Diskussion:Dienstgrade der Bundeswehr

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Mai 2005 um 08:39 Uhr durch Pixelfire (Diskussion | Beiträge) (maatenanwärter). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 20 Jahren von Pixelfire in Abschnitt maatenanwärter

Folgende Wikipedianer betreuen regelmäßig diese Seite und sind Ansprechpartner:

Rechtschreibfehler

Sind die Bezeichnungen "Kapitän zur See" = KSZ und Fähnrich zur See = FRSZ richtig oder sind das Buchstabendreher?

Beförderung von Grundwehrdienstleistenden

Sorry, konnte nicht wiederstehen, hab mal den Vermerk, dass GWDL m.W.v. ersten Tag nach Ausscheiden aus dem Grundwehrdienst zum HptGefr d.R. befördert werden können, gelöscht. Ist nämlich schon seit dem 01.04.2002 nicht mehr so, geht erst nach 12 Monaten Dienstzeit.


Hm, dann sollte ich wohl mal schnell degradiert werden. Zwölf Monate sind noch nicht rum und ich bin trotzdem schon HG d.R.

Zu meiner Zeit beim Bund (ich war W10er) wurde pro Zug ein OG zum ende des neunten Monats zum HG befprdert, da die vorhandenen Planstellen besetzt erden mußten und wir nicht genug längerdienende Mannschaften hatten.

Feldwebelanwärter

Kann mir mal jemand erklären, set wann es den Feldwebelanwärter geben soll? Normalerweise ist das ein Unteroffiziersanwärter und dieser wird nach dem Stabsunteroffizier zum Feldwebel befördert, oder hat sich das geändert?

--Herr Schroeder 15:54, 29. Okt 2004 (CEST)

Diese Laufbahn gibt es seit dem "Attraktivitätsprogramm" aus dem Jahre 2001. Sie sieht vor, daß ein Soldat von der Einstellung bis zur Beförderung zum Feldwebel nur 3 Jahre braucht. (4. Monat Gefr FA, 7. Monat OGefr FA, 13. Monat Uffz FA, 25. Monat StUffz FA, 37. Monat Fw)
--Pixelfire 12:15, 23. Nov 2004 (CET) (StUffz FA) :)

Gefreiter und General

Ich habe mir grade mal die Freiheit genommen folgende Passage ersatzlos zu streichen, denn gem. ZDv 64/10 gibt es keine Listenabkürzung für einen respektive DEN General und ist somit mit "Gen/GEN" abzukürzen. Wer eine Personalvefügung von Herrn Schneiderhan hat, kann mir diese gerne zeigen ;).

Ein Blick in die Vorschrift erleichtert die Rechtsfindung

Im normalen Dienstbetrieb unterzeichnen Soldaten immer mit Ihren Nachnamen und dem Dienstgrad in der langen Abkürzungsversion. Dadurch ist eine solche Verwechslung eigentlich ausgeschlossen. In maschinell erstellten Papieren und Unterlagen, die beispielsweise von den Stammdienststellen in Personalfragen benutzt werden oder von den Standortverwaltungen in Bezug auf Ausrüstung hat es aber leider nicht immer genügend Platz, um die langen Abkürzungsversion unterzubringen. Deswegen hat man die kurzen Kürzel erdacht, da jeder Soldat das Recht darauf hat mit "Dienstgrad Nachname" angesprochen zu werden (in ungezwungenen Situationen findet "von oben nach unten" die Ansprache "Herr/Frau Nachname" ebenfalls Verwendung).

--Pixelfire 07:55, 24. Nov 2004 (CET)

Dienstgrade der Marine

habe mir mal die freiheit genommen und eine schematische darstellung der marinedienstgrade eingestellt, denn die unterscheiden sich ja im aussehen beträchtlich von denen von heer und luftwaffe. habe erst einmal alle in ein bild gepackt. wenn jemand lust und laune hat, kann er das bild gerne auseinander nehmen und neu gestallten, damit es thematisch besser passt. --Dirk 15:17, 4. Mär 2005 (CET)

Generäle/Generale

Also, beide schreibweisen sind laut DUDEN möglich. Wir sollten uns auf eine einigen. IMHO flutscht Generäle besser aus dem Mund. Meinungen? --pixelFire (!?*) 07:25, 22. Apr 2005 (CEST)

  • Joah, jeder machts da anders. Ich stimme mal auch für das geschmeidigere Generäle. Darkone (¿!) 21:55, 22. Apr 2005 (CEST)

Zwar sind grundsätzlich beide Schreibweisen zulässig, aber "Generale" ist die historisch korrekte und wird nur durch "Generäle" flankiert, da sich die meisten Nichtfachleute halt nicht auskennen ;-) Ist genau wie der Plural von Oberst halt "Obristen" ist und nicht "Obersten"... --Koffer 22:40, 23. Apr 2005 (CEST)

  • Selbst bei den Nicht-Fachleuten der Bundeswehr ;) lautet der Plural von Oberst zwar Obristen, aber daß jemand Generale gesagt hat (und ich meine kreise, wo solche Leute auch rumlaufen) hab ich noch nicht gehört. --Gruß pixelFire (!?*) 08:39, 24. Apr 2005 (CEST)

In Kreisen der Bundeswehr ist in der Tat in den letzten Jahren der Begriff "Generäle" auch in Gebrauch gekommen. Das ändert aber nichts daran, daß es eine naträglich sogenannte "Umlautung" ist und der richtige Begriff (der auch noch in Benutzung ist) weiterhin genutzt werden sollte. Ähnliches Beispiel: Corporale statt Corporäle. --Koffer 12:04, 24. Apr 2005 (CEST)

Ich habe noch nie gehört, dass jemand im Sprachgebrauch "Generale" benutzt hätte, dies wirkt fremdartig. Dementsprechend sollte man sich für die gleichwertige Variante "Generäle" entscheiden.--Berlin-Jurist 12:09, 24. Apr 2005 (CEST)

d.R. und a.D.

1. Warum sollte es nicht einen Flieger d.R. geben? 2. Der Zusatz d.R. gilt meines Erachtens nach nur solange wie man der Reserve angehört bzw. der Wehrpflicht unterliegt. Um es überspitzt zu sagen: ein 66jähriger darf sich nicht mehr OGefr d.R. nennen ;-) Sieht diese beiden Punkte jemand anders? --Koffer 15:50, 26. Apr 2005 (CEST)

zu 1) Da hast du recht. Habe ich entfernt. Wenn jemand nach seinen 9 Monaten die Armee als Flieger oder Schütze verlässt (zB wegen einer Degradierung zwecks Dienstvergehen) ist er Flieger/Schütze d.R.
zu 2) Lies bitte mal unser Grundgesetz.

GG Art 12a (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Sprich: Bist du älter als 18 und hast Dienst an der Waffe getan, bist du in der passiven Reserve. (Einzug nur im V-Fall)
Das was du meinst, ist die aktive Reserve. --Gruß pixelFire (!?*) 17:08, 26. Apr 2005 (CEST)
Das mit dem Unterschied zwischen "aktiver" und "passiver" Reserve war mir schon klar, aber darauf habe ich nicht abgehoben. Ich hatte aus dem Rechtskundeunterricht noch etwas wage in Erinnerung, konnte mich aber nicht mehr genau daran erinnern und hatte gehofft mich vor dem Nachschlagen zu drücken;-) Aber naja jetzt habe ich halt doch nachgeschaut.
Trotz der weitergehenden grundgesetzlichen Ermächtigung hat der Gesetzgeber die (einfach)-gesetzliche Ausgestaltung zurückhaltender durchgeführt. Durch das Wehrpflichtgesetz (§§ 1,3,4) ist folgendes geregelt: Wehrpflichtig ist man zwischen dem 18 und dem 45 (Mannschaften und Ungediente) bzw. dem 60 (in Ausnahmefällen 65) Lebensjahr (Unteroffiziere und Offiziere). Nur solange man Wehrpflichtiger ist gehört man der "aktiven"/"passiven" Reserve an. Daher kann der Dienstgrad + "d.R." auch nur geführt werden bis zum 45. bzw. dem 60. Lebensjahr. Tatsächlich hat die Bundeswehr auch noch den "d.R.a.D." und den "a.D.d.R." aber das geht glaube ich für diesen Artikel zu sehr ins Detail. Außerdem: Nach den Bestimmungen kann auch durchaus ein ehemaliger Berufsoffizier d.R. sein...
Zusammenfassung: Ich bin immer noch nicht mit der derzeitigen Formulierung einverstanden ;-) Ich mach mir mal Gedanken und bald einen Vorschlag.
--Koffer 17:41, 26. Apr 2005 (CEST)

So ich habe das jetzt ganz kurz definiert. Ich hatte überlegt und ausprobiert ob die von mir in der Diskussion angegebenen Informationen noch reinsollten (18-45 bzw. 18-60 etc.). Aber erstens sah es nicht gut aus und zweitens geht es vielleicht zu sehr ins Detail. Die Aufzählung GWDL FWDL und SaZ habe ich rausgenommen, da sie nicht den Tatsachen entspricht: auch BS/BO können d.R. sein. -- Koffer 11:36, 27. Apr 2005 (CEST)

maatenanwärter

lieber pixelfire, ich habe über anderthalb jahre in einem personalbüro der marine gedient und glaub' mir, es gibt einen maatenanwärter. habe selbst beförderungen bearbeitet, wo soldaten den zusatz "MA" bzw "Maatenanwärter" führten. --Dirk <°°> 23:08, 26. Apr 2005 (CEST)

Hmm.. Kann darüber in meinen Vorschriften nichts finden. Auch Google bietet hierzu kein befriedigendes Ergebnis. Vllt hast du ein Literatirhinweis. --Gruß pixelFire (!?*) 07:19, 28. Apr 2005 (CEST)
Also. hab mal meine SLV herausgekramt. Rechtlich gesehen gibt es weder (MA) noch (BA).
§11, (3) Die Anwärterinnen und Anwärter führen im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung
zum Unteroffizier ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „Unteroffizieranwärterin (UA)“
oder „Unteroffizieranwärter (UA)“.
§15, (3) Die Anwärterinnen und Anwärter führen im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung
zum Feldwebel ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „Feldwebelanwärterin (FA)“
oder „Feldwebelanwärter (FA)“.
--Gruß pixelFire (!?*) 07:28, 28. Apr 2005 (CEST)
ich habe ebend bei google "maatenanwärter" eingegeben. das war das ergebnis nummer eins. und ist offiziel von der marine veröffentlicht. --Dirk <°°> 13:32, 28. Apr 2005 (CEST)
ja, aber das ist ja nun nicht ausschlaggebend. Habe mit dem PersABw gesprochen. Bei einem Unterschied zwischen SLV und 37/10 gilt die 37/10. Da aber der BA nur in einem Fernschreiben erwähnt wurde, als der FA eingeführt wurde, ist das nichtmal offiziell. Was die Marine auf ihrer seite macht ist IMHO eine TSK-Spezifische eigenliebe. Offziell ist nur die Vorschrift/SLV. Gruß pixelFire (!?*) 08:39, 4. Mai 2005 (CEST)Beantworten