Wehrbereichsverwaltung

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Die Wehrbereichsverwaltungen (WBV) sind, als dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnete Mittelbehörden der territorialen Wehrverwaltung, innerhalb ihres Bereiches für alle Verwaltungsaufgaben zuständig, soweit nicht Sonderbehörden für bestimmte Aufgaben geschaffen sind.

Nachdem bis 2001 sieben Wehrbereichsverwaltungen (I-VII) bestanden hatten, gibt es heute nur noch folgende vier:

Originär sind die Wehrbereichsverwaltungen u.a. zuständig für

  • die Auswahl, Einstellung und Personalführung der Beamten und Arbeitnehmer (Abteilung I),
  • die Festsetzung, die Berechnung, die Anordnung und die Rechnungslegung der Dienstbezüge der Soldaten und Beamten sowie der Entgelte der Arbeitnehmer. Die Wehrbereichsverwaltungen West und Süd bearbeiten zusätzlich die Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten und Beamten, die Hinterbliebenenversorgung und die Beschädigtenversorgung im Rahmen des Soldatenversorgungsgesetzes (Abteilung IV).
  • die Abwicklung von außervertraglichen Schadensersatzangelegenheiten, wie z.B. Unfällen mit Bundeswehrfahrzeugen oder Regressen wegen Beschädigung von Bundeswehreigentum oder Verletzung von Bundeswehrangehörigen (Abteilung II, Dezernat 6).

In anderen Bereichen wie etwa dem Wehrersatzwesen, dem Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit, dem Liegenschaftsmanagement oder im Bereich Beschaffung und Verpflegung führen die Wehrbereichsverwaltungen die Fach- und Dienstaufsicht über die nachgeordneten Ortsbehörden, insbesondere die Bundeswehr-Dienstleistungszentren und Kreiswehrersatzämter (Abteilungen II und III).