ 13:43, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für die schnelle Antwort.
Ich hatte den Artikel Erich Hartmann (Soldat) verbessert und wollte ein Bild von ihm hochladen. Im Artikel fehlt ein Bild von ihm. Ich dachte mir, die Person ist ja nun von öffentlichem Interesse, (das Recht am eigenen Bild), fand das aber nicht ganz passend. Person der Zeitgeschichte hatte ich nicht gesehen, paßt aber viel besser. Ich bin kein Kriegsfan, halte aber eine sachliche und detaillierte Darstellung gerade solcher Sachen für sehr wichtig. Schade, daß es wahrscheinlich nicht geht. Gruß, JLeng 13:49, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich hab hochgeladen. Ein weiser Mann sagte mal: Laßt Gnade vor Recht ergehen ... ;) --JLeng 18:21, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Servus, das obige Bild gilt laut Lizenzierung in Deutschland nicht als public domain. Nun frage ich mich, ob man das Bild trotzdem in der deutschen WP verwenden darf. Schließlich liegen auch die Seiten der deutschsprachigen WP auf den Servern der Wikimedia Foundation, die nicht deutschem, sondern amerikanischem Recht untersteht. Gruß -- Frank Murmann Mentorenprogramm 20:21, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Nein; altes Märchen das mit dem Serverstandort. Es kommt genauso darauf an, an wen sich die Inhalte richten und von wo aus sie abgerufen werden, nicht, wo der Server steht. Siehe Forum shopping --rtc 20:58, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Aha. Kannst Du das auch mit irgendwelchen Quellen untermauern? Denn wenn das so wäre, dann hätten die diversen Leute, die schon versucht haben, die WP aufgrund irgendwelcher Äusserungen zu Ihrer Person quasi abschalten zu lassen, bessere Chancen vor Gericht gehabt. Bis jetzt hat aber jeder dieser Versuche nur dazu geführt, daß www.wikipedia.de eine zeit lang nicht mehr auf wikipedia.org verlinken durfte. Gruß -- Frank Murmann Mentorenprogramm 21:09, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Die Personen haben Erfolg vor Gericht gehabt. Nur gestaltet sich die Durchsetzung einer deutschen Gerichtsentscheidung in den USA sehr schwierig! Da geht sehr schnell "Post verloren" und solange es nicht um etwas richtig großes geht, wird da keiner ernst machen. Aber auf dieser Basis können wir hier nicht arbeiten. --rtc 21:46, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Wir haben sogar einen Artikel dazu: Schutzlandprinzip jodo 21:36, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
@rtc: Aus deiner Aussage ergibt sich mir ein logisches Problem. Wenn eine amerikanische Website eine deutsche Übersetzung seiner Texte anbietet und gleichzeitig nach US-Recht legal Fair-Use-Bilder verwendet, dann wird die Seite ja nicht illegal nur weil sie auch aus DE erreichbar ist. Einzig die Entscheidung der Community solche Bilder nicht zu verwenden, steht dem im Weg. Also machen wir uns folglich nicht starfbar, aber es ist hier von einigen (die Mehrheit ist es bestimmt nicht) nicht erwünscht. --Niabot議論+/− 21:28, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
"Wenn eine amerikanische Website eine deutsche Übersetzung seiner Texte anbietet und gleichzeitig nach US-Recht legal Fair-Use-Bilder verwendet, dann wird die Seite ja nicht illegal nur weil sie auch aus DE erreichbar ist." Natürlich wird sie das (in Deutschland). Dazu muss allerdings gesagt werden, dass die Schranken des deutschen Urheberrechts und Fair use vermutlich nicht so groß sind, wie sie immer gemacht werden, und ich gehe davon aus, dass über 90% der bilder in der EN-Wikipedia, bei denen Fair Use behauptet wird, nicht wirklich darunter fallen. --rtc 21:46, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Das bedeutet also im Umkehrschluss, daß ich mich strafbar mache, wenn ich diesen Link anklicke, da nach Deiner Argumentation der Inhalt gegen deutsches Urheberrecht verstößt. -- Frank Murmann Mentorenprogramm 13:20, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Entsprechend dieser Auffassung wären aber so gut wie die gesamte EN:WP eine URV oder ein anderer Tatbestand, nur weil in irgend einem Land ein Gesetz dagegen existiert? Wenn jetzt Polen die Abbildung von Klobrillen verbieten würde, da es als unanständig angesehen wird, macht sich jeder deutsche Händler der auf seiner Website Klobrillen anbietet starfbar? Das ist pure Unlogik und kein Richter mit > 2g Gehirn würde dem zustimmen. --Niabot議論+/− 15:03, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Vielleicht lest ihr jetzt endlich mal die oben bereits verlinkten Artikel Schutzlandprinzip und Forum shopping.-- Wiggum 15:08, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Vielleicht liest Du Dir das nochmal genau durch. Zitat aus Schutzlandprinzip: Schwierig bleibt die Frage nach dem anwendbaren Recht bei Handlungen im Internet, weil die Ubiquität des Internets die klare territoriale Zuordnung einer Verletzungshandlung zu einem bestimmten Schutzterritorium erschwert. Unterschieden werden unter anderem Ort der Tat, Angebotsstaat und Abrufstaat. Der Artikel Forum shopping ist vollkommen unbelegt. BTW: Kann jemand eine WP-Seite nennen, in der explizit steht, daß Bilder wie das in der Überschrift genannte in der de:WP nicht eingebunden werden dürfen? Denn imho ist der einzige Unterschied, ob es nun in der en:WP oder in der de:WP eingebunden ist der, daß in der de:WP deutschsprachiger Text und in der en:WP englischsprachiger Text drumherum steht (zumindest vom rechtlichen Standpunkt aus). Gruß -- Frank Murmann Mentorenprogramm 15:13, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ach was. sугсго 15:51, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Man macht sich natürlich nicht strafbar, wenn man einen .en Link anklickt. Lediglich der Anbieter der Inhalte kann nach deutschem Recht belangt werden. Deutlich wird das bei den US-Beutefotos aus dem 2. Weltkrieg. Nach US-Recht sind sie gemeinfrei, nach deutschem Recht geschützt. --Marcela   15:42, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Naja, Anbieter ist etwas irreführend: Regelmäßig haftet der Hochlader, nicht die WMF als Dienstanbieter, da es sowohl nach D- als auch nach US-Recht große Haftungsprivilegien für (urheber-)Rechtsverstöße gibt. sугсго 15:51, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Tja und wenn sie im Internet sind, dann fühlt sich keiner so recht angesprochen, da dann in aller Regel der Standort der Server oder Betreiber auch der Klageort ist. Wie oft wurde beispielsweise YouTube schon irgendwo verklagt (nicht nur wegen dem Urheberrecht, sondern auch wegen Verletzung von Menschenrechten) und immer wieder griff schließlich amerikanisches Recht, demnach YouTube nicht belangt werden konnte. Hier ist der Fall genau der Gleiche, schließlich bietet Youtube tausende englische Videos an, die aufgrund der Copyright Acts (Fair Use) geduldet werden. Bisher kann ich auch als Deutscher problemlos auf die Inhalte zugreifen. Rein rechtlich sehe ich hier keine Probleme, da die Referenzurteile zeigen, dass das Schutzlandprinzip im Internet nicht greift, da sonst auch Slysoft seinen Laden schon lange hätte dich machen müssen, da man sie entsprechend deutschem Recht verklagen könnte, was jedoch nicht funktioniert. --Niabot議論+/− 15:49, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Warum wurde dann heise online dazu verknackt, seinen Link zu AnyDVD zu entfernen? Oder wieso ist schon mehrmals erfolgreich www.wikipedia.de abgeschaltet worden? Dürfte deiner Logik zufolge gar nicht möglich sein. -- Wiggum 16:12, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Welche Logik? sугсго 16:22, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Das hat hier mit der Verlinkung auf illegale Inhalte zu tun, die per deutschem Recht verboten sind. Zudem ist heise online ja auch in DE ansässig, genauso wie wikipedia.de. wikipedia.org haben diese Fälle bisher jedoch noch nie gestört. --Niabot議論+/− 16:54, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Kennt nun jemand eine WP-Seite, auf der explizit steht, daß es verboten ist oder nicht? -- Frank Murmann Mentorenprogramm 16:59, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Das hat hier mit der Verlinkung auf illegale Inhalte zu tun, die per deutschem Recht verboten sind. - Vielleicht solltest Du zuerst die Grundlagen des Internetrechts lernen, bevor Du hier mit Deinem Blödsinn aufschlägst? - ein erster Einstieg Haftung für Hyperlinks.
@ Frank. aus WP:BR: Bilder auf Commons, die in den USA Public Domain sind, müssen nur dann aus den Artikeln entfernt werden, wenn nachweisbar ist, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist bzw. das Bild in Deutschland geschützt. das Plakat ist von 1939, damit ist erwiesen, dass die Regelschutzfrist sicher noch nicht abgelaufen ist. Ach ja: Jack Dawn und Adrian, die die Masken und Kostüme entworfen haben - ich würde diesen hier Werkcharakter zusprechen - sind erst 1959 bzw. 1961 verstorben, dieses Plakat ist als Bearbeitung davon also in DACH noch bis Ende 2041 geschützt. sугсго 17:16, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke. Das ist alles was ich wissen wollte. Daher klinke ich mich hier aus der Diskussion aus, da sie aufgrund der unterschiedlichen (aber berechtigten) Meinungen sowieso nichts bringt. Gruß -- Frank Murmann Mentorenprogramm 17:24, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

FYI: Website zum Alten Südfriedhof zu München wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Wikipedia offline.

 
Postkarte von 1904, angeblich URV

http://www.myounich.de ist wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Wikipedia offline. Es handelt sich scheinbar um in der Wikipedia/Commons gespeicherte Werke wie: Datei:Anna Dandler.jpg, die den Inhaber der Site zu diesem Vorhaltungen veranlasst haben. Ein Impressum ist leider nicht auffindbar. ST 22:55, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Hm, seltsame Ansichten. URV von 1904 ... hmm ... kennt er den Urheber, und dieser ist erst spät verstorben? Und er ist Erbe? Er könnte sich ja mal auf der WP melden. --Nyks ►Kontakt 23:26, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Impressum gibs nicht, aber zumindest der Inhaber der domain ist in München zu finden... --Taxman¿Disk? 01:05, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ja und dank Google-Cache kann man auch leicht rausfinden, dass man da ggf. an der richtigen Adresse wäre.-- Wiggum 01:10, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich vermute, da bläst sich jemandem gewaltig auf, der Angst vor der Konkurrenz WP hat und um die Einzigartigkeit seiner Website fürchtet. Die Reaktion scheint mir auch eher die einer beleidigten Leberwurst zu sein. ST 01:12, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Klar, aber wir könnten ja doch eine nette Mail an die infoadresse schreiben und ihn bitten, das genauer auszuführen. Immerhin könnten ja n paar echte Fälle drunter sein und dann lieber 4 Bilder weniger, als dass es in einer Woche wieder Arbeit für den Verein gibt. --Taxman¿Disk? 01:14, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ne, die copyfrauden einfach - wenn es noch Urheberrechte gibt, sind die nicht die Inhaber; sonst würden sie ja Butter-bei-die-Fische geben. sугсго 14:54, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
siehe dazu bitte auch WP:VM. --JD {æ} 14:57, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Reiner999 (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) ST 16:37, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Urheberrechtsschutz für Meldebescheinigung Adolf Hitlers ?

Datei:Adolf Hitler An- und Abmeldung Braunschweig 1932-33.jpg
An- bzw. Abmeldebescheinigung Hilters von 1932 und 1933.

In einer Sonderausgabe der Braunschweiger Zeitung (BZ) (aus dem Jahre 2007) befindet sich das Foto/der Scan einer Seite aus der „Braunschweiger Landeszeitung“ (wahrscheinlich aus dem Jahre 1933, auf jeden Fall aus der NS-Zeit). Die Seite aus der Landeszeitung zeigt die original Anmelde- wie auch Abmeldebescheinigung Hitlers aus den Jahren 1932/1933 in Braunschweig.

Fragen:

  1. Ist diese Abbildung urheberrechtlich geschützt (keine Schöpfungshöhe, die BZ ihrerseits gibt keine Quelle an)?
  2. Kann ich sie im Artikel Einbürgerung Adolf Hitlers verwenden?
  3. Was muss ich als Quelle angeben: Braunschweiger Zeitung oder Braunschweiger Landeszeitung – oder beides?

Danke im Voraus! Brunswyk 11:33, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

  1. Kann man nur sagen, wenn man es gesehen hat. Ich nehme mal an, dass das bloss ein Formular wie z.B. eine Steuererklärung ist, wahrscheinlich ist das vollkommen unproblematisch. Lad es einfach mal hoch.
  2. Ist das eine Urheberrechtsfrage?
  3. Soviel wie möglich dokumentieren
-- Wiggum 11:38, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Kann aufgrund fehlender Schöpfungshöhe bleiben. jodo 12:26, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
jo do host recht --FrobenChristoph 22:36, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Titelblatt & Stempel

Cordt von Brandis (1888–1972), Offizier und Freikorpsführer. Titelblatt eines Buches (1934) von ihm [1]. Flohmarktkauf (1€), wegen dem Stempel "Alfred Rosenberg-Bücherspende für die deutsche Wehrmacht". Hat keine Schöpfungshöhe nehme ich an? -- Cherubino 13:44, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich sehe da zumindest keine. sугсго 14:51, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Ist das ätzend. Wer SH sieht, muss sie bei einem Werk der angewandten Kunst wie einem Buchumschlag BEGRÜNDEN und nicht andersrum. Ich frag mich wirklich, ob so Leute denken, dass es uns Spaß macht tausendmal die selbe Frage zu beantworten --FrobenChristoph 22:39, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Das hätt´s jetzt aber nicht unbedingt gebraucht (steckt in dir vielleicht ein kleiner Histo?)... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:07, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
nur ein kleiner? Schau mal auf meine Benutzerseite --FrobenChristoph 13:33, 9. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
war sicher jetzt das 1001 mal, File:Stempel Rosenberg Bücherspende.jpg -- Cherubino 23:10, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich nehme mal, da willst wissen, ob das SH hat, oder (trotz allem wäre wenigstens ein Fragesatz nicht schlecht)? Nein, es hat keine. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:13, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
das tausendunderste mal ist immer magisch. danke :) -- Cherubino 23:19, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Schlachten des Deutschen Krieges

Hallo zusammen, ich weiß nich genau, ob ich hier richtig bin, aber ich habe ein Problem bei mehreren Artikel über die Schlachten des Deutschen Krieges entdeckt, konkret geht es um die Schlachten von Podol, Trautenau und Skalitz. Teile dieser Artikel (namentlich die "Verlauf"-Abschnitte) finden sich 1:1 oder mit leichten Veränderungen in Textdatenbanken des etwas älteren Spiels Age of Rifles (dt. Titel "Das Gewehr"). (Beispiel: Der "Age of Rifles"-Artikel über Skalitz beginnt mit: "Nach dem preußischen Sieg bei Nachod inspizierte der österreichische Befehlshaber Feldmarschall Ludwig von Benedek das VI. Korps unter Ramming und ordnete seinen Rückzug an. Die österreichischen Truppen sollten vom VIII. Korps unter Erzherzog Leopold gedeckt werden. Nach dem sicheren Rückzug des VI. Korps sollte sich auch das VIII. Korps zurückfallen lassen. Als die Österreicher jedoch das Gebiet verließen, begann das V. Preußische Korps unter Steinmetz mit dem Vormarsch. Von Nachod kommend rückte die Armee nach Nordwesten vor und versuchte, eine Verbindung zur restlichen Zweiten Armee der Preußen herzustellen, die südlich von Trautenau und dem Eypel Paß vorrückte.")

Es ist aber in den Wikipedia-Artikeln meistens eine Quelle angegeben, sodass ich mir nicht sicher bin, ob der Bearbeiter vom Spiel oder das Spiel vom Buch abgeschrieben hat. Vielleicht gibt es jemanden, der sich besser auskennt (das Buch hat?) und das einmal überprüfen kann? (Bearbeiter anzuschreiben ist wohl wenig sinnvoll, die entsprechenden Erweiterungen sind schon relativ alt und stammen von einer IP). Falls ich mich hier an die falsche Seite gewandt habe, bitte ich um Entschuldigung und einen kleinen Hinweise, wo meine Bedenken besser aufgehoben sind. Viele Grüße, --SEM 13:48, 9. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Bild und Text aus Wikipedia für meine eigene Website

Hallo,

seit 3 Stunden lese ich jetzt schon die Wiki Urheberrechtsregeln und Lizenzfragen und weiß immer noch nicht, wie ich einen aus Wikipedia übernommenen und bearbeiteten Text und ein aus Wikipedia kopiertes Bild so kennzeichnen muss, dass ich sie - ohne rechtliche Probleme befürchten zu müssen - auf meiner eigenen Website veröffentlichen darf. Ein Beispiel findet Ihr hier: http://www.trittauer-stiftung.de/trittauer-strassen/bunsenstrasse.html Ganz unten auf der Seite steht: (Text und Bild aus Wikipedia zusammengestellt.) Das Wort "Wikipedia" ist verlinkt auf http://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Wilhelm_Bunsen, d.h. auf den Originaltext in Wikipedia, den ich nur etwas zusammengestrichen habe. Das Bild stammt direkt aus dieser Seite. Das Strassenprojekt steht derzeit nur testweise im Netz, es ist noch nicht offiziell veröffentlicht. Bin ich mit den obigen Angaben jetzt auf der sicheren Seite? Falls nicht - wie müssen meine Angaben lauten, damit ich nicht juristisch belangt werden kann?

Ich hoffe, jemand kann mir helfen.

mfg Bruno Scharnberg (nicht signierter Beitrag von 84.140.217.176 (Diskussion | Beiträge) 0:16, 10. Feb. 2009 (CET))

Hallo Bruno, schau mal bei Wikipedia:LB#Praktische Anwendung in Online-Medien. "Falls nicht - wie müssen meine Angaben lauten, damit ich nicht juristisch belangt werden kann?" Die Lizenz der Wikipedia wurde für Softwaredokumentation entworfen und lässt sich praktisch nur einhalten, wenn es um ein gedrucktes Buch mit relativ wenigen Autoren geht. Für Wikis wie die Wikipedia machen die Regeln der Lizenz größtenteils keinen Sinn, so dass es unmöglich ist, auf der sicheren Seite zu stehen. Versuche, die Lizenz nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten, dann wirst Du wohl am sichersten fahren. Die Free Software Foundation, die Wikimedia Foundation und Creative Commons haben aber eine neue Version der Lizenz erstellt, die diese Probleme lösen soll. Es wird allerdings noch eine Weile dauern, bis diese Maßnahmen hier wirksam sind. --rtc 00:28, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Insbesondere für Bilder die als CC-BY-SA oder mehrfach (CC-BY-SA + X) lizenziert sind bestehen im allgemeinen Fall keine Probleme, da hier eine Erwähnung des Urhebers ausreicht und man nicht so schnell in einer solche Fußangel treten kann. --Niabot議論+/− 01:23, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Vorsicht, auch Creative Commons (CC_BY_SA) verlangt eine Kopie des Lizenzvertrags auf der eigenen Seite, mindestens einen Link auf den Lizenztext (z.B. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode, dort 4.a) --Martina Nolte Disk. 03:38, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Hinzu kommt bei allen hier verwendeten Lizenzen, dass die neuen Inhalte, die daraus entstehen, wieder unter die gleiche freie Lizenz gestellt werden müssen. Der verwendete Wikipedia-Artikel darf nicht mit anderen Inhalten, die unter anderen Lizenzbedingungen stehen, kombiniert werden, bzw. damit das möglich ist, müssen auch diese Inhalte unter die entsprechende GFDL gestellt werden. Die Artikel stehen alle in einem direkten Zusammenhang, das ist keine beliebige Zusammenstellung voneinander unabhängigen Texten. Die gesamte Webseite, d.h. genauer alle Straßenartikel stellen meines Erachtens den neuen Inhalt dar, der komplett unter die GFDL gestellt werden muss. -- Torsten Bätge  08:32, 10. Feb. 2009 (CET)

Ähhh nein:

„1.8 7. AGGREGATION WITH INDEPENDENT WORKS - A compilation of the Document or its derivatives with other separate and independent documents or works, in or on a volume of a storage or distribution medium, is called an "aggregate" if the copyright resulting from the compilation is not used to limit the legal rights of the compilation's users beyond what the individual works permit. When the Document is included in an aggregate, this License does not apply to the other works in the aggregate which are not themselves derivative works of the Document.“

{Nachsignatur sугсго 08:51, 10. Feb. 2009 (CET)}[Beantworten]
Die für eine Aggregation notwendige Unabhängigkeit ist in diesem Fall nicht gegeben, weil es einen engen Zusammenhang zwischen den Straßenartikeln gibt. -- Torsten Bätge  09:06, 10. Feb. 2009 (CET)
Das genügt nicht, damit das Copyleft greift. Dafür muss schon ein so starker Zusammenhang existieren, dass wenn man einen Teil wegnimmt der Rest in seinem Wesensumfang beeinträchtigt wird. Hier sind es völlig getrennte Artikel, die für sich unabhängig sind; daher gibt es keine Probleme. --rtc 12:27, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Landungsbrücken.wmt.jpg

Guten Tag,

verstehe ich das richtig, dass ich oben genannte Datei (Foto) in einem Infoflyer über den Leine-Heide-Radweg, der gerade von uns erstellt wird, verwenden darf ? Und was genau muss ich dazu als Quelle angeben ?

Tourismus Region Hannover Ursula Rademacher Prinzenstr. 12 30159 Hannover

info@leine-heide-radweg.de(nicht signierter Beitrag von 89.182.7.17 (Diskussion | Beiträge) 9:56, 10. Feb. 2009 (CET)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:47, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo, theoretisch können Sie das Bild verwenden, aber effektiv dürfte das in einem Flyer nicht möglich sein. Die Lizenz verlangt den Abdruck des gesamten Lizenztexts, was ca. 2-3 DIN A4-Seiten sind. Sollten Sie das Bild verwenden wollen, wäre es am besten, den Urheber zu kontaktieren, entweder auf seiner Diskussionsseite oder per E-Mail. Sollten Sie keinen Wikipedia-Benutzernamen haben, findet sich seine Mailadresse auch unter Kontakt auf seiner Homepage. Beste Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:47, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo, ich bitte um fachkundiges Feedback in dieser Disk: Wikipedia_Diskussion:WikiProjekt_Politiker#URV_im_Artikel_Liechtensteinischer_Landtag.Karsten11 10:08, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

http://www.medizinwelten.de - Bitte um Beurteilung

Eine Plattform, auf der Bilder aus den Medizin-Bereich von Nutzern bereitgestellt werden können (Anmeldung erforderlich, nur für Fachpersonal). Die Inhalte können angeblich frei genutzt werden, die Lizenzformulierung erscheint mir allerdings etwas dubios (http://www.medizinwelten.de/nutzungsbedingungen):

Das Nutzungsrecht umfasst die Vervielfältigung und Verbreitung des auf medizinwelten.de verfügbaren Materials sowie das Recht auf Bearbeitung und Umgestaltung. und Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt unentgeltlich. Der Verwender ist berechtigt, die Bilder von medizinwelten.de für kommerzielle und nicht kommerzielle Vervielfältigungen zu nutzen. Der Verwender ist verpflichtet, bei Verwendung von Material von medizinwelten.de für jeden Beitrag medizinwelten.de in Verbindung mit dem Autorennamen als Quelle anzugeben.

allerdings auch: Ausgeschlossen ist eine Nutzung in Datenbanken, Katalogen und die Bereitstellung von Material zum Download oder zum Verkauf.

Widerspricht sich, oder? Ich vermute, im Zweifelsfall Bilder lieber nicht nutzen. Grüße, --Andante ¿! WP:RM 16:48, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

So ist es, das sind leider für freie Medien inakzeptable Einschränkungen. Die Bilder von dort können wir hier also nicht hosten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:28, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Hat dieses aus trivialen Elementen zusammengesetzte Wappen Schöpfunghöhe, und wenn ja, warum?

en:File:Pucsp-coat-of-arms.png--Captcha-Nick 23:10, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Siehe auch Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Bilder_aus_anderen_Wikis_einbinden. Ich bleibe bei meiner Aussage: Ich sehe Schöpfungshöhe aufgrund der detailreichen Darstellung der Elemente des Wappens. jodo 00:11, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Was wäre wenn ich das Wappen aus einer Papstwappenvorlage, einem Seidenband, einem Schwert und fünf Lilien zusammensetzen würde. Angenommen meine Version würde sich von einem zufällig gewählten Wappen der Uni in etwa soviel unterscheiden wie verschieden Versionen, die die uni auf ihrer Webseite verwendet, untereinander. Wäre das Lexikalisch ok und vom Urheberrecht unbedenklich? --Captcha-Nick 00:45, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

"Ich sehe Schöpfungshöhe aufgrund der detailreichen Darstellung der Elemente des Wappens." Das genügt aber nicht. Es ist nach wie vor eine handwerkliche Darstellung. Bei Design gelten andere Maßstäbe als sonst! Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig betont. Hier nochmal zur Erinnerung, scheint wohl keiner zu lesen? --rtc 01:49, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

 
Laufendes Auge von Franz Zauleck: Dem Logo selbst als „Kleine Münze“ der Gebrauchskunst keinen Urheberrechtsschutz zuzugestehen ist laut BVerfG verfassungsgemäß, weil die Eintragung als Geschmacksmuster möglich ist.

Ausgehend von der Definition des urheberrechtlichen Werkes als persönlicher geistiger Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG) verlangt der Bundesgerichtshof für das Vorliegen der Werkeigenschaft in ständiger Rechtsprechung ein gewisses Maß an Gestaltungshöhe (vgl. die Darstellungen von Loewenheim in: Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl. 1999, § 2 Rn. 32 ff.; Dreyer in: Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 2004, § 2 Rn. 53 ff., der von „Schöpfungshöhe“ spricht). Für fast alle Werkarten setzt er dabei eine relativ niedrige Grenze an, so dass in der Regel schon Werke mit geringer Gestaltungshöhe (die so genannte Kleine Münze) urheberrechtlichen Schutz genießen. Das gilt unter anderem auch für Werke der bildenden Kunst (vgl. BGH, GRUR 1995, S. 581 <582> – „Silberdistel“).

Anderes gilt nach der Judikatur des Bundesgerichtshofs hingegen im Bereich der angewandten Kunst, also bei Gebrauchsgegenständen mit künstlerischer Formgebung (so Nordemann/Vinck in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl. 1998, § 2 Rn. 21; Loewenheim, aaO Rn. 156) und damit bei Werken, die nicht nur zur Betrachtung bestimmt sind, sondern zugleich einem Gebrauchszweck dienen (vgl. BGH, aaO; so auch Nordemann/Vinck, aaO Rn. 52; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. Aufl. 2001 Rn. 202; Loewenheim, aaO Rn. 156). Hier stellt die Rechtsprechung höhere Anforderungen an die Gestaltungshöhe und verlangt für die Werkqualität und damit für den Urheberrechtsschutz ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung (vgl. BGH, aaO, sowie BGHZ 138, 143 <147> – „Les-Paul-Gitarren“).

Begründet wird das mit der Möglichkeit des hier gegebenen Geschmacksmusterschutzes nach dem Geschmacksmustergesetz. Zwischen Urheber- und Geschmacksmusterrecht sieht der Bundesgerichtshof keinen Wesens-, sondern nur einen graduellen Unterschied (vgl. BGH, GRUR 1995, S. 581 <582> – „Silberdistel“; so auch Loewenheim, aaO Rn. 157; Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. 1997, Allgemeines Rn. 19; Nirk/Kurtze, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. 1997, Einführung Rn. 44 ff.). Da sich aber bereits eine geschmacksmusterfähige Gestaltung von der nicht geschützten Durchschnittsgestaltung, dem rein Handwerksmäßigen und Alltäglichen, abheben müsse, sei für die Urheberrechtsschutzfähigkeit ein noch weiterer Abstand zu fordern. Der Urheberrechtsschutz setze danach einen höheren schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad voraus als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden dürfe (vgl. BGH, aaO).

Die Literatur stützt diese Auffassung mit der Überlegung, dass der an sich einheitliche Werkbegriff des § 2 UrhG bei der angewandten Kunst durch den Geschmacksmusterschutz nach Maßgabe des Geschmacksmustergesetzes als lex specialis durchbrochen werde (Nordemann/Vinck, aaO Rn. 21, 52) und die formellen Anforderungen des Geschmacksmustergesetzes – Anmeldung zur Eintragung und Zahlung der Anmeldegebühren – unterlaufen werden könnten, wenn Urheberrechtsschutz auch für die „Kleine Münze“ gewährt würde (vgl. Dreyer, aaO Rn. 59). Im Übrigen gehe es bei Werken der angewandten Kunst darum, zu verhindern, dass nahe liegende Gestaltungselemente monopolisiert würden (vgl. Schack, aaO Rn. 207).

Wikipedia:Wappen klingt anders. Nachzeichen erlaubt, hat aber Schöpfungshöhe, sonst wären unsere ganzen Papstwappen mit CC-by-sa und GFDL copyfraud.--Captcha-Nick 01:51, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Sind sie auch. Wikipedia:Wappen setzt sich überhaupt nicht mit dieser Frage auseinander und sagt z.B. "Bei aktuellen, von Designern entworfenen Wappendarstellungen, die wie Logos gestaltet sind, ist davon auszugehen, dass die Schöpfer einen Urheberrechtsschutz beanspruchen und die Rechte bei der Gebietskörperschaft liegen, die sich wahrscheinlich ein ausschließliches Nutzungsrecht vertraglich gesichert hat." ohne auch nur mit einem Wort auf das Urteil des BVerfG einzugehen. --rtc 02:41, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Wer Schöpfungshöhe bei Werken der angewandten Kunst sieht, hat das ausführlich zu begründen. Ich kann in "detailreiche Darstellung des Wappens" keinerlei hinreichende Begründung erkennen, die das deutliche Überragen schlüssig belegt. Solche Amtswappen folgen jahrhundertealten Darstellungskonventionen, es besteht also überhaupt kein Spielraum für schöpferische Gestaltung --Historiograf 23:07, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

ACK - wer SH sieht, muß sie begründen - ich sehe keine. --Marcela   23:42, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

FYI: Musterprozess und Urteil zur Kopie aus Zitatedatenbank

s. Wikipedia:Fragen_von_Neulingen#Copyright_Datenbanken_-_Musterproze.C3.9F_-_Erstentscheidung. Vielleicht möchte sich der eine oder andere mal in das Urteil einlesen, ist ja auch für WP (und erst recht WQ) von Interesse... --Taxman¿Disk? 10:41, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Kompatibilität

Hi! Gibt es irgendwo eine Aufstellung, welche Bildlizenzen zueinander kompatibel sind. Würde gerne verschiedene Bilder zu einem neuen verarbeiten, aber mit welchen Lizenzen geht das genau? --[Fɑːbiːjɑːn] 19:27, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

GFDL (und ähnliche) sind nicht mit CC kompatibel, alle anderen Kombinationen gehen. --Marcela   20:41, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ach was..... (Auf den Commons gibt es etwa 20 Lizenzen, die mit mindestens einer GFDL- oder CC-by-Sa-Fassung nicht mischbar sind) CeCILL hat einige Schwierigkeiten mit CC-by-Sa, GFDL 1.2-only mit GFDL pur und GFDL 1.3 nicht; die Mozilla-Lizenz ist zu beiden nicht richtig passend, GPL und LGPL haben da auch einige Schwierigkeiten (bei den letzten dreien liegt das aber an der vollkommenen Ungeeignetheit für andere Dinge als Code, aber mit spätestens mit svg überlappen Medien und Code ja miteinander.) sугсго 21:01, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Wir sind hier auf .de und nicht auf Commons. Dort gibt es die abenteuerlichsten Lizenzen, dazu äußere ich mich hier nicht. --Marcela   23:40, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Urheberrecht, 70+

Hallo,

zum Urheberrecht habe ich eine Frage. Gibt es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch Einschränkungen bezüglich der Verwendung des Werks? Ist beispielsweise

  • Kürzung
  • Verballhornung
  • Verfremdung
  • Anpassung an die Rechtschreibreform
  • Übersetzung
  • ...

erlaubt? Das wird in Urheberrecht nicht so richtig klar. Auch nicht in Gemeinfreiheit oder wikisource. -- LoKiLeCh 20:30, 11. Feb. 2009 (CET)

Mit gemeinfreien Werken kannst du eigentlich machen was du möchtest, zumindest aus Sicht des Urheberrechts. Es können aber andere Rechte betroffen sein. Kommt also auf den konkreten Fall an. --Marcela   20:39, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Du meinst, man mit dem veränderten Werk niemand beleidigen, erschlagen, ...? -- LoKiLeCh 21:31, 11. Feb. 2009 (CET)

Es gibt nach deutschem Recht keine solchen Einschränkungen. Markenrechtlich kann z.B. ein Buchcover geschützt sein oder neu geschützt werden, da ein markenrechtlicher Schutz unbefristet ist. Die obigen Verwertungsformen sind bei gemeinfreien Werken nach deutschem Recht (andere Staaten kennen ein überdauerndes droit moral) OK --Historiograf 23:10, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Wobei ich eine Anpassung an die Rechtschreibreform (welche? 1904, 1996?) schon bedenklich finde, das wäre zumindest aus Wikipedia-Sicht Quellenfälschung. --Marcela   23:35, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Man kann sicherlich von Einschränkungen kultureller Art sprechen. Wenn Du das Werk verballhornst, wirst Du vielleicht als großer Satiriker bekannt. Wenn Du das Werk schlecht / falsch übersetzt, ist Dein Ruf als Übersetzer dahin. Wenn Du ein wenig bekanntes Goethe-Gedicht als Dein eigenes ausgibst, wird nur schwer ein Verleger auch Jahre später Deine wirklich selbst geschriebenen Gedichte veröffentlichen wollen. BerlinerSchule 02:01, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Entscheidet ein bestimmter Admin, welche Richtlinie gilt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923#Erinnerung --Historiograf 23:17, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Bilder von Kurt Tauber (Kameramuseum.de)

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Ralf_Roletschek#.5B1.5D - ich habe da jetzt echt ein Problem. Ich habe ihm versprochen, die Bilder unter GFDL 1.2 und mit (von ihm ausdrücklich gewünschter) französischer Lizenzerklärung zu veröffentlichen. Zeugen dazu sind in Nürnberg anwesend gewesen. Er hat ausdrücklich erklärt, daß er nicht möchte, daß seine Bilder auf Commons landen, weil er kein englisch kann und sie dort nicht verfolgen kann. Die ca. 600 Bilder von ihm habe ich unter einem Account hochgeladen, der seinen Namen trägt, das war so abgesprochen. Nun wandern langsam einige Bilder nach Commons. Dabei behalten sie nicht die ursprünglichen Lizenzerklärungen auf französisch, was er ausdrücklich gewünscht hat. Ich bitte darum, sämtliche Fotos von Kurt Tauber zu löschen. GFDL-1.2 ist hier unerwünscht und bei der Übertragung auf Commons wird die Lizenzerläuterung nicht übertragen, es widerspricht auch seinem Lizenzwunsch. Ich weiß, daß dies grenzwertig ist - ich habe ihm aber versprochen, daß seine Bilder so wie gewünscht hochgeladen werden. Ich bitte um Löschung der Bilder. --Marcela   01:30, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

bestätigt --Eva K. ist böse 01:48, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Kurt Tauber ging es um eine "Bilderspende für Wikipedia". Dass es keine Verwertungsgesellchaft gibt, die sich um Lizenzverstöße kümmert, war ihm als pensionierten Berufsfotografen schon schwer zu vermitteln, aber mit dem Hinweis "wenn ich mich schon selbst drum kümmern muss, dann bitte nur in dem Bereich, wo ich's auch nachvollziehen kann". Daraus ist dann eine GFDL1.2 auf de "mit mehrsprachigem Lizenzplate" geworden. Wenn das jetzt nicht mehr möglich ist, dann würde ich, wie Ralf, die Löschung dieser Bilder erbitten. (Einfordern wird sie sich nicht lassen.) -- jha 01:50, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich bin auch dafür, in diesem Fall dem Löschwunsch zu entsprechen. Der Fotograf hat ja offenbar nie wirklich eine freie Lizenz für seine Bilder gewollt - Ralf schreibt auf seiner Diskussionsseite: "Er möchte nicht, daß seine Bilder bei Commons landen, weil er kein englisch kann. Er möchte es deshalb nicht, weil er nicht nachvollziehen kann, was dort mit seinen Bildern geschieht." Zu einer freien Lizenz - selbst zur GNU-FDL - gehört es, dass die Verwendung der Bilder nicht mehr der Kontrolle des Fotografen unterliegt; es ist dabei ganz natürlich und selbstverständlich, dass sie in vielfacher Weise verwendet werden können, ohne dass man das alles verfolgen/nachvollziehen kann. Der Fotograf wollte das offenbar nicht; die Kombination aus "GNU-FDL 1.2-only + No-Commons" ergibt dann aber in der heutigen Situation ein "nicht mehr behaltbar" (auf Commons wäre ja 1.2-only im Gegensatz zu uns noch akzeptiert, aber wenn er die Bilder nicht dort haben will...) Gestumblindi 02:51, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

GFDL ist GFDL; die Übertragung auf Commons ist davon umfasst; jede Beifügung zur GFDL ist unwirksam, also kann uns der Wunsch der Beschränkung der Verwendung egal sein. Soll er Ralf verklagen, weil er ihm vollkommenen Müll über die Lizenz erzählt hat. sугсго 09:47, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Kurt Tauber wird mich nicht verklagen. Und die Lizenzen haben ihm mehrere Teilnehmer in Nürnberg erklärt. Aber die haben ja nur Müll erzählt wie du meinst. Es geht hier um die Bitte, die Bilder zu löschen. --Marcela   12:40, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Syrcro, "GFDL ist GFDL", gewiss; aber wenn der Urheber so offensichtlich gar keine freie Lizenz (also z.B. GFDL ohne Beifügung) gewünscht hat; wenn er seine Bilder hier nur sehen möchte, wenn er ihre Verwendung nachverfolgen kann und sie im Glauben, dass das so gehandhabt werde, zur Verfügung stellte - dann war es einfach ein Irrtum, diese Bilder hier hochzuladen, es hätte gar nicht passieren sollen. M.E. ist es zumindest moralisch und wahrscheinlich auch rechtlich nicht haltbar, nun darauf zu bestehen, dass die Bilder doch mit einem "GFDL"-Baustein hochgeladen wurden und sie wie jedes andere GFDL-Bild zu behandeln, wenn, wie Ralf überzeugend darlegt, dies nicht im Sinne des Lizenzgebers ist. Wir tun damit auch unseren Nachnutzern keinen Gefallen. Gestumblindi 13:41, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Wo, bitte, ist das Problem, auf Commons auch diese Vorlage in französischer Sprache zu übernehmen? Das hätte man proaktiv machen können, denn dass zumindest einzelne Bilder irgendwann, unabhängig von dem 1.2only-Gedöns, auf Commons landen, war doch von Anfang an klar, da die Bitte, die Bilder nicht nach Commons zu schieben, nicht bindend ist. — Raymond Disk. Bew. 13:58, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

@Raymond: Bindend nicht, war aber lange Zeit geübte Praxis, auf die man sich im allgemeinen verlassen konnte. Ich kann nur Gestumblindi zustimmen, daß in diesem Fall ein unbürokratische Löschung angebracht wäre. Schade um die Bilder, schade, daß darüber unnötiger Streit entsteht, aber Fehler passieren halt. @syrcro: Auch auf commons verschwinden gelegentlich Bilder auf dem kurzen Dienstweg, wenn der Uploader glaubhaft versichert, daß er irrtümlich gehandelt hat oder ein ernsthaftes Problem mit dem Foto darlegen kann. In solchen Fällen auf Lizenzen herumzureiten ist kontraproduktiv, es geht darum, einen Fehler wiedergutzumachen und den Schaden (auch fürs Projekt) zu begrenzen. Sowas ist selbst im Strafrecht möglich. Aber man kann latürnich auch Prinzipien zu Tode reiten. -- Smial 14:16, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich habe mich zur Frage der Löschung gar nicht geäußert. Und ich bin garantiert kein Prinzipienreiter, denn ich weiß, dass Fehler passieren und ich selber auch Fehler mache. Ich ärgere mich nur gerade darüber, dass 20 Wikipedianer beim Nürnberger Workshop, die Zeuge der Gespräche waren, nicht erkannt haben, dass die Vereinbarung mit Herrn Tauber auf Dauer so nicht haltbar ist. Unabhängig von dem 1.2only-Gedöns. — Raymond Disk. Bew. 14:36, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Das ist in der Tat recht ärgerlich, vor allem, wenn das von Mitarbeitern kommt, denen man eigentlich ein gewisses Grundwissen in Lizenzfragen zutraut. Nun ist das Kind aber leider schon in den Brunnen gefallen. Da hier offensichtlich dem Urheber eine freie Lizenz falsch erklärt wurde, ist die Willenserklärung des Urhebers nicht eindeutig genug, um davon auszugehen, dass er wirklich einer freien Lizenz mit allen ihren Folgen zustimmt. Daher würde ich in diesem Fall die Löschung empfehlen, wir tun weder uns, noch den Urhebern, noch den Nachnutzern einen Gefallen mit solchen Bildern. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:59, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Als wir mit ihm gesprochen haben, konnte niemand ahnen, daß 1.2 hier ungültig wird. Als wir mit ihm gesprochen haben, wurde dem Benutzerwunsch, Bilder nicht nach Commons zu verschieben noch weitgehend entsprochen. Wir haben ihm deutlich erklärt, daß solch ein Wunsch keine Rechtsgrundlage hat und wir haben ihm auch die Lizenzen lang und deutlich erklärt. Die Situation ist einfach anders als damals. Ob und wie wir seine Bilder verwenden war wochenlang Thema in vielen Mails, die hin-und-hergingen und auch beim Workshop wurde das nicht "mal schnell" nebenbei besprochen. Und die etwa 2000 Fotos von Kameras habe ich dann nicht hochgeladen, weil da auf fast allen ein Logo drauf ist und er Ärger bekommen könnte, wenn das auf Commons landet. Diese Fotos hat er ebenfalls freigegeben. --Marcela   15:29, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Die Situation ist immer noch die selbe; Freie Lizenzen sind nicht beschränkbar, sonst wären es keinen und der Wunsch auf außerhalb der Wikipedia nutzbare Bilder nicht auf den Commons haben zu wollen, ist doch recht eindeutig als Wunsch nach keiner freien Lizenz zu erkennen. Und: Ja ihr habt ihn misserabel beraten, Du, Ralf, denkst doch immer noch, dass Beigaben zur GFDL wirksam sind. sугсго 15:33, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Das kommt IMHO auch davon, wenn man Leute, die mit Lizenzen und Juristensprache nicht viel am Hut haben, zu einer Freigabe als GFDL statt einer einfachen CC-Lizenz überreden will. Die genaue Auslegung der GFDL (und erst recht einzelner Versionen) ist ja selbst hier nicht unumstritten, da bleibt es IMO oft fraglich, ob derjenige wirklich erkennt, worauf er sich da einläßt. CC-Lizenzen haben zumindest deutschsprachige, kurze, einfach zu verstehende Lizenzbedingungen. --Kam Solusar 21:21, 13. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich möchte mal wissen, wozu wir das vor einem Jahr überhaupt diskutiert haben. Schon damals haben mehrere Leute darauf hingewiesen, dass irgendwelche Nebenabsprachen problematisch sind, dass die GFDL sich ändern könnte usw. usf...-- Wiggum 21:33, 13. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Wo wir dabei sind: Die OTRS-Freigabe ist in Arbeit, sie wird nachgereicht. --RalfR (Ex-A) → BIENE braucht Hilfe 03:02, 9. Jan. 2008 (CET) [Stammt von dieser Seite hier; es geht um die Freigabe zu den Bildern] Wird das noch was? sугсго 21:47, 13. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Hitler-Photograph Hoffmann heute gemeinfrei?

Zufälligerweise sehe ich in der it-WP dieses Foto: [2] mit einem Kommentar, der dem, was hier früher mal zu lesen war, zu widersprechen scheint, etwa (ist auf Englisch), dass das Bild zwar nicht gemeinfrei sei, aber dennoch als gemeinfrei behandelt werde. Danach wird (auf Italienisch) dazu aufgerufen, es doch auf Commons hochzuladen. Experten bitte mal nachschauen... BerlinerSchule 01:55, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Nach DACH- Recht ist dieses Bild nicht gemewinfrei. --Marcela   02:07, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Dann gilt das doch erst recht in Italien mit seinem eher noch strengeren Urheberrecht. In der it-WP steht das Foto in mehreren Artikeln. Und ich sehe gerade, dass der Fotograf 1957 gestorben ist, also noch lange keine 70 Jahre... BerlinerSchule 02:11, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich habe das mal in der itWP auf der Seite, die unserer "Fragen zur Wikipedia" entspricht, angesprochen. Mal sehen, was geschieht. BerlinerSchule 02:24, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Der Dateiname verrät, dass das Bild von einem anderen MediaWiki kommt: en:File:Adolf Hitler cph 3a48970.jpg. --32X 18:44, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Und in en:Template:PD-HHOFFMANN findet sich auch die Erklärung: dieses Bild (und andere) gilt nach amerikanischem Recht in den USA als public domain, weitere Details s. dort. Außerhalb der USA ist das m.E. ohne Belang. -- Rosenzweig δ 19:25, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Richtig, in den USA gilt sowas als PD, außerhalb der USA sind die Bilder geschützt. Ob .en es nutzt oder nicht - bei uns geht es nicht und in Italien ebensowenig. --Marcela   01:28, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Mal abgesehen davon, dass auch die Erklärung (auf Commons), warum die Fotos denn in den USA PD seien, für mich als Laien etwas exotisch wirkt, wurde es jetzt auf der itWP nach Rücksprache mit einem Nutzer, der sich besser auskennt als ich, entfernt. Danke auch für die Infos hier! BerlinerSchule 04:51, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

CC-by und CC-by-sa mischen?

Bin gerade bezüglich eines Bildes, das aus Fotos mit verschiedenen Lizenzen zusammengestellt worden war, gefragt worden ob CC-by und CC-by-sa gemischt werden können. Bin mir jetzt selbst etwas unsicher gewesen, hab auch auf Anhieb keine Infos dazu gefunden.

Also: ein Bild unter CC-by, eines unter CC-by-sa. Ich denke, eine Collage dürfte nicht als CC-by lizenziert werden, weil da dann die share-alike-Bedingung fehlt. Wenn man es als CC-by-sa lizenzieren würde, würde man aber dadurch dem CC-by-lizenzierten Bild weitere Nutzungs-Beschränkungen hinzufügen, was die Lizenz verbiet. Liege ich also richtig, daß die beiden Lizenzen nicht kompatibel sind, oder ist das irgendwo in den Vollversionen der CC-Lizenztexte (Legal Code) geregelt? --Kam Solusar 06:49, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Richtig, es darf nie ein Bestandteil wegefallen. Allerdings steht nirgens, das es verboten ist dass an eine Bildteil ein -sa angehängt werden darf, da die bissherigen Lizenzeinschränkungen ja erhalten bleiben. Worauf du allerdings noch zusätzlich achten musst, ist welche CC Versions-Nummer verwednet wurden. Vorallem bei 1.0 im vergleich zu denn andern 2.5 und 3.0, ist darauf zu achten, dass immer die niedrigste Nummer verwendet wird. Da die Version 1.0 noch kein automatische Anpassunga an eine neue Variante kennt. Wenn du also ein Coallage aus CC-by 1.0 und CC-by-sa 2.5 Bildern machen willst, solltest du diese unter CC-by-sa 1.0 Lizezieren. Aber am sichersten ist immer die Varinate, in der du denn Fotografen um eine passende Lizenz bittest (So das alle Bilder die gleiche Lizenz haben). Wenn ein Bild eine Doppellizenz (z.B. GDFL und CC-by-SA-all) hat, darfst du auswählen. Du bist nicht verpflichtet beide Lizenzen zu benutzen, vorallem in diem Zusammenhang mit Collagen.Bobo11 09:03, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Das gaht nicht: die By-Sas sind nicht abwärts kompatibel: aus 2.0 kann man immer 2.0+ machen, aber nie 1.0.

„Sie dürfen eine Abwandlung ausschließlich unter den Bedingungen 1. dieser Lizenz, 2. einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen, 3. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 US), 4. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts, oder 5. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz

verbreiten oder öffentlich zeigen.“

Nr. 4 b der CC-Lizenz „Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“ ([3])
Man könnte versuchen, cc-by-sa 1-2 als kompatibel Lizenz zu definieren, dann würden die Einschränkungen der i-iv aber in Leere laufen.
Also immer die höchste Fassung der BY-SA Lizenzversion nehmen (gilt bei Einzellizenzen, bei Mehrfachlizenzen immer die niedrigste Lizenz nehmen, unter der alle lizenzierbar sind). sугсго 10:03, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Nein so einfach ist eben auch nicht. Denn die CC-by-sa 1.0 ist NICHT aufwärtkompatibel, da sie eben kein und höhere Version besitzt. Aber ich bleib bei meinem Tip, bei fehlender passender CC-by-sa Versionslizenz (also nur 1.0 und man bräuchte 3.0, oder umgekehrt) den Linzenzgeben höflich anfragen ob es sie nicht unter der entsprechenden Versionsnummer (oder noch besser gleich als CC-by-sa all) frei gibt. Bobo11 22:43, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für die Erklärung. Es handelte sich um zwei Bilder, die als CC-by 2.0 bzw. CC-by-sa 2.0 lizenziert sind. Eine Collage aus beiden müßte also wenn ich richtig verstehe ein {{Bild-CC-by-sa/2.0}}-Bapperl (oder höhere Version) bekommen. --Kam Solusar 21:13, 13. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
So ist es. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:42, 13. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ja, bei diesem Fall hast du keine Versionsprobleme. Und du kanst beide Arten von Bilder verwenden und musst die Collage unter CC-by-sa 2.0 stellen. Bobo11 12:46, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Genehmigung des Urhebers bzw. Rechteinhabers fehlt

Hallo zusammen! Ich habe in den letzten Tagen einen Eintrag über die Firma Roto Frank verfasst und die Bilder allesamt mit einer Lizenz versehen...nun steht bei jedem Bild (sieh Überschrift) "Genehmigung des Urhebers bzw. Rechteinhabers fehlt". Da alle Bilder von der Firma selbst erstlellt wurden möchte ich kurz Fragen, ob es dann genügt, eine Bestätigung für die Bilder an permissions-commons-de@wikimedia.org zu schicken?

mfg(nicht signierter Beitrag von Roto (Diskussion | Beiträge) 10:18, 12. Feb. 2009 (CET)) [Beantworten]

Das von dir beschriebene Verfahren sollte zum Erfolg führen, nur das nicht du sondern am besten die Firma die Mail schicken sollte, nachdem sie sich mit dem Fotografen abgesprochen haben, weil ich hab noch nie eine Firma Bilder erstellen sehen, und es kommt auf den Vertag zwischen Fotograf und Unternehmen an, ob sie die Bilder in dieser Weise freigeben dürfen.--Nick 10:28, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]


Danke für die schnelle Antwort. Dann werd ich das so machen und diese Bestätigung schnellstmöglich abschicken! mfg(nicht signierter Beitrag von Roto (Diskussion | Beiträge) 10:36, 12. Feb. 2009 (CET)) [Beantworten]

Foto von Büchern

Hallo, ich habe Fotos von Büchern gemacht ([4], [5], [6]) und wollte die in einem Wikipedia-Artikel verwenden, wurde dann aber darauf hin gewiesen dass das eine Urheberrechtsverletzung ist. Meine Recherche zu dem Thema ist nicht sehr weit gekommen, ich glaube aber mittlerweile dass das tatsächlich nicht erlaubt ist. Andererseits habe ich noch den Begriff "Fair Use" im Hinterkopf. Kann mir jemand da genaueres sagen ? Muss ich die Bilder löschen oder können sie verwendet werden ? -- DarkDust 11:12, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Fair Use gibt es im deutsch Urheberrecht nicht. Die Bilder müssen leider gelöscht werden. Du könntest die Bilder sehr klein engescant auf der en-Wikipedia hochladen, als fair use, du musst dann aber auch eine Fair Use Rationale dazu schreiben. (so wie hier) --Nick 11:18, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Auf den Commons sind Fair-Use-Dateien auch unerwünscht, daher habe ich diese dort zur Löschung vorgeschlagen. sугсго 11:54, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Alles klar, danke für die Infos. -- DarkDust 12:50, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Logo-upload

Geht eine solche Form des Umgangs mit Bildern in Ordnung oder ist sie URV? Anka Wau! 14:05, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Klarer Fall für Logo-SH. Sollte so ok sein.--Nick 15:04, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Doch nochmal die Frage genauer: wir dürfen Logos also nicht nur nachzeichnen (svg) sondern original so verwenden, wie sie auf den Websites der Inhaber verwendet werden (auch wenn diese ausdrücklich auf dem Recht an ihren Bildern bestehen - Impressum)? Anka Wau! 16:23, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Es ist total egal, ob du nachzeichnest oder das Orginallogo verwendest. Wenn es keine Schöpfungshöhe hat, dann kannst du es hier hochladen. jodo 16:46, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Keine Schöpfungshöhe bedeutet: Du kannst damit machen was du willst. Allerdings solltest du die Logos nicht verunstalten, da sonst die Rechte (Beleidigung, Verhöhnung...) an der Marke verletzt werden könnten. Ansonsten steht einer Erstellung als SVG nichts im weg. --Niabot議論+/− 16:48, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Quatsch. Keine Schöpfungshöhe bedeutet nicht, dass man damit machen darf, was man will, sondern lediglich, dass kein Urheberrecht besteht. Die ersten drei Jahre nach Erstellung unterliegt das Logos jedoch automatisch in der EU dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster, ohne dass man es anmelden muss (wenn man es anmeldet noch länger), und das verursacht sehr ähnliche Einschränkungen wie das Urheberrecht. Das Markenrecht verbietet zudem fast jegliche irgendwie interessante Nutzung der Logos (auf ein T-Shirt drucken z.B.), und die Nutzung im enzyklopädischen Kontext ist eine der ganz wenigen Ausnahmen. Deshalb sollte auch jegleicher Hinweis auf mangelnde Schöpfungshöhe auf Logoseiten unterbleiben, weil er leide genau so falsch verstanden wird wie Du es hier falsch verstanden hast. Beleidigung und Verhöhung von Logos sind im Gegensatz dazu keine Dinge, die vom Markenrecht oder sonst einem Gesetz verboten werden. --rtc 20:18, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Verwenden von historischen Werbeanzeigen als Bildmaterial in Artikeln

Hallo,

Ich möchte für verschiedene Artikel (aktuell für Alfred Gauthier Calmbach) Scans von zeitgenössischen Werbeanzeigen aus Zeitschriften aus den 50'er Jahren verwenden. Die Werbewirksamkeit wäre meiner Meinung nach für ein mehr als 50 Jahre altes Produkt ja nicht mehr gegeben. Andere Firmen (z.B. Agfa) für die ich auch so etwas verwenden wollen würde, sind heute auch zudem schon nicht mehr existent. Gibt es hier lizensrechtliche Bedenken? Welche Lizenz kann man anbringen?

Tom Knox 21:35, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Der Urheber einer Anzeige aus den 50er Jahren kann noch nicht seit mehr als 70 Jahren tot sein; solche Anzeigen sind daher, sofern sie Schöpfungshöhe erreichen, urheberrechtlich geschützt und können hier nicht verwendet werden. Gestumblindi 22:17, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Urheberrechte von CD-Covern

Hi! In der englischen Wikipedia findet man zu eigentlich ausnahmslos jeder CD ein Cover. Nun ist meine Frage, wie es dabei mit den Urheberrechten aussieht. Könnte man die einfach von dort speichern und hier hochladen? -- ThoRr (Diskussion) 21:35, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Können ja,, wollen aber nicht, da fair use hier nicht erwünscht ist. Wir dürfen nur Cover zeigen, die keine SH haben, die sind aber eh meist entsprechend uninteressant, so dass man sie nicht wirklich will. -- ShaggeDoc talk? 21:46, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
So ist es; noch etwas eingehender: die englische Wikipedia enthält viele Bilder, die urheberrechtlich voll geschützt und nicht frei nutzbar sind, dies wie erwähnt unter Berufung auf Fair Use. Da es im deutschsprachigen Raum kein "Fair Use" gibt und sich die deutschsprachige WP vornehmlich an ein Publikum aus diesem Raum richtet (und von Leuten aus diesem Raum bearbeitet wird), verzichtet man hier richtigerweise darauf, unter Berufung darauf urheberrechtlich geschützes Material zu verwenden. Rein rechtlich gesehen könnten wir uns hier zwar mehr erlauben, als wir uns selbst zugestehen; Bildzitate wären im Rahmen einer Enzyklopädie, wie die WP sie darstellt, erlaubt - man könnte also z.B. in einem Artikel über ein Album dessen urheberrechtlich geschütztes Cover zeigen, sofern es einem Zitatzweck dient und im Text eine Auseinandersetzung damit erfolgt. Da dies aber nur in diesem Kontext gilt und das Bild dadurch keineswegs frei weiterverwendbar wird, verzichtet man hier mit der Argumentation, dass man nur wirklich freie Inhalte will, darauf. Auch die englische Wikipedia ist in ihrer "fair use"-Nutzung von Covern doch so umsichtig, dass sie mit der Box en:Template:Non-free album cover ausdrücklich darauf hinweist, dass das Bild "solely to illustrate the audio recording in question" genutzt werde und dies "on the English-language Wikipedia, hosted on servers in the United States by the non-profit Wikimedia Foundation" als "fair use" angesehen wird, aber auch nur, wenn das Bild niedrig aufgelöst ist (da man zur Illustration eines WP-Artikels keinen hochauflösenden Scan benötigt und ein solcher anderen Zwecken, die nicht mehr erlaubtes "fair use" wären, dienen könnte). Gestumblindi 22:12, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Okay, vielen Dank für die Auskunft. Schade, dass Cover hier demnach nicht in die Artikel eingebunden (bzw. auch nicht hochgeladen) werden dürfen - was ich eigentlich ganz sinnvoll fände - aber es ist nun einmal, wie es ist und damit finde ich mich auch ab. -- ThoRr (Diskussion) 18:22, 13. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Herbarblatt-Scans

O-kay: http://sweetgum.nybg.org/vh/specimen.php?irn=649266 (Nur mal als Beispiel.). Sollte mich irgendwas Rechtliches daran hindern, Scans solcher Art hier hochzuladen? Besten Gruß, Denis Barthel 22:10, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Urheberrechtlich schützbar sind die einzelnen Blätter nicht - zumindest nicht in D; wenn Du wesentliche Teile der aus den einzelnen Blätter bestehenden Nonelektronischen-Datenbank einbringst, kommst Du jedoch mit dem Datenbankschutz ins Gehege. sугсго 22:22, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Das sind Lichtbilder und sie unterliegen dem Urheberrecht, können also nicht hochgeladen werden. Es wurden Pflanzenblätter abgelichtet, es wird also nicht ledglich irgendein zweidimensionaler Druck reproduziert. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Lichtbilder mit einem Fotoapparat oder einem Scanner hergestellt wurden. --rtc 23:02, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Wie meistens absolut daneben. Bei Nutzung eines Scanners entstehen keine geschützten Lichtbilder, das lässt sich sogar bei RA Seiler nachlesen. --FrobenChristoph 03:27, 13. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Gegenteil ist der Fall. Die Nutzung eines Scanners erzeugt genauso Lichtbilder wie ein Fotoapparat. Wenn zweidimensionale Werke lediglich kopiert werden dann entsteht kein Lichtbild, sondern nur ein Vervielfältigungsstück – egal, ob man dabei einen Scanner oder eine Digicam verwendet hat. Aber wer wie Du sogar Fotografien von Orden keinen Lichtbildcharakter zuspricht wird wohl auch diese abwegige Meinung noch vertreten. PS: Dein ständiger Gebrauch von diesem argumentum ad seileriam (ob es hier anwendbar ist, ist dabei sogar noch sehr fraglich) ist wirklich nicht sehr innovativ. Nur weil jemand, mit dem Du in der einen Sache nicht einer Meinung bist, Dir in der anderen Sache nach dem Mund redet, heißt das noch nicht, dass Du und er in dieser Sache auch recht haben. --rtc 09:09, 13. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Einfach mal die Fresse halten, wenn man keine Ahnung hat. Auch beim Fotokopieren entstehen genauso Lichtbilder im Rechtssinne wie beim Fotoapparat. Dass Scannen keine geschützten Lichtbilder erzeugt, wird von allen juristischen Autoren außer dir vertreten, beispielsweise von Lehment archiv.twoday.net/stories/5333018/ --134.130.68.232 19:24, 13. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Wir gehen davon aus, dass einfache Reproduktionen von 2D-Objekten nicht geschützt sind, weil dabei keine schöpferische Leistung vom Ersteller der Reproduktion erbracht wird. Selbiges würde ich auch für Pflanzenblätter behaupten (Ahornblatt einfach auf Scanner gelegt) und auch für fast zweidimensionale Objekte (Münzen etc.), weil diese vom Scanner nur in einer bestimmten Weise reproduziert werden können. Das hier verlinkte Bild ist aber ein dreidimensionales Objekt, das von Hand zweidimensional gemacht wurde. Hier könnten wir insofern ein Problem haben, dass derjenige, der die Pflanze so zusammengefaltet hat und sie so gescannt hat, möglicherweise ein geschütztes Werk erzeugt hat. Und ja, man kann auch mit einem Scanner geschützte Bilder erzeugen, wenn das Gescannte selbst gewissen Reproduktionsrestriktionen unterliegt. Beste Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:55, 13. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich denke, es kommt hier nicht darauf an, wie klug sich die Einzelnen hier dünken. Es ist doch offenkundig daneben, in einer Diskussion, bei der es dabei geht, ob die Leistung des Scannenden geschützt ist, darauf zu verweisen, dass das Gescannte geschützt sein könnte. Ich würde gern auch irgendeinen Beleg dafür haben, dass das Zusammenfalten einer Pflanze Schöpfungshöhe hat --Historiograf 23:15, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Bild-frei und Common-Kompatibilität

Mir ist grad beim Abarbeiten von NowCommons wieder ein Bild über den Weg gelaufen (Datei:AdornoDenkmal01.jpg), welches hier als Bild-frei lizenziert ist und als commons:Template:PD-release nach Commons übertragen wurde. Offensichtlich ist Bild-frei nicht PD, es gibt aber bei Commons auch sonst keinen kompatiblen Baustein. Beim Stand der Dinge können also Bild-frei-Dateien nicht nach Commons verschoben werden, imho ein bedauernswerter Seiteneffekt unserer DACH-Policy. Anzunehmen ist allerdings, dass schon viele Bilder diesen Weg gegangen sind (Bild-frei --> PD) Meinungen? Vorschläge?-- Wiggum 01:18, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Bild-frei ist natürlich nicht PD. Aber das wird leider oft angenommen und auch beim Übertragen ausgeführt. Als Deutscher, Österreicher oder Schweizer kann man keine eigenen Bilder PD stellen. --Marcela   01:23, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
commons:Template:PD-release ist ein Redirect auf commons:Template:PD-self. Und dieses Template ist meines Erachtens durchaus das richtige Commons-Template für Bilder, die hier mit Vorlage:Bild-frei eingestellt wurden, denn es sagt ausdrücklich:
I, the copyright holder of this work, hereby release it into the public domain. This applies worldwide. In case this is not legally possible: I grant anyone the right to use this work for any purpose, without any conditions, unless such conditions are required by law.
Also: das Template bringt zum Ausdruck, dass das Bild (wo es möglich ist) in die Public Domain entlassen wird, und dort, wo die Rechtsordnung kein entsprechendes Konzept vorsieht (wie in D/A/CH), ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann ohne jegliche Bedingungen erteilt wird. Für die USA kann man durchaus auch als D/A/CH-Bürger erklären, Bilder als PD freizugeben, und das durch Bild-frei eingeräumte unbeschränkte Nutzungsrecht für jedermann ohne jegliche Bedingungen ist in der praktischen Anwendung nicht von PD unterscheidbar: man erklärt ja ausdrücklich seinen Willen, dass alle mit dem Bild alles machen können, was ihnen passt; die weitgehendste mögliche Freigabe, da der Urheber selbst erklärt, auf keinen Fall irgendwelche Rechte wahrnehmen zu wollen! Wenn ich als der Urheber das erkläre, dann ist ja auch völlig klar, dass ich (als einziger, der dazu befugt wäre) gegen eine Verwendung der Bilder in den USA als PD nicht einschreiten werde; die Verwendung als PD entspricht ganz offensichtlich dem Willen eines Uploaders, der Bild-frei verwendet. Das ist aber natürlich nur möglich, wenn man der alleinige Urheber ist; ich würde jedoch sagen, dass das hier angesprochene Beispiel Datei:AdornoDenkmal01.jpg ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk zeigt. Es handelt sich, wenn ich die Beschreibung unter Frankfurt-Bockenheim richtig deute, nicht um Adornos Originalschreibtisch, sondern um eine Nachbildung; dem Ensemble zusammen mit dem Glaskubus und der Bodengestaltung ist als Kunstwerk wohl Schöpfungshöhe zuzuschreiben. Es handelt sich ja auch nicht um ein Logo, um ein Werk der angewandten Kunst - hier wird bei der Thematik "Schöpfungshöhe" und beim Verweis auf das "Laufende Auge" manchmal vergessen, dass es beim Laufenden Auge um einen recht spezifischen Fall geht (aus unserem Artikel Schöpfungshöhe: "Dem Logo selbst als „Kleine Münze“ der Gebrauchskunst keinen Urheberrechtsschutz zuzugestehen ist laut BVerfG verfassungsgemäß, weil die Eintragung als Geschmacksmuster möglich ist" - das kommt bei sonstigen Kunstwerken also nicht zur Anwendung). Das Bild ist somit zwar sowohl hier als auch auf Commons erlaubt, aber nur unter Berufung auf die Panoramafreiheit - Bild-frei/PD-self alleine ist als Lizenzbaustein wohl ungenügend; angebracht wäre Vorlage:Panoramafreiheit / commons:Template:FOP, nehme ich an. Gestumblindi 06:12, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich verstehe zwar nach wie vor nicht, wieso sich hier einige dagegen sträuben, Bild-frei-Bilder auf den Commons mit PD auszuzeichnen, da (siehe Beitrag von Gestumblindi) die Vorlage einen entsprechenden Hinweis enthält, dass das evtl. gar nicht möglich ist. Das Ergebnis ist effektiv dasselbe. Wer allerdings auf keinen Fall PD setzen will, der soll einfach commons:Template:Copyrighted free use verwenden. Sagt im Endeffekt dasselbe, nur mit grünem Hintergrund. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:10, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Vielleicht weil man das nicht kann und darf wenn man aus Europa kommt, wo es kein PD gibt? Nicht alles muss an den Mist der Amis angepasst werden. Die scheren sich doch auch nicht um unsere Gesetze. --87.185.244.169 15:52, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Selbstverständlich kann und darf ich als Europäer erklären, dass ich meine Werke für die USA in die Public Domain entlasse. Und was genau ist dein Problem? Nochmal: wer hier mit der Vorlage Bild-frei ausdrücklich festhält, dass er ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann erteilt (sic! - "jeder darf mit dem Bild absolut alles machen, was er will"), der kann doch nichts dagegen haben, wenn man sein Bild in den USA als PD behandelt, da die praktische Bedeutung genau die gleiche ist. Gestumblindi 19:14, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ja nur erklärst du das ja mit Bild-frei eben nicht. Es mag vielleicht wie Pedanterie aussehen, aber irgendwelche "freien" Interpretationen in der Art "Passt scho irgenwie" vermeiden wir ja auch sonst konsequent. Das von ChrisiPK vorgeschlagene CopyrightedFreeUse-Template scheint aber zu passen. Es ist sogar auf Vorlage:Bild-frei verlinkt, allerdings mit noinclude. Vielleicht sollten wir das passende Commons-Tag mit in unsere Lizenzvorlagen einbinden?-- Wiggum 20:00, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich sehe den Sinn der Sache nicht. Die PD-Vorlage funktioniert doch genau so gut, da hier extra Text dabei steht, der zutrifft, falls es rechtlich nicht möglich ist, das Bild in die PD zu übergeben. Somit sollten doch alle Fälle abgedeckt sein. Das Ergebnis der Vorlagen ist im Endeffekt doch dasselbe und die rechtlichen Feinheiten (ist der Urheber jetzt aus EU oder US?) sind im Endeffekt irrelevant, weil beide Lizenzen unwiderruflich sind. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:09, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ja eben - gegen die "Lizenz" Bild-frei kann man gar nicht verstossen, da es keinerlei Bedingungen gibt. Die Willenserklärung eines Urhebers, der den Baustein Bild-frei verwendet, ist eindeutig genug; da sich durch die Verwendung des Bildes in den USA als PD nichts an der eh schon völlig freien Verwendbarkeit ändert - freier geht es nicht -, ist auch nicht vorstellbar, auf welcher Basis der Urheber als einziger, der dazu befugt wäre, dagegen einschreiten wollte - was wollte er denn damit erreichen? Was könnte ein konkretes Ziel sein? Ich sehe das nicht. Meines Erachtens kann man die Verwendung als PD in den USA in der Generalerlaubnis unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann durchaus als eingeschlossen betrachten. Gestumblindi 20:31, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Bei Bild-frei gibt's halt noch die "moral rights", die man hierzulande nicht abstossen kann. PD=Aufgabe der moral & commercial rights, Bild-frei=Aufgabe der commercial rights, Beibehaltung der moral rights. Zugegebenermassen ist das ziemlich theoretisch, ich kann mich atm an keinen Fall erinnern, der sich z.B. mit Entstellung o.ä. befasst hat. -- Wiggum 22:38, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Hmja. Die Wahrscheinlichkeit, dass a) ein als "Bild-frei" freigegebenes Bild in einer Weise verwendet wird, dass man dabei die "moral rights" verletzt sehen könnte, und das b) den Uploader, der bewusst die grösstmögliche Freigabe gewählt hat, auch wirklich kümmert, dürfte sehr gering sein. Aber meinetwegen - warum nicht commons:Template:Copyrighted free use für Bild-frei-Bilder aus der deutschen WP, wie ChrisiPK sagt; in der praktischen Anwendung macht es auch keinen Unterschied und diese theoretischen Bedenken fallen dann ebenfalls weg. Gestumblindi 03:15, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Zum Kommentar oben: jeder darf mit dem Bild absolut alles machen, was er will - nicht ganz. Als Europäer behält man das Urheberrecht. Wenn jemand anderes das Bild als seins ausgibt, kann ich dagegen vorgehen, bei PD nicht. --Marcela   03:22, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Okay. Das kann wohl wirklich ein Grund sein, auf PD verzichten zu wollen. Also ist commons:Template:Copyrighted free use beim Transfer von Bild-frei auf Commons, wenn man Bilder Dritter transferiert, wohl vorzuziehen. Wenn ich ein eigenes Bild nach Commons verschieben würde, würde ich selbst dort aber durchaus PD-self wählen, weil ich gegen die Verwendung als PD in den USA nichts einzuwenden habe (aber ich lade die paar eigenen Bilder, die ich ab und zu hochlade, eh schon lange direkt nach Commons, wie z.B. File:Nylondon1.jpg - und das eben mit dem Baustein PD-self, was man mir nicht verwehren kann). Gestumblindi 03:34, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ist ja auch ok. Mit PD sagst du aus, was du meinst, genauso wenn du irgendwo (c) dranschreiben kannst, letzteres würde vor Gericht als Kennzeichnung der Inanspruchnahme des Urheberrechts gewertet, auch wenn wir kein (c) haben. --Marcela   03:52, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Im Artikel sind einige Sätze mit einer Website identisch oder fast identisch, der Text der Fremdseite kommt praktisch wörtlich auch im Wiki-Artikel vor. Eine IP hatte bereits den URV-Baustein gesetzt, eine andere ihn wieder entfernt.

Ich bin mir in diesem Fall auch nicht wirklich sicher, ob eine URV vorliegt. Vielleicht ein Fall für eine Versionslöschung? Bitte mal ansehen... --Stepro 09:26, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Vielleicht solltest du erstmal WP:TP lesen? --Historiograf 23:12, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für den hoffentlich hilfreich gemeinten Hinweis. Die Seite hatte ich bereits gelesen, und danach den ganz am Ende der langen Seite stehenden Tipp »Im Zweifel: Experten fragen! Bei Wikipedia gibt es einige ausgewiesene Fachleute im Urheberrecht, die in Zweifelsfragen weiterhelfen können. Fragen zum Thema Urheberrecht stellt man am besten unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen.« beherzigt. Bisher kam nur Deine Antwort, und die ist leider nicht sehr hilfreich. Deswegen nochmal: Wie ist damit am sinnvollsten umzugehen? Versionslöschung? URV-Papperl wieder drauf? Oder hat vielleicht die externe Website von der Wikipedia abgeschrieben und es liegt gar keine URV vor? --Stepro 00:20, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Dann lies WP:TP solange, bis du es verstanden hast. Worin soll die URV liegen? Ich denke, du machst hier Wind wegen Lappalien und störst damit unsere Arbeit. Das korrekte Vorgehen ist dem besagten Artikel beschrieben: Etwas umformulieren und gut ist --Historiograf 02:57, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Ohrfleck -Bartvogel (Trachyphonusdarnaudi).jpg

Datei:Ohrfleck -Bartvogel (Trachyphonusdarnaudi).jpg
In rot? (fragt sich Nyks)

Hallo zusammen...:-) Hilfe !!!!! ich habe folgende Probleme

1.)Das Bild ist: Ohrfleck -Bartvogel (Trachyphonusdarnaudi).jpg

2.)und wie schaft mann es das Ohrfleck-Bartvogel in Rot angezeigt wird...

Bin leider nicht so Computerfit... Gruß aus Aachen raineruusoche (nicht signierter Beitrag von Raineruusoche (Diskussion | Beiträge) 14:00, 14. Feb. 2009 (CET)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:17, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo, was genau soll rot angezeigt werden? Der Schnabel des Vogels? In dem Fall ist wohl die WP:Bilderwerkstatt der richtige Ansprechpartner. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:17, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ohrfleck-Bartvogel, so?--Nick 00:24, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

zella- mehlis /..mit der Stadt verbundene persönlichkeiten

darunter ist ein Eintrag zum Aufenthalt des Komponisten Engelbert Humperdink Im Lubenbachtal zu Mehlis eingetragen. Wir würden uns gern mit demjenigen, der diesen Eintrag vorgenommen hat beprechen,- zwecks Quelle. i.A. Fremdenverkehrsverein e.V. Zella-Mehlis gez. Woi(nicht signierter Beitrag von 91.43.97.242 (Diskussion | Beiträge) 14:02, 14. Feb. 2009 (CET)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:16, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo, in solchen Fällen ist es am besten, auf der Diskussionsseite einen Hinweis zu hinterlassen. Die regelmäßigen Autoren des Artikels werden den Abschnitt dann überprüfen, eine Quelle hinzufügen oder ihn ggf. löschen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:15, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

US-Briefmarke 1975 hierher oder nach Commons?

Es geht um en:File:Sybil ludington stamp.jpg. Kann ich dieses Bild nach Commons schieben oder besser nach DE? --Matthiasb 14:24, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Commons ist hier kein Problem, die entsprechende Lizenzvorlage dort ist commons:Template:PD-USGov. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:13, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Bei US-Briefmarken kommt es auf das Veröffentlichungsdatum an, da lt. Commons:Stamps/Public domain#United States nur vor 1978 veröffentlichte Marken Public Domain sind. Die hier ist also OK. --Kam Solusar 19:02, 14. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Welche Lizenz brauche ich hier?

Habe gerade 2 Scan der Titelblätter des Bauernkalenders 1947 und 2007 hochgeladen um im Artikel Alter Bauernkalender die Kontinuität in der Gestaltung dokumentieren zu können. Welche Lizenz soll ich bei den Bildern eintragen oder gibt es damit ein Problem? -- Moschitz 14:43, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Hinweis: Es geht um Datei:Bauernkalender 1947.jpg und Datei:Bauernkalender 2007.jpg. --dapete 17:04, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Korrekt. Habe beide im Artikel Alter Bauernkalender bereits eingebaut um zu zeigen, dass die Gestaltung seit rund 300 Jahren fast ident ist. -- Moschitz 20:15, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Scan der Österreichischen Nationalbibliothek einer Haydn-Handschrift von 1797

Hallo, kann ich das hier hochladen? --Gnom 17:43, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Das ist wohl von Haydn selbst, oder? Wenn ja, dann kannst du das bedenkenlos hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:18, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

SH verneint: Preishammer

Datei:Preishammer urhg.jpg

Wem das laufende Auge auf Dauer zu öde wird, kann sich am Preishammer schulen --Historiograf 03:14, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Uni Vorlesung

Da ich die Frage zuerst an falscher Stelle gestellt habe, jetzt hier: Ich würde gerne ein Bild aus meinen Vorlesungsunterlagen von der Uni benutzen, das Skript ist im Internet frei verfügbar. Darf ich dann einfach so eine Skizze dieses Skriptes nutzen und hier zur Erläuterung einfügen? --Cel1988 11:53, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Nur weil sie im Internet frei verfügbar ist, heißt es nicht, dass sie frei im Sinne freier Inhalte ist. Entweder muss das Skript unter einer für die Wikipedia geeigneten Lizenz vorliegen (siehe WP:BR) oder die Skizze selbst darf keine Schöpfungshöhe erreichen. Verlink doch das Skript - mit hinreichender Nennung der Skizze - dann kann man mehr sagen. sугсго 11:36, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Hat sich erledigt. Man benötigt doch ein PW, um an das Skript zu kommen ... --Cel1988 11:53, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Unvereinbarkeit von GFDL und CC-BY-SA mit der Panoramafreiheit?

 
Ein typisches Beispiel...
Datei:Studie GLAD BMW Z4 2008 Super GT qualifying.jpg
... und noch eins.

Ich habe hier ein gedankliches Problem. Unsere beiden Lizenzen erlauben es Bilder beliebig zu verändern, bzw. sie garantieren die Möglichkeit dazu, wenn die Bestimmungen (Nennung des Urhebers, ...) eingehalten werden. Bilder die aber unter die Panoramafreiheit fallen, können/dürfen jedoch nicht frei bearbeitet werden (Quellenangabe und Änderungsverbot, Entstellung und Bearbeitung des Werks).

Nun stellt sich mir die Frage: Wo wird der erste Fehler begangen? Laut den Einschränkungen des § 62 UrhG dürfte ein solches Bild also nicht unter der GFDL oder CC-BY-SA freigegeben werden, da es eben nicht gestattet ist freie Bearbeitungen (z.B. Kollagen) davon anzufertigen. Daraus ergibt sich für mich das Problem, dass wir entweder alle Bilder die entsprechend der Panoramafreiheit entstanden sind, löschen müssen, da sie mit keiner der unsrigen Lizenzen vereinbar ist. Oder wir haben hier heimlich und stillschweigend eine Lizenz akzeptiert, die zwar jegliche Weiternutzung garantiert, aber keine Derivate erlaubt.

Um Gedanken über die Einführung letzterer genannten Möglichkeit hatte ich bereits gebeten, bekam jedoch eine klare Absage der Verteidiger der freien Lizenzen. Nur warum wird es dann indirekt hier geduldet und eben auch noch falsch lizenziert?

Es mag sein das ich hier einen Denkfehler in meiner Argumentation besitze. Wenn ja, dann bitte ich mich darüber zu informieren, welche falsche Annahme ich treffe. Wenn nein, dann bitte ich darum eine Lösung für das Problem zu erarbeiten. Danke und Grüße. --Niabot議論+/− 12:12, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Das sind einfach verschiedene Normen, die Dich einschränken. Der Urheber des fotografischen Werkes gibt Dir sein Bild unter der CC-by-sa (beispielsweise), aber das abgebildete, urheberrechtlich geschützte Werk darfst Du nur unter den Bedingungen der Panoramafreiheit nutzen. Genauso ist es beispielsweise, wenn durch Bearbeitungen das Recht am eigenen Bild verletzt würde: Möglicherweise dürftest Du nach der Bildlizenz des Fotografen aus der Menschenmenge einer Demonstration eine einzelne Person freistellen, Du dürftest das aber nicht aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen. Oder, um ein analoges Beispiel zu verwenden: Du kaufst Dir ein Handy, das Du laut Hersteller überall benutzen darfst. Dennoch wirst Du damit im Freibad möglicherweise keine Fotos machen dürfen, weil die Hausordnung das verbietet, ferner darfst Du es auch im Flugzeug und im Krankenhaus nicht anstellen. Die Gebrauchsanweisung, die jede Verwendung zwischen -20°C und 50°C erlaubt, steht dazu nicht im Widerspruch, sie regelt dies nur nicht. --Port Disk. 12:45, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Also führen wir hier bereits seit längerer Zeit ohne Bedenken Bilder von denen man keine Derivate erstellen darf. Richtig? – Demzufolge frage ich mich, wo das Problem bestehen soll, für neuere Medien, deren Bilder aus lizenztechnischen Gründen nicht beschaffbar sind, eine Lizenz einzuführen, die deren Weiternutzung erlaubt, jedoch die Anfertigung von Derivaten verbietet?
Es geht mir um folgendes. Ich und Don-kun haben nun schon mit vielen Verlagen und Künstlern Kontakt aufgenommen, die bereit wären Bilder für Wikipedia zur Verfügung zu stellen. Allerdings können und werden sie keine Bilder unter der GFDL oder CC-BY-SA veröffentlichen, da diese es erlauben beliebige Kopien, Weiterbearbeitungen, Comic-Derivate, eigene Poduktreihen auf der Basis nur eines solchen Bildes anzufertigen. Damit schaufelt der Verlag sich also sein eigenes Grab. Jedoch wären sie bereit Bilder (z.B. vom Einband) freizugeben, wenn von diesem keine Derivate erlaubt sind, wie es auch bei unseren Bildern der Panoramafreiheit oder Persönlichkeitsrechten der Fall ist.
Daher komme ich schon wieder angekrochen und stelle die Fragen: Inwiefern würde eine solche Lizenz der Wikipedia schaden, wenn wir es bereits im großen Stile praktizieren? Was spricht dagegen eine solche Lizenz aufzunehmen, wenn diese nur unter bestimmten Bedingungen ([a] keine Beschaffbarkeit der Bilder ohne Verstoß gegen geltendes Recht, [b] Schriftliches Einverständnis des Urhebers, [c] keine Selbsterstellung möglich) genutzt werden dürfte? --Niabot議論+/− 12:57, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich denke, wir sollten die Diskussion nicht zum 99999999sten mal führen und an dieser Stelle beenden. PS: Die Antwort heißt nein. --rtc 13:15, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich denke wir sollte das in Ruhe diskutieren und uns nicht von solchen Vorgaben abschrecken lassen sollten. Schließlich greifen diese in diesem Fall nicht, da ich hier einen Fall von Exemption Doctrine Policy (EDP) sehe und ich mich für deine Meinung leider schon lange nicht mehr interessiere, bzw. sie mir egal ist. --Niabot議論+/− 13:23, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Du siehst nur den Begriff Exemption Doctrine Policy (EDP) und denkst dann das wäre ein Freibrief für beliebige Ausnahmen. Ist es nicht! Es steht sehr genau da: "A project-specific policy, in accordance with United States law and the law of countries where the project content is predominantly accessed (if any), that recognizes the limitations of copyright law (including case law) as applicable to the project, and permits the upload of copyrighted materials that can be legally used in the context of the project, regardless of their licensing status." Das heißt, dass man eben keine nichtfreien Lizenzen zulassen darf, sondern dass man nur dann eine EDP einführen kann, wenn die gewünschte Nutzung alleine durch gesetzliche Ausnahmen sowohl nach dem Recht der lokalen Wikipedia (hier Deutschland) als auch in den USA möglich ist. Die Verwendung von Lizenzen wie Du sie wünschst war ursprünglich in der en-wikipedia möglich und zeitnah mit dieser Regelung wurde dort eine Massenlöschung dieser Bilder durchgeführt! Du pervertierst hier also die Bedeutung dieser Resolution, die eigentlich eindeutig und unmissverständlich klargemacht hat dass das von Dir gewünschte Vorgehen ein für alle mal ausgeschlossen ist. --rtc 14:22, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
(BK)Wir haben keine Bilder, von denen keine Derivate angefertigt werden dürften, alle zugelassenen Lizenzen erlauben das. Wie oben schon erklärt: Abgeleitete Werke finden dann ihre Grenze, wenn andere, von der Lizensierung unabhängige Rechte verletzt werden. -- Smial 13:34, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Scheinbar aber doch, denn die Nachträgliche Bearbeitung mit simplen Bildfiltern, Croppen, etc. ist auch bei geschützten Werken ohne Probleme möglich so lange sie das Bild nicht entstellen. Das stellt hier also keine wirkliche Freiheit im eigentlichen Sinne dar. --Niabot議論+/− 13:38, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Natürlich darf man Weiterbearbeitungen machen: Wenn ich ein Bild eines urheberrechtlich geschützten Gebbäudes einstelle, darf ein Nachnutzer gerne die Bildabmessungen verändern, er darf eine Farbanpassung durchführen, er darf das Bild beschneiden und viele andere Dinge, die ihm das Urheberrecht nicht verbietet. Er darf nur solche Dinge nicht mit dem Bild anstellen, die eben durch das Urheberrecht beschränkt sind. Er darf es im Übrigen auch nicht auf Aluminium drucken, eine Waffe daraus herstellen und seinen Nachbarn damit erschlagen – wo also ist das Problem? Deine Künstler sitzen einem Rechtsirrtum auf, wenn sie meinen, durch Veröffentlichung und cc-Lizensierung eines Bildes die Pandorakiste aufzumachen und Nachahmungen und Merchandising Tor und Tür zu öffnen; die einzelne Grafik werden sie allerdings freigeben müssen und dann möglicherweise auf T-Shirt oder Kaffeetasse wiederfinden. Ich habe ähnliche Anfragen bei Architekten wegen Veröffentlichung einzelner Pläne vor bzw. stehe in Gesprächen. --Port Disk. 13:31, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Nur was schützt die Urheber davor, das ein Konkurrent eine eigene Produktion auf diesen Bildern aufbaut? Gibt es hier noch eine weitere Möglichkeit des Künstlers oder Verlags gegen solche Kopien/Abwandlungen vorzugehen, wenn sie erst einmal ein Bild unter der GFDL oder CC-BY-SA freigestellt haben? So ein Argument bräuchte man um die Leute zu einer solchen Tat überreden zu können. Hat man es nicht, dann wird da wohl nichts passieren. --Niabot議論+/− 13:36, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Port(u*o)s' Antwort war gut verständlich und absolut nachvollziehbar. Du machst hier ganz unnötig ein nur vermeintliches Problem auf, um ein ganz anderes Anliegen durchzudrücken und erneut langatmig zu diskutieren. Das bringt nichts; du diskreditierst damit nur dein Anliegen. Ich persönlich unterstütze es sogar (Bildfreigaben tatsächlich nur für die Wikipedia, das würde uns tolle Fotos und geschützte Kunstwerke bringen), aber: dafür wird ein Meinungsbild nötig sein. Auf Diskussionsseiten wie dieser hier sind alle Argumente schon lange hinreichend ausgetauscht. --Martina Nolte Disk. 13:39, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Das Problem ist halt, das man aus nur einem freigebenen Bild von Sonic sein eigenes Sonic-Spiel oder eben auch eine Animation (Zeichentrickfilm) nur durch Abwandlungen dieses einen Bildes erstellen könnte und somit die Idee hinter der Figur gleich mit in den "Rechte-Sack" eingesteckt hat. Das will freilich niemand riskieren, der daran noch seine Brötchen verdienen will. --Niabot議論+/− 13:42, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Apropo Meinungsbild: Ich wäre auch dafür diesbezüglich ein Meinungsbild durchzuführen. Vielleicht möchte sich der ein oder andere ja daran beteiligen? Schließlich gestaltet es sich immer schwer Dinge wie Lizenzen in einem MB allgemeinverständlich zu erklären und ebenfalls verständliche Optionen zu geben. Wäre also in der Hinsicht für jede Hilfe dankbar. --Niabot議論+/− 13:44, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Was soll ein Meinungsbild denn bringen? Die Foundation verhält sich einer wie immer gearteten Meinung von ein paar Himpeln aus D-A-CH gegenüber genauso beratungsresistent wie Du. Insofern wäre am Ende dieses Meinungsbildes gerade mal dokumentiert, dass irgendwo ein Sack Reis umgefallen ist. --Port Disk. 14:10, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Mal abgesehen, was heisst nur für "Wikipedia"? Ist ein Ausdruck eines Artikels mit Bild dann überhaupt noch zulässig, oder ist das eine unzulässige Nutzung. Sind Mirror & Dumps zulässig? Insofern bringt eine solche Restriktion nur mehr Streit, Stress und keine klaren Lösungen. Liesel 14:16, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Im Falle der Verwendung der BY-ND gäbe es hier überhaupt keine Probleme, denn diese erlaubt eine Vervielfältigung aber eben keine nicht triviale Abänderung der Inhalte. --Niabot議論+/− 14:38, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Niabot: wie wärs mit Markenrecht? Eine geschützte Marke kann urheberrechtlich so frei sein wie sie möchte, wenn das

Markenrecht verletzt wird, müssen die Verursacher dafür haften. In deinem Bsp.: Das Spiel Sonic ist urheberrechtlich geschützt, aber die Figur Sonic (sowohl Name als auch Gestalt) sollte sich einfach markenrechtlich schützen lassen (und das in aller Regel auch schon sein). In diesem Fall sollte die Abbildung freigegeben werden können, ohne das Markenrecht zu verletzen. So machen wir das ja mit all unseren Firmenlogos. Siehe auch Geschmacksmuster. --Taxman¿Disk? 14:19, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Niabot, warum geht das nicht in Deinen Betonkopf rein, dass es hier keine nichtfreien Lizenzen geben wird? Bitte finde Dich damit ab, und steck Deine Energie in Artikelschreiben und nicht in solche Diskussionen, die sich alle Äonen wiederholen. Die Foundation hat die oben genannte Resolution geschrieben, um diesen Diskussionen ein für alle mal ein Ende zu setzten. In Sachen nichtfreie Lizenzen ist das letzte Wort gesprochen: Nein. Was ist an diesem Wort so schwer für Dich zu verstehen? --rtc 14:26, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
In der Hinsicht willst du erst gar nicht diskutieren. Das ist doch alles. Nur wie du bereits seit Jahren auf meiner Benutzerseite lesen kannst, habe ich etwas gegen fest eingesessene Strukturen, deren Beton schon so erhärtet ist, das man wirklich eine Presslufthammer bemühen muss um 2mm unter der Oberfläche die überputzten Risse vergangener Tage auffindbar zu machen. Aber wie schon gesagt, interessiert mich deine pauschale Meinung als einzelner recht wenig, bis gar nicht. --Niabot議論+/− 14:42, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Es gibt nichts zu diskutieren. Die Foundation hat letztgültig entschieden, dass solche Lizenzen verboten sind. Wenn Du nun hier ein Meinungsbild machst und eine Meuterei anzettelst, wird Dich die Foundation sperren und das Verbot wenn nötig mit administrativer Gewalt durchsetzen. Was soll also der Quatsch? Es handelt sich hier nicht um eine Meinung, sondern ich versuche Dir lediglich aufzuzeigen, dass Deine rumdiskutiererei hier Zeitverschwendung ist, weil über das Thema nach jahrelangen Diskussionen endgültig entschieden wurde. Endgültig! Endgültig nein! Bitte realisiere es endlich. --rtc 14:46, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]