Seekasse

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Die Seekasse wurde am 1. Januar 1907 gegründet. Sie ist ein Teil der See-Sozialversicherung, dazu gehören außerdem die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Seemannskasse und die Lohnausgleichskasse der See-Krankenkasse.

Versicherte

Bei der Seekasse sind alle in der Seefahrt Beschäftigten rentenversichert. Außerdem sind bei der Seekasse alle Küstenschiffer und Küstenfischer versicherungspflichtig, die höchstens vier Arbeitnehmer beschäftigen. Die Beschäftigten in der Binnenschiffahrt sind dagegen bei der für sie zuständigen Landesversicherungsanstalt rentenversichert.

Die Seekasse ist für die Erbringung von Leistungen zuständig, wenn im Bereich der Arbeiterrentenversicherung fünf Jahre Seefahrtzeiten zurückgelegt wurden. Für Angestellte reicht ein seemännischer Beitrag, damit die Zuständigkeit der Seekasse gegeben ist.

Zahlen

Ende 2003 wurden 251.053 Rentenkonten bei der Seekasse geführt. Die Seekasse hat zum gleichen Zeitpunkt 109.624 Renten gezahlt.

Organisationsreform in der Rentenversicherung

Im Rahmen der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung, die zum 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, werden die Rentenversicherungsträger unter dem neuen Namen Deutsche Rentenversicherung firmieren. Außerdem wird auf Bundesebene die Zahl der Träger verringert, in dem die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zur neuen Deutschen Rentenversicherung Bund und die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt sowie die Seekasse zur neuen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See fusionieren.

Die einzelnen Landesversicherungsanstalten werden zu Regionalträgern und firmieren dann unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung und dem bisherigen Regionalnamen, z.B. also Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg. Es wird erwartet, dass durch die Organisationsreform auch einige der 22 Regionalträger fusionieren.

Näheres zur Organisationsreform findet sich hier:

http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze/beschluesse/BR_Drucksache_748_04.pdf