Kopftuchstreit
Der Kopftuchstreit wird in Deutschland in erster Linie mit einem Fall in Verbindung gebracht, bei dem eine Lehrerin (Fereshta Ludin) ihre Einstellung als Beamtin auf Probe in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg anstrebte. Diese wurde ihr verweigert, da sie nicht bereit war, während des Unterrichts auf das Tragen eines Kopftuchs zu verzichten. Ihre Begründung lautete: Das Kopftuch sei Ausdruck kultureller Abgrenzung und damit nicht nur religiöses, sondern auch politisches Symbol. Die mit dem Kopftuch verbundene objektive Wirkung kultureller Desintegration lasse sich mit dem Gebot der staatlichen Neutralität nicht vereinbaren.
Das bundesdeutsche Bundesverfassungsgericht hat dazu am 24. September 2003 entschieden (siehe Urteil, oder Pressemitteilung), dass ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg derzeit keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage findet. Eine entsprechende Regelung könne nicht per Landesverodnung getroffen werden, sondern müsse wenn, dann per Landesgesetz geschaffen werden - ein Weg, den das Verfassungsgericht den Landesparlamenten ausdrücklich freistellte.
Die ersten Bundesländer haben bereits mit entsprechenden Gesetzesvorlagen begonnen. Offenbar herrscht jedoch Uneinheitlichkeit in den Ländern, ob es Lehrerinnen ermöglicht sein soll, ein Kopftuch zu tragen oder ob es verboten wird. Als Zeichen einer Weltanschauung, die der Neutralität des Lehrers widerspricht, wird auch debattiert, ob auch Symbole anderer Weltanschauungen, etwa das bei vielen Christen übliche Kreuz um den Hals, verboten werden sollen, um die islamische Religion nicht einseitig zu benachteiligen (zum Kreuzsymbol siehe auch das [[1]] des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1997).
In Frankreich gibt es derartige gesellschaftliche Auseinandersetzungen bereits seit 1989 (s. a. telepolis:Der Untergang des christlichen Abendlandes im Zeichen des Kopftuchs). Dort ist es selbst Schülerinnen und Studentinnen verboten das Kopftuch während des Unterrichts zu tragen, da man der Auffassung ist, dass das Kopftuch nur in fundamentalistischen Sekten getragen wird.
Grundlage für die Muslime ergibt sich aus dem Koran, Sure 24:31 und Sunna, wo der Prophet Muhammad die islamische Frau dazu anhält, dass nichts außer Gesicht und Händen zu sehen sein soll.
Weblinks
- http://www.kopftuch.info - Das Kopftuch aus islamischer Sicht
- http://www.welt.de/data/2004/01/19/225176.html?s=1 - Kommentar vom Direktor des Hannah-Arendt-Instituts, Gerhard Besier