Die Lenkungsabgaben sind in der Schweiz Abgaben zum Schutze der Umwelt.
Sie werden auf Flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) sowie Heiz- und Treibstoffen mit hohem Schwefelgehalt erhoben.
Allgemeines und Grundlagen
Die Lenkungsabgaben werden aufgrund des Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz [USG) vom 7. Oktober 1983 (Stand am 30. Dezember 2003)], durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) erhoben.
Die Ansatz beträgt bei über 3% VOC haltigen Produkten 3 Fr. je 100kg. Produkte mit einem tieferen VOC Gehalt unterliegen nicht der Lenkungsabgabe. Welche VOC Stoffe der Lenkungsabgabe unterliegen, sind in der Stoffpositivliste 1 und 2 aufgeführt.
Zweck
Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sollten gegen schädliche oder lästige Einwirkungen geschützt sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten werden.
Die Lenkungsabgabe erfüllt ihren Zweck jeodoch nicht. Die Kosten werden den Verbrauchern auferlegt, so dass der Bedarf an Umweltschädigenden Stoffen nicht oder noch zu wenig Rückläufig ist.
Die grosse Ausnahme ist hier das Schwefeldioxid, die Abgaben sind so hoch, dass sich die Heiz- und Treibstoffe nicht mehr verkaufen liessen. Somit werden fast gar keine Schwefeldioxidstoffe hergestellt oder in die Schweiz eingeführt.
Erlös
Die Einnahmen der VOC Abgaben werden als Vergünstigung über die Krankenkassenprämien den Versicherten vollumfänglich ausbezahlt.