Verband der Fechtmeister

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Der Verband der Fechtmeister (VdF) ist der Verband der auf die studentische Mensur spezialisierten Fechtmeister. Der VdF bildet ausschließlich männliche Eleven zum Fechtmeister VdF aus.

Geschichte

 
Die Fechtmeister der Universität Heidelberg, um 1910

Gegründet wurde der Verband als Verein Deutscher Fechtmeister 1884 (VdF) auf Initiative des Fechtmeisters Robert Grüneklee (Göttingen), der alle deutschen Universitätsfechtmeister zu einem Austausch über einheitliche Methoden des Fechtunterrichts einlud. Die Gründungsversammlung fand am 20. August 1884 im Hotel Dexel in Frankfurt am Main statt. Grüneklee wurde Erster Vorsitzender. Die Ziele des Verbandes waren die Pflege und Förderung eines kunstgemäßen Fechtens nach einheitlichen Methoden auf allen Universitäten und Privatfechtböden, die Ausbildung und Prüfung junger Fechtmeister und die Pflege kameradschaftlichen Geistes unter den Mitgliedern.

Nach dem Ersten Weltkrieg übernahm Chr. Seemann-Kahne, der 1906 bereits einen Entwurf zu einer "Säbel-Fechtschule" ausgearbeitet hatte, die Sammlung der Mitglieder. 1927 wurde in Spandau eine "Staatliche Fechtmeisterprüfung" eingeführt, die die bisherigen Prüfungen der Prüfungskommission des VdF ergänzte. Unter dem Nationalsozialismus erfolgte 1934 die Angliederung an die Fachschaft Fechten des Verbandes deutscher Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer.

Durch Kontrollratsdirektive Nr. 23 vom 17. Dezember 1945[1] wurde das Fechten als militärische Übung verboten. Das Verbot blieb für das akademische Fechten auch nach der Wiederzulassung des Sportfechtens im März 1950 bestehen. Im April 1951 entstand der VdF im Einvernehmen mit dem 1949 wiedergegründeten Deutschen Fechterbund neu. Im gleichen Jahr konstituierte sich unter dem Vorsitz von Hans Reinhard Koch die Arbeitsgemeinschaft Andernach mensurbeflissener Verbände (AGA), mit der der VdF eine enge Kooperation einging. Einige Fechtmeister aus dem Bereich Sportfechten verließen 1952 den VdF, weil sie bei Wiederaufnahme des Unterrichts im akademischen Fechten um ihre Stellung fürchteten und gründeten die Akademie der Fechtkunst Deutschlands (ADFD). Die Legalisierung des Mensurfechtens erfolgte durch das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 1953 (Göttinger Mensurenprozess). Am 20. April 1979 wurde der Verband beim Amtsgericht Nürnberg in das Vereinsregister eingetragen.

Vorsitzende des Verbandes waren ab 1960 Günter Rupp (Köln), Harro Göhler (Hamburg) und Henner Huhle (Köln).

Literatur

  • Berufskunde für Fechtmeister VdF, Würzburg 1968
  • Henner Huhle/Helma Brunck: 500 Jahre Fechtmeister in Deutschland. Ältester privilegierter Berufsstand, Frankfurt am Main 1987
  • Hermann Rink: Dem Verein deutscher Fechtmeister von 1884 (vormals Verein der Universitätsfechtmeister) zum 120-jährigen Bestehen. In: Einst und Jetzt. Jahrbuch 2005 des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung. Neustadt an der Aisch 2005, S. 191-205

Einzelnachweise

  1. Direktive Nr. 23 vom 17. Dezember 1945: Beschränkung und Entmilitarisierung des Sportwesens in Deutschland