Österreichisches Ehrenzeichen und Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst

österreichische Auszeichnung für wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. Februar 2009 um 19:07 Uhr durch DirkBecker (Diskussion | Beiträge) (Träger des Ehrenzeichens). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst ist ein Verdienstorden der Republik Österreich. Das Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst ist die höchste Auszeichnung, die die Republik Österreich für wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen vergibt. Diese sichtbare Auszeichnung stellt die größte Wertschätzung dar, die ausschließlich an Wissenschaftler und Künstler des In- und Auslandes verliehen wird, „die durch besonders hochstehende schöpferische Leistungen dem Gebiete der Wissenschaft oder der Kunst allgemeine Anerkennung und einen hervorragenden Namen erworben haben“.

Neben dem einstufigen Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst wird das zweistufige Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst verliehen. Die Republik bringt mit diesen Auszeichnungen den Respekt, die Anerkennung und die außergewöhnliche Wertschätzung sowie den Dank für die von den Trägern erbrachten hervorragenden Leistungen zum Ausdruck.

Beide Verdienstorden werden an in- und ausländische Personen vergeben.

Geschichte

Das „Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst“ (BGBl. Nr. 96/1955 zuletzt geändert BGBl. I Nr. 128/2001) war das erste Gesetz, das nach Erlangung der vollen Souveränität Österreichs nach dem Zweiten Weltkrieg erlassen wurde.

Mit diesem Gesetz wurde das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst geschaffen bzw. wiedererrichtet.

Das Gesetz beruft sich

  • einerseits auf eine ältere derartige Auszeichnung in Österreich, das mit kaiserlicher Entschließung aus dem Jahre 1887 geschaffene und bis zum Ende der Monarchie vergebene „k.u.k. österreichisch-ungarische Ehrenzeichen für Kunst und Wissenschaft“ (das allerdings mehr ein Medaillon mit dem Portrait des Kaisers war, und weniger ein Ehrenkreuz) und
  • zum anderen auf zahlreiche ausländische Vorbilder wie z.B. den Orden „Pour le mérite für Wissenschaften und Künste“.

Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst

Verleihungsbedingungen

Die Zahl der (lebenden) Träger des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst ist begrenzt auf höchstens 36 österreichische Staatsbürger und 36 ausländische Träger (je 18 für Wissenschaft und 18 für Kunst).

Das Ehrenzeichen wird ausschließlich über Vorschlag der jeweiligen Kurie verliehen. Die österreichischen Staatsbürger bilden zwei Kurien, die die weiteren Personen für die Verleihung vorschlagen können. Dabei darf der/die für Wissenschaft und Kunst zuständige Minister/in dem Bundespräsidenten nur solche Personen zur Verleihung vorschlagen, die von mindestens einem Drittel, aber nicht weniger als 5 Mitgliedern der Kurie an ihn vorgeschlagen worden sind. Andererseits ist der Minister aber auch berechtigt, die Kurie zur Erstattung eines Vorschlages einzuladen.

Das Ehrenzeichen verbleibt auch nach der Verleihung im Eigentum der Republik Österreich und ist daher nach dem Ableben der Trägerin oder des Trägers an die Republik zurückzugeben.

Diese hohe Auszeichnung ist bisher nur etwa 200 Mal verliehen worden.

Träger des Ehrenzeichens

Bekannte Träger des Ehrenzeichens sind:

Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst

Zugleich mit dem Österreichischen Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst wurde das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst geschaffen, das in zwei Abstufungen, und zwar als Ehrenkreuz 1. Klasse und als Ehrenkreuz, an Personen verliehen wird, die sich durch anerkennenswerte Leistungen Verdienste erworben haben.

Verleihungsbedingungen

Anders als beim Ehrenzeichen gibt es beim Ehrenkreuz keine Beschränkung der Anzahl der Trägerinnen und Träger. Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag des Ministers durch den Bundespräsidenten. Das Kreuz verbleibt auch nach dem Ableben der Trägerin oder des Trägers bei den Erben.

Träger des Ehrenkreuzes

(Die Staatsbürgerschaft wird nur bei ausländischen Trägern erwähnt.)

Aberkennung des Ehrenkreuzes

Der § 8a des österreichischen Ehrenzeichengesetzes sieht eine verpflichtende Aberkennung des Ehrenkreuzes vor, „wenn später Tatsachen bekannt werden, die einer Verleihung entgegengestanden wären“. Das bekannteste Beispiel hierfür ist der NS-Arzt Heinrich Gross. Eine Aberkennung der Auszeichnung für den Esoteriker Johann Grander („Belebtes Wasser“) wurde vom österreichischen Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) am 5. August 2008 „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der beiden Fälle“ abgelehnt.