Als Genussmittel werden Stoffe bezeichnet, die bei Einnahme oder Anwendung, dem Menschen ein angenehmes Gefühl bereiten. So können Genußmittel anregen und munter machen, aber auch beruhigen und Unruhe beseitigen. Sie haben oft eine erhebliche soziale Bedeutung, insbesondere dann wenn sie gemeinsam eingenommen werden.
Eine Reihe von Genußmittel sind gleichzeitig auch Lebensmittel. Einige sind nicht lebensnotwendig, ja sogar gesundheitsschädlich und somit keine Lebensmittel.
Einige Genußmittel sind suchterzeugend.
Einige Genußmittel sind gesetzlich verboten.
Bestimmte Lebensmittel rechnen sowohl zu den Nahrungs- wie auch zu den Genussmitteln (Zucker, Honig, Schokolade); bei anderen Genussmitteln bleibt die Festlegung schwierig, da sie sowohl Genusszwecken dienen, als auch sehr nährstoffreich sind.
Die Unterscheidung zwischen Nahrungs- und Genussmitteln ist zudem eine neuzeitliche. Ursprünglich galten viele heutige Genussmittel gleichermaßen oder ersatzweise als Nahrungsmittel. So galt Alkohol überdies auch wegen seiner desinfizierenden Wirkung als Medikament. Bier hatte lange Zeit einen hohen Stellenwert als Nahrungsmittel neben dem Brot; Branntwein galt als Nahrungsmittelersatz.
Heutige häufige Genussmittel
- Schokolade Hauptwirkstoff: haschischähnliche Substanzen der Schokobohne
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